

ASE
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In Da steht jetzt nichts darüber, das es für dich leicht sei muss. Maßgabe ist Satz 1 "dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden." Wie oft hast du schon Waffen im Versand überlassen? Erstes mal?
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Was zumutbar gewesen wäre, erfährt man dann immer erst Hinterher in der Urteilsbegründung. Man schickt dir eine Telefonnummer und behauptet, das sei dir Behörde. Du rufst an, man sagt dir freundlich "ja ist berechtigt". Nach Meldung an deine Behörde erfährst du, war nicht die Behörde des Erwerbers. Und nun? Sorry Enkeltrick variante Egun. Nachprüfen.
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Doch. Stichwort Fälschungssicherheit aus sicht des Juristen. Es wurden auch schon im direkten Kontakt gefälschte EWB und Personaldokumente vorgelegt und Schusswaffen erworben. Wenn in diesem Fall nur einen Scan vorlegen kannst als einzige "Legitimierung" des Erwerbers wird man dich darauf hinweisen, das die EWB nicht nachgewiesen wurde, Überlassung an Unberechtigten. EWB im Original oder beglaubigte Kopie von Perso und EWB. Ssont überprüfen. Scans sind schall und rauch.
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Dann ja nicht versenden. selbst wenn, du kannst ja anhand der Nummer nicht mal überprüfen, ob der JS gültig ist... Mindestens: 1. ) EWB und Personaldokument als Scan u 2. ) Unabhängig von irgendwelchen Angaben des erwerbers: Behörde kontakteren und nachfragen ob die der Erwerber zum Erwerb der Schusswaffe XY berechtigt ist.
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Ganz einfach: weil DU sicherstellen musst, das der Erwerber berechtigt ist. Schon mal darüber nachgedacht, das dir ein Lump eine Telefonnummer seines Bruders unterjubelt oder sich gleich selbst als "Behörde" meldet?
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Melden/anzeigen nur dann, wenn die Tatsachenbehauptung (keine EWB...) belegt werden kann. Hast du den Scan des Jagdscheins und eines Personaldokuments? In diesem Fall immer die Behörde kontaktieren und zwar über die selbst herausgesuchte Kontaktmöglichkeiten zu Behörde. beim Onlineversand nie auf die "dokumente" vertauen und alles selber nachprüfen. Wäre das NWR so toll wie angepriesen, könnte man auch als Privatperson alles inklusive Versandadresse dort überprüfen. Aber neeee...
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Wohl eher durch den Stress den immer weniger werdenden Leute haben, die aktiv etwas für ihre Vereine tun, anstatt nur zu konsumieren. Und die erhalten statistisch häufiger eine Posthume Ehrung in form einer Todesanzeige in einem Verbandsblatt.
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Simple Unstatistik. a) Wenn ein 85 Jähriges Vereinsmitglied stirbt schaltet niemand eine Anzeige im Verbandsblatt. Kondolenz an Familie, sofern man überhaupt benachrichtigt wird und nicht durch "Konto aufgelöst" bei der Beitragsbuchung informiert wird, austragen aus Verbandsdatenbank. b) Ist eine Ausgabe eines Verbandsblattes wohl kaum geeignet hier irgendewelche Schlüsse zu ziehen. Nicht ausgeprägter als anderswo Ansonsten, darf ich mir die Frage nach dem Impfstatus mRNA-Injektiosnstatus gestatten?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es ist vor allem eines: Ein Ausweis der Inkompetenz. Solche Leute hocken also in irgendwelchen Ausschüssen, in diesem Fall für Inneres, und wenn ihr Bullshit dort aufgedeckt wird, dann reden sie sich allen ernstes damit heraus, das sie ja kein Innenpolitiker seien. Kein Innenpolitiker. Im INNENausschuss. Ah ja. Gut in einem Land in dem die Energiestrategie von Klerikern, Soziologen, Studienabbrechern in einem Ausschuss geplant wird, dem nicht ein einziger Ingenieur oder Physiker angehört hält man sowas vllt. für normal. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Genau so wenig wie das schließen oder gar Verschließen des Waffenschranks gefordert wird, da hast du ja eine richtige Lücke entdeckt, mit der man es denen da Oben mal so richtig zeigen kann..... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Schaden für das Amt war bei Lambrecht kleiner.... -
Dieses. Glaube das die Belastung aus dem Zündsatz unbewiesene Behauptungen sind. Bei Stahziehlen und Lammenkugelfängen hat es Bleistaub satt, und der wird beim aufstellen aufgewirbelt. Da auch auf die Position beim aufstellen achten, wenn es geht. Wenn ich mich genau in den Luftstrom der RLT stelle, dann wird aus der Schutzfunktion eine Kontaminationsfunktion... Auch sollte man darauf achten, das Stahlkugelfänge (Lamellen/Trichter) eine eigne Absaugung mit Filterung haben, glaube das das nicht auf jedem Stand umgesetzt ist, selbst wenn in der Schießstandrichtlinie erwähnt. Exakt das. Muss irgendwie in der Psychologie liegen, das das Equipment dann halt dem Verein gehört und nicht einem selber. Kenne das, Man wird regelmäßig nach Flintenzulassungefragt, aber wenn es dann ans spenden für das Upgrade des Kugelfangs geht, kommen halt 100€ oder nix. Wenn dann kein Flintenkugelfang kommt, wird gefragt warum nicht, während gleichzeiitig der Antrag für zwei neue Waffen überreicht wird. Gerechter kann es kaum zugehen, jeder Verein hat die Ausstattung, die er verdient....
