Zum Inhalt springen

ASE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.711
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von ASE

  1. Nein eben nicht. a) Wenn überhaupt dann nur bei genehmigter gemeinschaftlicher Aufbewahrung. Die Inhaberschaft einer WBK gestattet nicht den Vollzugriff auf die Waffen eines anderen, dazu gibt es ebenfalls Urteile... b) Besteht dann immer noch die Gefahr des Zugriffs durch unbefugte.
  2. Zugriff durch Ehegattin? Also auf den Schlüssel....
  3. Nein, weil ein "Versteck" nicht genormt ist und in Mehrbewohnersituationen die Annahme lebensfremd ist, das es sowas wie ein "sicheres Versteck" geben kann. Ja solange der Zylindertresor den gleichen Widerstandgrad hat. Versteck ist nicht genormt. Ja? Warum wurden den beiden Jägern dann die Knarren geklaut? Nein? Doch?! OH! Wie viele Fälle kennst du nicht, weil sie den Enzug der WBK ohne Klage akzeptiert haben? Es ist also ein Problem. Unfug. Urteil Überhaupt gelesen? Das läuft schon länger "Der Bescheid des Beklagten vom 28. Februar 2019 wird aufgehoben." Und wo eine Front seitens des Gerichts aufgebaut wird, wenn man die Sache verurteilt aber den LWB (..Bescheid wird aufgehoben) ist kannst du auch nicht erklären. Allgemeinens Mimimi. Gerne: §36 Abs. 1 Und da OVG hat dir noch die freiheit gelassen diese Norm nach deinem Gutdünken zu erfüllen. Du musst bei deiner Lösung nur folgendes Bedenken: - Was antowrtest du auf die Frage: Wer hat zugriff auf den Schlüssel? - Was antwortest du auf die Frage: Wer hat zugriff auf den Schlüssel wenn du schläfst? - Wo ist der Zweitschlüssel? - Wie verhinderst du die Gefahr das unbefugten Zugriffs? Ja genau und das ist der alte Cope. Warum bleibst du bei 80% stehen und gehst nicht gleich aufs Ganze: Es steht außer bei den erlaubnisfreien Waffen und Munition nirgendwo explizit da das Behältnis verschlossen, geschweige denn geschlossen sein muss. Jetzt erkläre mir und der geneigten Audienz hier, warum du nicht gleich auch noch Predigst, das der Waffenschrank ohnehin offenstehen darf und was den Gerichten einfällt das da was heinzuinterpretieren, was im Gesetz garnicht steht. Ich bin gespannt auf deine Erklärung
  4. Und genau da ist der Punkt: 2002 wurde EN-1443-1 als DIE Norm festgelegt, der Rest war Ausnahme aus "diplomatischen" Gründen. Nachdem die Annahmen(Produktion nach Norm) enttäuscht wurden, gab es keinen Grund die Ausnahme weiter aufrecht zu erhalten. Der Versuche die eine Ausnahme durch eine Andere zu ersetzen war von vorneherein abwegig. Wobei man mit dem Bestandsschutz für Altnutzer die Kirche im Dorf gelassen hat.
  5. Es sind dort auch andere Angriffsmethoden definiert. Darüber hinaus: DIN/EN 1141-1 war die Grundsatzentscheidung 2002/2003 die man im Vertrauen darauf, das die VDMA Schränke Normgerecht weiterproduziert würden zugelassen hat, nach Diskussionen sogar über das ende der Norm hinaus. Die Praxis hat nur gezeigt, das diese Annahmen enttäuscht wurde und jeder China-Schrott hier als VDMA Konform verkauft wurde. Schnapp dir mal einen alten und neuen B-Schrank und leg hand an... Ja und, selbst wenn. Verkaufte schon damals nur Hartmann EN-Tresore? Nein, oh vllt deswegen weil das Europanorm heisst und die Ostblocker nur noch damit beschäftigt waren billige A/B-Imitate zu basteln. Seit 2017 stellen die eben auch EN-her und dumpen damit die harten Männer aus dem Markt. Nur wird da nun unangenehmer Weise tatsächlich mal übeprüft, was sie da so zusammengelötet haben und ein Obulus dafür verlangt, weshalb man keinen Imitatschrott für 105% des Materialwertes mehr anbieten kann.. Nun, warum wohl? Vllt weil eine 2003 zurückgezogene Norm nicht mehr hinsichtlich ihres Versicherungswertes aktualisiert wird? Spielt überdies keine Rolle, weil 14450 nie ernsthaft zu Debatte stand. Sondern wie ein Versuch daherkam, seinen alte Schrottproduktion weiter aufrecht erhalten zu können, nach dem der "B nach alter Norm gefertigt" Schwindel offensichtlich wurde. Der abgeschwächte Deal 2002/2003, nach anfänglichem vorgesehenem Ende der VDMA -Schränke zum 31.12.2003, war: EN-1443-1 oder B nach alter Norm. Dieser Deal wurde von oberschlauen Geschäftemachern durch Fake aus Trompetenblech gebrochen. Die könnte man Schelten, nicht diejenigen die auf den Murks aufmerksam gemacht haben.... Es gibt keinen Normenvergleich. VDMA ist seit 31.12.2003 keine Norm mehr. Punkt. Der jetzt wieder bei den Pfuschern landet, weil sie EN billig anbieten. Wie passt die "Vergrämungsstrategie" zum permanenten Geheule, die Republik bewaffne sich und der Jagdschein boome.... scheint ja nicht wirklich zu funktionieren...
