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ASE

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  1. Waffen sind nur dann ausgeschlossen, wenn sie den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen UND eines der 3 Kriterien (zu kurze Hülsenlänge, zu kurze Lauflänge, Bulpup) erfüllen. Das BKA stellt in einem Feststellungsbescheid fest(deswegen heisst der so), das eine vorgelegte Waffe nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft und deswegen die drei Kriterien wurst sind. Das BKA gibt nicht vor, das kann es auch gar nicht, das eine Waffe zwar Anschein hat, aber trotzdem sportlich geschossen werden darf. Wenn das BKA also festgestellt hat, das eine Waffe keinen Kriegswaffenanschein hat, so wäre das auch nach der SPD-Forderung weiterhin so, da auf der gleichen Grundlage fussend: dem Urteil aus Hessen. Denn darin wurde ja schon bemängelt, das der GG im Waffenrecht 2002 zwar einen Begriff benutzt "Anschein einen vollautomatischen Kriegswaffe" aber nirgends definiert, was den diesen Anschein ausmacht und wie er zu bewerten ist. Käme Nancy durch, müssten lediglich die Waffen, welche Anschein haben, dann von diesen Merkmalen befreit werden, wobei man sich da natürlich an den bisher ergangenen Feststellungbescheiden orientieren kann. Ob eine Solche Regelung überhaupt verfassungskonform ist, steht noch auf einem anderen Blatt. Die bisher geunkten Begründungen für eine solche Regelung sind nämlich geradezu obszön: "Dass sich bestimmte Personengruppen davon angezogen fühlen". Jetzt gibt es HA-Langwaffen aber seit 1971 nicht mehr im Tante-Emma Laden ab 18, sondern man benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Faeser malt also einen teufel an die Wand der da lautet: Unsere gesamten Kontrollfunktionen (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Bedürfnis, Verfassungschutz, Gesundheitsam. ) sind ohnehin unnütz den "bestimmte Personen" bekommen trotzdem eine Erlaubnis. Na dann können wir das WaffG auch gleich abschaffen, weil wenn "bestimmte Personen" den Aufwand auf sich nehmen, um ihre Anschläge zu begehen, dann würde ein Totalverbot auch nichts nützen, ein ehemaliger Premier Japans ist ja erst neulich mit einer "bestimmten Person" zusammengestossen.. Das kann aber nicht das Maß der Dinge in einem freiheitlichen Land das kein open-Air-Knast sein soll, sein, ob "bestimmte Personen" mit ausgeprägter krimineller Energie&intelligenz die Gesetze dann umgehen. Ein Verbot vollautomatischer Waffen kann man ja noch technisch Begründen, ob jetzt zu recht oder nicht, aber ein Verbot von Waffen die nur so aussehen aber gar nicht sofunktionieren, nur weil "bestimmte Personen" das Aussehen toll finden ist absurd. Und die Referenz auf Utoya ist ohnehin dümmlich: Breivik hat ein Mini 14 benutzt, das garnicht erfasst wäre.
  2. Da der sogenannte Entwurf die Formulierungen der BKA-Bescheide übernimmt, ist das nicht zutreffend: Aus dem Urteil, auf den sich jeder BKA Bescheid bezieht ( https://openjur.de/u/436979.html )
  3. Grundsätzlich ja, denn es widerspricht ja nicht den Aussagen Faesers. Mir ist es dabei mit meiner polemischen Analyse wichtig, das die "Waffenlobby" sich nicht in die Schwurblerecke drängen lässt, weil sie auf inoffizielle Fakes hereinfällt und man dann Medial durch den Dreck gezogen wird. Die Formulierung in diesem Dokument beim §58 bezüglich Kriegswaffen könnt schon so in einem realen Entwurf stehen. Es gibt ja durchaus Leute, die den §37 aus der Gruft holen wollen, so sinnlos es auch ist. Wobei hier dann wenigstens Bestandschutz dadurch erreicht würde, das man dann in Gottes namen eben einen anderen Handschutz installiert. Das BKA hat ja mittlerweile eine Tradition, nur bei sehr ähnlichem Gesamtbild den Kriegswaffenanschein zu bejahen. Tragegriffvisier runter, Handschutz nicht 1:1 wie bei M4 oder Ar16, fertig.
