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Es ist geregelt in welchen Behältnissen Munition aufbewahrt werden Muss. In welchen Verpackungen nicht. Ich hab Pappkartons in die ich 1000 Schuss 45 ACP einfach lose reingeschüttet habe.Da das ehemalige Munitionskartons sind ist sogar die entsprechende Aufkleber noch drauf . So nimmt mir die Munition am wenigsten Platz weg. Die stehen in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss . Alle Forderungen des Gesetzes somit erfüllt.
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Waffenrechtliche Relevanz - Als deutscher Mitglied im holländischen Verein
PetMan antwortete auf StonieGAN's Thema in Waffenrecht
Geh doch nicht von jemand aus der sich im lesen von Gesetzen auskennt. Wenn der TE bisher nur in Holland geschossen hat ist ihm da im Verein keiner eine Hilfe( Ok, in vielen deutschen Vereinen sind die meisten in der Beziehung auch keine Hilfe ) . Und jetzt Unbedarft von deutschen Gesetzestexten sich das Waffengesetz raus zu suchen, dort dann den einzigen Paragraphen der für Sportschützen ist zu finden UND das ganze richtig zu interpretieren kann eben nicht jeder. Würde mir in Wirtschaftsrecht auch schwer fallen. Und die Suche hier ist auch, na ja, nicht immer so Zielführend. Die Frage des TE ist eigentlich beantwortet, was noch fehlt ist eine Lösung: Such dir auf deutscher Seite einen Verein und sitze dein Jahr dann dort ab. Mit der dann gekauften Flinte kannst du dann auch , mit dem Europäischen Feuerwaffenpass , auch in Holland schiessen. Oder Besorg dir dein Bedürfnis in Holland und lass die Waffe da. -
Waffenrechtliche Relevanz - Als deutscher Mitglied im holländischen Verein
PetMan antwortete auf StonieGAN's Thema in Waffenrecht
Nicht jeder Fachfremde weiß um die Begrifflichkeiten, nach denen er suchen muss. Wenn ich was zu Elektro suche fehlen mir auch die Begriffe das genau zu beschreiben. Fast alles was man sucht steht im netz, man muss aber die richtigen Fragen stellen. Also nicht immer über jeden herziehen der Fragen stellt die hier schon 1000mal beantwortet wurden. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht -
Und wenn ich es darf, warum sollte ich mich auf eine Diskussion mit den Kontrolleuren einlassen? Ich hatte mal Hosenträgergurte im Auto. Polizeikontrolle. Der sagt, die Gurte müssen eingetragen werden und die Plätze dahinter gestrichen! Ich sagte, nein, brauch ich nicht, weil die Gurte kann ich trennen, die alten Gurte sind noch drin, da brauch ich nix einzutragen.........Die ABE lag zu Hause.....Irgendwann hört er auf zu Diskutieren und geht 5 mal ums Auto, um einen Reifen zu finden der seiner Meinung nach abgefahren ist. Hätte er den nicht gefunden , hätte er was anderes gefunden. Wer suchet der findet.......Aus seiner Anzeige durfte er nachher die Sache mit dem Gurt wieder rausnehmen, der Reifen hatte aber weiter bestand. Und nur weil ich was gemacht habe was ich darf. Sollten nach der Umsetzung der EU Richtlinien die jetzt nicht verbotenen Magazine dann verboten werden wissen die Herren wenigstens wo welche liegen, wenn ich die bei der Kontrolle schön Präsentiere, nur weil " ich es darf ". Macht ihr mal, meine langen Magazine lägen mit Sicherheit nicht bei den Waffen , wenn bei mir eine Kontrolle käme......die lägen da noch nicht mal wenn keine angesagt wäre .
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Ob ich das darf oder nicht, warum sollte ich im Fall einer ANGEKÜDIGTEN Kontrolle denen ein geladenes 30er Magazin vor Augen führen? Warum überhaupt ein geladenes Magazin im Schrank haben bei einer Kontrolle ? Man kann auch um Ärger betteln.........................Wie der alte Jäger der seine geladene KW " schon immer " unter der Matraze lagerte und die auch für die Kontrolle da ließ.....weil das schon immer so war.......und weil er sonst nachts nicht schnell genug dran käme im Tresor. WENN ich die schon rein lasse dann bin ich jede Beanstandung selber Schuld. Nur ich alleine.
