ASE
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PTB Waffe mit gefülltem Magazin (unterladen) im Waffenschrank.
ASE antwortete auf Flugrost's Thema in Waffenrecht
Anlage 1: Schreckschusswaffen, unabhängig davon ob mit PTB oder ohne zählen per Definitiion zu den Schusswaffen. Damit sind alle Regeln des WaffGg für Schusswaffen anzuwenden, sofern nicht explizit etwas anderes bestimmt ist. Aus diesem Passus der Anlage 1 Daher rührt auch, das Schreckschusswaffen ohne PTB automatisch als scharfe Waffe gelten. Für erlaubnisfreie Schusswaffen gilt dann §13 Abs 2 AWaffV : Eine Schreckschusswaffe muss also, unabhängig von PTB oder nicht ungeladen aufbewahrt werden. Obacht übrigens mit "Ordnungswidrigkeiten" Aufgrund der Hochstufung von Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten ist auch die regelwidrige Aufbewahrung einer Schreckschusswaffe (= Schusswaffe) ein Straftat: §52 WaffG: Außerhalb des Schrankes ist es eine Straftat. Innerhalb des Schrankes, aber geladen greift die Ordnungswidrigkeit nach §34 AWaffV: Aufbewahrungsverstöße gelten unabhängig davon ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat als gröbliche Verstöße gegen das WaffG und stellen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage, auch wenn es nur eine erlaubnisfreie Waffe ist. Gilt aufgrund des Wortes Waffen in der Vorschrift (nicht: Schusswaffen) indes allgemein für alle Waffen (Hieb, Stoßwaffen etc) die unter die Definitionen des §1 Abs 2 WaffG fallen. Da muss man aufpassen, das man nicht arglos in die Falle tappt weil bei einer Kontrolle die Hellebarde am Waffenschrank lehnt -
Freund/Feindkennung beim Landesjagdverbandes Sachsen ausgefallen!
ASE antwortete auf Glockeroo's Thema in Waffenlobby
Privilegienverlustangst. Jetzt bekommt der Pöbel auch nen Jagdschein, da dürfns des? -
Freund/Feindkennung beim Landesjagdverbandes Sachsen ausgefallen!
ASE antwortete auf Glockeroo's Thema in Waffenlobby
Neidisch schaut man auf die Sportschützenverbände... -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
ASE antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Die Bußgeldandrohung stammt aus Zeiten in denen man auf die Behörde gehen konnte und seine Waffe hat eintragen lassen und so etwas wie monatelange Wartefristen für einen banalen Verwaltungsakt namens "Eintragung einer Schusswaffe" unbekannt waren, weswegen das Mitführen des Originals beauflagt werden konnte. Aber nachdem diverse Regierungen über Jahrzehnte entbürokratisiert haben, worunter sie das Vermehren der Aufgaben bei gleichzeitiger Reduktion des Personals verstanden, geraten selbst einfachste Vorgänge zur zeitlichen Farce. Ich warte in der Regel ca. 4 Wochen bis die WBK wieder da ist, wobei da, ausweislich der Daten in der WBK, nicht die Behörde sondern der Transportvorgang im Landkreis verantwortlich ist. Scheinbar läuft da ein Postesel den Albtrauf hinauf, oder auch nicht, so wie er gerade Lust hat... In der Zwischenzeit führe ich eine Kopie der jeweiligen WBK und ggf des Waffenbriefs/Erwerbs-oder Überlassungsanzeige neben den anderen Originalen mit, und hoffe auf das beste... Für irgendwas muss das NWR ja gut sein. Will man es ganz sicher haben, dann kann man für jede Waffe eine weitere WBK beantragen, kostet nur extra. Oder eine beglaubigte Kopie mitführen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und? Wenn der DSB es macht wird es heißen: Da! die wollen den BDS kaputt machen. Bullshit. Einfach nur bullshit. Hä?? Vllt fährst du mal nach Phillipsburg, da ist gerade LM LV7 und überprüfst deine Aussage... Was zum Teufel redest du? Jaja die eigene Projektion -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und für den @rwlturtle die Info das der verlinkte Artikel von fucking 2005, also von vor 20 Jahren war . Was wird das hier, Schattenboxen in der Dunkelkammer? Liste B schonmal gehört? Cringe bis dort hinaus wie manche Zeitgenossen sich immer sofort Aufregen ohne Sinn und Verstand... Cringe und Munition für Leute die LWB lächerlich nachen wollen -