  6. 1. Ich verwende die "Schlüssel-in-der-Müslibox-Formulierung" schon lange bevor du dich hier in die Diskussion eingeklinkt hast. 2. Ist das noch nett zu Leuten die in der Öffentlichkeit ernsthaft die Ansicht breittreten, dass sie ihre Waffen zwar widerwillig ein einen genormten Tresor einschließen müssen, aber den Schlüssel aufs Gästeklo hängen dürften (VGH München, Beschluss v. 25.05.2021 – 24 ZB 21.943) weil ja nirgendwo in einfacher Sprache(TM )stünde, das sie das nicht dürften. Wenn man nicht versteht, das "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen." in der Praxis bedeutet, das keiner als der Waffenbesitzer Zugriff auf den Schlüssel haben darf, dann hat das mit akademischer Bildung oder Nichttbildung nichts zu tun, sondern mit infantilem Trotz oder einem gravierenden persönlichen Mangel (§6 WaffG Abs. 1 Nr 3). Die Argumentation, das man das nicht begreifen könne, das ein Schlüssel zum Tresor a) beaufsichtigt werden muss oder b) genauso sicher verwahrt werden muss wie der Inhalt besagten Tresores selbst ist schlicht lächerlich und lässt die LWB in Deutschland als Trottel dastehen und es ist eine Schande das es eines Urteils eines OVG bedurfte um klarzustellen was jedem normalen Menschen auf der Straße klar ist. Der Gesetzgeber hat Kraft §36 Abs 1 vorgegeben was zu tun ist im Vertrauen darauf, das die Gesellschaft noch nicht an dem Punkt angekommen ist, das man auf heißen Kaffe "heiß" draufschreiben muss oder auf Mikrowellen den Hinweis, das darin weder Hunde noch Katzen getrocknet werden dürfen Ein Dokument des Scheiterns. Und wenn der GG dan klare Vorgaben macht, ist es auch wieder nicht recht, denn dann fühlen sich manche, d.h. die selben, die nicht begreifen das der Schlüssel unter Kontrolle bleiben muss, wiederum in Ihrer Freiheit bedroht und fangen das Nörgeln an, weil die gegenwärtige Möglichkeit, mehrere Schlüsselschloss-Tresore mittels eines gleichwertigen Zahlenschlosstresor abzusichern flöten geht. Gut gemacht... Verstehe ich dich da richtig: Du glaubst an müsse Volljurist sein um zu begreifen, - das der Zugriff auf den Schlüssel eines Tresores Zugriff auf den Tresorinhalt bedeutet - das kein Schlüsselbewacher 24/7 seinen Schlüssel bewachen kann, weil er auch mal Schläft und damit die Gefahr besteht, das Unberechtigte den Schlüssel an sich nehmen? - Das ein bei einem "versteckten" Schlüssel die gleiche Gefahr besteht, weil ein "Versteck" nicht genormt ist und damit der ganze Teilzugriff/Vollzugriff-Zinober einer Schutznorm ad absurdum geführt wird? - selbst wenn, ein effektives "Verstecken" hinsichtlich Mitbewohner lebensfremd ist Und genau bei "keinen Interessiert" da war das Problem. Das man dieses dämliche Spiel jahrelang mitgemacht hat, obwohl jeder wusste, was für ein Unfug das war zu glauben das man 24/7 seinen Schlüssel bewachen kann. Und das laute Pauken der Schlüssel-in-der-Müslibox-Fraktion hat ihr übriges getan. Jahrelang hat es keinen interessiert und jeder der das offensichtliche und dem normalen Menschenverstand ausgesprochen hat, war ein Defätist, Mießmacher, Bückling und Verräter, Mehrfachbezichtigung möglich. Jahrelang, bis man damit eben an den falschen geraten ist, also an einen der 1+1 zusammenzählen konnte. Eine Peinlichkeit für die deutschen LWB das man ihnen