

ASE
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Prinzipien, die schlicht irgendwo auf WO mal erfunden/behauptet wurden und noch nie einen verwaltungsrechtlichen Prozess überlebt haben. Aus der Erleichterung, das man netter weise nicht exakt dem Waffentyp Wettkämpfe schiessen muss für den man ein Bedürfnis für ÜK genau geltend machen will kann man eben nicht ableiten das diese Erleichterung dann auch gelten müsse wenn man die ÜK-Waffe in Besitz hat. Natürlich kann man das im Sinne einer Pauschalauslegung des §14 Abs.5 vor gericht zu erstreiten suchen, in BW muss man erstmal am VGH vorbei zum BVerwG. Aber das überhaupt keine Wettkämpfe schiessen müssse für ÜK das vor 2009 erworben wurde, ist schlicht Unfug. Und jetzt alle: "Verwaltungsvorschriften müssen den Rahmen des Gesetzes respektieren und sind vor Gericht unbeachtlich" Jeder der keine Wettkämpfe schiesst, wird seine ÜK abgeben, auch wenn er die vor 2009 erworben hat. Die Rechtslage ist eindeutig. Das BVerWG hat genau dieses Thema aufgegriffen: 1. Die Voraussetzungen für Erlaubnisse können sich ändern, 2. Das ist vom Waffenbesitzer hinzunehmen, Bestandsgarantie gibt es nicht. Abgesehen davon ist das wieder typische sowohl-als-auch-Logik: Träfe deine Annahme zu das es so etwas wie Bestandsschutz für Erlaubnisvoraussetzungen, dann wären die Leute ihr Überkontingent ohnehin los, es sei denn sie schaffen jedes Jahr 12/18 mit jeder ihrer Waffen. Denn das war die Rechtslage vor der 2020er Änderung....Entweder oder.....
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Das sind semantische Spielchen welche vor einem Verwaltungsgericht keinen bestand haben. Nochmal zur Übersicht zur Rechtslage und stehenden Rechtsprechung: 1. Für den Besitz einer (lies jeder) Waffe müssen zu jedem Zeitpunkt die Erlaubnisvorraussetzungen des §4 erfüllt sein. 2. Ist nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, muss die Erlaubnis gem. §45 widerrufen werden 3. Eine Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung eines Bedürfnis nach §8. 4. Wie dieses Bedürfnis jeweils glaubhaft zu machen ist ist, folgt aus der Rechtslage zum Termin der Bedürfnisprüfung. Genau das hat das BVerwG und andere ausgeurteilt: Ein impliziter "Bestandsschutz", speziell für die Erlaubnisvorraussetzungen existiert nicht und dieser Umstand ist verfassungsrechtlich nach Art. 20 Abs. 3 GG (Vertrauensschutzgebot) unbedenklich. Mit anderen Worten: Das sich ein Sportschütze von 2002-2008 ohne Wettkampfnachweis mit 30 Kurzwaffen eingedeckt hat, weil er darauf vertraut hat, das sich die Erlaubnisvoraussetzungen niemals ändern könnten, so hat es das BVerwG festgestellt, dieses Vertrauen hat keinen Vorrang gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit. Die Änderung der Bedürfnisvorraussetzungen ist vom Waffenbesitzer schlicht hinzunehmen und entsprechend zu erfüllen oder eben der Widerruf der Besitzerlaubnis zu akzeptieren 5. Für Sportschützen ist die jeweils zum Prüfungstag gültige Fassung des §14 maßgeblich. Auch die alten Erlaubnisse von Sportschützen nach §28 WaffG1976 werden Kraft §58 WaffG2002 diesem unterworfen und damit auch den vom WaffG2002 und nachfolgenden Änderungen gestellten Erlaubnisvoraussetungen. Die Rechtslage sieht für ÜK Wettkampfteilnahme vor. 6. Wenn du mit einer Änderung nicht einverstanden wärst, weil du glaubst das sie dich in deinen Grundrechten verletzt, steht es dir frei, deine abweichende Rechtsauffassung vor den Verwaltungsgerichten dieses Landes und nachfolgend beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Erfolgsaussichten sind etwa 0. Denn du wirst nachweisen müssen, warum die Forderung mit den ÜK-Waffen zum Nachweis des Wettkämpfe zu schießen dich in deinen Grundrechten verletzt. Dabei ist es nicht mal so, das grundsätzlich