@Shannon Man kann die Kombination auch beim ersten Versuch erraten, trotz üblicherweise 1:1Mio Möglichkeiten. (6 Stellen) Aus waffenrechtlicher Sicht sind solche Diskuissionen aber müßig, es gibt Leute die glauben ernsthaft sowas verfängt vor den Verwaltungs- oder gar Strafgerichten. Die scheren sich aber nicht um solche überlegungen, sondern um die Rechtslage. Und genau solcher Diskussionen wegen wurde 2017 die Rechtslage von von "gleichwertig" auf "zertifiziert" geändert und damit vor solche Debatten ein Riegel geschoben. Da gibt es dann nichts mehr zu diskutieren. War dein aufgebrochenes Behältnis zertifiziert: top, falls nicht: flopp. Und bevor einer meint, "gleichwertig" gelte dann bei Weiternutzung alter Behältnisse nach §36 Abs. 4 ebenso weiter, der liegt falsch. Die Nutzung der Behältnisse mit entsprechenden Typ und Mengenbegrenzung gilt weiter, die Pflicht zur Nutzung eines gleichwertigen Schlüsselbehältnisses gilt dennoch. der vor dem OVG NWR behandelte Fall drehte sich um Waffen in einem B-Schrank....
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Lol, Aluhut glühht mal wieder. Wenn Waffenbesitzer meinen Analysen folgen, gehen sie auf Nummer Sicher. Wenn sie deinen Internettrotz ausleben, @Josef Maier sind sie halt ihre zuverlässigkeit und schlimmsten falls Freiheit los. Aber beides ist dir deine substanzlose Rechthabenwollerei hier wert, nicht wahr. Und außerdem eine Top Außendarstellung. Hey ich muss mein Waffen in einen zertifizierten Schrank einschließen, aber den Schlüssel kann ich rumliegen lassen. Versuch das mal dem Mann auf der Straße als Argument für privaten Waffenbesitz nahezubringen.
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Das schreiben ist schon echt. Es ist nur so, das die Verbände etwas sauer waren, was man ihnen die Vollzugshinweise nicht geschickt hat, wie man es seitens des IM versprochen hatte. Das ist nun die Reaktion darauf um die wogen zu glätten und man will es nicht gewesen sein. Ändert aber nichts daran, was das OVG unmissverständlich klargestellt hat. Schlüssel muss in zertifiziertes Behältnis. Wie du sagst, Zahlenschloss.
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Jaja, es wurde auch behauptet Minister und Staatssekretär wüssten nichts davon. Gewiss doch. Selbst wenn, die Preisfrage lautet: Welches Gericht interessiert das? Genau. Keines. Die sehen das OVG Urteil und berufen sich darauf, da inhaltlich nicht zu kritisieren. Siehe auch hier, OVG Sachsen6 B 61/23 : https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/23B61.B01.pdf
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Klares Nein. Sie erlauben den Behörden für den Einzelfall i.S.v. §13 Abs. 6 AWaffV eine Aufbewahrung des Schlüssels als in einem unzertifizierten Behältnis zu gestatten, sofern gewisse Voraussetzungen gegeben sind: Stabilität des Behältnisses, Behältnis nicht im gleichen Raum wie der Waffenschrank. Das ist eine kann-Regelung auf Vollzugshinweisebene. Keinerlei Rechtsanspruch und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Behörde keine bindende Wirkung für ein Gericht... Eine Ausnahmeregelung gem. §13 Abs. 6 AWaffV gerät nicht dadurch zu Rechtskraft, das man es einfach mal so macht wie man glaubt das es einem die Behörde erlauben würde Ach ja? Wo nimmst du die Aussage her? Dann lesen wir mal was da wirklich im OVG Urteil steht: Woher man ein Behältnis gleicher Sicherheitsstufe fordern darf? Aus der gleichen Rechtsquelle aus der man fordern darf, das der Waffenschrank verschlossen sein muss ohne das es in §13 