durch ein OVG in einfacher Sprache erklären lassen muss: "Der Schlüssel zum Tresor gehört nicht aufs Gästeklo und nicht in den Plastiktresor aus dem YPS-Heft, sonst kannst du deine Waffen gleich aufs Gästeklo oder in den Tresor aus dem YPS-Heft stellen, was du beides nicht darfst." Aber in der Öffentlichkeit will man als verantwortungsvoll wahrgenommen werden. Na das kann ja heiter werden. OVG Urteile gehören zu den richtungsweisenden Urteilen Die Katze ist den Baum rauf, zu recht. Deinem Argument liegt auch die ein grundlegender Irrtum zugrunde: Selbst oberflächlich in die andere Richtung weisende Urteile der Vergangenheit (VG Köln...) haben nicht das behauptete bestätigt. Sondern: Wenn die Annahme der Unzuverlässigkeit ausnahmsweise nicht bestätigt wurde, dann nicht weil die Schlüsselverwahrung per se als Regelkonform bestätigt wurde, sondern weil besondere Umstände von der regulären negative Prognose hinsichtlich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit absehen ließen. Nenn mir ein Urteil oder einen Beschluss der eine Schlüsselaufbewahrung in einem Behältnis geringerer Schutzstufe ( tatsächlich oder der Norm nach) als für sich genommen zulässig bestätigt hätte. Nein, das VG Köln hat etwas anderes gesagt, etwas ganz anderes. Nach dem OVG Urteil geht das ganze in Zukunft absehbar nicht vors VG sondern auf Anregung des Staatsanwaltes vor das Strafgericht und der Schlüssel-in-der-Müslibox-Deliquent landet im Gefängnis. Den seit dem 30.8.2023 kann jeder bescheid wissen, denn es wurde nunmehr in einfacher Sprache(TM) bestätigt. Doch, weil genau diese Fraktion sich seit Jahren inkomplett hirnrissiger, sachfremder und unjuristischer Argumentationen und im Grunde selbst stets ausschließlich Angriffen auf persönlicher Ebene (Bückling, Untertan etc) bedient hat. In der Sache war da nie etwas substanzielles ins Feld geführt worden. Derweil noch nicht einmal in der Lage war, Urteile, die vermeintlich die eigene Position gestärkt haben zu verstehen. VG Köln sage ich nur, das wurde 2019 wie eine Monstranz als Endsieg der Müslibox durch Land getragen, während im Urteil das exakte Gegenteil drinstand und selbst der Anwalt händeringend auf "Schlüssel war in gleichwertigem Behältnis" argumentiert hat...
  7. Ja schön, da hat man sich also S1/S2 ausgedacht. Nur, was hat das mit dem Aufbewahrungsvorschriften des WaffG zu tun? Das WaffG 2002 hat von Anfang an die EN als Standard festgelegt und lediglich A/B als Ausnahme vorgesehen. https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408886.pdf Seite 116 Genau hier lag dann das Problem: Niemand hat sich um die alte Norm geschert und halt einfach A/B draufgeklebt. Wunderbar, wenn das keiner mehr kontrolliert, weil die Norm ja eh aufgehoben wurde. Du willst mir nicht ernsthaft erzählen, das die Trompetenblechbüchsen die Mitte der 2010er als A und B in den Baumärkten der Republik verhökert wurden den tatsächlich normgerecht Produzierten A/B der 1990er gleichwertig sind. Darauf wurde dann 2017 reagiert: Mit anderen Worten: Jeder hat Blechreste zusammengeschweisst und als "B nach VDMA 24992" gekennzeichnet. Und S1/S2 war von vorneherein ein Feigenblatt mit dem man seinen imitierten A/B-Schrott weiter verkaufen wollte in dem man ein Schildchen DIN/EN 14450 draufklebt.
