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IGNORED

Waffenrechtliches Bedürfnis und Waffenanzahl bei Jägern und Sportschützen


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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb karlyman:

Was sollen die Zahlenspiele?

 

Die werde im Allgemeinen immer gerne ins Spiel gebracht wenn (meistens) den Gegnern die Argumente ausgehen oder die gegnerische Logig dünn wird.

Irgendein statistischer Durchschnittswert an Langwaffen sagt zudem überhaupt nichts aus (hier wurde doch irgendwo mal die Zahl von ca. 4 Stück in den Raum geworfen).

Weder ob dieser "statistische Durchschnittsjäger" regelmäßig zur Jagd geht, noch wie intensiv er dieser Passion nachgeht.

Auch nicht wieviele Jagdwaffen er von anderen Mitjägern im Revier mitbenutzt oder sich im Vorfeld zur Jagdausübung woandersher leiht.

Ob dieser "Durchschnittjäger" überhaupt dem Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe nachgeht bleibt auch mal wieder außen vor.

Ein anderes Revier kann schon mal sehr schnell einen völlig anderen Jagdwaffenbestand erfordern.

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

30 Waffen als neue deutsche Jagdwaffengarderobe halte ich für absolut nicht beschlussfähig im Bundestag. L

Für deine Aussage spricht, dass verhältnismäßig  mehr Abgeordnete selbst Jäger sind als in der Bevölkerung, die sie vertreten. Wenn ich darauf wetten müsste, dann würde ich eher von 10 Waffen ausgehen. + Bestandsschutz. 

 

So sehr ich allen ihre Waffen gönne, einige Jäger und Anbieter haben doch viel dafür getan - Zweifel in die Behörden zu bekommen. 

 

Die einzigen Menschen, die sich legal in der Öffentlichkeit (Wald und Feldflächen sind in Deutschland nicht einsam)  zeigen dürfen, sind Jäger.

Sie können dies mit Waffen, tun, die Aufgrund ihrer äußeren Erscheinung eher dem entsprechen,  was der Jogger, Radfahrer, und Hundehalter sonst im Kriegsberichtsteil der Tagesschau sieht. Waffen von Sportschützen ohne gefährliche Lüftingsschlize sehen quasi nie "öffentliches" Tageslicht, die MP5 des Jägers schon. OK Niemand hat behauptet, dass er das Waffengesetz wäre logisch. 

 

Wenn man seine Privilegierung nicht versteht und übertreibt, dann wird - mit Bestandsschutz und Übergangsfrist-  der Gesetzgeber diese Privilegierung einschränken (müssen). 

 

 

Was ich daran wirklich schade finde, ist dass die alten Jagdwaffen aus der Familie nicht mehr so einfach an die neue Generation weiter gegeben werden können. Wenn die aktiv genutzte Waffenzahl limitiert ist, dann landet das veraltete Gewehr vom Uropa nur auf der Erben - WBK oder schlimmer im Alteisen. 

 

Die "unvernünftigen" Waffen werden Jäger wahrscheinlich zukünftig über einen Schießsportverband erwerben müssen, weil die eigenen Jagdverbände hier scheinbar keinen Grund für die Verwendung bei der Jagd sehen bzw. unnötiges Konfliktpotential gegenüber dem Gesetzgeber. 

 

"unvernünftig"  im Sinne von den Äußerungen zu der einzelnen Spaßwaffe, die  hier vereinzelt erwähnt werden. Spaß ist weder bei Sportschützen noch bei Jägern als Bedürfnis vorgesehen. 

 

Kann mir jemand helfen und erklären, wie und wo man eine MP5 jagdlich einsetzt?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Die Zahlen stammen doch nicht von mir! @JFry hat die Zahl 30 ins Spiel gebracht. Ich habe nur auf die reale Zahl 8 in Norwegen verwiesen. Die Jagdwaffengarderobe von 8 Langwaffen ist dort so Gesetz!

 

Und der wissenschaftliche Dienst hat 10 oder 15 vorgeschlagen.

