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PetMan

WO Silber
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  1. ....und dann hast du noch keine Kurzwaffe/n
  2. Als aktiver Sportschütze hast du schnell 10 Waffen und mehr, aber keine hunderte....Das die extremen Waffenbestände einzelner zur Begründung von Verschärfungenherangezogen werden gipfelte bei der letzten Waffengesetzverschärfung in 10 Waffen max auf Gelb. Wobei ich aber auch immer noch der meinung bin, nicht 100te Waffe ist das Problem, sondern die Erste! Ist man für eine gut macht eine Begrenzung wenig Sinn. Im interesse der Allgemeinheit machen so extrem große Bestände, ausser bei Sammlern, aber auch keinen Sinn.
  3. Das eigentlich "interessante" ist mal wieder, das etwas was nicht illegal ist zu einem DB geführt hat. In den USA würden alle dort dann gefundenen Gegenstände vor Gericht NICHT anerkannt , weil der Grund für einen DB nicht gegeben war. Hier bei uns ist das " kein Problem " ( jedenfalls für die Justiz ) . So ein " Beweisverwertungsverbot " gibt es in Deutschland glaube ich gar nicht, egal wie die "Beweise " erlangt wurden. Man erinnere sich an die Feuerwahlhebel der Glock auf Egun. Zeigt aber auch wieder, das man manche Sachen einfach nicht machen muss, auch wenn sie per se nicht verboten sind. Jedenfalls im besten Deutschland aller Zeiten.............
  4. Ne, dann besser Leute vom Schlage eines Helmut Schmidt..........ach????solche gibts nicht mehr????? so ein Ärger aber auch..................
  5. Gute Frage, ich denke mal Geschosszuführung an einer Mehrstationenpresse???
  6. na dann lasst uns doch auch da mit abstimmen und das ergbenis vielleicht verändern. ich zumindest habe es getan
  7. Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln ob dem was ich lese. Es gibt in Deutschland keine Pflicht ein persönliches Schiessbuch zu führen. Punkt! Somit kann es erst recht keine Norm geben wie ein Schiessbuch auszusehen hat , noch was drin stehen muss. Was ich an deiner Sache nicht nachvollziehen kann .......du schreibst du hast in den geforderten Jahren zig Wettbewerbe bis zur deutschen geschossen. Darüber muss der Verband doch Aufzeichnungen haben und dir das bestätigen können. Wieso stellt sich da nicht der Vrband mit seiner Rechtsabteilung hinter dich ? Weil, unterm Strich wurden ja wohl auch Bestätigungen des Verbandes nicht anerkannt?????? Ist alles etwas .....komisch...........
  8. hm........da wird Lörach " als Beispiel " für Waffenbesitz ohne Bedürfnis " angeführt. Nicht dir die Nähe zu einem Amoklauf unterstellt. Ganz davon ab das dieses Beispiel in einem Widerruf unpassend ist ist es trotzdem nur ein Beispiel. Repetierer auf Grün, also Waffen die nicht einem Kontingent unterliegen, einzuziehen und vergleichbare Waffen auf Gelb nicht finde ich allerdings ein Unding und kann nicht nachvollziehen was da wie vor Gericht gelaufen ist.................so alles super scheint da nicht gewesen zu sein, warum auch immer..............................
  9. So habe ich das auch verstanden.Käme sowas wie einer Sippenhaft gleich. So dumm wird der SB aber wohl nicht gewesen sein, das als "Grund " anzuführen. Sowas würde an die Schilder " Eltern haften für ihre Kinder " erinnern......................
  10. Wenn sowas nicht in der Fläche passiert, sondern " nur " bei einzelnen, gibt es da meistens eine Vorgeschichte. Die wird dann aber nicht erzählt in den Foren. Da wird dann nur gejammert. Und wenn eine Behörde eine Verbandsbescheinigung nicht anerkennt ist es Sache des Verbandes da zu reagieren. Sonst bescheinigt der demnächst gar nix mehr. Aber das einzelne Behörden manchmal am Rad drehen ist auch nix neues. Mein Leiter der Waffenbehörde schrieb mir mal " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " . Die sind sich also für nix zu Schade. Muss man dann von übergeordneter Stelle klären lassen, nutzt das nix halt von einem Gericht. Wobei das allerdings dem Rest der Schützen auch auf die Füsse fallen kann....................hatten wir ja schon mehrfach.... Mein Weg bei " Unstimmigkeiten " mit der Waffenbehörde geht daher immer zuerst über die Fachaufsichtsbehörde, bei uns das Innenministerium.