jede Änderung der Bedürfnisvoraussetzungen klaglos hingenommen werden müsste, denn auch diese sind dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterworfen. Aber wo letzteres verletzt sein sollte angesichts der tatsächlichen Umsetzung, sprich ein Vereinswettkampf in 2 Jahren wird gerichtlich kaum vermittelbar sein. Sag mal, glaubst du ernsthaft, irgendeine Behörde oder irgendein Verwaltungsgericht wird sich im Ernstfall (Widerruf der Erlaubnis mangels Bedürfnis) von der Rechtswidrigkeit überzeugen lassen, weil de Betroffene des @karlyman "schützenfreundliche" Auslegungen auf WO ins Feld führt? Was ist da eigentlich dein Ziel? Das Möglichst viele ihrer ÜK-Waffen verlustig gehen, weil sie auf dich gehört haben und sich in den Schlaf haben schaukeln lassen? Das sie deinetwegen nicht einmal in 2 Jahren eine gottverdammte Vereinsmeisterschaft geschossen haben und dann das böse Erwachen kommt? Model @ASE: Schieß deine Vereinsmeisterschaften um sicher zu sein, stärke den Schiessport in allen Facetten, behalte deine ÜK-Waffen. Model @karlyman: Sei trotzig, schieße keine Vereinsmeisterschaften um es denen da oben mal so richtig zu zeigen und sei dann noch trotziger wenn es erwartbar mit dem Widerruf in die Hose geht. Gratulation, du bist jetzt ein Märtyrer, hier ist deine Urkunde, kannst du dir aufs Klo hängen.
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Wo soll hier für die Rechtsgrundlage sein? Weil das damals Seehofer-geführte Bayrische IM federführend im Bundestrat war? Das ist so typisch für dieses Machwerk namens WaffVwV. Es werden einfach Dinge behauptet, die keine Grundlage im Waffengesetz haben. Bestandschutz gibt es nur dann wenn dies ausdrücklich ins Gesetz geschrieben wurde. Einen Anspruch auf Unveränderlichkeit der Bedürfnisvoraussetzungen existiert nicht. Hier nochmal das Urteil das BVerwG zu Änderung von Erlaubnisvoraussetzungen. Konkret geht es in dieser höchstrichterlichen Entscheidung um die Zuverlässigkeit. Diese ist den anderen Erlaubnisvoraussetzungen, in dieser Diskussion dem Bedürfnis gleichrangig. Man kann also jedesmal wenn man hier Zuverlässigkeit liest, im Geist Bedüfnis einsetzen ohne den Tenor des Urteils zu ändern. Blaue Einfügungen von mir. https://www.bverwg.de/160507U6C24.06.0
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Und ist wieder Unfung in der WaffVwV Da wird auf eine art "Bestandsschutz" Bezug genommen, der nicht existiert. Mehr noch, die Rechtssprechung geht davon aus, das auch selbst die nach WaffG 1976 erteilte Erlaubnisse als Erlaubnisse im Sinne des WaffG 2002 fortgelten, und damit auch an deren Erlaubnisvoraussetzungen geknüpft sind. Umfang unberührt, aber Bedürfnisnachweis nach den Regeln des WaffG 2002 https://www.bverwg.de/160507U6C24.06.0 Es ist also nicht nachvollziehbar, wie die Autoren der WaffVwV vor dem 2012 entgegen dem zu diesem Zeitpunkt schon 6 Jahre bekannten Urteil des BVerwG zu dem Schluss kommen, das von vorneherein nach dem WaffG 2002 erteilte Erlaubnisse nicht an geänderte Erlaubnisvoraussetzungen geknüpft sein sollten. Ein tatsächlicher Bestandsschutz hätte in §58 explizit mit dem Hinweis auf die Anwendung alten Rechts ausformuliert werden müssen. Vergleiche hierzu die ausdrückliche Vorschrift zur Anwendung alten rechts beim Bestandsschutz für A/B-Schränke. Die 2020 (2009...) geänderten Bedürfnisvorraussetzungen sind im vollem Umfang auf alle (Überkontingentswaffen) anzuwenden, selbst wenn diese nach dem Recht von 1976 erworben wurden. Um so mehr gilt dies für Waffen, die nach 2002 erworben wurden. Wenn man darüber jetzt verschnupft ist sollte er sich klar machen, das im anderslautenden Falle dann für "Altbesitz" auch keine 10-Jahresregel und damit die 12/18 mit jeder Waffe fällig würden. Das wäre ein schlechter Deal...