 

Wobei es ja in sofern ok wäre, weil man hier keine feste Erlaubnisgrenze wie bei der gelben einführen würde, sondern lediglich eine Bedürfnisprüfung anlässlich der Eintragung. Das könnte man auch abgestuft einführen: Ab 10 kann, ab 20 muss oder ähnlich. 

 

Bei der gelben hätte es das auch getan anstatt Erwerb ohne Erlaubnis draus zu machen, wen die 11. erworben wird.

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Tatonka:

Für deine Aussage spricht, dass verhältnismäßig  mehr Abgeordnete selbst Jäger sind als in der Bevölkerung, die sie vertreten. Wenn ich darauf wetten müsste, dann würde ich eher von 10 Waffen ausgehen. + Bestandsschutz. 

Aktuell sind aus der CDU/CSU öffentlich zehn Abgeordnete bekannt, die zumindest die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
Vermutlich dürften es aber mehr sein.


Ob das ein Vor- oder Nachteil ist, wird man sehen. Schließlich sind die Meinungen auch in Jägerkreisen geteilt.

Selbst unter denjenigen, die tatsächlich mehrmals pro Woche im Revier unterwegs sind, reicht das Meinungsspektrum von „Ein echter Jäger braucht einen Drilling und sonst nichts“ bis hin zu der Auffassung, man brauche nicht nur für jeden Zweck die richtige Waffe, sondern das Ganze auch noch mal sieben, damit sie zum jeweiligen Wochentag passt.


Was hier und anderswo innerhalb der „Waffencommunity“ jedoch häufig vergessen oder übersehen wird:

Es gibt einen beträchtlichen Teil von Jägern, die überhaupt nicht waffenaffin sind und für die eine Waffe lediglich ein notwendiges Handwerkszeug ist, um das Wild zu erlegen.

Diese Jäger haben auch keinerlei Interesse an jagdsportlichen oder sonstigen schießsportlichen Aktivitäten.
Manche von ihnen waren seit ihrer Prüfung vor 50 Jahren nie wieder auf einem Schießstand.


Sie sind mit ihren ein bis drei Langwaffen vollkommen zufrieden und möchten einfach nur weiterhin zur Jagd gehen können. Gleichzeitig sind sie tatsächlich der Meinung, dass zu viele rechtliche Freiheiten irgendwann dazu führen könnten, dass wieder etwas passiert und anschließend ein vollständiges Waffenverbot droht.

Deshalb bevorzugen sie strenge Gesetze – solange diese sie selbst nicht einschränken –, damit ihre Art der Ausübung dieses Hobbys nicht gefährdet wird.
 

Es ist also dieselbe Denkweise, die man auch auf der Sportschützenseite in einer gewissen Zahl von DSB-Vereinen immer wieder antrifft – zum Glück aber längst nicht in allen.

 

 

vor 3 Stunden schrieb Tatonka:

So sehr ich allen ihre Waffen gönne, einige Jäger und Anbieter haben doch viel dafür getan - Zweifel in die Behörden zu bekommen. 

Wobei es sich dabei häufig eher um Jagdschein„inhaber“ als um tatsächliche Jäger handelte.

Natürlich gibt es auch einige Fälle, in denen passionierte Jäger eine Sammlung angelegt haben und man davon sprechen kann, dass sie das grüne Heft zugleich als rote WBK „missbraucht“ haben.

Bei diesen Fällen handelt es sich jedoch meist um Konstellationen, in denen vermutlich auch eine rote WBK hätte erteilt werden können – was inzwischen wohl auch vermehrt in Angriff genommen wird. Zumindest bestand der größte Teil der Waffen dann aus historisch wertvollen Jagdwaffen oder solchen mit besonderer familiengeschichtlicher Bedeutung. Es ging also nicht um das bloße Anhäufen beliebiger Waffen um ihrer selbst willen, von denen ein Teil möglicherweise nur aus altem Schrott bestand.
 

