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PetMan

WO Silber
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  1. jepp..................du darfst aber auch mit ALLEN Waffen über Grundkontingent deine Wettkämpfe schiessen..................und das solange du sie besitzt.................die Erleichterung nach 10 jahren nach dem ersten Erwerb zählen ja wohl für Überkontingentwaffen nicht, wie man die letzte Zeit immer wieder liest.....................
  2. Und solange das nicht gemacht wird, also genau zu unterscheiden, bekommen WIR LWB diese Zahlen komplett aufs Brot geschmiert............................Es kann doch kein Problem sein da zu Differenzieren. Die Polizei ermittelt doch in den meisten Fällen die Art der Waffe........................Die Ergebnisse werden aber einfach nicht gesammelt.
  3. Da gibt es Behörden dafür sowas glatt zu ziehen. Nennt sich Flurbereinigung. Die brauchen für ein bestimmtes Gebiet da oft Jahrzehnte . Und die Hälfte der Zeit suchen die Erben...........................und wenn sie irgendwo mal fertig werden könnten sie grade nochmal von vorne anfangen, weil in der zwischenzeit wieder einige Besitzer verstorben sind.....................
  4. Das kann ich so aus vielen Beispielen aus der Praxis bestätigen. Von einer Erbengemeinschaft ein Haus kaufen ist so ziemlich das schlimmste was einem passieren kann. Geht aber auch anders. ich löse mit einem Freund grade für eine Erbengemeinschaft aus 3 Personen den Waffenbestand eines verstorbenen Freundes und Kollegen auf. Geld geht natürlich an die 3 Erben. Da gibt es bis dato wenig zu meckern und sie haben bisher alle preise die wir bisher für einzelne Waffen ansetzten auch abgesegnet. Aber würde da einer Querschiessen wäre zumindest ich sofort aus der Sache raus. Ich gehe aber davon aus das dies nicht geschiet. Raze4711 kenne ich persönlich, seine Schwester nicht. Ich denke das ER da weniger der " Streithammel " ist.
  5. Da mittlerweile auch die Plätze auf der gelben endlich sind sehe ich wenig Sinn darin den für " einschüssige Revolver " zu " verschwenden. Ich selber habe aber auch eine KW auf der gelben, einen mehrschüssigen Vorderladerrevoler. Aber auch nur weil ich ihm ein Gnadenbrot nach einem Todesfall geben wollte. Ansonsten wäre er der vernichtung anheim gefallen. Bräuchte ich Platz auf der gelben wäre das Stück eines der ersten die wieder gehen müssten.
  6. die ihm u.U. auf die Füsse fallen kann. Für die Einsetzbarkeit in eine genehmigte Disziplin ist man selber verantwortlich. Deswegen ging wohl auch 17 HMR lange nicht auf gelbe. Mittlerweile soll der BDS ja eine Disziplin haben wo die reinpasst..........
  7. Ich hatte eine 9mm , die durch einkleben einen 4mm Laufes auf 4mmM20 konvertiert wurde. Ging damals noch. Also 2/6 und ein Bedürfnis für eine 9mm es endlich erlaubten wurde die Waffe wieder " Rückgebaut ". Sprich ein Büchsnemache rmit Herstellungserlaubnis erhitze den originalen Lauf und entnahm den 4mm Lauf. Das ganze wurde für die Waffenbehörde bescheinigt. Das ganze hätte aber auch theoretisch ein Backofen oder Bunsenbrenner leisten können, nur dann halt ohne Bescheinigung . Solche " Genehmigungen " mit " kleben " werden wohl heute nicht mehr erteilt, denke ich. ZUm eigentlichen Thema: So eine " einschüssiger Revorlver " müsste dann natürlich noch in eine genehmigte Sportdisziplin reinpassen. Dann sollte es gehen.