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DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
PetMan antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Und mir ist im Umfeld kein Fall bekannt wo Jagdwaffen da nicht aussen vor waren, egal ob beim DSB oder BDS. Andere Verbände sind hier nicht stark vertreten. -
Ein sehr gutes Beispiel , die Aufbewahrung. Im Verein sagten einige das man in B Schränken nur max 5 Waffen aufbewahren darf, ausser wenn mehr als 200 Kg schwer. Die Möglichkeit den Schrank durch entsprechende Befestigung auf 10 Waffen hoch zu bringen wurde mir immer abgestritten. Dafür wird jetzt Behauptet, das es bei 0er Schränken unter 200 Kg möglich ist durch andübeln auf 10 Waffen zu kommen. Was aber im Gesetzt so nicht mehr aufgeführt ist. Solche Aussagen haben mich dazu bewogen im Verein nicht mehr verschiedene Falschaussagen anzusprechen. Selbst die Gesetzesstellen sofort auf dem Smartphone zu zeigen bringt da nix, weil ich lege das ja alles falsch aus. Sind immer nur ein paar einzelne, aber die tragen zur Meinungsbildung im Verein schon gut bei. GSD stimmt im Verein aber sonst fast alles.
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Das solche Fragen immer wieder auftauchen liegt auch an den Stammtischmeinungen der Altvorderen in den Vereinen. Ich hab das Missionieren aber letztendlich doch aufgegeben. Wurde schon als Dummschwätzer und ähnliches Tituliert. Aber viele Anfänger lassen sich da gerne unsicher machen. Das lesen von Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften gehört bei vielen nicht mit dazu, das verstehen der selbigen, bei vielen die es dann doch lesen, auch nicht. Und überhaupt war das ja schon immer so und wenn dann betrifft das eh nur Neuschützen weil man selber ja Bestandsschutz hat. Und wenn man selber dann vor den Kadi müsste wird so lange Argumentiert bis der Richter im Gefängnis sitzt..........................Das Problem wird sich aber hoffentlich über die Jahre Biologisch lösen..............aber leider gibt es auch jüngere die meinen die Wahrheit gepachtet zu haben.....
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Wo ist der Widerspruch zu dem was wir hier geschrieben haben. Fahräder stinken nicht nach Benzin, unterliegen auch keiner Versicherungspflicht in Deutschland. Das wäre richtigerweise ein Fall für die PHV gewesen das ist nicht kein " Haftpflichtschaden mehr " !! Das war noch nie einer.....
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Warum werden wohl Schäden aus dem Betrieb eines KFZ, das Versicherungspflichtig ist, nicht von der privaten Haftpflichtversicherung reguliert? Weil auf dem KFZ eine Haftpflicht besteht. Und wenn ich das KFZ eines anderen mit dessen Genehmigung bewege und wir nicht explizit vereinbaren das ich für alle Schäden aufkomme wird mich auch kein Gericht zur Regulierung verurteilen.Eine normale Privathaftpflicht spring für solche Schäden nicht ein. Sie wird aber gerne von vielen als absolute Vollkasko gegen alles gesehen. Und dann beschimpft wenn sie was nicht reguliert .Gibt sicher Möglichkeiten auch solche Schäden zu versichern, das wird aber entsprechendes Geld kosten. Das wiederum will keiner Bezahlen .Genau das gleiche bei Gefälligkeitsschäden. Wenn ich jemand bei seinem Umzug helfe und sein Klavier fallen lasse hat er keinen rechtlichen Anspruch auf die Regulierung durch mich. Verlangt er die melde ich den Schaden meiner Haftpflicht und die wehrt ihn ab( passiver Rechtsschutz).Ausser die Gefälligkeitsschäden sind explizit mitversichert. Kostet dann halt was mehr. Hier wird Teilweise noch mehr Fabuliert als bei den Waffenthemen...................aber Versicherungsbashing war schon immer modern. Meine Meinung; wer eine 50 Euro p.a. Haftpflicht bei einem ach so günstigen Onlineversicherer abschließt, seine Schäden nur am Telefon oder per Mail melden kann , der bekommt genau das was er verdient. Aber dann nachher nicht jammern wenn nicht Reguliert wird. Hab solche Kunden gehabt, die wegen vermeintlich günstigerer Haftpflicht gewechselt sind, im Schadensfall aber dann zu mir kamen ich soll ihnen helfen. Die mag ich besonders. Die haben den Unterschied zwischen Preiswert und billig einfach nicht verstanden
