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IGNORED

Spezielle (wertlose) Kurzwaffe und WBK


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Thema das mich seit Jahren (immer mal wieder) beschäftigt und gerade wird es wieder akut. Es geht um eine alte, augenscheinlich und auch praktisch völlig wertlose Erbwaffe unserer Familie (Einzellader Kurzwaffe, siehe auch Bilder), die derzeit per Erben-WBK meiner Mutter gehört. Diese wurde vor zwei Jahren von der Waffenbehörde besucht und ihr nahegelegt, die Waffe zu verschrotten/unbrauchbar zu machen o.Ä.. Wir hatten das in der Familie besprochen, verschrotten wollten wir nicht und uns darauf geeinigt nach einem Blockiersystem zu suchen. Es fand sich ein Büchsenmacher der ein passendes System hatte (laut des Stammblattes der Waffe soll sie .22lr sein), was sich dann im Nachhinein dann aber als nicht passend herausstellte. Außerdem meinte er, im jetzigen Zustand ist die Waffe nicht funktionsfähig, was er auch bescheinigen könnte.

 

So, in der Zwischenzeit bin ich Mitglied in einem Schützenverein geworden, und stehe kurz vor der Beantragung meiner WBKs (gelb & grün). Ich dachte mir "da nehm ich doch die Waffe auf meine gelbe WBK" und erspar damit meiner Mutter den ganzen Aufwand und Stress. 

Soweit ich das verstanden habe, brauche ich aber auch bei Erwerb auf Gelb ein nachgewiesenes Bedürfnis in Form einer Disziplin bei meinen Verbänden (DSB und BDS). Somit habe ich jetzt zwei konkrete Fragen:

 

1) Gibt es bei den Verbänden eine Disziplin, die den Kauf/Überlassung der Waffe begründen?  

2) Ich gehe davon aus, dass ein reines "Waffe ist nicht funktionsfähig" mit entsprechende Bestätigung des Büchsenmachers nicht reicht, um sie als unbrauchbar zu deklarieren?

 

Was seht ihr als sinnvoll an mit der Situation umzugehen? Ich weiß, die Waffe ist monetär völlig wertlos, ich werde mit dem Ding auch nie schießen können (zumindest laut Büchsenmacher), ich bringe es aber nicht übers Herz die Waffe, die seit 100+ Jahren durch die Hände der Familie gegangen ist "kaputt" zu machen. 

 

Danke schonmal

 

Terzerol1.jpg

Terzerol3.jpg

Geschrieben

Einzellader 22 wäre freie Pistole, gibt es es beim DSB, somit auf Gelb erwerbbar.

 

Ein zertifizierter BM kann daraus eine Deko Waffe machen, kostet aber, und sie muss trotzdem auf die WBK und in den Tresor.

Da bist du mit der Gelben WBK besser dran.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

Wenn es tatsächlich eine .22 lfb ist dann gibt es mit Freier Pistole oder beispielsweise "Alte Scheibenpistole" im BSSB dafür Disziplinen.

Aber: Was genau daran ist denn nicht funktionsfähig?

Das Kaliber ist tatsächlich fraglich, es hätte ja das Blockiersystem passen müssen, tut es aber nicht. Ist aber als .22 lr bei der Behörde gelistet.

Bzgl. der nicht Funktionsfähigkeit: Ich hatte den Büchsenmacher in einem kurzen Telefonat darauf angesprochen, er meinte, dass das Patronenlager dort wo die Patrone eingeführt wird konisch ist. Somit schließt wohl der Verschluss nicht mehr dicht genug ab. Ob dass dann nur im Austritt von Gasen nach hinten und weniger Power oder zur generellen Nicht-Schießbarkeit führt, weiß ich nicht. Will ich auch nicht ausprobieren, mir geht es ja um die Erhaltung.

 

EDIT: hab nach längerer Suche wieder den alten Katalog gefunden, in dem ich einmal ein ähnliche gesehen hatte: hier im Bild die Nummer 8013. Wird dort als Kaliber 6 mm angegeben, was ich auch in etwa mit dem Meßschieber gemessen hatte....

Bildschirmfoto 2026-03-23 um 14.05.03.jpg

Bearbeitet von Heckisack
Ergänzung
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Heckisack:

Das Kaliber ist tatsächlich fraglich, es hätte ja das Blockiersystem passen müssen, tut es aber nicht. Ist aber als .22 lr bei der Behörde gelistet.

Bzgl. der nicht Funktionsfähigkeit: Ich hatte den Büchsenmacher in einem kurzen Telefonat darauf angesprochen, er meinte, dass das Patronenlager dort wo die Patrone eingeführt wird konisch ist. Somit schließt wohl der Verschluss nicht mehr dicht genug ab. Ob dass dann nur im Austritt von Gasen nach hinten und weniger Power oder zur generellen Nicht-Schießbarkeit führt, weiß ich nicht. Will ich auch nicht ausprobieren, mir geht es ja um die Erhaltung.