AWaffV explizit erwähnt wird: §36 Abs. 1. Die Argumentation verfängt nicht und ist eine Unterstellung. Der GG hat auch nicht vorgeschrieben, das der Waffenschrank verschlossen sein muss. Einem sachkundigen und verantwortlichen Waffenbesitzer muss klar sein, was §36 Abs. 1 i.V.m §13 Abs 1 AWaffV im aufgibt. Das OVG NRW hat das jetzt nochmal in einfacher Sprache klar gestellt. Jede Argumentation gegenüber einer Behörde oder gegenüber einem Gericht ist hier brandgefährlich, denn es kann ein Fall des §6 Abs 1 Nr. 3 vorliegen. Wer tatsächlich nicht versteht, das der Waffenschrank verschlossen sein muss ohne das man es ihm explizit vorschreibt und das Schließmittel genau so sicher verwahrt sein muss wie die Waffen selbst, kann persönlich ungeeignet sein mit Waffen umzugehen. Indes ist ein Schlüsselschloss nicht ausgeschlossen, z.B. wenn in Geschäftsräumen oder Vereinsheimen Waffen verwahrt werden und die Schlüssel von den Verantwortlichen mit nach Hause genommen werden und dort entsprechend in einem zertifizierten Behältnis verwahrt werden. Schön aus dem Zusammenhang gerissen. Die Stelle lautet vollständig: Das OVG zitiert also einen älteren Beschluss (nicht: Urteil) Und was dieses "hinreichend verlässlich sein, um den Zugriff Dritter möglichst auszuschließen." bedeutet, hat sich grundlegend gewandelt: Der Beschluss stammt von 2016. Sprach das WaffG zu diesem Zeitpunkt noch von "gleichwertigem Behältnis" so steht seit 2017 in der AWaffV: zertifiziertes Behältnis. Die zentrale Feststellung des aktuellen OVG NRW Urteils ist indes, anders als du es oben darzustellen versuchst: Die "Schlüssel-in-der-Muslibox"-Argumentation bekommt gleich noch eine Watschn mit: Und dem "das-kostet-was-Mimimi" hat das Gericht auch gleich vorgegriffen mit einem juristischen "heul leise" Vllt hätte man einfach nicht auf die Schlüssel-in-der-Müslibox-Fraktion hören sollen..... Und wäre zulässig gewesen, sofern man dann wo auch immer man sich befindet den Schlüssel vor dem Zugriff unberechtiger sichern kann.
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Wenn die Behörde von §13 Abs. 6 AWaffV gebrauch macht und du was schriftliches hast, dann ist es rechtssicher. Ansonsten ist die Gefahr eben folgende: Das WaffG schreibt den Kurzwaffen eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu, daher wird ihre Zahl bei der Aufbewahrung restriktiver reglementiert. Hat man 20 KW in zwei 0er-Schränken >200kG und den Schlüssel in einem weiteren, und wird ferner der Schlüsselschrank aufgebrochen, so kann ein ganz eilfertiger Staatsanwalt unterstellen, dass dadurch der Zugriff erleichtert wurde. da der Widerstandgrad 0 nur einmal statt zweimal mal überwunden werden musste um an 20 KW heranzukommen. Analoges gilt für Schränke die <200kG sind. Da kann man dann vor Gericht boxen währen die Waffen des sofortigen Vollzugs wegen beim Waffenhändler eingelagert sind. Für die Jahre die das Verfahren dauert muss man sich dann eben ein anderes Hobby suchen... Oder man praktiziert eben die einzig rechtssichere Variante, bei der mehrere Schränken mit Schlüsselschloss nebst Schlüsseltresor eben als ein Behältnis summiert werden und entsprechend dessen schwächster Sicherheitsstufe genutzt/belegt wird. Da gibt es dann schlicht keinen Ansatzpunkt mehr für den StA. Am einfachsten man holt einer 1er als Schlüsseltresor, dann ist Ruhe.
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@444 marlin Wenn du rechtssicher bleiben willst: Ist dein Schlüsseltresor ein 0er: - Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken - Maximal 5 Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke. Ist dein Schlüsseltresor ein 1er: - Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken - Unbegrenzt Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.