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Ich verdiene meinen " nicht grad so kargen Lohn " seit 25 Jahren im Versicherungsaussendienst als angestellter Vertreter. Zumindest in unseren Bedingungen ist der legale Gebrauch von Waffen und Munition mitversichert. Dazu zählt auch der " unbeabsichtigt abgegebene Schuss " der Schäden verursacht. Sei es durch technische Defekte an der Waffe, nicht eingestelltes ZF oder den Finger aus Versehen zu früh am Abzug gehabt. Würde mich also ein Gericht zur Erstattung des Schadens verurteilen und wäre der Schaden aus dem legalen Gebrauch einer legalen Waffe auf einem legalen Stand passiert würde meine Privathaftpflich das regulieren. Extra nochmal Bedingswerk gewälzt und explizit nachgelesen. Hatte solche Fälle auch schon im Verein, da wurde auch bezahlt( von anderen als meiner Versicherung) . Dieser Passus ist aber nicht immer und automatisch in jeder Haftpflichversicherung Bestandteil des Vertrages. Also selber im eigenen Vertrag nachlesen. Befriedigung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter ( passiver Rechtsschutz ) wurde auch schon genannt. Ebenso das man nicht sofort aus der eigenen Tasche bezahlt sondern den Anspruch der Forderung an den Versicherer weitergibt. Ansonsten steht die Erstattung( je nach Fall ) u.U. auf dem Spiel. Der Verein soll eine Rechnung schreiben und die legt man dem Versicherer vor. Zu der Schadensschilderung habe ich in diesem Thread glaub ich schon was geschrieben. Die " Schuld " dem Versicherer gegenüber zugeben, damit ist man i.d.R. auch Haftpflichtig. In dem Bereich habe ich schon viele Mütter jammern hören , weil sie angaben: "Ich hab ja so aufgepasst aber der kleine war einfach zu schnell...." Aufsichtspflicht NICHT Verletzt, NICHT Haftbar zu machen. Kind nicht Haftbar zu machen weil zu jung. Keine Erstattung, Geschädigter bleibt auf seinem Schaden sitzen!Ähnlich verhält sich meist mit geliehenen Sachen ( die berühmte Bohrmaschine vom Nachbarn ).......ausser der Versicherer hat auch das explizit in den Bedingungen stehen. Und mehr als hier in dem Thread schon geschrieben wurde braucht es nicht. Ok, der eine oder andere hätte besser die Finger still gehalten weil er keine Ahnung hat ( gell, B. Mama ), alles wesentliche ist aber geschrieben
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DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
PetMan antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Wirr du schreibst........aber der zitierte Abschnitt beinhaltet Wahrheit. Waffen die zum sportlichen Schiessen nicht zugelassen sind darf ich mir als Sportschütze nicht ausleihen. Weil ich kein Bedürfnis dafür habe. Aber wo steht das ich mir eine auch sportlich Zugelassene Waffe nicht zum sportlichen Schiessen ausleihen darf, wenn ich dafür auch ein Bedürfnis glaubhaft machen kann? ZB die hier schon aufgeführte Doppelflinte. Mit der kann und darf ich zum Beispiel Wurftauben schiessen. Oder mit einem Jagdgewehr die Jagdgewehrdisziplin im BDS. Warum sollte ich mir ein Jagdgewehr kaufen um einmal im Jahr auf einer Meisteschaft damit zu schiessen? Das kann und darf ich mir Ausleihen. Ein Jäger ,in Personalunion auch Sportschütze , darf mit einem kurzen AR15 auf die Jagd gehen. Er darf damit aber nicht an Sportlichen Wettkämpfen Teilnehmen. Weil dafür nicht zugelassen. Mit einem auch sportlich zugelassenen AR15 darf er beides. Das ist alles nur meine Meinung die wie immer keiner Teilen muss..................... -
Kunde ruft an und spricht auf den AB , er hat einen Haftpflichtschaden und ich soll bitte vorbeikommen. Soll ich ihn dann Anrufen und Fragen was er für einen Schaden hat oder kläre ich das vor Ort.? ICH bin der Meinung das ich auch im Schadensfall beim Kunden zu erscheinen habe, nicht nur beim Verkauf der Police. Mit der Zeit lernt man aber seine " Pappenheimer " kennen. Wie Wirtschaftlich sein Schaden war habe ich ihm erklärt. Hat ihn nicht interessiert. Nach mehreren solcher Bagatellschäden hat er jetzt einen SB in seinem Vertrag. Kann jeder drüber denken wie er will, der Kunde ist jedenfalls bei uns geblieben.
