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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
ASE antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Doch. Genau so steht es nun in den Vollzugshinweisen. Du kannst natürlich den Richter zu überzeugen versuchen, warum gerade die zu letzt erworbenen Waffen oder gleich jene, die am wenigsten benutzt werden das GK darstellen sollen. Darf ich dir eine Prognose geben, wie das ausgehen wird? -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
ASE antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Lol ich bin gerade hochgradig amüsiert, denn jetzt treten Verweisungsfehler-Anhänger gegen Verweisungsfehler-Anhänger an: Die Verbände(ohne WSV) so: "Im Gesetz ist ein Redaktioneller Fehler! §14 Abs 4 soll auch für Überkontingent gelten! Hier, dem Seehofer sein Ministerium hats geschrieben!" Kontinuität der Unbelehrbarkeit, wieder wird "der Wille des Gesetzgebers" verwechselt mit dem Geschreibsel aus dem BMI. Es ist nur noch peinlich. Verbände wissen nicht, das der Gesetzgeber der Bundestag ist und versuchen nun "Unterstützung auf Landesebene" zu bekommen, was bedeutet, das sie das IM-BW auffordern geltendes Recht zu ignorieren. Das IM-BW: Hier wird zum Warmlaufen freihand das Überkontingent erweitert auf alle Waffen die auf Grün gehen, nicht nur die explizit in §14 Abs. 5 genannten. Dann legt man richtig los: ""Im Gesetz ist ein Redaktioneller Fehler! §14 Abs 3 soll auch für den Besitz von Überkontingent gelten! Der Gesetzgeber hat den Verweis auf §14 Abs 2 in §14 Abs 5 (Abs 3 a.F.) nur versehentlich beibehalten. Deswegen muss §14 Abs 2 a.F. angewendet werden, d.h. 12/18 Schießnachweise für jede Überkontingentswaffe zusätzlich zu den Wettkampfnachweisen." Es ist nur noch peinlich. Das IM weis genau wie die Verbände nicht, dass der Gesetzgeber der Bundestag ist und phantasiert sich nun eine alte Rechtslage herbei, die schlicht nicht existiert, weil man glaubt zu wissen was der Gesetzgeber habe eigentlich schreiben wollen. Das das Gesetz Verweisungsfehler hatte, diese vom GG erkannt wurden und noch im 3. WaffRÄndG geändert worden sind, bevor sie ins eigentliche Gesetz gelangt sind und weitere Verweisungsfehler folglich schlichte Phantastereo sind, wird einfach ignoriert. Das IM-BW weist die Behörden gerade an, geltendes Recht zu ignorieren. §14 Abs 2 a.f. wurde aufgesplittet in §14 Abs 2, 3 und 4. Und in Absatz 5 ist eben nur der Bezug auf Absatz 2 explizit erwähnt. Daneben ergibt die neue Systematik eben das Absatz 3(beim Erwerb) und 4(beim Besitz) zusätzlich zu Absatz 5 angewendet werden müssen. Das passt jetzt dem IM-BW und den paar Verbänden nicht und die absurde Argumentation beiderseits läuft nicht mal mehr darauf hinaus, was der Wille des Gesetzgebers sei, sondern wo der Gesetzgeber einen Fehler gemacht hat, den zu korrigieren man sich eigenmächtig anmaßt. Es wird immer Absurder. Tja, das kommt davon wenn man als Verband vollkommen sinnlos auf die "Redaktioneller-Fehler-Pauke" haut: Die Gegenseite stimmt dann im Takt ein. Und auf die nunmehr wiederaufkeimende 12/18-Angelegenheit geht man gar nicht ein, was mir zeigt, wie "genau" die Experten da die Vollzugshinweise überhaupt gelesen haben. Ach ja: Wenn man das Logo des DSB verwendet, sollte man auch die Freigabe des DSB haben, vom DSB-Präsidium hat da nämlich keiner unterschrieben.... -
Nichts passiert außer Cabrio-Revolver. Über Büma verschrotten lassen, fertig.
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@1913 Wieviel 10tsd Schuss?
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kann ich bestätigen, habe die gleiche Ladung eine Zeitlang geschossen und mal ausprobiert, ob die Doppelladung reinpasst mit Geschosssetzen. Natürlich danach wieder delaboriert. Progressiv lade ich KW nur noch mit Lockout-Die, das schont meine Nerven. Beim Haarriss bringt das halt auch nichts...