Sei froh, kannst dir den Blockiermüll sparen.

 

Das Ding kann auch ne 6mm Flobert sein.....etc.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb CZM52:

Sei froh, kannst dir den Blockiermüll sparen.

 

Das Ding kann auch ne 6mm Flobert sein.....etc.

Nach dem ich den Katalog wieder gefunden habe und nach meinem Messschieber könte das tatsächlich sein. Dann sieht es wohl mit dem Eintrag in die WBK mau aus, so ohne Disziplin....

 

Bearbeitet von Heckisack
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Heckisack:

Nach dem ich den Katalog wieder gefunden habe und nach meinem Messschieber könte das tatsächlich sein. Dann sieht es wohl mit dem Eintrag in die WBK mau aus, so ohne Disziplin....

 

Die GRUNDFRAGE wäre, wie "vernünftig" ist dein Amt.

 

Man kann da ja, je nach Behörde schon mal sprechen.

Fakt ist, ERBWAFFE Bei deiner Mutter, da können sie erstmal nichts, klar, ist ggf. etwas Aufwand ( KOntrolle/Überprüfung und damit Kosten) möglich.

 

ggf. kann man mit dem Amt sprechen, Argument das dann ein "Sachkundiger" die Waffe hat anstatt deiner Mutter

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Heckisack:

Nach dem ich den Katalog wieder gefunden habe und nach meinem Messschieber könte das tatsächlich sein. Dann sieht es wohl mit dem Eintrag in die WBK mau aus, so ohne Disziplin....

 

 

Im Gegenteil.

 

Nach meiner Recherche wurden diese Pistolen Ende 1800 bis etwa 1940 z.B. von August Stuckenbrock über Katalog vertrieben. Die "üblichen" Kaliber waren unter anderem auch .22 Kurz, .22 lang für Büchsen und eben auch 6mm Flobert.

 

Da die Waffe mit Sicherheit vor dem Stichtag 01.01.1970 hergestellt wurde, genießt sie Bestandsschutz in der Eigenschaft, dass sie kein F im Fünfeck tragen muss, wenn sie tatsächlich das Kaliber 6 mm Flobert hat und unter 7,5 Joule liegt, was in der Regel anzunehmen ist.

 

Derartige Waffen/Kaliberkombinationen wurden als Zimmer- oder Salonpistolen für Entfernungen bis ca. 10 Meter, eben in Räumlichkeiten zur "Unterhaltung" eingesetzt.

 

 

Du musst klären lassen, was das tatsächliche Kaliber ist und ob die Bewegungsenergie unter 7,5 Joule liegt, bzw. ob eine entsprechende Kennung auf der Waffe vorhanden ist und wenn nicht, ob diese erforderlich, oder auf Grund des Herstellungszeitpunktes entbehrlich ist. Da ist der Büchsenmacher der Ansprechpartner.

 

Wenn es wirklich 6mm Flobert und unter 7,5 Joule ist, muss das im NWR, bei der Behörde und in der WBK geändert werden. 

 

Sofern Du über die Sachkunde verfügst, kannst Du einen Voreintrag für eine entsprechende Waffe beantragen und diese dann damit erwerben. Eine Disziplin ist nicht erforderlich, das "bedürfnisfrei".

Die Aufbewahrung ist jedoch die gleiche wie für andere Besitzkartenpflichtige Schusswaffen.

 

Viel Aufwand, aber möglich.

 

Inst

 

 

 

Bearbeitet von inst200
Geschrieben

Ich würde das Patronenlager aufdrehen , eine Buchse drehen die da reinpasst,

und einkleben( Lockteit) und dann das Patronenlager anpassen. Fertig  

Ich muss dazu sagen das ich Dreher bin,

und über das Fachwissen verfüge und auch die Technik dazu im Keller steht. 
 

Viel Glück 

 

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb inst200:

Da die Waffe mit Sicherheit vor dem Stichtag 01.01.1970 hergestellt wurde, genießt sie Bestandsschutz in der Eigenschaft, dass sie kein F im Fünfeck tragen muss, wenn sie tatsächlich das Kaliber 6 mm Flobert hat und unter 7,5 Joule liegt, was in der Regel anzunehmen ist.

Leider nein, das gilt nur für Antrieb mit kalten Gasen.

Ich würde die auf der Erbenkarte lassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb WOF:

Leider nein, das gilt nur für Antrieb mit kalten Gasen.

 

Ja, da hast Du recht. 

Danke für die Richtigstellung.

 

 

Jedoch gibt es auch bedürfnisfreie Waffen in 4m20 oder 6mm Flobert, deren Energie unter 7,5 Joule liegt und die bedürfnisfrei mit Voreintrag auf WBK erworben werden können.

Wie gesagt, da wäre der Büchsenmacher hilfreich.

 

Inst

Bearbeitet von inst200
Geschrieben

Ich würde sie auf Erben-WBK lassen. Ist sie einmal auf normaler WBK, gelten alle Bedürfnisregeln, und bei Wegfall muss sie weggegeben werden, was bei dem Stück auf Vernichtung herauslaufen würde.

