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IGNORED

Waffe offen liegen haben


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

Nun handelt es sich in der Frage des TE
um eine Luftpistole die erlaubnisfrei und
daher auch ohne Bedürfnis ist.


Es gibt inzwischen zahlreiche "Tatbestände" bei der es in Deutschland einen riesigen Unterschied macht ob man LWB ist (im Sinne von erlaubnispflichtigen Schusswaffen) oder nicht.

Ist man es nicht, kann man doch sehr vieles sehr viel lockerer nehmen.

Geschrieben

Der "vom Bedürfnis umfaßte Zweck" gilt nur außerhalb der eigenen Wohnung (s.o.), trotzdem sollte man sich lieber nicht dabei filmen und das Video dann ins Netz stellen.

 

Und zumindest in Berlin steht die Waffenbehörde, die hier (bei mir) in Gestalt zweier junger Frauen mit Schutzweste in Begleitung mehrerer Zivilpolizisten (auch mit Weste) besucht, nicht unangemeldet zur Lagerungskontrolle vor der Wohnungstür. 

 

Nur meine 0,02 €

Geschrieben (bearbeitet)

Dafür aber mit einer erstaunlichen Personalstärke. Hier kommen bzw, kamen sie auch unangemeldet, aber rein zivil. Derzeit aber mangels Personal eher nicht :-).

 

Abes geht hier nicht um den Transport etc. sondern um die grundsätzliche Verknüpfung von Umgang-Erlaubnis-Bedürfnis. Natürlich kann man dies auch anders bewerten, also alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände besitzmäßig abspielt, als vom dem gesamten erlaubten Besitz als Sportschütze umfaßt ansehen, und eine verständige Rspr. würde dies auch tun. Aber wie man z.B. in Nordhrein-Westfalen sieht geht es den VGen ja nicht um eine verständige Anwendung des Waffenrechts.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb MarkF:

Dafür aber mit einer erstaunlichen Personalstärke. Hier kommen bzw, kamen sie auch unangemeldet, aber rein zivil. Derzeit aber mangels Personal eher nicht :-).

 

Abes geht hier nicht um den Transport etc. sondern um die grundsätzliche Verknüpfung von Umgang-Erlaubnis-Bedürfnis. Natürlich kann man dies auch anders bewerten, also alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände besitzmäßig abspielt, als vom dem gesamten erlaubten Besitz als Sportschütze umfaßt ansehen, und eine verständige Rspr. würde dies auch tun. Aber wie man z.B. in Nordhrein-Westfalen sieht geht es den VGen ja nicht um eine verständige Anwendung des Waffenrechts.

Nee, hier geht es um eine Frage, bei der grundlegende Informationen fehlen und so nimmt der Diskussionsverlauf einen WO üblichen Verlauf des Hineininterpretierens.

 

der TE spricht von einer LuPi. Trotz Rückfrage, kommt keine Antwort worum es ihm eigentlich geht. Also wird gemutmaßt, es geht um eine EWB Waffe.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb tuersteher:

Ist auch bezüglich des unkontrollierte herumliegenlassen in der Wohnung bzw. dem zugänglich machen für Unbefugte völlig egal.

Mit dem großen Unterschied, wenn keine EWB Waffen in Besitz sind, kommt auch kein Kontroletti und die Ausgangsfrage bezog sich vordergründig auf eine LuPi.

 

Diese ganze Diskussion ist für die Füße und endet in einer rein auf Mutmaßungen gestützten Diskussion, so lange der TE sich nicht wieder zu Wort meldet und verwertbare Infos zu seiner Fragestellung liefert.

 

Das wir unsere Kanonen nicht einfach den halben oder ganzen Tag offen herumliegen lassen dürfen, sollte jedem klar sein und bedarf eigentlich keiner Diskussion.

Auch das Thema, das auch nicht Thema des TE gewesen ist, die Kanone im Holster zu Hause spazieren zu tragen, wurde hier schon zigfach hoch- und runterdiskutiert.

 

 

Geschrieben

Schaum vom Mund abputzen und weiter geht´s :lol:
Ich habe ja nicht geschrieben, dass es sinnvoll wäre, den ganzen Tag mit irgendeiner Knarre in der Wohnung rumzulaufen.
Allerdings sehe ich auch nicht, dass z.B. eine geholsterte KW, die beim Türöffnen mit der Waffenbehörde zur Aufbewahrungskontrolle vor der Tür gleich die Zuverlässigkeit kostet. Dafür hätte ich immer die passende Erklärung, wie bin gerade beim Trockentraining und ich kann die Knarre ja nicht einfach so rumliegen lassen und zur Tür gehen. Waffe im Tresor einschließen dauert zu lange, weil Training im EG und Tresor im Keller. 
Dumm gelaufen allerdings, wenn die Waffe dann geladen wäre, da hätte man sicher ein größeres Problem. 
Ich renne ganz sicher nicht mit meiner Knarre in der Bude rum, mache mir aber auch nicht deswegen ins Hemd. Man kann sich um Kopf und Kragen reden, muss man aber nicht.
Langwaffen reinige ich übrigens bei gutem Wetter gerne draußen auf dem Freisitz. Da sehe ich auch kein Problem drin, wobei ich allerdings recht einsam wohne. Das nächste sichtbare Haus vom Freisitz ist 500m weg. :)
  

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