  4. Bisherige Entwürfe enthielten auch mal Verweisungsfehler 2020 musste da dann sogar eilig korrigiert werden per kleinem Gesetz. Aber die waren mehr dem Verweisungsdickicht geschuldet und die Entwürfe waren sonst redaktionell und vom Sprachgebrauch, der durchaus juristische Kraft entfalten kann, korrekt. Vergleicht man reale Entwürfe mit dem Ding das hier irgendein Mongo auf dem social media shithole FB verbeitet, merkt man, das da der Referentenentwurf vom 18.3.2021 mit Bullshit aufgeblasen wurde. Aber wir werden sehen.
  5. Bist du erst sei gestern im Internet unterwegs? Da gab es schon ganz andere Fakes mit mehr Aufwand. Und nachdem FB als primärquelle genannt wurde, wo ich auch den Neonfarben Entwurf gesehen habe, gehe ich definitv von einem Fake aus. Und wie gesagt: Erst taucht ein Entwurf mit Neonfarben und Verweisungsfehlern auf, und nachdem ich das hier auf WO zerissen habe, und man hier die über Sachkunde für KWS diskutiert hat taucht ein neues Dokument mit genau den Änderungen auf. Nur halt zu blöd gewesen, die Neonfarben beim Erfüllungsaufwand zu beseitigen. Warum fragst du? - Trollen - Ablenken - Divide et impera - Reaktionen testen - LWB als Verschwörungstheoretiker/Dubbel brandmarken, die auf jeden Mist reinfallen. - Stirr-Up durch pro-Waffen-Troll: also die LWB aufrühren. Kann sehr kontraproduktiv sein.. - Leck suchen Aufzählung nicht abschliessend
  6. Seine Begründung warum das Dokument nicht veröffentlicht wird, war schon ok. Er ist mit dem vorgehen Faesers nicht einverstanden. Das ist überhaupt kein Problem, Enter & Spacetaste sind dein freund -> Oder das BMI hat den Entwurf garnicht verteilt und die Presse ist einem Fake aufgesessen. Und Nancy hat sich gedacht: "Och, ist im meinem Sinne, lasse ich laufen" -> Oder wir erreichen ganz neue Inkompetenzlevel der Referenten.
  7. Ja. Was beweist das? das der Faker die Presse und WO gelesen hat? Wie gesagt, erst von Neonfarben auf Gelb umschwenken, was im Sinn der Anlage 1 Abschnitt 1 1.6.3 immer noch keinen Sinn machen würde und weiter unten wird das dann glatt vergessen.
  8. Herr Kollberg schrieb mir, das die FDP-Fraktion der BMI-Entwurf hat, aber nicht zu verteilen gedenkt. Das oben kann wie das gesamte Dokument gefakt sein, um Zwietracht zu streuen. Genau das glaube ich nicht.
