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GermanKraut

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  1. Liegt üblicherweise zwischen 10 und 25 Metern.
  2. So läuft das aber in der Welt der Erwachsenen. Vielleicht solltest da einfach mal Profis fragen und keine Kinder, wenn es um effektive Öffentlichkeitsarbeit geht. Was der VDB da so macht, ist reines Lärmmachen und Rumpoltern, ohne auch nur irgendwas in der Rückwand zu haben. So wie kleine Kinder es eben auch halt gerne tun, um mal deinen obigen Beitrag nochmal aufzugreifen. Was genau ist denn die "Verhandlungsmasse" des VDB? Welche Konsequenzen droht der VDB an, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden? Streik? Arbeitsniederlegung? Was genau wäre das?
  3. Ich werde wohl auf Lichtpunktschießen ausweichen, wenn das demnächst kommende Bleiverbot im Schießsport eintreten wird. Bringt übrigens erstaunlich viel Spaß und alle können problemlos mitmachen.
  4. Das Bleiverbot trifft sowohl Industrie wie auch den Privatnutzer gleichermassen. Und es wird allgemein akzeptiert. Und wir reden hier von recht großen Industriezweigen mit einer außerordentlich starken Lobby. Aber selbst die haben sich dieser Richtlinie gebeugt Und jetzt soll Deiner Meinung nach ausgerechnet in einer Nischen-Freizeitaktivität wie Sportschießen, deren Nutzerzahl jedes Jahr kontinuerlich sinkt, eine Ausnahme gemacht werden? Ohne irgendeine auch nur ansatzweise vorhandene erntzunehmende und etablierte Interessenvertretung? Und die Begründung wäre: Wir müssen mit Bleigeschossen auf unsere Papierscheiben schießen und nebenbei noch unsere Umwelt mit Blei kontaminieren, weil das alles so viel Spaß macht und es dafür nichts besseres gibt? Na dann träum mal weiter.
  5. Zum Beispiel durch feinste Absplitterungen beim Aufprall des Geschosses, welche sich dann in der Luft befinden.
  6. Der VDB legt die Kriterien fest, nach denen ihr Logo (oder eins der anderen offiziellen Logos) in Video-Inhalten verwendet werden darf. Und natürlich sollte der VDB dann auch gewissenhaft nachprüfen, ob dann veröffentlichte Videos mit deren Logo auch deren Kriterien entspricht. Das kann man natürlich am einfachsten dadurch erreichen, in dem jedes einzelne Video inhaltlich auf Übereinstimmung der Kriterien geprüft wird. Kann natürlich bei über 1000 Videos auch schon mal in echte Arbeit mit Wartezeit ausarten. Aber dafür gibts dann die Garantie, dass der VDB dann auch mit seinem guten Namen voll und ganz hinter diesen Videoinhalten steht. Was allerdings gar nicht geht: Wenn man sein eigenes Logo (oder ein anderes auf seinen Verband etc. zurückführendes) inflationär freigibt, so dass wirklich jeder Selbstberufene eigene Inhalte in fremden Namen erstellt, und dann bei inhaltlich zweifelhaften Videos dann nur lapidar meint: Ja gut, kann schon mal passieren, ist ja nur ein Logo mit unserem Namen drauf, was jeder auch gerne benutzen kann, ohne dass wir seinen Kram auch überprüft haben, haben wir so aber nicht gemeint etc. Ein seriöser bzw. ernstzunehmender Verband sollte sehr darauf bedacht sein, in welcher Weise sein öffentlicher Auftritt gestaltet und wahrgenommen wird. Und nein, schlechte Werbung ist keine gute Werbung im Sinne von "Hauptsache wahrgenommen". Nicht bei Waffenlobbyarbeit zum Thema Waffenrecht. Im schlimmsten Fall wird irgendein Vollpfosten ein Video zusammenschwurbeln, in dem er seine Ansichten mit Aufnahmen der deutschen Wochenschau von 1945 garniert (Thema "Operation Reset: Die letzte Schlacht der LWB") und darüber prangt dann das VDB-Logo. Dann mal viel Spaß beim erklären, dass ihr euer Logo ganz bewusst unkontrolliert und inflationär zur Verfügung gestellt habt, nur um möglichst viel unkontrollierten "Content" erstellen zu lassen.