  8. Also nochmal in Kurzfassung: Das OVG hat ausgeurteilt, was die Schlüssel in der Müslibox-Fraktion seit Jahren leugnet und jetzt weiter leugnet weil sie Angesichts der glasklaren und logischen Auslegung des OVG mit runtergelassenen Hosen dasteht. Das kommt davon, wenn man auf den die "Schlüsselaufbewahrung ist nicht genorm"-Cope hereinfällt. Wirft kein Gutes licht auf die deutschen LWB, das ihnen das OVG NWR das folgende ausdeklinieren musste:
  9. Verschörungstheoretischer Bullhsit. Die A und B waren seit 2003 verbrannt. Die Norm war 0er. Nur hat man netterweise den damaligen Altbesitzern ihre Schränke gelassen, weil A und B den Waffenbesitzer auf Verwaltungsebene empfohlen wurde und dementsprechend man Rücksicht auf den status quo nehmen wollte sowohl bei Waffenbesitzer als auch beim Handel. Die daraus resultierende Formulierung war dann allerdings dergestalt, das A und B munter weiterverkauft und auch im Erbfall weiterbenutzt wurden, mit wie man sich denken kann immer schlechter werdenden Standards. Wer Überprüft schon 2005 eine Norm (VDMA) die seit 10 Jahre ausgelaufen ist.... Daher hat man 2017 dann die Notbremse gezogen, also 15 Jahre nach dem 0er zu Norm wurden. Das hat mit Hartmann nicht großartig was zu tun gehabt und auch 2017 wusste man in Polen und Bulgarien schon, wie man 0er und 1er Schränke baut...
  10. Es werden alle VGs mitziehen und alle Staatsanwaltschaften auch, nicht vergessen, "nicht richtig" ist eine Straftat.
  11. Sonnensturmsicher Ja Nein, der Nurtzer ist fehleranfällig so hab ich es auch gemacht als ich mir einen neuen größeren geholt habe. Elektronik für komfort, mZKS als Backup
  12. Was steht den im Erlaubnistext: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30052012_KM568103316.htm Berechtigt zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter oder Zugelassener Munition. Was gibt es denn da anno 2024 immer noch für Fragen? Der Text ist eindeutig.
  13. Dieser Argumentation steht gerade die Begründung für die Begrenzung der gelben WBK entgegen. Zuvor war über §8 ein unbestimmtes zahlenmäßiges Bedürfnis die Grenze, jetzt hat der GG den Bestand von 10 auf gelb explizit als des Waffenhortens unverdächtig eingestuft Die Zitierstelle aus dem Entwurf 2008 hat heute noch Gültigkeit und wurde bei der Änderung 2020 perpetuiert: Es wird gerade kein Bezug genommen auf Abs.3 Satz 1 Nr 3: Die Erforderlichkeitsprüfung entfällt also nach dem ausdrücklichen Willen des GG. Lediglich die allgemeine Anforderung das die Waffe zum sportlichen Schießen bei einem Schießsportverband zugelassen sein muss kann über Abs. 2 hergeleitet werden
  14. Innerhalb der 10 Waffen wird schwer mit §8 und Waffenhorten zu argumentieren sein. Ausweislich der Gesetzesmaterialien hat die 10-Regel die Funktion das Horten von Waffen zu unterbinden, mithin betrachtet der GG also 10 Waffen auf gelb gerade nicht als Horten. Weitergehende Einschränkungen wurden für die Gelbe WBK nicht vorgenommen und es wurde bereits in früheren Waffenrechtsänderungen klargestellt, das ein Nachweis der Erforderlichkeit für die Erteilung der Besitzerlaubnis (vulgo Eintragung der Schusswaffe in die Gelbe) gerade nicht erforderlich ist. https://dserver.bundestag.de/btd/16/077/1607717.pdf Seite 20 (Erstes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes) §8 kann nur zur Anwendung kommen, wenn die Waffe nicht Sportlich nutzbar ist Anbei: Vor dem Aufkommen der verstellbaren Match-Schäfte war es nicht unüblich, das Leistungsschützen für den Dreistellungskampf 3 KK-Gewehre hatten, jedes auf die jeweilige Disziplin eingestellt.