  8. Und genau deswegen macht sie das auch nicht. Da würden keine Zahlen rauskommen die eine Verschärfung erforderlich machen würde. Und das weiß sie ganz genau......................und nur weil etwas " gefühlt " mehr wird kann man kein Gesetz ändern. Zumindest sollte das so sein
  9. Dazu müsste er der alleinige Erbe der Waffe sein, was er nicht ist. Und wenn der 2. Erbe nicht mitspielt landen sie halt am ende im Konverter ( keine Waffe landet in dem vielbeschriebenen Hochofen )
  10. Laut deiner Argumentation wären bei einem Verbandswechsel alle Waffen " illegal", weil sie nicht mehr für die Disziplin benutzt werden für diese beantragt wurden.....................................wenn ich an eine 9mm die über DSB beantragt wurde ein Leuchtkorn dranbaue um sie beim BDS zu schiessen ist die damit nicht illegal. Und da die dann nicht mehr beim DSB geht beantragst du genau mit dem Argument NOCH eine 9mm beim DSB
  11. " Früher " durfte Aufsicht machen wer eine WBK hatte. Irgendwann kam dann der " Trend " auf, das man dafür einen besonderen Zettel bräuchte. Zu Erwerben über eine geringe Gebühr und ein paar Stunden "Schulung ". ICH konnte aber nirgends eine Gesetzesänderung finden, das sich da was geändert hätte. Also haben wir das entweder "früher " alle falsch gehändelt........oder den Verbänden fiel einfach eine neue Möglichkeit ein zu gängeln und Geld zu verdienen. So jedenfalls meine Meinung zu den ach so tollen Standaufsichtenlehrgängen ......................einfach wieder ein zettel mehr den man in der Tasche dabei haben muss
  12. Was sie jetzt bei Ralf kostet kann ich nicht schreiben, denke aber soviel wie überall im Saarland........nichts. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt wo ohne Beanstandungen eine Gebühr erhoben wurde. Aber wir werden es sicher hier lesen können.
  13. Kenne ich persönlich 2 Fälle. Einmal die Frau eines Polizisten, die angeblich mit der Dienstwaffe bedroht wurd. Die der Kollege in weiser vorraussicht aber immer in der Dienststelle belies. Da kamen aber " nur " ein paar uniformierte Kollegen vorbei. Anderer Fall wo ich recht günstig 2 langwaffen erwerben konnte, die der Mann schnell weg haben wollte. irgendwann späta ends einen Anruf bekommen, Polizeikossiar " irgendwas" seit ich die Waffen von Herrn XYZ in meinem besitz habe ? Da hatte die Ehefrau auch die Polizei angerufen und geschrien, der steht da mit dem Gewehr und will mich erschiessen. Da kamen auch " nur" ein paar Streifenwagen. Im Sarland gibt es imho nur ein SEK. Wenn die einen Hubschrauber brauchen muss der in der Pfalz ausgeliehen werden........................Gab hier aber glaube letztes oder vorletztes jahr eine Aktion, da haben sie einen ausserhalb seiner WOhnung aufgegriffen. Und ihn dann in Handschellen in sein Haus gebracht zur Durchsuchung. Und in seinem Haus bekam der dann eine versteckte Schusswaffe zu greifen und der Tanz ging weiter...................................manchmal fragt man sich echt was für leute da arbeiten................................................
  14. Mit Hermes in 3 Packeten nicht mal teuer . Aber wenn dir der Aufwand zu groß ist, vielleicht kommt es ja einer abholen...............ich hab mit hermes an Alfred mal 40 Kg Blei verschickt in 2 paketen........
  15. Wenn das kein Scherz ist melde ich mal Interesse an.
  16. Wir wissen ja nicht mal ob er den neu gekauft hat. Es war die Rede davon, das er den " geerbt " hätte.....aber von wem??????? Das habe ich auch schon vorgeschlagen , als Möglichkeit. Normalerweise folgen die SB dem was von dieser Beratungsstelle attestiert wird. Wenn auch mehr bei Waffenräumen, aber warum nicht auch bei einem Tresor.
  17. Wenn einer dann die Erben. 3 an der Zahl, wobei einer Federführend ist. Aber von da kam auch noch keine Erhellung. Auch keine Rechnung für eine der Waffen oder Munition oder die Tresore. Und es sind Waffen dabei die innerhalb der letzten 2 oder 3 Jahre neu gekauft wurden...............wobei man da über den eintragenden Waffenhändler in die WBK gehen kann. Der kollege hatte nicht viel geregelt, nur wer seine Waffen veräussern sollte, der wurde benannt.
  18. Jepp, kann bzw KÖNNTE sie. Bei uns im Verein hat sie gnädigerweise einen alten , tonnenschweren Banktresor als A Schrank anerkannt. Der hatte auch kein Label über die Schutzklasse. Aber, die in " Augenscheinnahme " ist auch möglich. Und wenn es geht wie eine Ente, quakt wie eine Ente und aussieht wie eine Ente sollte es eine sein. Und wenn der Schrank die genauen Abmaße und das gleiche Gewicht hat wie in der Beschreibung des Osnabrück-Melle dann sollte es einer sein. Sie könnte, wenn sie wollte......................................................................
