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ASE

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  1. ASE

    Wechselsystem 2/6

    Mehr noch: Bei vorhandener Grundwaffe es ist erlaubnisfrei zu erwerben. Deswegen kann die 2/6 Regel nicht greifen: Wo keine Erlaubnis erforderlich ist, ist eine Beschränkung einer Erlaubnis wie das Erwerbsstreckungsgebot gegenstandlos Kaufen und eintragen lassen.
  2. Oh ja der Aluhut glüht munter. Ich meines es nicht böse gegen Herrn Gepperth, aber Antragsteller-Theorie, §14 Abs 5 sei nicht auf den Besitz anzuwenden von @Friedrich Gepperth ist absurd. Wie gut das Funktioniert sehen wir ja, die Behörden prüfen das Bedürfnis. Damit wollt ihr vor Gericht reüssieren und belegen, der Gesetzgeber habe nur den Erwerb im Sinn gehabt. Ganz toller plan. Na hopp, klagen. und zu sehen wie weit ihr damit kommt. Eure Argumentation ist überdies inkohärent: Ihr springt hier bezüglich §14 Abs. 5 permanent zwischen "Nein, gilt nur für Erwerb", "Nein gilt gar nicht, steht nur so spaßhalber im Gesetz", "Nein gilt nur bis 10 Jahre", "Es heisst nur Wettkämpfe, nicht mit jeder Waffe" und "VM muss für jede ÜK-Waffe reichen" hin und her. Wenn man schon so anfängt, spart man sich das Geld für den Anwalt lieber. Aber letztere leben nicht selten von uneinsichtigen Leuten.
  3. "Irgendwelche Dokumente" wie du das nennst, sind die Gesetzesentwürfe, die regelmäßig in allen Bereichen zur Erforschung des Gesetzgeberwillens von Gerichten herangezogen werden. Die Aussage des damaligen Innenministers Seehofer ist nicht der Wille des Gesetzgebers. Gesetzgeber ist das Parlament(Legislative) nicht das Ministerium(Exekutive) Soviel verfassungsrechtliches 1 x 1 sollte man schon mitbringen in die Diskussion. Du sagst es ja selbst der BDMP muss nachbessern. Nach welchen Maßstäben das wohl erfolgt? Am Ende nach dem VGH-Urteil? ein paar Wettkämpfe in 2 Jahren sind Bürokratur... man kann sich natürlich künstlich reinsteigern Urkundenfälschungen im Kontext des WaffG sind gift für die Zuverlässigkeit. Verstehe ich das jetzt richtig: Du drangsaliert Familienmitglieder zur Lügen damit DU mehr Waffen haben kannst? Und: Warum darfst du Lügen und die Politik nicht? Sollen Verbandssachbearbeiter für DICH lügen?
  4. Eine solche Vorgabe stand im VGH-Urteil nicht drin, da es aufgrund der Qualität der Bescheinigungen der Klärung der Frage "wie viel pro Waffe" gar nicht mehr bedurfte. Und genau da ist der Kasus Knacktus: WO nimmst du diese Behauptung her? Ja genau, aus der vermaledeiten WaffVwV, von 2012.... Im Entwurf der 2008er Änderung steht aber klar "unterste Bezirksebene". Wo ist hier jetzt die "das muss man wörtlich Lesen"-Fraktion? Nicht da? Wie immer wenn einem das wörtlich geschriebene nicht passt. Bezirksebene ist nicht Vereinsebene. Nun hat der WSV eine Regelung, welche von den Behörden akzeptiert wird, und beinhaltet, das die VM doch akzeptiert wird, sofern noch ein weiterer Wettkampf auf "unterster Bezirksebene" in 24 Monaten absolviert wird. Für manche Verrat an der eigenen Bequemlichkeit, vermutlich wäre ihnen nur KM lieber, weil man dann noch dickere Backen machen kann. Wettkämpfe. Das ist Plural. nichts mit einem. Wie genau sollen sie das tun? Indem sie ihre Zulassung als Verband riskieren, Schwachsinns-Bescheinigungen mit Garantie der Nicht-Anerkennung ausstellen, damit ein paar Sofahocker, die sich zu fein für 2 VM+1xKM in pro ÜK-Waffe und 24 Monate sind noch die 10te KW behalten dürfen? Ich weis nicht ob dir klar ist, dass die Verbände eine Aktenhaltung zu den Bedürfnisbescheinigungen haben und zusammen mit der NWR-Statistik durchaus eine Vorstellung davon besitzen, wie groß das "Problem" ist. Es sind übrigens Sportverbände, nicht "Waffenbeschaffungsverbände". Das ist hier auf WO das große Missverständnis. Klein ist hingegen die Zahl der tatsächlich Betroffenen Für die meisten Mitglieder aller Verbände ist das eine brauchbare Regelung. "Betroffen" sind lediglich Leute die nicht ausreichend Wettkämpfe schießen, weil sie ihr Überkontingent einfach zum verkappten Sammeln haben oder Leute die ihre liberaleren Vorstellungen zum Waffenrecht irgendwie über das Vehikel Verband mittels der Methode "möglichst-wenig-Schießen" durchtrotzen wollen, was ein denkbar ungeeigneter Ansatz ist, andersherum würde eher Schuh draus.