  15. Ohne die FDP in der Regierung wäre Olaf Scholz nicht Kanzler und Nancy nicht Innenministrin. Muss man wissen. Die Gleichschaltung unter FDP-Mitgliedern und Sympathisanten ist ohnehin bemerkenswert identisch inklusive der identen Formulierungen. Das ist also übriggeblieben von der liberalen Partei Deutschlands. Genscher, Graf Lambsdorff, Ertel und Baum hatten noch das politische Rückgrat wegen unüberbrückbarer Differenzen von ihren Ministerposten zurückzutreten und die FDP beendete die Koalition. Das kann mit den heutigen Pattex-Hintern auf den Ministersesseln nicht mehr passieren. Man will regieren, egal was da komme. Frei nach Volker Pispers: Von wem die Sänfte Namens BRD wohin hingetragen wird und welchen Abhang sie herunterstürzt ist egal. Hauptsache man sitzt drin. Alles andere zählt nicht mehr. Deswegen sind die Altparteien auch kaum voneinander zu unterscheiden. Überzeugungen hat von denen niemand mehr, politische Positionen sind reines Marketing, reine Show um einen einen Teil der Wähler zu blenden damit die einen an den Topf der Macht schicken. Das Blöde ist gegenwärtig nur: Die Wähler begreifen zusehends, das es sich um reines Blendwerk aus Machtgier handelt und dementsprechend fallen die Umfragewerte aus.
  16. Das ganze gegenwärtige "gegen Rächts" Gedröhne in dessen Kontext die Waffg-Verschärfung wieder hochgeholt wird ist eine von den Protesten erzwungene Reaktion. Mit diesen und mit der breiten Zustimmung des Volkes hatte die Ampel nicht gerechnet und die Panik ist dementsprechend groß. Jetzt wird vom politmedialen-Komplex gerade alles an die politische Front geworfen was man sich eigentlich für später hatte aufsparen wollen. Zündet aber auch nicht so richtig und Nancys Übergriffe gegen die Verfassung werden auch auf Seiten einiger mitte linker und Linker nicht goutiert.
  17. Von der Exekutivseite, also den Ländern und ihren Innenministerien. Das ist, wen man die Einwendungen des Bundesrates bei Gesetzesänderungen studiert, die Hardlinerseite. Die hat sich in der Vergangenheit häufig eine Watschen geholt, selbst von Rot-Grünen Bundesregierungen ("Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab") Beispiele: Gelb weiter nur Einzellader, Repetierer im LW-Kontingent, Erlaubnispflicht für Armbrüste und Schreckschusswaffen, Verbot von Kreigswaffenanschein beibehalten: Alles gescheitert. Und da es hier anders als z.B. bei den Anscheinswaffen anno 2002 (Bundesregierung: weg mit §37, Bundesrat: beibehalten) nicht via Verordnung(§6 AWaffV) zumindest ein kleines bischechn durch die Hintertür geht versucht man jetzt mit dem Mut der Verzweiflung so. Der Bundesrat ist nämlich pampig geworden wegen der 10 Jahresregelung in seiner Stellungnahme: https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf Seite 132 Genau Lesen: Der Bundesrat bringt zwar selber die 6x Pro Jahr Regelung ins Spiel, aber bezogen auf jede Waffe, anders kann man "der Waffe " nicht lesen. Die Bundesregierung antwortet Trocken: Im Entwurf vom 11.12.2019 greift die Bundesregierung das dann auf, aber gar nicht so, wie der Bundesrat sich das vorgestellt hat: - Die 10 Jahresregel wird beibehalten - Statt mit jeder Waffe nun nur mit den Kategorien LW und KW 6x pro Jahr oder sogar nur 1x im Quartal - Statt 3 Jahre nur 2 Jahre rückwirkend überprüft. - Und damit das nicht wie damals beim Wegfall des §37 durch die Länder auf Verordnungsebene oder gar Verwaltungsvorschriftsebene hintertrieben wird: Das war dann schon eine ordentliche Schelle für die Länder. Für mich ist das maß da definitiv voll, weil man hier die Verfassung mit Füßen tritt. Das Recht zur Rechtssetzung steht dem Bundestag zu, die Länder-IMs haben das auszuführen. Punkt.