  19. wobei man noch dazuschreiben muss, das der Schrank sowohl in allen Abmessungen als auch im Gewicht mit der Beschreibung dieses " Osnabrück-Melle " Schrankes übereinstimmt......
  20. Können, aber nicht müssen...............Tschechien hat ca 11 Millionen Einwohner. Dort ist es möglich mit einem vergleichbaren Aufwand, nur schneller, wie bei uns eine WBK einen Waffenschein zu bekommen. Von den 11 Millionen haben rund 300.000 dieses recht für sich in Anspruch genommen. Wir haben nicht ganz 8 mal soviele einwohner. Das würden hochgerechnet dann über 2 Millionen Waffenscheine bedeuten, wenn man das bei uns dürfte wie bei denen. Ich denke es wären aber trotzdem viel weniger als diese 2 Millionen.....................
  21. Katja Triebel hat eine Untersuchung auf Facebook verlinkt, die ergab das 40 % aller Amoktaten innerhaln einer gewissen Zeit nach einer solchen geschehen. befeuert durch die mediale Berichterstattung. Und wegen PSyche oder Depressionen........dann wäre auch ein Burn out ein Grund die Waffen zu entziehen, der wird nämlich meistens als " depressive Phase " diagnostiziert.Burn out gibt es als " Diagnose " nämlich nicht. Würde man gleich noch ein Stück depressiver........................
  22. Es geht ja nicht um das Buch alleine. Hier muss man schon den Gesamtkontext im Auge haben. Er hatte eine Waffe, es gab einen , wenn auch anonymen, Hinweis auf seine Zuverlässigkeit. Dann noch seine Thesen in dem Buch, alles für sich nur Indizien. In der Gesamtschau hätte man aber zumindest eine über eine Aufbewahrungskontrolle hinausgehende Überprüfung starten können. Und die SB finden die Website, aber das Buch nicht ? Und wenn das alles ist was man als Chef von seinen SB erwartet dann sollen sie andere Sachen machen und sowas abgeben an Spezialisten. Ganz davon ab , das dieser Mensch sicherlich auch einen Psychater in einer Befragung hätte ausspielen können, wie zu vermuten ist. UNd was solche Gutachten Wert sind hat man aktuell bei dem Fall in Brokstedt gesehen. Der wurde Wochen vor der Tat " Begutachtet " und stellte angeblich " keine Gefahr für sich selbst oder andere dar ". und der war nicht so intelligent wie der Täter jetzt. Wie man es auch dreht und wendet, es wird immer ein Restrisiko bleiben.Und hätte man ihm die Waffe abgenommen, ein paar Mollis in den Raum der ZJ hätten sicher den gleichen Effekt erzielt. Wenn auch nicht so Medienwirksam. Oder wie in den 60ern beim 1. Schulamok in Deutschland ein " Flammenwerfer " aus einer Gartenspritze. Die Möglichkeiten der Tatmittel sind vielfältig, hier war es eben eine legal erworbene Schusswaffe. Aber hätte er eine Gartenspritze benutzt würde jetzt keiner auf den Millionen Hobbygärtnern in Deutschland rumhaken...................................
  23. Dort kann man Kommentieren. Ruhig immer nutzen, solche Gelegenheiten. Tue ich Regelmäßig, auch hier unter dem Artikel
  24. Das sagt normalerweise kein Verband. Keiner verlangt das man die Optiken rauf und runter baut. Ich schiesse anfang April LM BDS mit 3 Waffen. Wenn da eine mit Optik dabei wäre und eine Kalibergleiche ohne, wie soll ich das händeln wenn ich alle 3 Waffen am gleichen Tag direkt nacheinander schiesse ? Geht gar nicht.
  25. Nichts oder nicht viel werden einige Schützen so haben. Ich habe in 2020 lediglich eine VM ,in 2021 ein " Landespokalschiessen BDS ", aber in 2022 dann doch wieder 13 Wettkämpfe bis LM. Für eine Waffe über Grundkontingent die ich ende 2020 erworben habe werde ich aber dieses Jahr den ersten Wettkampf schiessen können. Eine Walther PP ist nicht oft einsetzbar und in 2021 und 2022 wurde das hier vom BDS nicht angeboten. Da gabs nur die " Landespokalschiessen" in den Vereinen und da zb bei uns nur Standartsachen. Erst jetzt in 2023 ist wieder alles " Normal " ...............
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