Eine solche Sammlung wird in der Regel auch entsprechend aufbewahrt und gepflegt. Bei einer derartigen Sammlung ist das Konfliktpotenzial mit der Behörde meist deutlich geringer, obwohl es natürlich auch Behörden gibt, die sich weiterhin an jeder einzelnen Waffe stören.


Aber ja:
Diese Diskussion gibt es überhaupt nur, weil Fälle bekannt geworden sind, in denen sich mehr als 100 Waffen auf Jagdschein angesammelt hatten.
Mehrere dieser Fälle sorgten bei Kontrollen oder nach dem Tod des Besitzers für entsprechende Pressemeldungen, weil es sich eben nicht um eine gepflegte Sammlung handelte, sondern tatsächlich um Waffenmessietum mit einer entsprechend unsorgfältigen Aufbewahrung.


Die Waffen lagen teilweise im gesamten Haus herum, mitunter sogar in weiteren, nicht bewohnten Wohnungen.
 

vor 3 Stunden schrieb Tatonka:

Die einzigen Menschen, die sich legal in der Öffentlichkeit (Wald und Feldflächen sind in Deutschland nicht einsam)  zeigen dürfen, sind Jäger.

Sie können dies mit Waffen, tun, die Aufgrund ihrer äußeren Erscheinung eher dem entsprechen,  was der Jogger, Radfahrer, und Hundehalter sonst im Kriegsberichtsteil der Tagesschau sieht. Waffen von Sportschützen ohne gefährliche Lüftingsschlize sehen quasi nie "öffentliches" Tageslicht, die MP5 des Jägers schon. OK Niemand hat behauptet, dass er das Waffengesetz wäre logisch. 

Jetzt kommst du aber völlig aufs falsche Gleis …

Zwar gibt es innerhalb der Jägercommunity von gewissen Lodenjockeln tatsächlich ähnliche Äußerungen, aber die konkreten Waffenarten sind nach außen hin faktisch kein relevantes Thema – weder in der Politik noch in den Medien oder bei Anti-Jagd-Aktivisten.


Dass ein Jäger auch ein AR-15 kaufen darf, wird in solchen Berichten, wenn überhaupt, höchstens ganz am Rande erwähnt. Und selbst dann geschieht das meist nur im Rahmen des gewünschten Narrativs, wie leicht man über einen Jagdschein grundsätzlich an Waffen gelangen könne.


Der Tenor lautet dann sinngemäß: Wer diese „Lücke“ ausnutzt, könne sich „sogar“ ein AR-15 kaufen.
 

vor 3 Stunden schrieb Tatonka:

Die "unvernünftigen" Waffen werden Jäger wahrscheinlich zukünftig über einen Schießsportverband erwerben müssen, weil die eigenen Jagdverbände hier scheinbar keinen Grund für die Verwendung bei der Jagd sehen bzw. unnötiges Konfliktpotential gegenüber dem Gesetzgeber. 


Nein.
Eine Einschränkung der Waffenarten speziell für Jäger ist weder Bestandteil dieses Gutachtens noch Gegenstand irgendeiner anderen ernsthaften Diskussion.


Was es gibt – gerade zuletzt unter Nancy Faeser –, sind Überlegungen, bestimmte Waffen generell stärker einzuschränken, also mindestens für Sportschützen und möglicherweise dann auch für Jäger. Dass jedoch ausschließlich für Jäger bestimmte Waffenarten eingeschränkt werden, sehe ich in den nächsten Jahren nicht.


Tatsächlich ging die Reaktion vor gar nicht so langer Zeit schon einmal in die entgegengesetzte Richtung:
Nachdem – ich glaube, es war das Bundesverwaltungsgericht, müsste das aber noch einmal nachsehen – entschieden hatte, dass die von einer Waffenbehörde verfügte Auflage rechtmäßig sei, wonach ein Jäger bei Halbautomaten nur Magazine mit einer Kapazität von drei Schuss verwenden dürfe, wurde die gesetzliche Formulierung sehr schnell geändert, um diesen Spuk zu beenden.


Und das zu einer Zeit, in der ein Verbot „schwarzer Halbautomaten“ bereits wieder intensiv diskutiert wurde – auch innerhalb des Ministeriums.