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Das ist grober Unfug und Rechtswidrig, §14 Abs 3 findet Anwendung auf den Erwerb nicht auf den Besitz. §14 Abs 4 findet Anwendung auf den Besitz und nicht auf den Erwerb. §14 Abs. 5 kommt dann zusätzlich obendrauf, nicht andersherum...
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Ansturm auf KWS versetzt Polizei in große Sorge
ASE antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Das du aufmerksamer lesen sollst.- 69 Antworten
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Ansturm auf KWS versetzt Polizei in große Sorge
ASE antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Es gibt da eine einfache Lösung für das "Problem"...... Das in grün markierte wird ein Anlage 2 eingefügt und der schlimme "Ansturm" ist vorbei.- 69 Antworten
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das geht auf die verfassungswidrigen Vollzugshinweise zurück, in denen Strobls Waffenreferat was von "Verweisungsfehlern" schwurbelt und eigenmächtig ein Baden-Württembergisches Waffengesetz erfindet. 1. Anwalt. 2. Widerspruch gegen die Forderung 12/18 für jede ÜK 3. Im Falle des Widerrufs der Erlaubnis -> Anwalt, Widerspruch, Klage 4. Behörde verliert, weil vom Waffengesetz nicht gedeckt. Ich habe sowohl WSV als auch BDS auf das Problem hingewiesen, aber wenn man entweder das Thema nicht zur Sprache bringt(WSV) oder weiter an den "§14 Abs. 4 gilt auch für ÜK"-Blödsinn (BDS) glaubt und deswegen nichts gegen das eigentliche Problem unternimmt, dann muss das eben der kleine Mann wieder ausfechten... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Anwalt, Verwaltungsgericht etc ist den Leuten ein Begriff? -
Warum ist die die VDB-Blase eigentlich so Arschverletzt? Wenn das FWR eh nur passiver Unfug war, dann ist es doch eigentlich egal, ob man da Mitglied ist oder nicht?
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Ja und deswegen war es halt idiotisch von der VDB-Blase, anstatt sich auf ein wenig aufmischen im Sinne von Next-Guneration, dann eine Verschwörungstheorie gegen die doofen Verbände anzufangen. Das war unsachlichund hat jetzt die Quittung bekommen. Hätte man nur mal die proaktive Forderung nach Entschärfung des Waffengesetzes vorangetrieben, oder der Politik auf den Zahn gefühlt, ok. Aber nachdem hier vor allem das "Es gibt ja gar keine guten Disziplinen und die Verbände sind voll gegen uns und wollen die Bedürfnispflicht" hochgejazzt wurde, hätte der VDB hier klar zeigen müssen, das er nicht in fremden Gewässern fischt und diesen absurden Theorien eine absage erteilen müssen. Hat er aber nicht, was darauf schließen lässt, das er sehr wohl so denkt und darüber nachdenkt einen Schießsportverband im Sinne einer Dauerwerbeveranstaltung/Kaffefahrt mit Rheumadeckenverkauf zu veranstalten.
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Ja es gab sie. Und sie spielten waffenrechtlich keine Rolle weil nicht definiert war, a) Was ein Schießsportverband überhaupt ist b) Was genau eigentlich Sportschiessen eigentlich ist. Beides Hauptpunkte beim WaffG2002, gegen dessen Einführung die Verbände vehement opponiert haben(Eingriff in die Freiheit des Sports!) Sorry, von der VDB-Verschwörungserzählung bleibt halt nichts übrig, wenn man sich 5 min mit der Geschichte des WaffG und Schießsports befasst. Dann wundert es dich eben, weil du einen Strohman aufgebaut hast. Die bekamen die Waffen nicht über den Schützenverein (?!?) sondern über das LRA, so direkt auf Antrag.... Folg aus dem Unverständnis, das das WaffG in Bezug auf gefährdete Personen wesentlich liberaler umgesetzt wurde und dem eigenen Strohmann, das gefährdete Personen über den Schützenverein (?!?) Waffen bekommen hätten... wie gesagt, z.B. als Juwelier überhaupt kein Problem zu der Zeit. Oh danke für ad hominem, bekommst du umgehend zurück: Spiegel war einer der Hauptpropagandisten/Sprachrohre der Regierungen Brand und Schmidt zur medialen Vorbereitung der Einführung des WaffG. Wer sowas als als Quelle zitiert...