  5. Na dann sag du, wie der WSV seine Bedürfnisbescheinigungsregelungen gestalten sollte. Dabei bitte beachten: VGH Urteile und auch das Waffengesetz gelten für alle Verbände. So wie es der BDMP gemacht hat, war es schonmal mist.
  6. Lies dir das Urteil durch. BDMP hat einfach behauptet: Isso. Gericht wollte Nachweise sehen. Konnten nicht erbracht werden. Gericht rügt BDMP durch die Blume. Jetzt gibt es Leute, die ernsthaft genau das von den Verbänden verlangen und empört sind, das die den Unfug nicht mitmachen wollen.
  7. Die seiner Schützen, die, wenn er auf bisweilen schwachsinningen Vorstellungen hier hören würde, gar nicht mehr vertreten könnte, da er die Zulassung als Verband verloren hätte. Scheint vielen, wie auch dir, nicht bekannt zu sein, was da so in §15 Abs. 4 WaffG steht und wer da wohl am längeren Hebel hockt. Du schonmal nicht und ich auch nicht. Genau wie das, was im VGH-Urteil so drinstand. Nämlich das die Bescheinigungspraxis des BDMP für die Tonne ist, denn wenn man Wettkampftätigkeit bescheinigt, sollte man die auch belegen können.
  8. Herr Lehrer! Das war im Unterricht nie dran, Sauerei das das in der Klausur gefragt wird. Vorschlag: du liest den Thread mal von vorne durch. VGH, Behörden, IM. BOOOOAHH: Ganze 2 Trainingstermine in 2 Jahre pro ÜK-Waffe, die man als VM registrieren lassen muss. Und ein Wettkampf über Vereinsebene in 24 Monaten, den der eigene Verein sogar selber Veranstalten kann, so daß man nicht mal vor die Haustüre muss. Komm vergiss den VGH und das BVerwG. Wir gehen gleich EuGH der Menschenrechte. Nein, sowas. Der VGH hat dir was gesagt, was dir nicht passt. Das kann ja nur ein Fehlurteil oder gar Rechtsbeugung sein. Wenn nur du Richter am VGH wärst. Blöd nur das du obendrein nicht Rechnen und/oder lesen kannst. Wettkämpfe, ist übrigens Plural, würde eigentlich bedeuten, 2 Wettkämpfe mit jeder ÜK-Waffe in jedem der 2 Jahre. Man hat quasi einen Wettkampf über Vereinsebene weggelassen und die minimalistische Erfüllung des Plurals Wettkämpfe gewagt in dem man dir die Wahl lässt in welchem Jahr du den absolvierst.
  9. Weis ich nicht, da ich ja mehr BDS schiesse. Aber Gegenfrage: Verursacht aufgeblasene Online-Kraftmeierei gegen "Die da oben!!11ELF! dann Lethargie und Duckmäusertum in der Realität? Verursacht sie juristische Fehlsichtigkeit und Einfältigkeit, die dazu führt das man sich an verbal Verbänden und irgendwelchen imaginierten Bösen Hintermännern abarbeitet, ohne zu Begreifen, das ein Bedürfnis von der Behörde anerkannt wird und nicht vom Verband befohlen wird?
  10. Sie legen es aus, wo das Recht nicht genau genug ist. Dies hat der VGH getan. Nur nicht zu Gunsten der Sportschützen. Aber lass mal lieber online Kraftmeiern und die phösen Verrätaaarrrrr!!!ELF! suchen, anstatt sich a) darauf einzustellen mittels Matchorganisation oder b) den steinigen Weg einer langen verwaltungsrechtlichen Klage gehen. Übrigens wieder herrlich absurd, wie manche meinen Recht sei genau dann gesprochen, wenn ihre Meinung obsiegt. Auf den Gedanken, dass ihre Laienauslegung vllt. schlicht und ergreifend falsch ist, kommen sie gar nicht. Alle keine Ahnung, die Richter am VGH. Außer Sie greifen per Beschluss einem offen Rechtsextremen unter die Arme, wie kürzlich geschehen. Dann ists natürlich ein wohlausgewogen Richterspruch.