  9. Ja und genau die Qualität hat es auch. Deine Mühen in allen Ehren, aber das ding ist Fake-Entwurf Rev. 2.0 Nimms mit Humor
  10. nicht das ich @Raiden anzecken will. aber irgndwas ist da noch Fischy. Es tauchte vor einer Weile schon so ein "Entwurf" auf. Nun soll auf einmal eine Sachkunde für SRS vorgelegt werden. Davon war bisher keine Rede... außer hier im Forum.... und Plötzlich taucht das das im Entwurf auf. Antifa-Thorben liest hier halt mit. Und dann finden sich solche Schmankerl hier drin, es wahr wohl kriegswaffenähnlicher Schusswaffen, aber dafür hats beim Stümper nicht gereicht: "Vorgabe 1: Zulassung kriegsähnlicher Waffen; § 2 Absatz 6 i. V. m. § 58 Absatz 24 WaffG" Es heisst waffenrechtliche Erlaubnis, nicht Waffenerlaubnis , himmelhergottnochmal, das haben wir doch 10 mal geübt, Antifa-Thorben! Vorgabe 2: Persönliches Erscheinen für die Waffenerlaubnis auf Anordnung; § 4 Absatz 5 WaffG Und weiter geht es: in einem echten Entwurf würde nicht so ein Geschwurbel wie "Begehren" stehen. Sondern: "die erstmalig eine Erlaubnis nach diesem Gesetz beantragen". Das WaffG spricht an 19 Stellen von "Inhaber einer Erlaubnis" und genau 0 mal von "Erlaubnis besitzen" Denn eine Erlaubnis kann man nicht besitzen, sondern nur innehaben. Aber solche verwaltungsrechtlichen und Sprachlichen Feinheiten kannte Antifa-Thorben nicht, während er in seiner Berlinen-Bezirks-Siff-Wohnung zwischen alten Bierflaschen und Dönermüll diese Zeilen schrieb: Dann kommt es richtig dümmlich Ja klar. Das BMI schaut nicht ins NWR sondern fragt eine Waffenbehörde eines Bezirks(gibt es nur in Berlin....) Sag ich ja, Antifa-Thorben in der Bezirk-Siff-Wohnung. Gutachtungsverfahren... es heisst "ärztliches Gutachten". Da wollte Antifa-Thorben so intellektuell klingen, wie er glaubt zu sein, es aber nicht ist. Sorry Antifa-Thorben, eine Erlaubnis gibt es nicht in Verbindung mit "Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 2 und 2.1 haben" Dummes Zeug. Und in einem Entwurf würde nicht von "die Sachkundeprüfung" nachholen, dann könnte man ja auch durchfallen und hat sie dennoch sie aber nachgeholt geschwurbelt, sondern etwas wie "den Nachweis der Sachkunde gegenüber der Zuständigen Behörde zu erbringen" Füsse hoch, Klippschülerformulierung incomming: "jedermann"... mann, mann Antifa-Thorben, ein bisschen Mühe hättest du dir aber auch geben können. Wir haben es doch 10x durchgekaut, in §58 wird formuliert " Hat jemand am TT.MM.JJJ ein nach XYZ besessen, " hergottnochmal Das Folgende würde ebenfalls nie im Entwurf stehen, wusste Antifa-Thorben aber auch nicht. Da steht ein Standardtext ala "Erlaubnis beantragen, oder überlassen an" Nicht ein schnippisches "Unbenommen". Wie sollte es auch "benommen" sein das zu tun. Mensch Antifa-Thorben... Jetzt kommt kompletter Blödsinn: Eine "Sachkunde" müsste wenn dann für den Erhalt KWS nachgewiesen werden, wobei hier natürlich verfassungsrechtliche Bedenken dazu führen würden, das alte Erlaubnisse einfach weitergelten. Reine Besitzer einer Armbrust jedoch müssten diesen KWS überhaupt erst einmal beantragen und dann von vorneherein die Sachkunde nachweisen. Da ist Antifa-Thorben richtig über seine Füsse gestolpert. Oh Antifa-Thorben, hättest du vor dem Schwurbeln doch begriffen das "Verbringen" nichts, aber auch gar nichts mit dem inländischen Transport der Waffe