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Was er ja auch tut. Ach komm die alte Leier. Typisches Parteisoldatensprech. Es stünde den Superdemokraten auch frei Art 20 Abs. 2 endlich mal umzusetzen. und Volksabstimmungen zur Regel zu machen...... Und was passiert, wenn man sich dann selber aufstellen lässt die Macht des Altparteiekartells in Frage stellt kann man ja gerade live und und in Farbe bewundern. Da wird man dann für Aussagen verurteilt, die kurz davor noch im Rohrkrepierer der Demokratie genannt Spiegel standen, dereinst einmal Parole des SPD-Reichsbanners waren dafür aber in keinem Standardwerk zur SA-Schlägertruppe zu finden sind... Ja. Eine andere form von: wir konnten ja nichts dafür, das wir die Grünen an die Macht gebracht haben...
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OHO! Dann war es gar kein Verrat am Wähler und man sollte sie wieder wählen.... not 1 Kubicki ist die Zeiteinheit zwischen dem öffentlichen Auftreten Kubickis in einer betimmten Sache und seinem diametral entgegengesetzen Abstimungsverhalten im Bundestag. Mit einer Evaluation, die von den weisungsgebundenen Behörden beantwortet wurde.... was für eine Farce. Na wunderbar. Das ist ja eine prima Entschuldigung wenn es um wesentliche Punkte eines liberalen Staats geht. Sorry liebe Wähler, wir wollten Nancys Stasi-Gebaren eigentlich nicht durchgehen lasse, aber Koalitionsvertrag ist nunmal Koalitionsvertrag Schon mal davon gehört, das man eine Regierung/Koalition auch beenden kann? Die alte FDP-Garde hat das mal gemacht. Aber mit den heutigen machtgeilen Typen...no way.
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Und genau das glaube ich nicht. Man wird das geschickt machen: Erst Entwurf wie ich beschrieben habe, dann Verhandlungen mit FDP als advocatus diavoli. Der Teufel ist hier der LWB nicht Nancy wie man naheliegenderweise vemuten könnte. und dann Regelung wie ich sie prognostiziere. Tut mir leid, das zwischen deinem Kundenstamm und den verbliebenen FDP-Wählern eine ausreichend große Schnittmenge besteht um politisch was zu reissen, glaubst du doch selber nicht. Die meisten FDP-Wähler mit interesse an einem liberalen WaffG dürften ohnehin LWB sein und denen ist es egal ob die Repetierarmbrust EWB wird, solange sie ihre Schätzchen behalten dürfen....
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die Armbrust war schon 2002 auf der Abschussliste des Bundesrates/Exekutive. Im Originalen Entwurf wäre die Armbrust nicht mal erfasst gewesen, das wollte der Bundesrat geändert wissen.. Meine Prognose: - Nancy wird es nochmal probieren, spätestens Anfang nächsten Jahres wird die SPD angesichts der Ampeldämmerung und ihrer bis dahin zu erwartenden Umfragewerte in den Panikmodus schalten und was machen wollen... - Man wird versuchen Platzer(schon seit 2002...) und nun auch noch die Armbrüste Erlaubnispflichtig zu machen. Begleitet von einer Medienkampagne welche die Armbrust als typische Reichsbürgerwaffe darstellen wird. - Der DSB wird versuchen das zu verhindern. - Im Kompromiss wird dann die einschüssige Armbrust erlaubnisfrei bleiben, und die mehrschüssigen werden EWB. - Preis des Kompromisses wird es sein, das es die mehrschüssige Armbrust dann nur auf WBK und nicht auf kleinen Waffenschein geben wird, wie es in Nancys 2023er Frühjahrsüberaschung enthalten war. Da wäre mir sachkundepflichtiger KWS für Armbrüste fast noch lieber....
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Lol. Was ein brandgefährliches Geschwätz in dem Artikel. Gerichte sind unabhängig und wenn die nächste Karre nach diesem Schema verschwindet und das vor Gericht geht, an welchem Urteil wird sich die NDS-Verwaltungs oder gar Strafjustiz dann wohl orientieren mit dem Hinweis das man es seit dem NWR OVG Urteil wohl hätte wissen müssen. Was wollen wir Wetten das dann das IM und die Behörde von der angeblichen fehlenden Bindungswirkung nichts mehr wissen wollen wenn sie Anzeige schreiben und die WBK wiederrufen. Noch so eine Sache: Die Fraktion, die hier hinter jedem ablehnenden Behördenbescheid die ganz große Verschwörung gegen den Waffenbesitzer wittert, klatscht Beifall wenn das IM NDS eine gigantische waffenrechtliche Grube aushebt...