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IGNORED

Waffenvorzeigen gem WaffVwV bei Nachschau


Glückspieler

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Geschrieben

Das BMI wird voraussichtlich die WaffVwV in diesem Jahr erlassen.

Eine Dienstanweisung für sämtliche Behörden, aber keine Rechtsverordnung.

Visier stellt in der Juni Ausgabe in Aussicht, dass evtl.bei den durchzuführenden Kontrollen gem 36 Abs.3 WaffG

nicht nur der Waffenschrank, sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen ist.

Ich will jetzt gar nicht auf die Frage eingehen, ob dies vor den Gerichten Bestand haben wird oder nicht,

sondern um die Frage,

ob ich die Waffe bei der Prüfung aus der Hand geben muß?

Es fehlt hier offensichtlich auch um eine Bestimmung in der WaffVwV!

Wenn ich die Waffe nicht aus der Hand geben muß, muß ich nach meiner Ansicht auch

nicht die Waffen "geöffnet" vorzeigen, wenn ich mich selbst vorab von der Sicherheit meiner Waffen überzeugt habe.

Wie seht ihr das?

Also vorzeigen ja, aber nicht aus der Hand geben, die Mündung sets in ungefährlicher Richtung (Regel 3 von Jeff Cooper: never let the muzzle cover anything you are not willing to destroy),

dabei die Waffennummer auf dem Lauf vorzeigen und zurück in den Schrank!

Geschrieben
Stell Dir vor Du wärst Kontrolleur, würdest Du dann wollen, dass jemand vor Dir mit Waffen hantiert?

Warum nicht? Andernfalls bin ich für den Job wohl schlicht ungeeignet. :rotfl2: Der Autofahrer überfährt weder den TÜV - Prüfer vor der Karre noch den Polizisten bei der Verkehrskontrolle und der Patient beißt dem Zahnarzt nicht auf die Finger. Alles andere ist halt DDR2.0 und sehr :gaga: Aber ist ja noch Zeit, schlag dem Gesetzgeber halt vor, das auch noch reinzuschreiben. Fleißkärtchen gibts am Ausgang rechts.

Ich bitte dann aber um saubere Baumwollhandschuhe bei meinen Sammlerstücken und wenns der Kontrolletti runterschmeißt - dann ist damit per VwV auch eher klar geregelt, daß der Dienstherr den Schaden bezahlt. :gutidee:

Geschrieben

A guy from the Ordnungsamt will never be able to control you guns when you are not at home !

Simply be not at home at all times ... So you don' t have to deal with the alberne Ordnungamt wishing to control your guns out of the locker.

Mal im ERNST...

Die Frage stellt sich doch gar nicht, da Du ja eh nicht zu Hause bist und daher einer Kontrolle (vorort)

ja auch gar nicht zustimmen kannst.

Waffenkontrollen zu Hause sind ja generell abzulehnen, somit sich die freundlichen Sachbearbeiter umsonst den Weg gemacht haben.

Thema erledigt !

BFP

Geschrieben
Im gegenseitigem Einvernehmen!

Der Kontrolleur möchte auch heil zu seiner Familie zurück!

Wie jetzt?

"Waffe ist nicht geladen" im gegenseitigen Einvernehmen oder

"Waffe ist geladen" im gegenseitigen Einvernehmen?

:rolleyes:

Geschrieben

Um es deutlich zu sagen, ich habe keine Ahnung wie die Waffenbehörde die Kontrollen durchführt.

Sie wird die Kontrollen auch bei mir irgendwann durchführen.

Ich selbst werde keine Kontrollen durchführen, da das nicht zu meinem Aufgabengebiert gehört.

Ich sehe die Sache aber eben aus 2 Perspektiven, 1 x als PVB und 1 x als LWB.

Ich werde den Sachbearbeitern der Waffenbehörde das Leben nicht erschweren und die Kontrolle ermöglich, dabei breche ich mir keinen Zacken aus der Krone, auch nicht, wenn es so manchen hier nicht paßt.

Es ist vom Gesetzgeber so gewollt und ich habe kein Problem damit, ich habe nichts zu verbergen.

Diese Entscheidung treffe ich aber für mich ganz allein, ob das jemand DDR 2, oder Katzbuckeln oder sonstwie nennt, ist mir vollkommen "schnurz"!

Das wird sich aber alles zeigen, wenn es tatsächlich soweit ist und das sehe ich aber noch lange nicht bei jedem LWB, sondern zuerst in 1. Linie bei denen, die bisher ihre Aufbewahrung noch nicht nachgewiesen haben!

Davon gibt es jedoch noch eine ganze Menge, was auch die Waffenfunde z. B. nach einem Todesfall deutlich zeigen.