  11. Nun, wenn man das Urteil kippen möchte muss man bis dahin eskalieren. Das Urteil kann auch auf andere Bundesländer Wirkung haben, getreu dem Motto, warum sich extra arbeit machen
  12. Und du erwartest ernsthaft,das der VGH jetzt plötzlich ein anderes Urteil fällt?
  13. AH na dann schieß doch nicht mit jeder Waffe und belehre dann die Behörde und das VG und den VGH und das BVwerG über ihre grundsätzlich falsche Rechtsauslegung. Aber da kommt natürlich nichts, außer dicke Backen und Heisse luft.
  14. Wenn du mit allen Geschossen hast, so besteht für den Verband Verhandlungsmasse gegenüber der Behürde, wenn dann doch ein sonstiger Wettkampf fehlt. Du musst ja nicht.
  15. Ja und? Da machen wir eben viele Wettkämpf für Kontingentsrelevantes. Dann gibt es auch eine Grundlage 3 statt nur 2 KW im GK zu fordern. Lol. "Grundsätzlich lese ich nicht, bevor ich poste." @ThomasMueller Die Behörden waren involviert und wollten das so Na wenn du meinst... Oh du warst doch nicht dabei..? sowas.. Vllt ha der "Fürst" auch klein Problem mit der Auslegung des VGH gesehen..
  16. Hoffentlich. Denn wenn den Behörden der Verwaltungsaufwand zu groß wird, könnte sich die Vernunft doch noch durchsetzen
  17. "Innerhalb von 6 monaten" Willst du am Tag x eine waffe kaufen gehe von da taggenau 6 Monate zurück. Innerhalb dieses Zeitraumes, Tag X eingeschlossen, dürfen maximal 2 Erwerbe liegen, einschließlich des geplanten neuerwerbs
  18. Aber nicht für alle Disziplinen. Üblicherweise hast du KK-Spopi und GK und das wars Beim BDS ist das garnicht so relevant, weil es ohnehin genug Matches gibt. Und wenn dann noch die verbalen Superhelden hier ihre Energie in die Veranstaltung kleiner lokaler Matches stecken würden...
  19. Was würde es für dich änderen, wäre ich beteiligt? Da du ja wie du sagst eh keine Kohlen im Feuer hast, kann es dir ja Egal sein.
  20. Hast du immer noch Verständnisschwierigkeiten damit, das die momentane Reglung das Beste ist was der WSV im Lichte der Rechtssetzung durch den VGH hat herausholen können? Bin gespannt wie der GSVBW das machen wird. Hier ist ja das Problem, das die Argumentation um Anerkennung der VM schwieriger wird. Andererseits gibt es beim BDS ja nun auch wesentlich mehr Disziplinen, die jeweils als Einzelwettkampf mit einer ÜK-Waffe als absolviert werden können.
  21. Blas dich mal weniger auf und klage stattdessen gegen die VGH-Auslegung. Aber wetten da kommt nichts. Immer das gleiche.
  22. Das WaffG verlangt etwas Unbestimmtes, was durch Auslegung des VGH konkretisiert wurde.
  23. @Jenicano Mir ist nicht ganz Klar: Typ 2 oder Typ 1? Typ 2 würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen. Das ist eine Volkskrankheit und bis du ins Hyperglykämische Koma ableitest dauert es eine Weile. Typ 1 ist heute abseits der generellen Insulinpflicht aber gut zu managen (Sensoren wie Freestyle Libre, Insulinpumpen) und ist eine Einzelfallfrage. Beim oben zitierten Urteil lag ja nicht nur Diabetes Typ 1 vor: Falls du Typ 1 bist, besser mit der Behörde ins benehmen setzen, ggf behandelnden Arzt hinzuziehen. Typ 2 kann man ausweislich des HBa1C-Wertes häufig loswerden, wenn mann Lebensstil und Ernährung ändert.
  24. Danke an alle Organisatoren, hat wieder super Spaß gemacht, auch wenn ich der A8 wegen nur einen Start wahrnehmen konnte.
  25. Zum glühenden Aluhut in diesem Thread fällt einem auch nicht mehr ein. Vermutlich hängen die Rottendorfer auch mit drin, weil sie Waffen, Munition und Wiederladeartikel nur den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verkaufen. Wenn das wahre Patrioten wären, würden sie die Knarren jederman geben!!!ELF Eindeutig NWO!!! !!!111ELF!!! UnbedingTeilen!!!ELF!!! Kurz habe ich natürlich gehofft, es handle sich lediglich um eine Maßnahme um Wiederladen-Kriesengewinnler zu bremsen, so wie es auch in D schon Händler gibt, die ZHs nur bei Bestellung der gleichen Anzahl Geschosse herausrücken.
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