 

vor 3 Stunden schrieb Tatonka:

Kann mir jemand helfen und erklären, wie und wo man eine MP5 jagdlich einsetzt?


Eine MP5 darf jagdlich nicht eingesetzt werden, wohl aber eine SP5 oder ein anderer PCC.


Ein möglicher Anwendungsfall ist beispielsweise der Fangschuss nach einem Verkehrsunfall.
Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn jemand keine Kurzwaffe führen möchte oder den Fangschuss aus bestimmten Gründen nicht aus drei bis fünf Metern, sondern aus etwa zehn Metern Entfernung antragen will.

 

Eine solche Waffe bietet durch den Schulteranschlag eine höhere Präzision und aus dem längeren Lauf geringfügig mehr Energie als eine 9-mm-Pistole.
Gleichzeitig ist ihr Gefährdungspotenzial deutlich geringer als das einer „normalen“ Jagdbüchse mit etwa 3.000 Joule Mündungsenergie.

 

vor 3 Stunden schrieb Tatonka:

 

"unvernünftig"  im Sinne von den Äußerungen zu der einzelnen Spaßwaffe, die  hier vereinzelt erwähnt werden. Spaß ist weder bei Sportschützen noch bei Jägern als Bedürfnis vorgesehen. 

„Spaßwaffe“ bedeutet, dass es Spaß macht, damit zu trainieren.

Training bedeutet, die eigenen Fähigkeiten zu verbessern – und das ist auch bei einem Jäger sehr wohl vom Bedürfnis gedeckt.

Bearbeitet von JFry
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb heinzaushh:

Dann bist jetzt allerdings achon 2, eher 3 Jahre zu spät....... 

 

Nö,

locker 98 Jahre zu spät. Das haben schon unsere Groß- und Urgroßeltern mitversemmelt. Jedoch ist es nie zu spät, damit zu beginnen um noch Schlimmeres zu erschweren. 

 

Dein

Mausebaer

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

Was hätte uns das jetzt gebracht?

Was bringt es uns jetzt?

 

Entweder man reagiert bei den Anfängen oder agiert wie gehabt wenn der Drops gelutscht ist.

Natürlich kann man abwarten bis eine nicht existente ProWaffen Konstellation am Start ist, wird nur keiner mehr von uns erleben. Auf den "richtigen" Zeitpunkt zu warten dürfte wenig vorteilhaft sein. Abgesehen vom hier diskutierten Bedürfnis Jagd täten die LWB gut daran permanent in der Politik präsent zu sein und egal wer da sitzt ihren Standpunkt zu vertreten. Sind allerdings Tagträume, da "die LWB" als Gruppe mit einer Sprache nicht vorhanden sind..... 

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb JFry:

Wobei es sich dabei häufig eher um Jagdschein„inhaber“ als um tatsächliche Jäger handelte.

Ich weiß, was du damit aussagen möchtest aber: wie weißt der "tatsächliche Jäger" seine "tatsächliche Jagdausübung" denn nach? Und wie würde eine derartige Nachweispflicht in der Jägerschaft allgemein aufgenommen werden?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb JFry:

Tatsächlich ging die Reaktion vor gar nicht so langer Zeit schon einmal in die entgegengesetzte Richtung:
Nachdem – ich glaube, es war das Bundesverwaltungsgericht, müsste das aber noch einmal nachsehen – entschieden hatte, dass die von einer Waffenbehörde verfügte Auflage rechtmäßig sei, wonach ein Jäger bei Halbautomaten nur Magazine mit einer Kapazität von drei Schuss verwenden dürfe, wurde die gesetzliche Formulierung sehr schnell geändert, um diesen Spuk zu beenden.

 

Nein, dass hast Du falsch in Erinnerung. Die Entscheidung BVerwG war, daß Jäger keine Waffen erwerben dürfen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als Patronnen aufnehmen können. Es ging nicht um Erwerb und Besitz (Umgang) von Magazinen sondern um die Waffen.