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Na erzähl mal was alleine beim BDS neben dem langweiligen -25m Präzision -25m Kombi -50/100m Präzision, -50/100m Fertigkeit -50/100m Zeitserie -50 Symbolscheibe - Speed -Fallplatte - Mehrdistanz -Silhuetten -Western -IPSC -KK IPSC (Eine deutschte Entwicklung des BDS) -Airsoft-IPSC -Longrange -Fieldtarget, -3 Gun, -Steel Challenge, -Speed Steel (Was vermutlich auch noch PRS abdeckt....) Jeweils in diversen Waffenart- und Kaliberklassen und obendrein für optisch und offene Visierung denn noch so fehlt? Hier eine Liste aller zugelassenen Sportordnungen der Verbände: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html "Mehr Disziplinen" rufen genau die sind, die dann nicht an den neuen Disziplinen teilnehmen, vermutlich noch nie von ihnen gehört haben, geschweige denn mal ein Schiessen organisieren, weil die eigene Komfortzone zu verlassen war ja noch nie die große Mode. Gerade Angesichts des Schattendaseins das Air-IPSC fristet, wo man seine Freizeitwaffen Softairs ja super einsetzen könnte, ist es schlicht unqualifiziertes "Gebruddel" das man unbedingt noch mehr Disziplinen benötigen würde. Wie wäre es mal damit, die vorhandenen mit Leben zu füllen? Ja ne das macht Arbeit. Schon klar. Das hat mit den Verbänden nichts zu tun, sondern mit den Vereinen. Verpflichtungsklage schon mal gehört? Wahlen im Verein schon mal gehört? Selber Vorstand/Funktionär machen? Macht arbeit? Ja! Dann lieber nicht nein? Na dann eben KK-Pistole. Ein Strohmann der mit den Verbänden nichts zu tun hat, sondern mit dem Lodenjockel von deinem Vorstand. 1. Viel Spaß dabei, denn: 2. Genehmigung der SpO durch BVA schon gehört? Sorry, aber Disziplinen für Kurzwaffen in 0.5cm Abstufungen bei der Lauflänge bekommst du nicht durch weil irgendwann klar wird, das es um eine reine Bedürfnisbeschaffungsmaßnahme geht. Und ich verweise nochmal auf die Aufzählung oben und frage mich wo das gottverdammte Problem liegt? Bei den meisten krankt es einfach daran, das sie gar keine Wettkämpfe schießen und dann ist momentan halt bei 2 KW Schluss. Punkt. Schon mal was von fucking Westernschiessen oder 3 Gun gehört? Nein? Bestimmt diese Geheimdiplomatie schuld
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Falsch. Warum? 1. Weil "Verbände" im Sinne des Waffenrechts 2002 gar nicht existierten, der Begriff war nicht genormt. 2. Weil Dreh und Angelpunkt des Waffenerwerbs die schießsportlichen Vereinigungen waren, die in keinem Verband organisiert sein mussten, was schon aus 1.) folgte. 3. Weil man am Freitag in den Schützenverein eintreten konnte, am Wochenende Sachkunde ablegen und am Montag seine gelbe WBK beantragen konnte. 4. Weil man alles weitere 6 Monate später beantragen konnte und nur der Verein bescheinigen musste. 5. Weil aus immer auch möglich war, als freier Sportschütze eine WBK zu erhalten. 6. Weil es für gefährdete Personen sehr einfach war einen WBK zu bekommen (Goldschmiede edtc) Sorry, von der Verschwörungstheorie bleibt nichts übrig. Und "Spiegel"- Geschreibsel sind weder Argument noch Fakten.....