zur Abgabe zu tun hat. Und nun das grande Finale: Antifa-Thorben hat im Drogenrausch vergessen, nach dem er mit seiner Neonfärbung auf WO den Frack vollbekommen hat, und danach vermutlich das Titelbild dieses Video gesehen hat, dass er weiter oben im Dokument beim Erfüllungsaufwand ausgiebig über die Gelbfärbung fabuliert hat. In den Altbesitzregelungen hat er das dann aber nicht mehr reingeschrieben, liest doch eh keiner bis dahin. In der Altbesitzregel ist dann die Formulierung, die hier auf WO als die richtige dargestellt wurde, übernommen worden. Was Antifa-Thorben aber auch da nicht begriffen hat: Eine Waffe, deren Anschein verändert worden wäre, wär per se nicht mehr Verboten, weswegen ein Verbot gar nicht wirksam werden könnte und man auch keine Freistellung vom Verbot normen müsste. Diese Formulierung hat er im Suff bei den Magazinen geklaut, die ja verbotene Gegenstände bleiben, aber das Verbot gegenüber Altbesitzern nicht wirksam wird, hat er nur nicht begriffen. Urteil: Fake as Fuck. Wichtigtuer, Troll oder linker Sumpf, um den Bemühungen hier den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ich vermute linker sumpf. Warum? --> Verwendung des Wortes "Antragstellende". Das hat Antifa-Thorben verraten. Im WaffG steht insgesamt 26 mal Antragsteller, weil der GG stets das generische Maskulinum verwendet. Da hat die Gender-Psychose halt Tribut beim Faken gefordert. Hier zum vergleich der Entwurf vom 18.3.2021 gesetz-zur-verbesserung-waffenrechtl-personenueberpruefungen.pdf Ich weis das der FDP-Fraktion der ehte Entwurf vorliegt, sie ihn aber nicht veröffentlichen will, obwohl sie über das Vorgehen Faesers empört ist.
  11. Tolle Idee! Ausbaumöglichkeiten - Zeugnisse der öffentlichen /medialen Debatte, welche die jeweilige Änderung begleitet haben, nur so als Beispiele 3 von der "Feindpresse": - https://www.spiegel.de/politik/hubertus-hilf-a-32fc6998-0002-0001-0000-000042762762 https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/42762762 - https://www.spiegel.de/politik/hat-eine-kanone-a-128ff0ce-0002-0001-0000-000042787318 https://www.spiegel.de/politik/kopf-unterm-arm-a-b2c83ab0-0002-0001-0000-000045741252?context=issue -Länderspezifische Regelungen vor 1971
  12. Ja ne klar. Es liegt einfach an diesen verdammten SRS-Waffen. Wenn man die sieht muss man einfach zwangfhaft einen Hinterhalt aufbauen, mit einem Köderfeuer die Einsatzkräfte anlocken und dann Pyrotechnik, Steine, Feuerschlöscher etc in die Einsatzkräfte feuern. Das das nur in Ausländervierteln passiert hat nichts mit nichts zu tun.
  13. Ich habe zwar alles bekommen was ich nicht wollte - Abartige Schuldenorgie - Zensur im Internet - Fluten des Landes mit zugereisten Glücksrittern - Atomausstieg - Kohleausstieg - Vernichtung der deutschen Wirtschaft über geisteskranke Energiewende - Vernichtung des deutschen Mittelstandes - Endgültige Abrüstung der Bundeswehr. - Waffenrechtsverschärfung - Faktische Gleichschaltung der Presse, wer kritisch Fragt fliegt aus der Bundespressekonferenz. - Finanzierung von NGOs zur Einhaltung links/grün sittlicher Reinheit - Mehr Genderprofessuren als Pharmazieprofessuren in Deutschland, denn Affirmation von Geisteskrankheit geht vor echter Wissenschaft - etc etc. Aber hey, wenigstens waren da nicht rot/grün an der Macht... nicht auszudenken wenn die AFD der geliebten CDU und FDP die Mehrheit wegenommen hätte. Ach halt, die FDP musste ja draussen warten. @Bart0815 2023, coloriert