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die Gefahr des Abhandenkommens... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In der Evaluieung wurden die Behörden befragt, und zwar zu ideologischen Fragen wie: Bedürfnisprinzip, 10-Jahresregel. Geliefert wie bestellt. Geht garnicht. -
Sollte nicht sein, wenn die RLT funktioniert. aber da die Leute immer meinen, die müsse nicht laufen...
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
ist darunter auch Delegitimierung von Produkten der Firma Pfizer zu verstehen, bzw deren größten Salesmen hierzulande zu verstehen? -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Schön und weil ein begünstigend wirkender rechtwidriger Verwaltungsakt durch Unterlassen (keine Bedürfnisprüfung für prä 2009) bei euch praktiziert wird, folgt daraus für die Schlüsselverwahrung 2024 in BW was? -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Verwaltungshandeln, welches dem Recht lies Gesetz unterworfen ist. Es gibt keine Rechtsgrundlagen für das was du OT hier zitiert hast, anders als für Ausnahmen bei der Aufbewahrung. Jeder Beamte muss z.B. eigentlich gegen die prä-2009-Kontingentsbehauptung in der WaffVwV remonstrieren. -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Weil die WaffVWV vor Gericht nicht beachtlich ist..... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du weist wie lange das beim letzten mal gedauert hat? 10 Jahre.... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nicht das gleiche. a) schlimmstenfalls ist dann halt das ÜK weg und nicht zuverlässigkeit und gar Freiheit b) Gibt es dafür keine Rechtsgrundlage, wie für so manches was in der 12 Jahre alten AwaffV steht. c) Für die zweispurige golden Brücke des IM gibt es für jede Spur eine Rechtsgrundlage §13 Abs 6 AWaffV und §36 Abs 2 a.F (vor 2017, "Gleichwertigkeitsklausel") Ein Gericht könnte die flächendeckende Anwendung untersagen, aber nicht zu lasten der Waffenbesitzer die nach behördlicher Anerkennung gehandelt haben. Sieh den Unterschied. Ich habe ein Interesse daran, das dann nicht Leute mit ihren 10 ÜK-Pistolen dastehen und kein Bedürfnis haben, weil sie auf die Spezialisten hier gehört haben und sich zur Schachfigur für die waffenrechtlichen Spielchen dieser Leute gemacht haben. Nicht selten haben die Leute selber keine Kohlen im Feuer, stacheln aber andere an. Dieselben Spezialisten, die hinter jeder Kommaänderung um WaffG die ganz große Verschwörung der Grünen, der Regierung, der IMs usw. wittern, gleichzeitig aber jeden der zur Vorsicht und Vorausschauenden Auslegung der Rechtslage mahnt dann einen Untertan nennen. Geht nicht zusammen. -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja wäre besser. Im letzten satz sollte es aber eigentlich klar sein, dadurch das die Massivität und der Aufbewahrungsort in einem Satz erwähnt werden. Bei einem zertifizierten Behältnis spielt "Massivität" für den Kontrolleur keine rolle. Zertifiziert ist zertifiziert. Anbei: "Sollte" ist im deutschen recht kein "Muss". Aber solche Grundlagen spielen keine Rolle, wenn man sich gerade in etwas reinsteigern muss -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nein, das steht nicht da Das ist der Regelfall. Und nun kommt der Ausnahmefall Das ist doch klar wie Klosbrühe, das es dabei um ein nicht gleichwertiges Schlüsselverwahrungsbehältnis geht.Damit das akzeptiert werden kann, werden bestimmte Anforderungen gestellt, unter anderem, dass der nicht zertifizierte Schlüsseltresor in einem anderen Zimmer aufbewahrt werden soll als der Waffenschrank, denn im OVG Fall war der unzureichende nicht zertifizierte Schlüsseltresor über dem eigentlichen Waffenschrank montiert. Es sollte einleuchten, das man dann seitens des IM BW genau DAS nicht zulassen kann, wenn man dem Waffenbesitzer schon entgegenkommen möchte... Aber manche Leute spucken halt auch auf jede goldene Brücke die man ihnen baut... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
mimimi, er hat schon wieder recht gehabt...mimimi -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Aus dem Pfeiffenkopf...