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IGNORED

Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

 

Der Gesetzgeber hat angeordnet, dass das Abhandenkommen der Waffe zu verhindern ist. 

 

Und genau da liegt das Geschwurbel. Sie sind nicht "vorgerüstet" weil das so ein netter Service des Herstellers ist, sonder sie erhalten die Zertifizierung  unter 1000kg nur dann, wenn sie Montageösen aufweisen die Ihrerseits mindestens 50kN aushalten. Warum wohl. :rolleyes: Weil die EN-1143-1 dann eben die Gefahr sieht, das man sie einfach wegtragen kann....

 

 

 

Ach. Man kann einen 575 kg Ier-Schrank, ohne Verdübelung, "einfach wegtragen".

 

Interessant. Und so realistisch...

Und höchst relevant für die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit dieses Landes...

 

 

Geschrieben

Man kann auch mit 8mm Hardox 500 eine 8x57 aufhalten. Vorgeschrieben sind dennoch 15mm. Du verstehst das Konzept des Sicherheitsfaktors?

 

Ist überhaupt das zentrale Motiv von der Verwaltungsgerichten im Waffenrecht, insbesondere bei § 36 Der Kläger hat immer ganz eigene Ansichten was

1) da stehe und

2) da stehen müsse

3) und wie das Waffenrecht eingentlich zu laufen habe.

 

Interessiert dann nur keinen. Abhandenkommen und Zugriff unbefugter sind zu verhindern.

 

 

Aber mein Einwand eingangs traf wieder 100% zu. Für 10€ ersparnis riskiert man lieber, schlimmer noch, stiftet andere dazu an zu riskieren:

- ggf Hausdurchsuchung zur Sicherstellung 

- strafrechtliche Verurteilung

- absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, lebenslang

- einen Haufen Anwalts- und Gerichtskosten.

 

Und über die Aussenwirkung der Debatte ob man denn nun wirklich seinen Waffenschrank verankern müsse braucht man gar nicht erst zu Reden. 

 

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