Geschrieben

Der Versuch mit "Mündungsenergie <7,5Joule" ist der Sache nach eine gute Idee (bedürfnisfreier Erwerb), praktisch dürfte das aber unmöglich sein. Dazu müsste die Waffe mit "F im Fünfeck" und einer passenden PTB-Nummer gekennzeichnet sein.
Damit wäre der Nachweis erbracht und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Waffe so gestempelt ist.
Ohne diesen formalen Nachweis und mit Baujahr vor 1970 (das ist sicher der Fall) kann man zwar auch den Status erreichen, muss das aber selber nachweisen (die <7,5J). Und das dürfte eher nicht möglich sein. 
Somit bleibt wirklich nur der weitere Erbwaffenstatus oder alternativ der Eintrag in die gelbe WBK.
Die Waffe ist im NWR mit 22lr gelistet und unabhängig davon, ob das stimmt oder nicht, kann man die Waffe auf Gelb eintragen als "einschüssige Kurzwaffe".
Es ist kein Nachweis irgendeiner Disziplin gegenüber der Behörde erforderlich, es muss nur in irgendeinem Verband eine geben (dem man auch nicht angehören muss). Erst, wenn die Behörde nachfragen würde (was sie üblicherweise nicht macht), müßte man eine Disziplin nennen. Dann kommen aufgrund der eingetragenen 22lr ja die beiden schon genannten Disziplinen in Frage.
Ob die Waffe wirklich das Kaliber 22lr hat, prüft niemand ohne besonderen Anlaß. 

Geschrieben

Danke für die vielen Antworten bisher. Mit den eingetragenen .22lr kann ich leben, ich habe eben aber nochmal die Daten aus dem Stammblatt rausgesucht und da steht noch "halbautomatisch"  :crazy:

Also um den Gang zur Behörde mit Fotos wie oben führt wohl kein Weg vorbei. Dann kann ich ja immer noch entscheiden ob sie dann doch erstmal bei meiner Mutter bleibt oder sich der Weg auf meine gelbe irgendwie gehen lässt. Ich frage mich nur wie solche Daten ins Stammblatt kommen....

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb TGB11:

Es ist kein Nachweis irgendeiner Disziplin gegenüber der Behörde erforderlich, es muss nur in irgendeinem Verband eine geben (dem man auch nicht angehören muss). Erst, wenn die Behörde nachfragen würde (was sie üblicherweise nicht macht), müßte man eine Disziplin nennen. Dann kommen aufgrund der eingetragenen 22lr ja die beiden schon genannten Disziplinen in Frage.
Ob die Waffe wirklich das Kaliber 22lr hat, prüft niemand ohne besonderen Anlaß. 

Die Frage ist halt, was passiert, wenn dann doch mal jemand genauer prüft ...

Gerade in Situationen, in denen keine Not besteht (die Waffe kann ja problemlos auf der Erben-WBK verbleiben, ein Blockiersystem gibt es nicht und wird es wohl auch nicht mehr geben), muss es dann nicht sein, sich das Potenzial für Stress aufzubürden.

Es kommt hier in vielerlei Hinsicht auf die Waffenbehörde an.
Wenn es nicht gerade eine ist, die dafür bekannt ist, Stress zu machen und es als Ziel sieht, möglichst viele Waffen „aus dem Volk“ zu bekommen, würde ich auch einfach mal das offene Gespräch suchen, welche Möglichkeiten sie da sieht.
(Schlimmstenfalls: Wenn sie sich querstellt, bleibt alles beim Alten.) Zumal die Kontaktaufnahme da wegen der fehlerhaften Angaben eh nötig ist.
 

Am einfachsten wäre es vermutlich, dass die Waffe auf der Erben-WBK verbleibt, die Waffenbehörde aber die dauerhafte sichere Aufbewahrung beim sachkundigen WBK-Inhaber im Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades genehmigt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Heckisack:

Also um den Gang zur Behörde mit Fotos wie oben führt wohl kein Weg vorbei. 

Gang zur Behörde? Darf nur Deine Mutter machen (Inhaber der Erben-WBK), Du hast ja noch keine WBK. Ferner würde ich den Besuch schriftlich abstimmen und natürlich die Waffe nur verschlossen transportieren!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb skipper:

Gang zur Behörde? Darf nur Deine Mutter machen (Inhaber der Erben-WBK), Du hast ja noch keine WBK. Ferner würde ich den Besuch schriftlich abstimmen und natürlich die Waffe nur verschlossen transportieren!

Die Waffe liegt beim Büchsenmacher. Ich wollte einen Termin bei meiner örtlichen Behörde machen und mich dort informieren bzw. die Optionen mit meinem Sachbearbeiter besprechen. Ich hatte ihn schon am Telefon und meine Kollegen aus dem SV meinen, das der in Ordnung sei.

Bearbeitet von Heckisack

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