  11. Dienstaufsichtsbeschwerde geht gegen das Verhalten des Behördenmitarbeiters. Wie wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Fachaufsichtsbehörde, die die rechtlichen Fehler beanstandet ? Die geht hier im Saarland dann ans Innenministerium, wer die Fachaufsichtsbehörde bei dir ist weiß ich nicht. Bleibt das im Kreis wird da nicht viel passieren, schreibe ich aus eigener Erfahrung. Der gute Mann im IM bei uns sah das alles anderes als der Landrat im Kreis...........Aus der Zeit habe ich noch ein Schreiben des Leiters meiner Waffenbehörde, darin schreibt er " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium "...................................irgendwann hat der Kreis dann doch die gleiche Auffassung vertreten wie das IM, weil die Fachaufsichtsbehörde sich durchsetzte.
  12. Meine Frau weiß wen sie in einem solchen Fall anrufen soll. Mein Bruder ist auch berechtigter im Sinne des Waffengesetzes und kann die Waffe(n) bei sich unterbringen. Ausserdem kommt der in meine Tresore und ich in seine. Aber ja, man sollte sich beizeiten über sowas Gedanken machen.
  13. Das war es ab 2003 für alle. Davor reichte noch der abgeschlossene Besenschrank.............oder bei vielen Jägern die Garderobe im Flur. Edit. Klar gehen in einen 5er 10 LW. Steht nirgends das die Schäfte auch mit in den Tresor müssen.........................................
  14. Wo steht das nochmal das man die alten Schränke melden musste ? Ich hab vor 3 oder 4 Monaten bei meinem Amt nachgefragt was an Schränken in meiner Akte steht. Da standen nur der A und der B Schrank die meine Erstausstattung waren drin. Hab dann gefragt wo ich den Rest meiner Sachen lagern soll? Und was sie mit meinen " Nachmeldungen " gemacht hätten. Der SB fragte was ich den noch hätte und ich habs ihm gesagt. Ne stunde später eine email, das mein Bestand erweitert wurde. Also wenn man miteinander redet kann man auch jetzt vielleicht noch was " Nachmelden". Aber ok, JETZT bräuchte ich da auch nicht nochmal antanzten........Hab jetzt aber erst mal genug Platz und auch noch Platz für neues. Wobei ich die PFLICHT zur Meldung wirklich nicht kenne. Die Urban Legend dazu, ja, aber wo soll es rechtsverbindlich stehen ?
  15. PetMan

    Pilla Brille für IPSC

    und da am besten , nach Absprache, die Waffe mitbringen. Meine Korrekturgläser, zwar " nur " für meine Knoblochschiessbrille , wurden genau so ausgemessen. Mit der Waffe im Anschlag. Machen hier mehrere Optiker mit, meiner hatte sogar gesagt ich soll die Waffe mitbringen......
  16. OT Also wir hatten um die mitte der 80er Jahre sehr Lustige Schiesstermine . Ob das ein LKW voll Handflammpatronen war die " weg mussten " oder anderes. Ich habe an einem Tag FÜNF Milan verschossen. Beidhändiges Uzi schiessen oder rund 1200 Schuss MG aus dem Turm MG des Marders am Stück...................Je nach leitendem war bei den grenadieren vieles möglich. Ob das alles durch Vorschriften gedeckt war oder auch so in der Schiesskladde vermerkt wurde denke ich nicht. Passiert ist zumindest in meiner Zeit ( 1982 bis 1990 ) in meinem Umfeld nix. Ausser ein paar beim Schiessen zerstörter P1 mit Schlittenbruch.Beim Schiessen und beim Sprengen war ich immer der erste der die Hand hob. Hätte gerne die Menge an Munition die ich damals verschossen habe im Keller sitzen. Am besten fand ich immer die Scharfschützenlehrgänge. Da konnte man fast machen was man wollte, alles mögliche beschiessen. Ich fands super damals............... BTT Die Luxemburger Polizei hatte bis vor kurzem durchweg Revolver, die kann man jetzt günstig bei egun haben
  17. Irgendwie schon. 75% in Deutschland sind geimpft, hier im Saarland sogar 80% . Den Begriff " Impfgläubige" hast du hier ins Spiel gebracht und meinst damit geimpfte. Im Umkehrschluss zu den dann wohl " Impfungläubigen" ........ Schlaumeier...........ich lach mich weg. Wenn der Veranstalter Regeln aufstellt die über den Vorgaben einer Behörde liegen ist das seine Sache und sein gutes Recht. Das Beispiel mit dem Clownskostüm oder dem auf dem Tisch tanzen wurde ja schon genannt. ( Obwohl du im Clownskostüm sicher eine gute Figur abgeben würdest, wenn ich deine Texte hier manchmal so lese )Und den "Schlaumeier " gibt hier meistens jemand anderes als ich. Den kennst du auch. Ist der, der dich morgends aus dem Spiegel immer grimmig anschaut.
  18. Ich glaube dessen Reputation zu dem Thema hier im Forum hat doch etwas gelitten ob seiner Art und Weise sie zu komunizieren. Ähnlich wie bei dir................................................. und du bezeichnest rund 75% der Bevölkerung, die geimpft sind, also als " Impfgläubige " ?
