Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffe offen liegen haben


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

Nun handelt es sich in der Frage des TE
um eine Luftpistole die erlaubnisfrei und
daher auch ohne Bedürfnis ist.


Es gibt inzwischen zahlreiche "Tatbestände" bei der es in Deutschland einen riesigen Unterschied macht ob man LWB ist (im Sinne von erlaubnispflichtigen Schusswaffen) oder nicht.

Ist man es nicht, kann man doch sehr vieles sehr viel lockerer nehmen.

Geschrieben

Der "vom Bedürfnis umfaßte Zweck" gilt nur außerhalb der eigenen Wohnung (s.o.), trotzdem sollte man sich lieber nicht dabei filmen und das Video dann ins Netz stellen.

 

Und zumindest in Berlin steht die Waffenbehörde, die hier (bei mir) in Gestalt zweier junger Frauen mit Schutzweste in Begleitung mehrerer Zivilpolizisten (auch mit Weste) besucht, nicht unangemeldet zur Lagerungskontrolle vor der Wohnungstür. 

 

Nur meine 0,02 €

Geschrieben (bearbeitet)

Dafür aber mit einer erstaunlichen Personalstärke. Hier kommen bzw, kamen sie auch unangemeldet, aber rein zivil. Derzeit aber mangels Personal eher nicht :-).

 

Abes geht hier nicht um den Transport etc. sondern um die grundsätzliche Verknüpfung von Umgang-Erlaubnis-Bedürfnis. Natürlich kann man dies auch anders bewerten, also alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände besitzmäßig abspielt, als vom dem gesamten erlaubten Besitz als Sportschütze umfaßt ansehen, und eine verständige Rspr. würde dies auch tun. Aber wie man z.B. in Nordhrein-Westfalen sieht geht es den VGen ja nicht um eine verständige Anwendung des Waffenrechts.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb MarkF:

Dafür aber mit einer erstaunlichen Personalstärke. Hier kommen bzw, kamen sie auch unangemeldet, aber rein zivil. Derzeit aber mangels Personal eher nicht :-).

 

Abes geht hier nicht um den Transport etc. sondern um die grundsätzliche Verknüpfung von Umgang-Erlaubnis-Bedürfnis. Natürlich kann man dies auch anders bewerten, also alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände besitzmäßig abspielt, als vom dem gesamten erlaubten Besitz als Sportschütze umfaßt ansehen, und eine verständige Rspr. würde dies auch tun. Aber wie man z.B. in Nordhrein-Westfalen sieht geht es den VGen ja nicht um eine verständige Anwendung des Waffenrechts.

Nee, hier geht es um eine Frage, bei der grundlegende Informationen fehlen und so nimmt der Diskussionsverlauf einen WO üblichen Verlauf des Hineininterpretierens.

 

der TE spricht von einer LuPi. Trotz Rückfrage, kommt keine Antwort worum es ihm eigentlich geht. Also wird gemutmaßt, es geht um eine EWB Waffe.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.