Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffe offen liegen haben


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

Nun handelt es sich in der Frage des TE
um eine Luftpistole die erlaubnisfrei und
daher auch ohne Bedürfnis ist.


Es gibt inzwischen zahlreiche "Tatbestände" bei der es in Deutschland einen riesigen Unterschied macht ob man LWB ist (im Sinne von erlaubnispflichtigen Schusswaffen) oder nicht.

Ist man es nicht, kann man doch sehr vieles sehr viel lockerer nehmen.

Geschrieben

Der "vom Bedürfnis umfaßte Zweck" gilt nur außerhalb der eigenen Wohnung (s.o.), trotzdem sollte man sich lieber nicht dabei filmen und das Video dann ins Netz stellen.

 

Und zumindest in Berlin steht die Waffenbehörde, die hier (bei mir) in Gestalt zweier junger Frauen mit Schutzweste in Begleitung mehrerer Zivilpolizisten (auch mit Weste) besucht, nicht unangemeldet zur Lagerungskontrolle vor der Wohnungstür. 

 

Nur meine 0,02 €

Geschrieben (bearbeitet)

Dafür aber mit einer erstaunlichen Personalstärke. Hier kommen bzw, kamen sie auch unangemeldet, aber rein zivil. Derzeit aber mangels Personal eher nicht :-).

 

Abes geht hier nicht um den Transport etc. sondern um die grundsätzliche Verknüpfung von Umgang-Erlaubnis-Bedürfnis. Natürlich kann man dies auch anders bewerten, also alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände besitzmäßig abspielt, als vom dem gesamten erlaubten Besitz als Sportschütze umfaßt ansehen, und eine verständige Rspr. würde dies auch tun. Aber wie man z.B. in Nordhrein-Westfalen sieht geht es den VGen ja nicht um eine verständige Anwendung des Waffenrechts.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb MarkF:

Dafür aber mit einer erstaunlichen Personalstärke. Hier kommen bzw, kamen sie auch unangemeldet, aber rein zivil. Derzeit aber mangels Personal eher nicht :-).

 

Abes geht hier nicht um den Transport etc. sondern um die grundsätzliche Verknüpfung von Umgang-Erlaubnis-Bedürfnis. Natürlich kann man dies auch anders bewerten, also alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände besitzmäßig abspielt, als vom dem gesamten erlaubten Besitz als Sportschütze umfaßt ansehen, und eine verständige Rspr. würde dies auch tun. Aber wie man z.B. in Nordhrein-Westfalen sieht geht es den VGen ja nicht um eine verständige Anwendung des Waffenrechts.

Nee, hier geht es um eine Frage, bei der grundlegende Informationen fehlen und so nimmt der Diskussionsverlauf einen WO üblichen Verlauf des Hineininterpretierens.

 

der TE spricht von einer LuPi. Trotz Rückfrage, kommt keine Antwort worum es ihm eigentlich geht. Also wird gemutmaßt, es geht um eine EWB Waffe.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb tuersteher:

Ist auch bezüglich des unkontrollierte herumliegenlassen in der Wohnung bzw. dem zugänglich machen für Unbefugte völlig egal.

Mit dem großen Unterschied, wenn keine EWB Waffen in Besitz sind, kommt auch kein Kontroletti und die Ausgangsfrage bezog sich vordergründig auf eine LuPi.

 

Diese ganze Diskussion ist für die Füße und endet in einer rein auf Mutmaßungen gestützten Diskussion, so lange der TE sich nicht wieder zu Wort meldet und verwertbare Infos zu seiner Fragestellung liefert.

 

Das wir unsere Kanonen nicht einfach den halben oder ganzen Tag offen herumliegen lassen dürfen, sollte jedem klar sein und bedarf eigentlich keiner Diskussion.

Auch das Thema, das auch nicht Thema des TE gewesen ist, die Kanone im Holster zu Hause spazieren zu tragen, wurde hier schon zigfach hoch- und runterdiskutiert.