  18. Nein es war keine Anmaßung, sondern die gebotene Ausenandersetzung mit den Einlassungen des Klägers. Dieser wollte den neuen §14 Abs 4 auf sein Überkontinent angewendet wissen. Das wurde schon aufgrund des Zeitpunktes des Widerspruchsbescheides(2009) für nicht anwendbar festgestellt. Zudem aber unterstrichen, das selbst bei Anwendbarkeit nichts anderes folgen würde. Zu Recht. §14 Abs 3 a.F. (ÜK nach alter Rechtslage) wurde ohne auch nur ein Wort zu verändern in §14 Abs. 5 n.F (ÜK ab 2020) verschoben und es ist nicht ersichtlich, warum §14 Abs 5 n.F. nicht zusätzlich zu §14 Abs 4 zur Anwendung kommen sollte. Ja und mit der Änderung 2020 hat der GG dieser neuen, am Wortlaut der alten Norm durchaus nachvollziehbaren, neuen Lesart einen Riegel vorgeschoben, allerdings erst im letzten Entwurf. War im Entwurf vom 9.10.2019 zwar die 10-Jahresregel bereits enthalten, so war aber auch noch die alte Bezugnahme auf "regelmäßiges Schiessen" für Erwerb und Besitz enthalten, was dann keinen Bruch mir der neuerlichen Rechtsauslegung (= 12/18 mit JEDER) Waffe bedeutet hätte. Wäre das so gekommen, hätte man also 10 Jahre lang 12/18 mit jeder Waffe erbringen müssen, für ÜK noch Wettkämpfe obendrauf, auch nach 10 Jahren. So hätte §14 in diesem Fall gelautet: Zum Glück wurde der letzte und angenommene Entwurf dann signifikant entschärft, indem konkrete Nachweisanforderungen abweichend von 12 /18 für jede Waffe im Bruch mit der damals aktuellen Rechtsauslegung genormt wurden. Es wurde also für den Besitz von Waffen eine Pauschalregelung, weg von der individuellen Nutzungspflicht für jede Waffe bei gleichzeitig verringertem Termindruck geschaffen. Lediglich fortwährende Wettkampfpflicht für ÜK wurde beibehalten. Vor der Genese des aktuellen §14 hinsichtlich ausgehend von der Rechtsprechung 2019 und den ersten Entwürfen sind die Verweisungsfehler-Argumentationen beider Seiten (IMs, BDS) gleichermaßen unsinnig wie gefährlich. Manche IMs haben sehr genau verstanden, was der Entwurf vom 9.10.2019 bedeutet hätte, so genau, dass sie sich diesem heute gerne herbeischwurbeln möchten(BW). Der BDS hingegen gar nicht, um das mal deutlich auszudrücken, weil er ausweislich seiner Veröffentlichungen daran glaubt, die 10 Jahresregel wäre auf ÜK anzuwenden, was ausweislich des Entwurfes vom 9.10.2019 nie zur Debatte stand, ganz im gegenteil. Wären die Verweisungen des Entwurfs vom 9.10.2019 Realität geworden, dann wäre ÜK wegen 12/18 mit jeder Waffe kein Thema mehr.... Man kann also froh sein über die momentane Regelung und sollte die Debatte lieber auf die Auslegung des Abs 5 konzentrieren: Wettkampfnachweis nach Kategorie (LW/KW) oder ganz Pauschal statt Einzelnachweis für jede Waffe.
  19. Die Ausweislich des §14 rechtswidrig ist und von den Verbänden nicht beachtet werden muss. Meine Güte, das IM BW legt den in seinen Vollzugshinweisen mit seinem "Verweisungsfehler"-Geschwurbel den Ball auf den Verwaltungsgerichtlichen 11m Punkt und nimmt en Torwart raus. Es tut ja nicht mal so, als wäre §14 Abs. 5 irgendwie so auszulegen, sondern schreibt offen, das man Bedürfnisbescheinigungen fordern solle nach einer Rechtslage, die nicht existiert weil der Gesetzgeber einen Fehler gemacht habe und man deswegen einfach, wie ich oben dargelegt habe, nach dem Entwurf vom 9.10.2020 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf Seite 9) zu verfahren gedenke. Also nach einem Entwurf, der nicht angenommen wurde, weil nicht mal über ihn abgestimmt wurde. Verfassungsrechtliche Clownswelt .