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Ein Schuss der nach hinten losgehen kann für Nancy. Der letzte Entwurf umfasste die Erlaubnispflicht über den KWS für Armbrüste, der dann allerdings auch an eine Sachkunde gekoppelt werden sollte. Von Bedürfnispflicht stand da (noch) nichts. Ok, bitte, dann gebe ich eben jeden Sonntag KWS-Kurse und stelle so den Erstkontakt zu Schießsport mit scharfen Waffen her. Denken wir mal an die 2008er klarstellung im Gesetzesentwurf, Schießtermine im Sinne des damaligen §14 Abs 2 könne nur durch Training mit erlaubnispflichtigen Waffen ein Bedürfnis für eine WBK begründet werden. Manche haben sich erträumt, das dann weniger WBKS ausgestellt werden, in wahrheit sind die Luftgewehrstände verwaist. Wenn man schon ins Schützenhaus geht, dann soll der Termin auch zählen. -------------------------------- Allgemein hat der VDB nach meiner Ansicht einen Fehler gemacht: Er hat recht aggressiv angefangen mit Gerede über die Gründung eines eigenen Schießsportverbandes und in der VDB-Fanblase wurde so getan, als ob es in D nur langweilige Schießsportdisziplinen gäbe, was halt ausweislich der Schießsportordnungen der Verbände dummes Zeug ist. Das war ein Angriff auf den Turf der Schießsportverbände, spiele dumme Spiele und gewinne dumme Preise und das ganze warf ein schlechtes Licht auf die Lobbyfertigkeiten des VDB. Der Roundhousekick gegen alles und jeden, einschließlich der Aluhuttheorien zur Bedürfnisverschwörung der Schießsportverbände war halt dumm. Und Geschichtsvergessen noch dazu, es war nicht gerade so, das die Einführung der Bedürfnispflicht via Verband von denselben anno 2002 großartig beklatscht wurde. Das genaue Gegenteil war der Fall. .... Das die Verbände nichts für Freizeitarmbrüste anbieten, oder Schnellfeuerdistiplinen für Schreckschusswaffen ist angesichts der Freistellung von der Erlaubnispflicht halt wenig verwunderlich.
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Wenn du out of the box möglichst nahe am original sein möchtest(bolt hold open) dann Tippmann. funktioniert und ist Präzise Habe ich seid 3.5 Jahren als Vereins-KK-Ar15 im einsatz ohne Probleme. (Wenn man von den Leuten absieht, die ZF-Türme wie das Glücksrad drehen) Wenn Kontingentsfragen nicht entscheidend sind, dann das Tippman, da auch preislich mit einem WS mehr als konkurrenzfähig
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WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
ASE antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Beleidigung gehört als Straftatbestand abgeschafft, alleine schon aufgrund des Missbrauchs durch die Regierinnenden. Während die Grünlinge nämlich äußert robust dabei sind, alles und jeden alles und jedes zu zeihen, sind sie extrem eingeschnappt wenn sie einmal Zielscheibe der eigenen Methoden werden, was man unlängst auch an der verschnupften Reaktion an gewissen Fähranlegestellen beobachten konnte. Das die sich da austoben können, dafür sorgt dann "N"GOs und Vorfeldorganisationen, mit Steuermillionen gemästet, die für die Grüninnen da INet durchkämmen nach argen Beleidigungen und alles und jeden anzeigen, vorzugsweise bei als grünlinks bekannten Staatsanwaltschaften. Wer sowas mal studieren möchte dem empfehle ich den Artikel von Dansich dazu: https://www.danisch.de/blog/2023/07/09/under-attack-wie-die-gruenen-mein-blog-angreifen/ Wenn es dann wieder erwarten nach hinten losgeht, dann hat man sich weitere "N"GOs als Rechtsschutzversicherung auf Steuerzahlerkosten eingerichtet, wie .z.B. Hateaid, die dann anders als eine richtige Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten der ach so armen Grünen BT-Abgeordneten übernehmen. Das man da als Bürger Untertan keine Unterstützung aus dem Steuertrog bekomm, dürfte klar sein, genau wie Strafanzeigen dann gerne wegen mangelnden öffentlichem Interesse fallen gelassen werden. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
So etwas darf nur auf eine Art und Weise enden: Mehrfaches "wird aus dem Dienst entfernt" So wie es aussieht wurde nicht mal rechtliches Gehör geschenkt sondern auf Denunziation ein schwerwiegender Freiheitseingriff durchgezogen. Ich würde alle anzeigen, auch die beteiligten Polizisten. Wenn die schon merken das da was nicht stimmen kann, haben sie die Remonstrationspflicht. Ausreden wie "habe nur Befehle Befolgt" gelten dem 23.5.1951 in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr. Das ist übrigens ein exzellentes Beispiel dafür, was was man bei Nancy "tatsächliche Annahmen" sind. So was soll, wenn es nach dem willen dieser Verfassungsfeindin geht, in so viele Gesetze wie möglich eingebaut werden. Behauptung genügt, ab ins Gulag. Terror im Alltag. -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