 

 

Geschrieben

Schaum vom Mund abputzen und weiter geht´s :lol:
Ich habe ja nicht geschrieben, dass es sinnvoll wäre, den ganzen Tag mit irgendeiner Knarre in der Wohnung rumzulaufen.
Allerdings sehe ich auch nicht, dass z.B. eine geholsterte KW, die beim Türöffnen mit der Waffenbehörde zur Aufbewahrungskontrolle vor der Tür gleich die Zuverlässigkeit kostet. Dafür hätte ich immer die passende Erklärung, wie bin gerade beim Trockentraining und ich kann die Knarre ja nicht einfach so rumliegen lassen und zur Tür gehen. Waffe im Tresor einschließen dauert zu lange, weil Training im EG und Tresor im Keller. 
Dumm gelaufen allerdings, wenn die Waffe dann geladen wäre, da hätte man sicher ein größeres Problem. 
Ich renne ganz sicher nicht mit meiner Knarre in der Bude rum, mache mir aber auch nicht deswegen ins Hemd. Man kann sich um Kopf und Kragen reden, muss man aber nicht.
Langwaffen reinige ich übrigens bei gutem Wetter gerne draußen auf dem Freisitz. Da sehe ich auch kein Problem drin, wobei ich allerdings recht einsam wohne. Das nächste sichtbare Haus vom Freisitz ist 500m weg. :)
  

Geschrieben
21 minutes ago, TGB11 said:

Allerdings sehe ich auch nicht, dass z.B. eine geholsterte KW, die beim Türöffnen mit der Waffenbehörde zur Aufbewahrungskontrolle vor der Tür gleich die Zuverlässigkeit kostet. Dafür hätte ich immer die passende Erklärung, wie bin gerade beim Trockentraining und ich kann die Knarre ja nicht einfach so rumliegen lassen und zur Tür gehen. Waffe im Tresor einschließen dauert zu lange, weil Training im EG und Tresor im Keller.

 

Als Waffenbesitzer sollte man daher die Tür erst gar nicht mehr öffnen, wenn ungebetene Gäste davor stehen. Damit erledigen sich dann auch die unangemeldeten Waffenkontrollen, die so sowieso unsinnig sind.

 

Geschrieben
6 minutes ago, MarkF said:

Das ist gut. Einfach nicht mehr die Tür öffnen. Könnte aber u.U. zu problematischen Weiterungen führen .... aber egal.

 

Nur nach Voranmeldung / Einladung die Tür öffnen sollte keine Probleme bereiten. Oder gibt es inzwischen eine Anwesenheitspflicht für unangemeldete Waffenkontrollen?

 

Wenn man darauf vorbereitet ist, dann ist das zwar immer noch nicht in Ordnung, sollte aber zu keinen Problemen mit rechtlich legalen aber behördlich unrechtmässig kriminalisierten Tatsbeständen (Stichwort "Waffe am Mann") führen, da man dann ja vorher alles sauber bereitstellen kann.

Geschrieben
Am 20.9.2025 um 18:22 schrieb Rene2109:

Lernt man doch n der Sachkunde.

...

darfst Du die Waffe führen. 

 

Ich würde an Deiner Stelle mein Geld zurückfordern...

Geschrieben
Am 26.9.2025 um 13:02 schrieb k_frohnes:

Lupi liegt stets 

Auch das ist schon ein Verstoß!
 

Im Gegensatz zur WBK‑pflichtigen Waffe ist hier zwar die Chance größer, dass die Waffenbehörde da keine große Sache draus macht und es bei einer Ermahnung belässt oder es als einfachen Verstoß wertet. (Wobei auch bei zwei einfachen Verstößen die WBK weg sein kann.)

Aber wenn die das durchziehen wollen, besteht die realistische Möglichkeit, dass das schon reicht, um dir die WBKs abzunehmen, da dies die Annahme rechtfertigen könnte, dass du mit Schusswaffen nicht sorgfältig umgehst.

Das gilt übrigens schon seit 2003 so; früher reichte es aus, diese lediglich vor dem Zugriff von Kindern etc. zu sichern.
Da konnte man die in einer Wohnung, in der keine Kinder Zugang hatten, auch auf dem Tisch liegen oder an der Wand hängen lassen.


Heute ist auch für Luftpistolen oder SRS Waffen "Ungeladen in einem verschlossenem Behältnis" PFLICHT!
Alles andere KANN die WBK kosten und eine neue für Jahre verhindern.