  20. @Friedrich Gepperth Der Wille des Gesetzgebers ist dar Gesetzesentwurf, welcher beschlossen wurde. so ist das nunmal. Ah und keiner der mit 10000€ netto Entschädigten war in der Lage sich selbst oder durch seine vom Steuerzahler finanzierten Mitarbeiter eine konsolidierte Fassung zu basteln, durchzulesen und zu begreifen was da steht? Also ich habe dafür vllt 90 Minuten gebraucht, die Entwürfe waren öffentlich..... 90 Minuten. 90 Minuten habe ich gebraucht und denen haben mehrere Tage nicht gereicht. Womit waren die stattdessen beschäftigt? Und das sind ohnehin alles faule Ausreden und Rosstäuscherei: Das 3. WaffRÄndG wurde am 17.2.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 4.3. also über 2 Wochen später wurde die Beschlussempfehlung für das LuftSiPVG veröffentlicht, welche in Artikel 8 Änderungen am 3. WaffRÄndG enthielt worüber am 5.3 abgestimmt wurde. https://dip.bundestag.de/vorgang/.../255224 Es wäre also genug Zeit gewesen die Änderungen einzubringen nachdem man 2 Wochen zeit hatte zu Begreifen, was man da beschlossen hat. Aber es sind wie gesagt Ausreden. Bereits der Entwurf vom 9.10.2019, also über 2 Monate früher, enthielt ebenfalls nichts davon, das §14 Abs 4 mit der darin bereits enthaltenen 10-Jahresregel auf Überkontingent anzuwenden sei. Ganz im Gegenenteil: In der konsolidierten Fassung des Absatzes 5 dieses Entwurfes, die denn armen Parlamentariern wohl auch nicht vorgelegen hat, mir hingegen schon, findet sich obendrein das, was das IM-BW gerne gehabt hätte, die Bezugnahme auf 12/18 mit jeder Waffe zusätzlich für Überkontingent: (rot: Unterschied zur gültigen Fassung) @Friedrich Gepperth und jetzt stellen sich deine Parlamentarier hin und behaupten das sie von nichts gewusst haben wollen und das alles gegen ihren Willen entschieden worden sei.
  21. Na dann stell mal die Behördenschreiben ein. Aufgrund von Hörensagen brauchen wir hier nicht die große Behördlesverschwörung diskutieren
  22. Jo. ist ja nur ein vierteljahrhundert her... Relevanz Just NRW-Things. Schonmal das eigene Dorf verlassen? es gibt genug andere Vereine. Doch. Satzung lesen Klar wenn man selber nichts machen will wird es schwer
  23. Genau das mache ich und empfehle ich auch jedem, auch wenn man mir es schon auf BDS-Meisterschaften ausreden wollte.... Wer schreibt, der blei(b)t.
  24. Das Vorgehen in BW entspricht in den meisten Fällen Recht und Gesetz. Das jetzt das große Bohei losbricht liegt daran, das a) die Behörden den Coronawahnsinn +2 Jahre (2022, 2023) abgewartet haben um den Leuten gelegenheit zu geben das Bedürfnis zu erfüllen. Nach dem Gesetz hätte das schon früher kommen müssen, was jetzt nicht gerade für die Theorie von den bösen Behörden spricht... b) Manche Leute es einfach icht einsehen wollen. Ich habe mir in meinem Verein seit den Entwürfen 2019 den Mund fusselig geredet und die Finger wund geschrieben damit auch noch der Letzte mehrfach informiert war was gefordert ist. Und jetzt gibt es Leute die nach erhalt des Behördenschreibens aufgeregt bei mir privat Sturm geklingelt habe weil sie nicht auf 4/6 Termine termine kommen. Was zum Teufel war jetzt daran schwer? einmal im Quartal auf den Schießstand? Und hast du dir auch die Mühe gemacht das nachzuprüfen? Ich habe Leute erlebt die anfangen zu schmollen und alles Verkaufen wollen, weil sie Seite 2 des Behördenschreibens nicht gelesen haben, wo explizit auf die 10-Jahresregel verwiesen wurde. Man fasst es nicht. Nö, die zielen auf die Umsetzung eines Rechts ab, das seit 2020 Jahren in Kraft ist. Es ist übrigens 2024....
  25. Junge, wie wäre es mal mit Luft anhalten, auf 10 Zählen und dann nachschauen, von solche Aussagen stammen....... Das kann doch nicht so schwierig sein
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.