 

https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/jaegerschaften/delmenhorst/Selbstladeflinten.pdf

 

Damit wären die Jäger erstmalig in eine Situation  geraten, in der sie Langwaffen die durch Sportschützen "problemlos" erwerbbar wären, nicht hätten erwerben dürfen.

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Bounty:

Damit wären die Jäger erstmalig in eine Situation  geraten, in der sie Langwaffen die durch Sportschützen "problemlos" erwerbbar wären, nicht hätten erwerben dürfen.

Und das konnte natürlich unter keinen Umständen akzeptiert werden, deshalb ganz schnell das Gesetz geändert...

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb ChrissVector:

Und das konnte natürlich unter keinen Umständen akzeptiert werden

 

Naja, für die Jägerschaft, die in den sozialen Netzwerken gerne Fotos von ihren schallgedämpften Selbstladebüchsen mit Eotech in extra hohen Unity Montagen, drapiert mit tarnfarbenen Platecarrier und Gefechtshelm mit montierter Nachtsichtbrille, posten wäre das in der Tat ein Drama geworden. HK SLB 2000 und Browning BAR mit 2 Schuss Magazin sind halt unsexy und nicht tacticool....

 

Andere Teile der Jägerschaft, die Vollernter und ähnliches modernes Teufelszeug eh kategorisch ablehnen, denen wäre es vermutlich egal oder willkommen gewesen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Bounty:

HK SLB 2000 und Browning BAR mit 2 Schuss Magazin

Sind dann beide raus sobald irgendwer Magazine mit mehr als zwei Schuss dafür anbietet. Es ging ja schließlich in den Urteilen weder um die Nutzung von entsprechenden Magazinen bei der Jagd noch um den Besitz solcher Magazine, sondern um den Besitz von Waffen bei denen die Nutzung eines Magazins mit mehr als zwei Patronen Kapazität bereits möglich ist. Damit wären faktisch alle SLB mit Wechselmagazin für Jäger nicht mehr erwerbbar geblieben.

Und ich würde behaupten selbst die "Lodenjockeln" hätten mit dieser Begrenzung ein Problem, und sei es nur aus Prinzip...

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Bounty:

 

Nein, dass hast Du falsch in Erinnerung. Die Entscheidung BVerwG war, daß Jäger keine Waffen erwerben dürfen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als Patronnen aufnehmen können. Es ging nicht um Erwerb und Besitz (Umgang) von Magazinen sondern um die Waffen.

 

https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/jaegerschaften/delmenhorst/Selbstladeflinten.pdf

 

 

Wobei die  verwaltungsgerichtliche Begründung damals als durchaus sehr weit hergeholt erschien. Auch (bzw. selbst) "die" Politik hatte die bis dahin bestehende 3-Schuss-Regelung nie so extrem, um nicht zu sagen exotisch, verstanden und interpretiert. Daher war man in der Bundespolitik auch bereit, da durch Gesetzesänderung schnell wieder Klarheit (und Sicherheit vor so jurisch weiter Auslegung) zu schaffen.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ASE:

 

Und der wissenschaftliche Dienst hat 10 oder 15 vorgeschlagen.

 

Wobei es ja in sofern ok wäre, weil man hier keine feste Erlaubnisgrenze wie bei der gelben einführen würde, sondern lediglich eine Bedürfnisprüfung anlässlich der Eintragung. Das könnte man auch abgestuft einführen: Ab 10 kann, ab 20 muss oder ähnlich. 

 

Bei der gelben hätte es das auch getan anstatt Erwerb ohne Erlaubnis draus zu machen, wen die 11. erworben wird.

 

Was dabei herauskommen wird, sieht man bei den KW, bei denen es nicht mal mehr gelingt eine TPH für die Fallenjagd als dritte KW genehmigt zu bekommen.

Geschrieben

Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge die periodisch wiederkehrenden Bedürfnisprüfungen für Überkontingent-Jagdlangwaffe, analog zu den bekannten nachträglichen Prüfungen bei Überkontingentwaffen von Sportschützen. Da werden dann die Latten nachträglich extrem hoch gesetzt, höher als wie beim Erwerb. Irgendeine regionale Gesetzgebung wird es dann schon vormachen.