  7. Bräuchte der Vereinskollege dann keine Waffenhandelserlaubnis, um Dir seine selbstgeladene Munition zu verkaufen?
  8. Doch. Wenn nämlich genau die Videos, von denen sich der VDB distanziert, das VDB-Logo zeigen, dann sollte der VDB unverzüglich dagegen vorgehen. Es sei denn natürlich, dass diese Videos dann doch genau die Meinung wiedergeben, die dem VDB genehm ist. Dann sollten die VDB-Logos natürlich drin bleiben. Allein hier im Thread gibts ja eine ganze Menge Videos, die gegen andere Verbände bashen. Sollte zumindest hier im Forum kein Problem darstellen, dass der VDB zumindest diese unverzüglich löscht, sofern diese nicht seine Meinung wiedergeben.
  9. Wenn der VDB nicht hinter den zahlreichen Videos steht, die hier in diesem Thread gepostet worden sind, das VDB-Logo zeigen und stark gegen andere Verbände "wirken", dann stellt sich die Frage, warum genau diese "zweifelhaften" Videos noch immer hier verlinkt sind.
  10. Wenn der VDB nicht hinter den zahlreichen Videos steht, die hier in diesem Thread gepostet worden sind, das VDB-Logo zeigen und stark gegen andere Verbände "wirken", dann stellt sich die Frage, warum genau diese "zweifelhaften" Videos noch immer hier verlinkt sind.
  11. Nein. Verdient es nicht. Demnächst unterteilt man Täter auch nach Haar- und Augenfarbe, nach der Kriminalitätsrate der letzten fünf Generationen und der sexuellen Orientierung? Nein danke. Das ist schon deutlich mehr als befremdlich und ja: Die eingangs erwähnte Seite ist alles andere als "politisch neutral", und das ist schon mehr als höflich formuliert. Wer solche "Quellen" ernsthaft im Zusammenhang mit dem Waffenrecht zitiert, sollte sich und sein Weltbild nochmal kurz selbst reflektieren. Sofern das überhaupt noch möglich ist.
  12. Das mit der "weißen Weste" würde ich dahingehend erweitern, dass Kapitalverbrechen jeglicher Art ein lebenslanges Waffenverbot bewirken. Ebenfalls sollte die Grenze der Tagessätze zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auf 40 TS gesenkt werden. Die Mindestwartedauer bis zur Beantragung einer neuen Zuverlässigkeit bzgl. Waffenbesitz nach Entzug einer Bestehenden sollte 10 Jahre betragen. Generell können die Strafen im Waffenrecht bei Verstössen gerne deutlich erhöht werden So im Gegenzug für mögliche Lockerungen im Waffenrecht.
  13. Lassen wir doch mal Herrn Gepperth antworten und diesbezüglich seine Meinung dazu erzählen. Würde mich wirklich interessieren, da Herr Gepperth beachtliche Hintergrundinformationen über das FWR besitzt und es da möglicherweise mehr Informationen gibt, als allgemein bekannt sind.
  14. Eine der bemerkenswerten zahlreichen Erfolge des FWR, wenn es um die Liberalisierung des Waffenrechts und die Interessenvertretung der Legalwaffenbesitzer geht. Und ein gutes Beispiel für erfolgreiche Geheimdiplomatie, weil diese Tatsache wohl nur den wenigsten bekannt sein dürfte. Warum ist eigentlich die vom FWR initierte Einführung des Armatix-Sicherheitssystems gescheitert?
  15. Naja, also so schlimm oder faul, wie Du das FWR gerade darstellst, sind die aber nicht mal ansatzweise. Ganz im Gegenteil. Zum Beispiel gabs da vor einigen Jahren den Versuch von zwei Spitzenkräften des FWR, mit dem hochwertigen Armatix-Sicherheitssystem für deutlich mehr Sicherheit bei Legalwaffen zu sorgen. Darüberhinaus gab es dann auch zahlreiche Erfolge im geheimdiplomatischen Bereich. Und noch so einiges mehr. Aber alles nur gute Dinge.
  16. Das wird dann aber auch von den Beitragszahlern mitfinanziert, die diese ganzen Meisterschaften nicht mitmachen bzw. gerne darauf verzichten würden.