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Ne, N340 ist eine typische Sportladung, die Mindestimpuls noch hält. wäre anders bei langsambrennenden wie N110 oder speziell H110 Bei einem Haarriss ist natürlich klar das es irgendwann kracht
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Woran kann man den Haarriss erkennen? Bild&Erklärung wäre nett
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein Satz, der grammatikalisch so richtig, wie inhaltlich absurd ist -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nun, das ist so der Tarif beim TÜV für GK-MPU mit 21 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Mann entzieht sich ja stark dem Social-Media aber auf Abgeordnetenwatch ist er zu finden: Ich habe ihm folgende Frage gestellt, das könntet Ihr auch tun: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/oliver-hildenbrand -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nö, F3 ist ja gerade Consumerfeuerwerk, d.h. keine Verladeartikel für die es besonderer Fachkunde bedürfte. Abgesehen davon haben viele einen F3/F2 Schein und kaufen eher F2 auch mal unterjährig. Ich habe mir F4(FK-Salut)/F3/F2 eintragen lassen. Ist wieder so ein typisch Grünes Ding: Die Leute holen sich eine Erlaubnis, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, worüber unsere Europäischen Nachbarn in Punkto Waffen und Feuerwerk wahlweise ohnehin lachen oder den Kopf schütteln. Erlaubnisschein für ne Zink 905? In Österreich? LOL. DAS die Leute das dann machen ist dann "problematisch", was nichts anderes ist als grüne Wichtigtuer-Blähsprache. Sofort auf Social-Media nachhaken: - WARUM ist es problematisch, wenn gesetzestreue Bürger eine Erlaubnis einholen, die nach der EU-Richtlinie eigentlich gar nicht geben sollte? - Welches konkrete Problem geht von der genannten Zahl an Erlaubnisinhabern aus? - Welche Anzahl an Erlaubnisinhabern wäre denn nun unproblematisch? - WARUM ist es im Ausland nicht problematisch? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aus Sicht des LWB-Besitzers gerade richtig. Absicherung gegen Rechtsfolgen. -
Nope. G1 ist nicht relevant, sondern das Laufprofil und da ist .22lfb mit einem Zugkaliber von 5.58 wesentlich kleiner als .223 mit einem Zugkaliber von 5.69, stauchbarer Bleigeschoss machts möglich
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Machnmal sind es auch Rechtecke
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Domain ist in den USA Registriert: https://www.whois.com/whois/hkwaffenladen.com An der Registrierungs-Email hängt auch noch eine andere mutmaßliche Scam-Seite: https://czgunshop.com/ Würde ja lachen wen demnächst eine öffentlich-rechtliche aufrührerische Reportage erscheinen würde, wie einfach man doch online an Waffen käme und das Nancy ja das WaffG verschärfen wollte aber wegen der blöden FDP und der Waffenlobby..
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Truppenfarbe der Sarkastiker ist hier GRÜN!
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Mit unserem ultimativen Fachwissen waren wir leider nicht in der Lage, Fachbegriffe wie Stock, Rate of Twist, Barrel oder Muzzle in korrekte deutsche Fachbegriffe zu übersetzen. Machts doch besser wenn ihr glaubt ihr könnts....
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Deswegen auch besser kein Impressum, nicht das noch einer die Verbindung herstellt....
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Hä? Die Regelung war in den vorhergehenden Entwürfen nicht enthalten (=Blockierpflicht für alle) und wurde erst in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses hinzugefügt. Was da steht ist wortwörtlich: ' Du darfst mit deinen Erbwaffen nicht schießen, auch wenn du sie nicht blockieren musst, weil du anderweitig Legalwaffenbesitzer bist, sonst ist die Zuverlässigkeit weg. Ich weis natürlich, das diese 15 Jahre alte Erkenntnis nicht jedem schmeckt der 10 Knarren geerbt hat und damit schiessen geht.... Abgesehen davon wie soll jemand, der der Blockierpflicht unterliegt mit der blockierten Waffe schiessen, merkst du selber, das da was nicht stimmen kann.
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Kann "gefälscht" in diesem Zusammenhang etwas anderes bedeuten, als die Vernichtung der Waffe vorzutäuschen?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bzw werden dann einen Nahdzi geziehen, wenn sie durchsuchen, wer durchsucht werden sollte -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Tja, so ist das wenn die Kommunisten das Land in ein Gefängnis verwandeln. Es darf zwar jeder rein, weil alleine Kontrollen schon Menschenrechtsverletzungen sind, aber erstmal drin, darf jeder durchsucht werden, weil Grundrechte die öffentliche, d.h. die innere Sicherheit des Gefängnisses "gefährden" -
OB ER wiRKlicH einE sCHREckschUSSrEVLOvEr GehAbt HABeN GETan HAT, iM öFFNtLich ReCHTlIcHEn WURde Das Ja so GEzeiGt...
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Sehe ich anders: Es gelten die jetzigen Rechtsverhältnisse, das Magazin per se ist ein verbotener Gegenstand, lediglich die Erlaubnis nach §40 Abs 4 ist für die Altbesitzer nicht erforderlich. Zwar kann man rein Formal eine nicht vorhandene Erlaubnis auch nicht mangels Zuverlässigkeit widerrufen, aber entweder §58 Abs 17 wird vom Richter als "einer Erlaubnis gleichgestellt und damit an die Voraussetzungen des §4 gekoppelt" o.ä. ausgelegt aber die Behörde kann hier wenn sie damit nicht durchkommt, und die Magazine aus Sicht des Betroffenen als erlaubnisfrei zu besitzende Waffen zu betrachten sind einfach §41 zur Anwendung bringen und schlicht ein Waffenverbot für die Magazine verhängen. Schräge Regelungen ziehen schräge Auslegungen nach sich..