Geschrieben

Ba.-Wü. lässt grüßen. "Kreative" WaffG-Ergänzungen nach eigenem Gusto, auf landesfürstliche Art...

 

Mal sehen, ob es etwas ändert, dass wir neuerdings im Südwesten einen LWB und JS-Inhaber als Innenminister (und stellvertretenden Ministerpräsidenten) haben. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb ChrissVector:

Ich weiß, was du damit aussagen möchtest aber: wie weißt der "tatsächliche Jäger" seine "tatsächliche Jagdausübung" denn nach? Und wie würde eine derartige Nachweispflicht in der Jägerschaft allgemein aufgenommen werden?

Auf den Punkt wollte ich an der von dir zitierten Stelle gar nicht hinaus …
Da ging es mir nur um eine reine "Zustandsbeschreibung".
 

Wobei ich mich selbst auch eher irgendwo zwischen den beiden Bezeichnungen sehe und mich manchmal bewusst selbstironisch als "Jagdscheininhaber" bezeichne.
(Ja, ich gehe ab und zu raus, aber halt alles andere als regelmäßig – teilweise vor allem dann, wenn befreundete Revierinhaber – Freund-/Bekanntschaften, die älter sind als die JS, die wir haben – um etwas Unterstützung bitten.)


Zum Aufnehmen in der Jägerschaft:
JA – auch da gibt es welche, die den tatsächlichen Nachweis einer Jagdgelegenheit fordern.
Gefühlt (ohne harte, belastbare Grundlage) besonders aus den Reihen der Revierinhaber, die von Interessenten an einem BGS nicht nur eine der Jagdhäufigkeit angemessene Mitwirkung im Revier abverlangen, sondern weit mehr Arbeitsstunden und zusätzlich noch – unter dem Vorwand – Geldzahlungen, die nur nicht als Zahlungen für den BGS tituliert werden (bezahlte BGS haben eine andere Rechtsgrundlage und mehr Rechte für den Inhaber), sondern als Unkostenbeitrag, dabei aber weit teurer sind als das, was in Nachbarrevieren für einen bezahlten BGS verlangt wird.
Mit anderen Worten: Personen, die auf stetigen Nachschub junger, unerfahrener Jäger angewiesen sind, weil alle, die erst einmal kapiert haben, wie der Hase läuft, sofort weg sind – selbst wenn sie noch keine neue feste Jagdgelegenheit haben.


Eine andere Gruppe sind diejenigen, die tatsächlich fürchten, dass der Missbrauch des JS überhandnimmt und irgendwann mal jemand aus dieser Gruppe etwas macht, was sich negativ auf sie auswirkt.

Viele – wie auch ich – halten von einer solchen zusätzlichen Nachweisanforderung überhaupt nichts. Eben weil es viel mehr gibt als nur "Nichtjäger mit JS", Revierinhaber und Dauer-BGS-Besitzer!

Hatte ich ja auch hier im Thread angedeutet, auch wenn es da genauso um das Verhalten der Personen ging:

Am 2.8.2026 um 02:51 schrieb JFry:

Das eigentliche Problem: Es gibt keine vernünftige Möglichkeit, zwischen diesen Gruppen zu differenzieren. Deshalb vermute ich auch, dass wir die Deckelung bekommen werden. Denn zur ersten Gruppe gehören ja nicht nur Jäger mit eigenem Revier oder festem Begehungsschein, sondern genauso berechtigt diejenigen, die nur noch gelegentlich Einladungen annehmen, ab und an unterstützen oder ausschließlich Jagdreisen machen. Wie will man das sinnvoll abbilden?

 

Davon abgesehen, ehrlich gesagt:
Prinzipiell finde ich es jetzt auch nicht problematisch, wenn der eine oder andere Sportschütze einen JS macht, nur um da etwas mehr Freiheit zu haben.
 