  19. Der Schwarzwälder wollte aber nach, vor oder Zwischen seiner "Funktion " auch Schiessen, weil er hat ja die Ausnahme....................Das es für Sportler und Funktionäre andere Anforderungen gibt will er nciht wahr haben bzw wollte versuchen das durch seine " Funktion " zu umgehen. Siehe das Beispiel meiner Frau, innnerhalb Minuten reicht die OP Maske nicht mehr und es muss FFP2 sein, als noch Tests gefordert waren zum Einkaufen das gleiche, Arbeitnehmer mussten nicht, aber wenn die gleichen Personen Einkaufen im gleichen Laden mussten sie. Über Sinn oder Unsinn solcher Regulierungswut kann man natürlich unterschiedlicher Auffassung sein. Aber wenn immer wieder, auch bei mir im Verein, versucht wird die vorgegebenen Regeln zu umgehen geht mir das gegen den Strich. Kommt das Ordnungsamt vorbei und sowas fällt auf ist die Hütte zu. Dann wird demjenigen der es verursachte der Dank der Kollegen gewiss sein...................
  20. Gab Zeiten da musste man getestet sein wenn man zum Friseur ging, der Friseur musste es nicht. Meine Frau arbeitet im Verkauf. Alle kunden die kommen müssen FFP2 tragen, bei ihr reicht eine OP Maske. Geht sie von ihrem Arbeitsplatz in der Pause eine Etage tiefer in die Lebensmittelabteilung einkaufen muss sie die Maske auf FFP2 wechseln. Weil sie in dem Moment Kundin wird und da FFP2 gilt. Und du willst dich das als "Mitarbeiter " oder was auch immer von den Pflichten für Schützen befreien und wenn du fertig bist auch Schiessen, weil du brauchtes die Vorgaben für Schützen ja kurz vorher als " Mitarbeiter " auch nicht erfüllen ??????? Echt jetzt, du wirst immer komischer...........................Du kannst so viele Titel haben wie du willst, deine Familie von mir aus auch, aber an die vorgegebenen Regeln muss sich jeder halten. Egal ob " Schlumpfschütze " oder " deutscher Meister " . Leb damit oder zieh Final deine Konsequenzen.
  21. Oder man reizt alles aus wie man denkt das es geht, es kommt zu einem Cluster an Infektionen bei der LM und es wird wieder ALLES abgesagt weil zu riskant. Bin auch kein Freund der " Maskenbälle " , aber ich bin ein Freund endlich wieder laufender Wettkämpfe. Und die muss man sich/uns nicht mit ausreizung aller Schlupflöcher, selbst wenn es nur eingebildete sind, wieder kaputt machen. Du kommst manchmal mit Konstrukten um die Ecke, da rollen sich mir die Fussnäghel auf.
  22. Da wird man es z.Z. recht schwer haben das Nachzuweisen.All zu viele Wettbewerbe wurden in der letzten Zeit nicht angeboten. Nach im Schnitt 15 Wettbewerben 2018 und 2019 ( weiter zurück geht mein aktuelles Schiessbuch nicht und die alten liegen im Tresor ) hatte ich in 2020 und 2021 jeweils nur einen Wettkampf. 2020 eine VM und 2021 ein Landespokalschiessen BDS. Hab aber meine Überkontingentwaffen da alle geschossen...............aber auf eine nennenswerte Anzahl von Wettkämpfen zu kommen war mir in den beiden jahren kaum möglich. Aber zumindest hab ich jeweils einen mit allen Waffen. Ausser mit meiner PP, da hat nur der BDS Disziplinen für und die wurden in beiden Jahren nicht angeboten...........jedenfalls nicht in meinem LV.....
  23. @Ulli S Bis 2025 dürfen das noch die Vereine machen, ab dann die Verbände. Das ist eine andere Baustelle und das ist richtig
  24. Nein, mit dem "Bedürfnis " vom Verband beantragst du bei deiner zuständigen Waffenbehörde Die gelbe hat mit der Grünen nix zu tun. Und auch die Gelbe wird normalerweise über eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes beantragt. Die ist dann aber " leer " und du kannst alle Waffen die auf Gelb gehen einfach so kaufen. Alles unter Beachtung der Regel, das du nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben darfst und für jede Waffe auch einen entsprechenden Platz im Tresor hast. Wo bist du den her ?Vielleicht bist du ja einer der neuen bei mir im Verein ;o)
  25. Auch der frühe Vogel will wissen wie man den Wurm fängt ;o) In den Vereinen wird nicht immer gut erklärt wie das alles von statten geht. Und lieber Beizeiten informiert als nachher merken das der Verein erst nach einem halben Jahr an den Verband gemeldet hat...............
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