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Sowas kann nur passieren wenn der Finger am Abzug ist bevor ich das Ziel im Visier habe. Ist der Finger vorher am Abzug ist das Fahrlässig, weil Waffe nicht in eine sichere Richtung zeigt. Schreib ich das so in meine Schadensmeldung sollte auch gezahlt werden. Das die Waffe " einfach losging " oder sich wieder wie durch Zauberhand " ein Schuss löste" passiert eher nie.............. Ist wie wenn Kinder was anstellen und die Mamis sagen " ich hab ja so aufgepasst"....schwupps, Aufsichtspflicht nicht verletzt und nicht Haftbar, Kind zu jung und auch nicht Haftbar, Schaden wird nicht reguliert, der geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Weil einfach keiner Haftbar gemacht werden kann ( schon x mal so von Gerichten entschieden) Shit happends..... mach das 2 oder 3 mal und du kannst dir eine neue Versicherung suchen. Schäden in der Höhe verursachen Verwaltungskosten die ein mehrfaches des Schadens sind. Mein " Highligt " in 25 Jahren Versicherungsaussendienst war ein abgebrochener Schrankschlüssel, der 3,50 DM kostete. Dafür fuhr ich 20 km hin zum Kunden.........
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Die galt für Kriegswaffen doch eh nicht, oder ? Der 90 jährigen Oma droht jetzt mit Sicherheit ein Verfahren, am besten mit aller Härte des Gesetzes. Geht ja wohl gar nicht, ne Oma mit ner Handgranate.....wo sind wir den????
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Ich fand den Beitrag sehr gut gemacht. Grade die Rechtsanwältin war super, nicht nur von ihrer sportlichen Leistung her. Der ältere Schütze am ende zeigte auch das der Querschnitt der Schützen der Querschnitt der Bevölkerung ist. Mehr von solchen Beiträgen und weiter so.
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Zumindest in HH können also Sportschützen ihre Waffen auf den Schiesstand bringen wie gehabt. Nicht Zugriffsbereit und in einem geschlossenen Behältnis. Machen wir ja sowieso. Wird in allen anderen Waffenverbotszonen ähnlich sein, sollte man , wenn betroffener, aber lieber Nachschauen und am besten auch Ausgedruckt mit sich führen. Daraus :
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Hallo zurück, da diese Waffenverbotszonen wohl unterschiedlich Eingerichtet werden würde ICH bei MEINER Stadt anfragen wie es sich mit zb Sportschützen auf dem Weg zum Schiessen und deren verschlossen Transportierten Waffen verhält. Da muss es Lösungen geben, sonst könnte jemand der in einer solchen Zone Wohnt den Schiessport an den Nagel hängen. Die Aussage der Behörde würde ich schriftlich Einfordern, damit ich bei einer Kontrolle was " in der Hand " hätte. Und bei deiner Nachbarstadt würde ICH es genauso machen. Das es allgemein gültige Vorschriften dazu gibt kann ich mir nicht vorstellen, dann hätten die ja mitgedacht...................
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Und bei uns wird Gejammert wenn ich 2 Euro Standgebühr für die 25/50m Bahn vorschlage. Für Mitglieder. Analog Jahreskarte für 30 Euro oder so. Will keiner bezahlen....
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Wechselsystem erwerben - organisatorische Frage
PetMan antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Waffenrecht
In der neuen saarländischen Kostenverordnung steht : die Höhe der jeweiligen Ursprungsgebühr Das nix geprüft wird stört die nicht. -
Hab die saarländische Kostenverordnung gefunden. Ein - oder Austragen 15 Euro. Hier, ab Seite 41 nach zu lesen : https://www.saarland.de/dokumente/thema_haushalt_und_finanzen/Allgemeines_Gebuehrenverzeichnis_Stand_02.05.16.pdf
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Bei uns war das bis vor gar nicht langer zeit von Amt zu Amt unterschiedlich. Mittlerweile hat das Saarland eine neue eigene Kostenverordnung. Billiger wurde nix. Eintrag auf Gelb glaub jetzt 18 Euro, vorher 12,78 Euro. Voreintrag Grüne mit Munitionserwerb irgendwas über 60 Euro, ab der 3. Waffe teurer. Eine Bundesweite Kostenverordnung gibt es nicht.
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Dr war echt gut. Kennzeichne das als Ironie, sonst machen die das noch
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Wechselsystem erwerben - organisatorische Frage
PetMan antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Waffenrecht
Normal trägt der Händler ein, nach Absprache sollte aber beides gehen -
Auf die gelbe WBK kauft man sich einfach eine entsprechende Waffe, wenn man die WBK mal hat. Da muss er auf dem Amt gar nix angeben. Ich hab 4 KK Gewehre auf der/den WBK`s. Interessiert kein Schwein.