  14. Es gibt da noch den Bundesrat, in welchem die CDU die Sperrminorität hat. CDU/CSU könnten den Faeserschen Albtraum platzten lassen. Auch vor diesem Hintergrund ist die undemokratische Propagandaktion von Faeser&ÖRR/SZ zu sehen
  15. Es heisst kriegswaffenähnlich. Dazu muss dann definiert werden, was das bedeutet. Und das BKA hat in den letzten Jahren einen haufen Feststellungsbescheide was alles keine Ähnlichkeit mit einer Kriegswaffe hat, selbst mit Rails, sie OA-M9. Am Ende muss ich noch Asche auf mein Haupt streuen, weil der Absurde, von mir als Fake gescholtene Vorschlag für eine Altbesitzregelung (10% Neonfarben) tatsächlich aus dem BMI stammt. Aber wenigstens könnte man das dann umgehen durch einen anderen Handschutz etc und auf der anderen Seite hat man sich dann eine Sackgasse gebaut, weil die "besonders Gefährlichen" weil "für bestimmte Personengruppen" attraktiv sind ja jetzt gebannt und die Sportschützen haben ihre harmlosen Sport-AR15. Absoluter Hassrede wäre dann aber aber die Formulierung in der Begründung: "Bestimmte Personengruppen fühlen sich davon angezogen" Ist Nancy ein Rassist? Wen meint sie mit bestimmte Personengruppen? Ausländer? Moslems? Juden? Das ist eindeutiger Nazisprech. Sie tut den Hass sagen tun tut sie.
  16. Stell gleich eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz https://fragdenstaat.de/anfrage/entwurf-zur-aenderung-des-waffengesetzes/ Frage deinen Abgeordneten und Frage bei der FDP-Fraktion an.
  17. ist jetzt Offtopic, aber: Viele Schauen immer auf §3 Abs 5 AwaffV weil dort etwas zur Bildung von Prüfungsausschüssen festgelegt wird. Nur was nützt eine Prüfung ohne Prüfbescheinigung/Zeugnis. Diese darf(wenn sie Rechtskraft entfalten soll) nach §3 Abs 1 Nr 2c nämlich nur der Verband bzw. eine von ihm damit beauftragter Prüfer ausstellen. Das macht auch Sinn, denn die Anerkennung der Waffensachkundeprüfungen der Verbände resultiert ja aus der Anerkennung der Verbände und ihres des dabei geprüften Ausbildungskonzeptes. Insofern ist die rechtssichere Vorgehensweise, das die Dozenten/Prüfer vom Verband unterwiesen und nachfolgend beauftragt werden. Daher Prüfen diese Prüfer für den Verband(Nicht den Verein) und können jederzeit vereinsübergreifende Prüfungen abnehmen, da die Regelungen zum Prüfungsausschuss sich hier dann auf Verbandmitglieder bezieht. Die Regelung des §3 Abs 5 ist der Entstehungsgeschichte des WaffG geschuldet, da vor 2002 der Schützenverein das wesentliche Element bei den Regelungen bei Schießsport waren. Seit 2002 sind stattdessen die anerkannten Verbände Dreh und Angelpunkt der Regelungen, man hat den Vereinen in §3 Abs 5 noch das Recht gelassen, für ihre Mitglieder selber eignen Prüfungen abzunehmen, was aber unterm Strich nichts bringt, wenn der Verband das nicht anerkennt, wobei man wieder bei einer Prüfung durch einen Verbandsprüfer ist... Wenn ein KWS als schwächste Form der waffenrechtlichen Erlaubnis allerdings zur Voraussetzung für das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen werden sollte, ist es logisch, das die die Sachkundeprüfer auch dieses Prüfen dürften, wenn dann hier obenauf Sachkunde vorgeschrieben werden sollte.... -------------------------- aber zurück zum Thema Nancy.