Ich kenne da auch einen Fall, wo es wegen längerer beruflicher Auslandsaufenthalte – die dann auch mal ein halbes Jahr am Stück dauern können (Inbetriebnahme) – so war, dass diese Person diesen Weg gegangen ist. Sie sagte, dass sie sich, selbst wenn sie zwischendurch mal ein paar Tage daheim ist, diese Zeit frei einteilen will: Sie freut sich zwar, wenn es klappt, dann auch ein Training wahrzunehmen, will es aber nicht davon abhängig machen, dass es beim einzigen möglichen Termin wirklich klappt.

Mehrere ausgesprochene Einladungen gemeinsamer Freunde, doch mal wirklich mit der Waffe ins Revier zu gehen, hat die Person aber – zumindest hinsichtlich der Waffe – partout ausgeschlagen, weil sie prinzipiell nichts gegen die Jagd hat, selbst aber halt kein Tier "lochen" will.
Weder Reh noch Schwein, kein Raubwild und auch keine Nutria.


Da muss ich sagen: Es ist zwar formal falsch, aber von so einer Person geht mit Sicherheit keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus.

So jemand ist mir auf jeden Fall lieber als jemand, der den JS nur deshalb hat, weil er das "Totmachen" an sich einfach geil findet – und aus keinem anderen Grund.

Schwierig wird es für mich erst, wenn so jemand dann nicht einfach unter dem Radar im Strom mitschwimmt, sondern meint, die im Gesetz fehlende zahlenmäßige Beschränkung bis aufs Äußerste ausreizen zu müssen, ohne auch nur noch eine halbwegs plausible Erklärung für die Hälfte der Waffen angeben zu können – was dann zu den Ergebnissen führt, die wir hier sehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Auch wenn es von dem von mir erstellten Thema abschweift, gibt es ja neben der Fragestellung des Bedürfnis: Jagdschein und/oder Nachweis, dass dass tatsächlich gejagt wird oder rückwirkend gejagd wurde  -  noch die Diskussion über Fähigkeitsnachweise für unterschiedliche Jagdarten.

Auch hier fliegt der föderale Flickenteppich. 

 

Für bestimmte Jagdarten oder einzelne Bundesländer habe ich folgendes gefunden. 

 

Allgemeine gesetzliche Pflichtübungen
- Berlin: Übungsschießen alle 3 Jahre (§19 Abs. 3 LJagdG Bln)  
- Sachsen: jährliche Schießübung (§1 Abs. 4 SächsJagdG)  

 

In Baden-Württemberg als Beispiel gilt:

Um an einer Bewegungsjagd teilnehmen zu dürfen – oder mit Schrot Flugwild zu bejagen – ist grundsätzlich ein Schießnachweis erforderlich. Jäger müssen nachweisen, dass sie innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate (gerechnet ab dem Jagdtag) ihre Schießfertigkeiten in der betreffenden Disziplin geübt und überprüft haben. 

 

Sinnvoll oder Gängelei? 

 

 

§19 Abs. 3 LJagdG Bln

Wer die Jagd ausüben will, hat nach der Prüfung seine Schießfertigkeit zu erhalten und möglichst zu verbessern. Als Nachweis fortbestehender hinreichender Schießfertigkeit soll für die Erteilung des Jagdscheins alle drei Jahre eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Übungsschießen verlangt werden.

 

Klingt erst einmal doch vernünftig,  wenn man  seine Schießfertigkeit erhalten und möglichst  noch verbessern soll?

 

§1 Abs. 4 SächsJagdG)  ist schwammiger als Berlin. Soll ist ja keine Verpflichtung 

 

Wer die Jagd ausübt, soll vor Beginn der Jagdausübung im Jagdjahr an einer Übung im jagdlichen Schießen teilgenommen haben.

 

Weiß jemand, wie das Pflichttraining in Berlin bei der Verlängerung des Jagdscheins tatsächlich berücksichtigt wird? 

 

https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/drueckjagd-welchem-bundesland-brauchen-schiessnachweis-39882

Bearbeitet von Tatonka

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