  17. Wenn für den Zustand der Schußwaffe bei der Abgabe an die Behörde nicht auch der genaue Reinigungszustand schriftlich festgehalten wurde, dann dürfte es da keine wirkliche Grundlage für die Behauptung der Schmauchspuren geben.
  18. Tja. Was sagt uns das jetzt konkret? Werbung in Printmedien mit Links oder QR-Codes für Youtube?
  19. Der VDB darf sich natürlich sehr gerne hier im Thread zu den eingangs erwähnten Forderungen äußern und erklären, warum diese Forderungen nicht umsetzbar sind. Dann könnte man ja mal darüber diskutieren, warum das so ist und wie man das vielleicht doch ändern könnte.
  20. Wenn man sich die Zahlen so anschaut, dann scheint Youtube für den Legalwaffenbesitz in allererster Linie dafür da zu sein, den selbstdarstellerischen Eitelkeiten der Kanalbetreiber zu schmeicheln, als auch nur ansatzweise eine ernstzunehmende Reichweite und Außenwahrnehmung zu erzeugen. Da viele der Abonnenten auch mehrere Kanäle abonniert haben, dürfte sich die Gesamtsumme der Abonnenten aller hier aufgeführten relevanten Kanäle für Sportschützen bzw. Legalwaffenbesitzer auf maximal 30.000 Personen begrenzen, und zwar deutschlandweit und darüber hinaus. Das ist doch nicht mal ansatzweise der Rede wert. Da hat doch jedes lokale Wochenblatt in einem Stadtteil mehr Auflagenreichweite. Warum hier im Forum dann ständig so ein Hype gemacht um die Wichtigkeit dieses ganze Youtube-Gedöns im Sinne einer positiven Wahrnehmung und Verbreitung von Propaganda-Videos des VDB und anderen Verbänden, entzieht sich meinem Verständnis.
  21. Rechtlich gesehen ist das in dem Fall überhaupt nichts wert.
  22. Du hast Dir deine Frage doch schon am Anfang selbst beantwortet: Schießsport ohne Einschränkungen => interessanter Breitensport fürs Volk => erhöhter Spaßfaktor sorgt für mehr Schützen => Mehr Schützen sorgen für mehr Nachfrage nach Schießständen => so entsteht ein hohes Angebot von mehr Schießständen Ist doch wie überall in der freien Wirtschaft: Wenn die Nachfrage wächst, steigt auch das Angebot, was wiederum zu weiterer Nachfrage führt. Das geht dann solange, bis der Markt gesättigt ist. Bei über 60 Millionen potentiellen Schützen ist da ein riesiger wirtschaftlicher Markt vorhanden, der nur darauf wartet, abgeschöpft zu werden.
  23. Schon eine recht seltsame Unterstellung, dass die Behörde mit der Waffe geschossen hat, nur weil dort Schmauchspuren zu finden sind. Solange nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass diese Schmauchspuren nicht auch schon bei Abgabe vorhanden waren, ist das erstmal eine haltlose Unterstellung. Und wenn der Zustand der Waffe bei Abgabe nicht in irgendeiner Form präzise dokumentiert wurde, wird sich das auch nicht ändern. Was soll denn letzten Endes diese ganze Aktion bezwecken, die auf keinerlei handfesten Beweisen beruht, dass die Schmauchspuren nicht vorher auch schon dagewesen sein könnten?
  24. Aufgrund der aktuellen Aktion des VDB, das Waffenrecht zu vereinfachen, sind hier meine Forderungen, die der VDB gerne vertreten darf: - Sachkunde zwingend notwendig für den Erwerb und Besitz von legalen Schußwaffen jeglicher Art nach bisherigem Gesetz - keine Bedürfnispflicht - keine Vereinspflicht - kein Pflichtschießen Alles andere erstmal wie gehabt, das ist soweit in Ordnung.
  25. 95% der Sportschützen würde es aber völlig ausreichen, einfach nur ihre Sportgeräte zu hause stehen zu haben und dann nach Lust und Laune selber zu entscheiden, wann sie ihn ihrer kostbaren und unbezahlten Freitzeit dann Zeit und Lust haben, ihre Sportgeräte zu nutzen. Von daher braucht es dann auch keine Verbände, die man eigentlich nur dafür bezahlt, dass man daran erinnert wird, Sportgeräte zu besitzen.
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