  18. Na dann sollte man als Rückzugslinie einen kleine Sachkundelehrgang = 1 Nachmittag planen, der u.a. auch von Schützenvereinen durchgeführt werden darf. Aufgrund von Nancys Geschreibsel besteht daran ja ei interesse, denn wenn Gastschützen mindestens eine Waffenrechtliche erlaubnis haben solle, dann fängt man eben mit dem KWS als solche an. Das würde ich natürlich für hemmungslose Propaganda für Sportschiessen nutzen...
  19. https://fragdenstaat.de/anfrage/entwurf-zur-aenderung-des-waffengesetzes/ Direkt ans BMI, das ist in diesem Fall die Behörde welche Auskunftpflichtig ist. Einen Grund für einen Geheimhaltung gibt es nicht, schon gar nicht, wenn der Entwurf bestimmten medialen Vasallen vorab präsentiert wird. Zudem: Überhäuft die SZ mit Anfragen, die sollen das herausrücken.
  20. ich habe gerade über https://fragdenstaat.de/ den Entwurf nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefragt, bitte noch mehr mitmachen, es dauer nur 2-3 Minuten das zu machen. Was momentan Abläuft spottet jeder Beschreibung und zeigt die undemokratische Gesinnung der Innenministerin: Faeser lässt den Entwurf an ausgewählte Medien durchstechen damit die öffentlich Druck auf die FDP ausüben, den Widerstand gegen einen Entwurf, den niemand aus offizieller Quelle kennt, fallenzulassen. Je mehr Anfragen, desto mehr Druck. Sollte das BMI das mit Verschlussache o.ä. abwiegeln, dann kann man Strafanzeige wegen Geheimnisverrats stellen. Da wird man sich dann entscheiden müssen. was einem lieber ist. Aber so wie gerade geht das ja mal garnicht.
  21. Es kann auch nur eine Nebelkerze sein, mit einem "Schocker-Element" künstlich erhöhte Eingangsforderungen mit in vorgeblich folgender Priorität: 1. Anscheins-HA-Verbot oder gar HA-Komplettverbot Kurz und Lang 2. Psychotest vor Ersterteilung+ Meldepflicht Gesundheitsämter 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gastschützen 4. SRS und Armbrust EWB-Pflichtig, KWS reicht pauschal aus. Naturgemäß, da direkte Interessenvertretung/Wahrung der Bestandsmitglieder, werden sich die Verbände als allererstes auf Punkt 1 stürzen. Den "opfert" die Regierung dann und erfährt wesentlich weniger Widerstand bei den Punkten 2-4. Vllt bietet man noch einen Deal bei Punkt 2 an (Psychotest ab 18 Möglich auch für GK, oder wie in Ö nur für Kat B.) Waffen. Im Wesentlichen bekommt man dann aber was man will. Zu Punkt 4 kommt man gar nicht mehr, ggf. Bietet man dem DSB an das die gelbe WBK pauschal als Erlaubnis für Armbrüste gilt, dann ist der auch ruhig.
  22. "Halbautomaten braucht niemand" "Ähhh nur die mit kriegswaffenanschein" Irgendein Goodie für die Schießsport-Verbände Deswegen ein Goodie hinwerfen Vergleiche 2020: Was kratzen 20/30er Magazine wenn eine moderate Besitzbedürfnisregel mit Altersregelung angeboten wird. Bin mal gespannt ob Fancy Naeser so schlau ist, oder so dumm mit jedem den Händel zu suchen
  23. Geht ja bis zur offenen Rechtsbeugung, wo Bedürfnisprüfungen, die durch par. 13 ausdrücklich untersagt sind durch VGs erstinstanzlich bestätigt werden Ist aber müßig, da noch was reissen zu wollen. war klar das die SPD den Mengenfetisch ausleben würde.
  24. Dann wundert es mich das du glaubst eine Enteignung sei aus juristischen Gründen nicht machbar. Beim Waffenrecht schützt nur Masse (vrgl. Magazine)
  25. Jagdschein begrenzt(10LW), das war 2020 wohl schon von den Halunken der SPD gefordert worden
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