Liegenlassen darfst du nur solche Luftpistolen, die „geborene“, also bereits als solche hergestellte und nicht erst umgebaute Airsoft‑Waffen mit weniger als 0,5 Joule Mündungsenergie sind und nicht so einfach stärker gemacht werden können. Sie fallen nicht unter das Waffengesetz.

Zur Ausgangsfrage:
Die 9 mm muss nach Gebrauch für einen mit dem Bedürfnis in Verbindung stehenden Zweck (beim Sportschützen also Training inkl. Trockenübung, Reinigung etc.) unverzüglich — also ohne schuldhafte Verzögerung — wieder in den Tresor/Waffenraum verbracht werden. Ebenso darf sie nur unmittelbar vorher entnommen werden.
Damit scheidet ein „Stunden vorher“ definitiv aus.


Wie lange vorher okay ist, dafür gibt es keinen festen Wert. In verschiedenen Urteilen wurde aber in Fällen, wo „ich fahre gleich zum Training“ als Argument genannt wurde, die Zeitspanne beurteilt und geprüft, ob das glaubhaft und aus Sicht eines vernünftigen Handelns angemessen wäre. (Die Urteile, die ich kenne, drehen sich aber um Fälle, in denen es um zwei und deutlich mehr Stunden geht; diese wurden allesamt als ERHEBLICH zu lang bewertet, meist sogar als unglaubwürdige Schutzbehauptung eingestuft, wenn es noch länger war.)

 

Rein vom Bauchgefühl würde ich sagen, dass man die Zeit, die man vernünftigerweise fürs Packen braucht, vielleicht noch um 10–15 Minuten überziehen könnte — das würde noch durchgehen. Alleine schon weil ja niemand deine Minutengenaue Planung zum Verlassen der Wohnung nachweisen kann. Manche haben gerne mehr reserve und brechen Zeitig auf, andere in letzter Sekunde.
Aber bei mehr wird es schwer.
Und es macht natürlich auch noch einen Unterschied für die Glaubwürdigkeit, ob die Waffe jetzt einfach alleine auf dem Tisch liegt oder jemand sichtbar gerade am Packen ist.


Vernünftigerweise lässt man es aber erst gar nicht zu einer solchen Situation kommen: Liegt die Waffe nicht im Tresor, öffnet man nicht die Tür.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb JFry:

Vernünftigerweise lässt man es aber erst gar nicht zu einer solchen Situation kommen: Liegt die Waffe nicht im Tresor, öffnet man nicht die Tür.

Das ist für mich die Darstellung einer klaren und richtigen Verhaltensweise.

Es ist oftmals notwendig, eine Waffe, ohne Absicht, sie sofort z.B. sportlich zu gebrauchen, aus dem Safe zu nehmen, z.B. die sichere Funktion o.Ä. zu überprüfen usw.

Dazu muss auch kein Reinigungsmaterial o.Ä. auf dem Tisch liegen. Ich kann meine Waffe auch zur Funktionskontrolle o.Ä. zerlegen.

Das ist für mich absolut normal. Sollte ich nun Angst haben müssen, dass mir bei einer Kontrolle daraus ein Strick gedreht werden kann, muß doch die Reaktion darauf sein, dass ich den 

Kontrollpersonen durch die geschlossene Tür, oder das dann geöffnete Fenster mitteile, dass ich nicht öffnen kann, bevor ich die Waffen wieder in den Safe gepackt habe, da ich mich sonst eines 

Vergehens schuldig machen würde.

Das ist dann doch logisches Verhalten. Recht sollte doch logischen Argumenten nicht unzugänglich sein. Genau, wie der User " JFry " es beschreibt, würde ich es auch machen.

 

P.S. Wenn ich meine Türe erst öffne, nachdem ich meine Waffen wieder im Safe habe und den Kontrolleuren das erkläre, welches Argument könnten die dagegen vorbringen ?

      Würde ich mich nicht genau so verhalten und die Türe sofort den Kontrollierenden öffnen, oder würden diese mich dazu auffordern, käme das einer Aufforderung 

      ein unzuverlässiges Verhalten - Ordnungswidrigkeit - zu begehen, gleich. 

      Das kann ja wohl nicht sein !!

