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Gemeinsame Nutzung bei gemeinsamer Aufbewahrung möglich?
PetMan antwortete auf 22er's Thema in Waffenrecht
Wenn du als Mitbenutzer auf der WBK deiner Tochter mit eingetragen bist brauchst du nix. Ansonsten brauchst du einen Leihschein. Die gemeinsame Lagerung der Waffen ist was anderes als sie mit auf den Stand zu nehmen. Ist Quatsch, ist aber leider so. Jedenfalls bin ich dieser Meinung und habe noch nix anderes gelesen. -
Tony meinte den Genscher, nicht den Bürgermeister.
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Mit der geladenen Waffe Schützen überstreichen ist ein no go. Genauso wie mit einer ungeladenen. Sieht die Aufsicht das und greift nicht ein und im Nachgang passiert was wird sich die Aufsicht fragen lassen müssen wieso der Schütze noch auf dem Stand war. Ich würde behaupten, aber nur meine Meinung, ja.
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Was heute schon alles als Morddrohung gesehen wird.....Ein Bild einer 1911, NEBEN der ein LW Geschoss fliegt und darunter steht: "Das ist die einzige Antwort auf solche Typen!" Da kann man schon mehr reininterpretieren als eine Morddrohung gegen Herrn Kühnert. Ahnung hat der Poster dieses Bildes jedenfalls keine gehabt. Zumal er unter seinem Klarnamen gepostet haben soll.......Wenn andere Schreien " ich bring dich um " oder " ich schlag dich tot und ficke deine Mutter " ist das bei denen kulturell bedingt zu sehen und ja nicht so gemeint. Versuch mal einer nach so einer Drohung Anzeige zu erstatten der NICHT Politiker ist..........
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Besitz von Munition ohne dazugehörige Waffe
PetMan antwortete auf jawosisndes's Thema in Waffenrecht
Sachlich gesehen hättest du diese Frage gar nicht stellen brauchen. Von uns Legalwaffenbesitzern wird erwartet das wir uns über den Stand der Gesetze auf dem laufenden halten. Das ist genau das Problem. Die " Altvorderen " auch bei uns im Verein meinen immer, das zählt alles nicht für sie, das ist nur für Neuschützen usw usw. Das sind dann auch die , die voller Inbrunst sich durch die Instanzen Klagen und am ende Urteile wie in Hessen produzieren. Dann muss man sich aber halt solche Antworten, die man nicht lesen will, gefallen lassen, wenn man solche Fragen stellt. Von der Tresorpflicht seit 2003 hast du aber schon mal gehört? -
passt doch......
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Wir haben auch einen Polen im Verein, einen Russen, mehrere Franzosen und sogar einen Bayern. Die haben alle deutsche WBK`s . Schau dir die Dokumente genau an, mach Fotos davon, auch von dem Ausweis, dann solltest du auf der sicheren Seite sein. Gibt aber auch " Behörden" mit Zugriff auf das Waffenregister die auch Sonntags im Dienst sind...............falls es dir doch nicht wohl dabei ist.......
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Und die sieht das solange anders bis ihr einer von höherer Stelle das Gegenteil beweist. Solange sich da keiner gegen wehrt machen die einfach.
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2012 Eintrag als " Wechselssytem 9mm Luger ", 2015 als "Wechselsystem 22 lfb"
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Sorry, hab mir nochmal den ganzen Faden angesehen und du warst der falsche Adressat. Ich hatte , warum auch immer, irgendwann dich und daimler01 durcheinander gebracht. Dafür entschuldige ich mich. Im Ton vergriffen habe ich ich mich aber imho nicht , ich habe durch die zitiererei nur kurz den Überblick verloren. Mea Culpa.
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Dann schreib das auch so und nicht so wie du es getan hast und setze nicht noch ein ! hintendran. Mein Bruder hat einen Revolver mit 3 Wechselläufen gekauft. Zählt als eine Waffe, auch wenn jeder der Läufe einen eigenen Eintrag hat in der WBK. Sonst könnte man als Sportschütze ja sowas gar nicht kaufen.