Geschrieben

Den SB, der mir vor Zeugen gedroht hat, er werde im Rahmen der Waffenkontrolle eine Hausdurchsuchung machen und nicht nur die Waffen kontrollieren, werde ich NICHT reinlassen. Eigenartig, denn eigentlich darf er gar nicht die Dinge Kontrollieren, die er mir da "vorgschlagen" hat...

Ausserdem lass ich keinen rein, der ohne Voranmeldung kommt/meist bin ich eh nicht zu Hause. (Arbeit, Jagd, Schießen, Freizeit).

Wenn dann dieser Kontrollversuch nicht zu Stande kommt, werde ich bei einer vorangekündigten Kontrolle dann mit entsprechender juristischer Begleitung ausgestattet sein - mein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für Waffenrecht und Jagdrecht freut sich schon darauf...

Geschrieben
.....ob ich die Waffe bei der Prüfung aus der Hand geben muß?

Also vorzeigen ja, aber nicht aus der Hand geben, ......

Ich verstehe nicht, welche Sorgen oder Befürchtungen Dich dabei umtreiben.

Geschrieben
Ich werde den Sachbearbeitern der Waffenbehörde das Leben nicht erschweren und die Kontrolle ermöglich, dabei breche ich mir keinen Zacken aus der Krone, auch nicht, wenn es so manchen hier nicht paßt.

Das Problem ist doch, dass ich eine Sicherheitsüberprüfung der Waffe durchzuführen habe, sobald ich die Waffe aus dem Schrank nehme.

Verhalte ich mich anders, kann von einem sachkundigen Kontrolleur der Vorwurf kommen, dass ich mit meinen Waffen nicht sachgerecht,

im Zweifel fahrlässig umgehe.

Im schlimmsten Fall ist die Waffe tatsächlich geladen und es löst sich ein Schuß. (Extremfall, der eigentlich nie eintreten soll, aber kann!)

Also muß ich im Zweifel eine sichere Richtung suchen, mich mit dem Rücken zum Kontrolleur drehen und an der Waffe hantieren, sprich die Sicherheitsüberprüfung vornehmen.

Das kann im Einzelfall dann tatsächlich vom Kontrolleur falsch aufgefasst werden und zu Missverständnissen führen.

Geschrieben
Ich verstehe nicht, welche Sorgen oder Befürchtungen Dich dabei umtreiben.

Vielleicht hat er die Befürchtung, das ein SB seine Waffe bei der Kontrolle beschädigt. Stell dir mal vor wie das aussieht, wenn ein unsachkundiger SB versucht bei einer Bockdoppelflinte Seriennummer und Beschussstempel zu finden und beim Abnehmen des Vorderschaftes was kaputt geht.

Außerdem wie soll ein unsachkundiger SB die Waffen mit der WBK richtig abgleichen können, wenn er z.B. bei einem Enfield No.1 MkIII Seriennummer und Inventarnummer nicht voneinander unterscheiden kann?

Geschrieben
Den SB, der mir vor Zeugen gedroht hat, er werde im Rahmen der Waffenkontrolle eine Hausdurchsuchung machen und nicht nur die Waffen kontrollieren, werde ich NICHT reinlassen. Eigenartig, denn eigentlich darf er gar nicht die Dinge Kontrollieren, die er mir da "vorgschlagen" hat...

Komischer SB der nicht mal die Gesetzeslage kennt als SB darf er überhaupt keine "Hausdurchsuchung" vornehmen das

darf nur die Polizei (unter Umständen auch Kriminalpolizei, Zoll, Zollkriminalamt) und dazu bedarf es einen richterlichen

Durchsuchungsbeschluss die Polizei darf zudem bei Gefahr im Verzug eine Wohnung aufbrechen und diese betreten.

Geschrieben
Stell dir mal vor wie das aussieht, wenn ein unsachkundiger SB

So einen kenne ich nicht und wenn es einen gäbe, würde er bei mir mit Sicherheit nicht kontrollieren!

versucht bei einer Bockdoppelflinte Seriennummer und Beschussstempel zu finden und beim Abnehmen des Vorderschaftes was kaputt geht.

Der Beschussstempel ist nicht zu kontrollieren, sondern nur Waffenart und Waffennummer, um festzustellen, dass Du auch die eingetragenen Waffen aufbewahrts und nicht beim letzten Trap-Schießen die Waffen verwechselt hast.

Komischer SB der nicht mal die Gesetzeslage kennt als SB darf er überhaupt keine "Hausdurchsuchung" vornehmen das

darf nur die Polizei (unter Umständen auch Kriminalpolizei, Zoll, Zollkriminalamt) und dazu bedarf es einen richterlichen

Durchsuchungsbeschluss die Polizei darf zudem bei Gefahr im Verzug eine Wohnung aufbrechen und diese betreten.

Bei den Kontrollen, von denen ich gehört habe, ist Polizei dabei!