Zusammenfassung: Klingeln die Kontrolleure, ihnen höflich mitteilen, dass die Waffe - sollte sie wirklich nicht im Safe sein -,

                             erst in den Safe verbracht werden muss, bevor die Tür für die Kontrolleure geöffnet werden wird - darf -.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben

Oder man öffnet unbekannten bzw. bekannten Personen die nicht geladen bzw. gerade nicht erwünscht sind einfach nicht die Tür. Es gibt (noch) keine Verpflichtung, immer anwesend zu sein bzw. jedem ohne Termin die Tür öffnen zu müssen.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Pikolomini:

Zusammenfassung: Klingeln die Kontrolleure, ihnen höflich mitteilen, dass die Waffe - sollte sie wirklich nicht im Safe sein -,

                             erst in den Safe verbracht werden muss, bevor die Tür für die Kontrolleure geöffnet werden wird - darf -.

Also eine Selbstanzeige :bump:

Geschrieben

Lange Rede kurzer Sinn: Man sollte die Tür nie mit geholsterter oder für diesen irgendwo sichtbar herumliegender Waffe öffnen, wenn man nicht sicher weiß, daß der Besucher dies nicht zum Anlaß für eine Anzeige / Mitteilung an die Obrigkeit nehmen wird. Und steht die WaffBeh ohne Termin vor der Tür macht man auf abwesend / nicht da oder, wenn schon geöffnet, hat man (glaubhaft erklärt - also Ausrede schon vorsorglich überlegen und memorieren) warum auch immer gerade überhaupt keine Zeit und vereinbart einen Termin, um bis dahin klar Schiff machen zu können.  

Alles andere erhöht unnötig das Risiko, massiv Ärger zu bekommen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb WOF:

Also eine Selbstanzeige

Das nun bestimmt nicht.

Mir kann keiner verbieten, bei meiner Waffe eine Funktionskontrolle durchzuführen, wie ich geschrieben habe. Dazu muss ich die Waffe aus dem Safe nehmen -- logisch --.

Klingelt jetzt eine Person, Kontrolleur, oder wer auch immer, muss ich die Waffe ja vorher in den Safe legen. Das kann ich ohne Probleme den Kontrollierenden mitteilen.

Wo ist da die Selbstanzeige, bitte erläutern.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Pikolomini:

Das nun bestimmt nicht.

Mir kann keiner verbieten, bei meiner Waffe eine Funktionskontrolle durchzuführen, wie ich geschrieben habe. Dazu muss ich die Waffe aus dem Safe nehmen -- logisch --.

Klingelt jetzt eine Person, Kontrolleur, oder wer auch immer, muss ich die Waffe ja vorher in den Safe legen. Das kann ich ohne Probleme den Kontrollierenden mitteilen.

Wo ist da die Selbstanzeige, bitte erläutern.

 

Woher weist Du wer gerade an der Tür ist?

 

Nicht jeder hat eine Sprechanlage oder eine Kameraklingel. Müsste also ggf. die Waffe unbeaufsichtigt lassen, während geschaut wird, wer an der Tür ist....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb whaco:

Nicht jeder hat eine Sprechanlage oder eine Kameraklingel. Müsste also ggf. die Waffe unbeaufsichtigt lassen, während geschaut wird, wer an der Tür ist....

In dem Falle, erst ruhig die Waffen in den Safe und erst dann zur Türe und wenn nötig die Verzögerung erklären.

Ich möchte den sehen, der mir daraus einen Strick drehen will. Denn jede Aufforderung, die Türe sofort zu öffnen, wäre die Aufforderung, eine Straftat zu begehen,

denn ich müsste ja eine Waffe offen liegen lassen.

Wenn ich diese Vorgänge logisch gedanklich durchgehe, komme ich zu keinem anderen Schluss.

Grundregel: Wenn es klingelt, die Waffe in den Safe und dann erst an die Türe. wenn verlangt, den Vorgang genau so erklären. 

 

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
49 minutes ago, Pikolomini said:

In dem Falle, erst ruhig die Waffen in den Safe und erst dann zur Türe und wenn nötig die Verzögerung erklären.

 

Man muss gar nichts erklären. Wann bzw. ob man überhaupt die Tür öffnet bleibt immer noch jedem selbst überlassen.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.