ASE antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Steht im Widerspruch zu den Entwürfen, wo seitens der Regierung/BMI explizit darauf verwiesen wird, das der §37 in Bezug auf Kriegswaffenanschein keinen Vorteil bringen würde und man auch auf den Gegenvorschlag des Bundesrats nicht eingehen wollte. Wäre der Entwurf 14/8886 durchgekommen, wäre für Anscheinstanz keine Grundlage vorhanden gewesen, allerdings wäre hier auch die Anerkennung, und implizit damit die Genehmigung von Sportordnungen den Ländern oblegen hätte, wobei alle Länder hier einvernehmlich entscheiden hätten sollen und das ggf zum Anscheinsverbot durch die Hintertür missbrauchen hätten können. Im Vermittlungsausschuss dann plötzlich expliziter Genehmigungsvorbehalt, aber seitens des BVA, was irgendwie ausdruck des wir trauen den Ländern nicht darstellt Etwa so kam das zustande. Verwunderlich schon, da immerhin Rot/Grün, andererseits war Schily(erst Grüne, dann SPD, aber immerhin Jurist) damals Innenminister. Etwas Vernunft, auch angesichts der Festlegungsschwierigkeit, was genau denn nun Anschein überhaupt sein soll. Das VGH Hessen Urteil 2012 hat das ja auch nochmal aufgegriffen, das man auf Grundlage des WaffG2002 immer noch nicht wisse, was denn dieser Anschein überhaupt sein soll. Der Bundesrat, d.h. einige Länderexekutiven wollten den Anscheinsparagraphen haben, das ist dokumentiert. Nur glaube ich nicht, das ein §6 AWaffV durchgekommen wäre, der den ausdrücklichen Gesetzgeberwillen, das Anscheinsverbot abzuschaffen durch die Hintertür wieder einzuführen. Das was man bekommen hat, war halt effektiv ein MP5 und Kalaschnikowausschluss, wobei Saiga mit den Achseln zuckte und die Dinger eben in .223 und 308 fertigte.... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
FDP-Cope. Wie genau wird etwas Gesetz, das nicht Gesetz werden kann, wenn es die Regierung garnicht gäbe, weil die FDP die Typen nicht an die Macht gebracht hat und Nancy auf der Hinterbank der Opposition auf dem Handy daddeln würde, hmmm? Und jetzt hat die FDP sich in eine lage gebracht, wo Neuwahlen die Katastrophe bedeuten, weswegen sie alles tun werden um an der Macht zu bleiben, so viel zu Bremse in den kommenden zwei Jahren.... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Winkelsdorf..... Frage: Wann gab es jemals "Entschädigungszahlungen" bei änderung des WaffG,Hmmm? Noch Nie? Nein? Doch?!? OH! Könnte es sein, das Agent W hier fake news streut, sich aber der Faulheit wegen aber einfach sich an den Vorgängen in Neuseeland orientiert? -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
ASE antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Na, Na Na, in Nancys Entwurf stand etwas von bestimmten Personenkreisen. Damit kann Nancy in deutsch-sozialistischer Tradition nur Juden und Kommunisten meinen, oder liege ich da falsch? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was für eine Erleichterung? Man gibt einen Antrag ab und die Behörde prüft, wie sie auch regelmäßig im Hintergrund überprüft. Welche Effekt hätte das für den Antragsteller? Keinen. zivil ist zivil, dienstlichist dienstlich -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
ASE antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
2003 i.R. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wo kann man da mit Nein Stimmen? Was für "Klischees"? Nur weil man bei der Bundeswehr mit einem recht begrenzten Spektrum an Waffen rumfummeln kann weis man was über - Notwehr & Notstand? - Waffentechnik? - Munitionskunde? - Ballistik - Beschussrechtliche Regelungen - Waffenrechtliche Regelungen? Ne lass mal, der Hintergrund dürfte ein schmollender BW-Superbubi sein, der lieber eine Petition startet als sich anderthalb Wochenden auf den Hosenboden zu setzen um zu lernen. Meine Erfahrung mit Leuten, denen tatsächlich ehemalige BW zugehörigkeit als Sachkunde anerkannt wurde, bestätigt, warum man das sein lassen sollte. Allein schon die dämlich Formulierung: "Vertrauenschvorschuss". Was soll das bedeuten? Es geht um kraft Prüfung nachgewiesene technische und rechtliche Sachkenntnisse und nicht um Vertrauen. Was kommt als nächstes? Büchsenmachermeisterbrief weil man beim Kommis 10x nach einander die selbe Waffe nach Dienstvorschrift gereinigt hat?