Geschrieben

Hallo,

also wenn mir mein SB unter Zeugen so droht wie von dir beschrieben, dann würde ich mir schon im Vorfeld eine Dienstaufsichtsbeschwere überlegen, bzw. je nachdem wie er sich geäußert hat üble Nachrede und Unterstellung zur Anzeige bringen. So ein Verhalten geht einfach nicht. Wenn du dir nie was zu schulden hast kommen lassen, dann hat sich dein SB neutral dir gegenüber zu verhalten und einfach seinen Job zu machen. Persönliche Abneigungen deines SB´s dir gegenüber haben da nichts verloren.

Wenn er denn zur Nachschau kommt, möchte ich sehen ob er da nen Durchsuchungsbefehl bekommt. *smile* Und wenn er kommt zur Nachschau würd ich es auch so machen wie du...sprich der Fachanwalt deines Vertrauens steht an deiner Seite.

Es wäre ja auch ganz witzig wenn man dem SB dann mangelnde Sachkunde nachweisen könnte...hätte auch mal einen gewissen Charme. Offenbar scheint es genau da nämlich bei einigen SB´s zu mangeln.

Gruß

Carsten

P.S. darf ich eigentlich einem offensichtlich sachunkundigen SB überhaupt meine Waffen in die Hand geben um die Seriennummer ablesen zu lassen? *smile* Sollte der SB nicht auch diesselben Anforderungen erfüllen müssen die an uns gestellt werden? Z.B. Sachkundenachweis?

Geschrieben
Bei den Kontrollen, von denen ich gehört habe, ist Polizei dabei!

Das ist aber nicht die Aufgabe der Polizei, sondern des Ordnungsamts.

Bei den Kontrollen, die mir bekannt sind, ist nur das O.A. vor Ort gewesen.

Schnuffi

Geschrieben
Der Autofahrer überfährt weder den TÜV - Prüfer vor der Karre noch den Polizisten bei der Verkehrskontrolle und der Patient beißt dem Zahnarzt nicht auf die Finger.

da wäre ich mir nicht so sicher!

Geschrieben
Der Beschussstempel ist nicht zu kontrollieren, sondern nur Waffenart und Waffennummer, um festzustellen, dass Du auch die eingetragenen Waffen aufbewahrts und nicht beim letzten Trap-Schießen die Waffen verwechselt hast.

Ist schon richtig. Aber was machst Du, wenn ein übereifriger SB dir nachher vorwirft, das Du als LWB eine nichtbeschossene Waffe besitzt und dir dafür eine reindrücken will, nur weil er den vorhandenen Beschussstempel nicht finden konnte?

Du bist schon zu beneiden, das deine SB's im Umgang mit Waffen sachkundig sind. Das meine ich wirklich so. Es dürfte aber die Regel sein, das sich die meisten SB's mit ihren Arbeitsanweisungen und anderen Vorschriften gut auskennen, aber nicht mit Waffen.

Geschrieben
Bei den Kontrollen, von denen ich gehört habe, ist Polizei dabei!

Das Thema "Kontrolle durch oder mit Polizeivollzugsdienst" hatten wir schon gefühlte hundert Mal hier...

Solche Vorgehensweisen mag es vielleicht (aus Gründen, über die ich nicht spekulieren will) in Berlin geben,

im größten Teil der sonstigen Republik sind sie ziemlich unbekannt.

Geschrieben
Aber was machst Du, wenn ein übereifriger SB dir nachher vorwirft, das Du als LWB eine nichtbeschossene Waffe besitzt und dir dafür eine reindrücken will, nur weil er den vorhandenen Beschussstempel nicht finden konnte?

Das zu kontrollieren ist nicht seine Aufgabe!

Obwohl ich eingestehen muß dass es einen derartigen Vorfall schon mal gab, was dann aber sofort bereinigt wurde.

Ein Restrisiko wird es immer geben, für beide Seiten.

Geschrieben
Solche Vorgehensweisen mag es vielleicht (aus Gründen, über die ich nicht spekulieren will) in Berlin geben,

im größten Teil der sonstigen Republik sind sie ziemlich unbekannt.

Hier gehört die Waffenbehörde zum LKA.

Geschrieben

Naja, auf einer Waffenbehörde hat mal ein laut fluchender SB eine gerade abgegebene Waffe laut fluchend durch den Raum geschwenkt, bei dem vergeblichen Versuch, den Verschluss der KW aufzubekommen. War wohl etwas schwergängig. Ich duckte mich schon und scherzte, ob man hier erschossen wird. Eigentlich war die Situation wirklich gefährlich... DIESEM SB würde ICH keine meiner Waffen geben. Auch dies fand wieder unter Anwesenheit von Zeugen statt, die diesen Vorgang bestätigen können.

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