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so richtig der erste Teil deines Satzes ist so falsch ist der 2. Teil.NIRGENDS steht etwas von " nur 2 Eintragungen in 6 Monaten ". Grade das Beispiel WS passt dafür sehr gut. Ich kann mir zb eine 9mm incl WS und zb eine 45er mit WS nach der 2/6er Regel kaufen und gleichzeitig noch 1 oder 2 WS für andere Waffen im Bestand. Oder eine 1911 in 45 incl 9mm und 22er WS
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Nein. Weil eine KW ist eine KW und wird nicht durch ein Schaftsystem zur Langwaffe .
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Der Sicherheitsmann trug eine Art Uniform. Aber da zogen auch einige "Zivilisten" ihre Waffen, der erste direkt neben dem Erschossenen Besucher. Der trug die Waffe auf dem Rücken am Gürtel. Auch andere Besucher liefen dann mit gezogenen Waffen nach vorne .
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Und jeden Beteiligten den du auf die Verschärfungen ansprichst wird sagen, das ER das ja nicht gewollt hat, aber man Kompromisse hätte eingehen müssen und das grade ER dafür gesorgt hat das es nicht noch schlimmer wurde. Alles verlogenes " Pack"......
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Keine 2 Wochen hier aber jetzt schon Meister im Dummschwätzen und Diffamieren . Wessen Sockenpuppe bist du den ?
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Überleg den Teil mit allen nochmal, manche wollen ja anscheinend gar nicht geholfen bekommen. Gegen was und wen sollen sie dann noch wettern???
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Und hat er eine Rechnung geschrieben oder eine Kostennote erstellt? Oder schrieb er das er und " sein Team " das unentgeltlich machen ? Mann kann auch alles schlechtreden......... An was mich dein Name und dein Avatar erinnert schreibe ich mal lieber nicht, von vielen deinen Posts hier auch nicht..... also echt jetzt.........Hauptsache erst mal gegen alles sein und Leute schlecht reden...........
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Ich gehe davon aus das er grade dabei ist. Oder hat er hier um Spenden geworben? Oder um Hilfe in Form von Argumenten und Manpower?
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WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
PetMan antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Und deswegen soll man sich nicht wehren? Wer kämpft kann verlieren, wer nicht Kämpft hat schon verloren. -
WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
PetMan antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
in meinem Schiessbuch unterschreibt gar keiner, nicht mal ich selber. Da stehen das Datum, die geschossenen Kaliber und der Ort des Schiessens drin. Schiesse ich im Heimatverein kommt über den Ort der Vereinsstempel. Damit bin ich bisher zu 6 KW über DSB/BDS gekommen. Wettbewerbe trage ich mir auf einer Extraseite auch für jedes Jahr selber ein. Hat noch nie einer beanstandet . Früher hatte ich meist eine 3 stellige Zahl an Terminen incl Wettbewerben, dieses Jahr " nur " 69....ich kenne aber mehr Leute die weniger haben als ich welche kenne die mehr haben Wer bei diesen speziellen Behörden so agiert ist selber schuld. Sollte mittlerweile bekannt sein wer das wie handhabt. Und eine Behörde kann nicht auf die Vorlage eines Dokumentes bestehen, das nirgends verpflichtend auferlegt wurde. Legt sie das selber den Schützen auf eines zu führen gibt es genug Möglichkeiten sich zu wehren. Und grade bei solchen Behörden hat man ja schon verspielt, die kann man sich nicht mehr zum Feind machen. Die sind es schon. -
Wenn du sie @Katja Triebel schreibst bekommt sie wenn sie wieder hier ist eine Benachrichtigung das sie erwähnt wurde und kann hier rein schauen
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WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
PetMan antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Und wie weist du dem deine Schiesstermine nach ? -
WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
PetMan antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Ausser du willst einen Voreintrag für eine neue Waffe, weil dann gilt 12/18 und die musst du nachweisen Für die Mods: da ich schon einen Punkt für ein Vollzitat habe , habe ich bei obigem Zitat das Komma und den Punkt am ende weg gelassen, ergo,kein Vollzitat. Satzzeichen werden eh überbewertet -
WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
PetMan antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Wenn genug Termine drin stehen eine gute, sind es zu wenig eher eine schlechte.Meiner Erfahrung nach meckern meistens nur die Leute über das Schiessbuch die nix rein zu schreiben haben........