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IGNORED

Bayerischer Sportschützenbund - Großkaliber-Kurzwaffe - Vorgaben zur Lauflänge


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Geschrieben

Hallo,

eine Schützin hat einen Antrag auf eine halbautomatische Pistole im Kaliber .380 ACP für die bayerische Disziplin "B.28 GK Klappscheibe 25m" gestellt.

In der Beschreibung der Disziplin beim Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) heißt es: 

 

"Waffen
Zugelassen sind Pistolen und Revolver vom Kaliber 9 mm (.35) bis zum Kali-
ber 11,4 mm (.45)."

 

Also gilt die gesetzliche Vorgabe zur Mindestlauflänge von 3 Zoll.

 

Im Gegensatz hierzu die BSSB-Disziplin "B.25 Großkalibersportpistole" wo es heißt:

 

"Waffen
Zugelassen sind Pistolen und Revolver.
...
3.1.2 Lauflänge, Kaliber, Abzugswiderstand
Die Lauflange beträgt mindestens 100 mm ..."

 

Also kann man nicht behaupten das die Vorgaben zu den Waffen in der Disziplinbeschreibung nicht stehen.

 

Jedenfalls kam vom Verband die Bedürfnisbescheinigung (Bearbeitungszeit incl. 2 x Postweg: 1 Woche)

mit der Maßgabe:

 

"Die Waffe muß folgende Merkmale aufweisen:

... Lauflänge min. 100 mm ..."

 

Die Schützin hat kleine Hände und wollte sich eine Glock 42 zulegen, was durch diese Vorgabe in Frage gestellt ist.

 

Was sagt Ihr dazu, war das ein Fehler, oder sollte man es einfach ignorieren, da der Voreintrag diese Maßgabe nicht enthält, und das Gesetz sehr wohl erfüllt ist, da es möglich ist, mit der Glock 42 die Disziplin B.28 zu schießen ?

 

Gruß Tilmann

Geschrieben

Welchen Einfluss hat die Lauflänge auf die Hände des Schützen? Mit kleinen Händen würde ich eine Glock ??x kaufen, wegen dem einreihigen Magazin.

 

Es gibt Disziplinen da wird eine Mindestlauflänge gefordert, wenn ich darauf eine nicht passende Waffe beantrage, bekomme ich halt kein Bedürfnis. 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Suerlaenner:

Mit kleinen Händen würde ich eine Glock ??x kaufen, wegen dem einreihigen Magazin.

Die 42 ist ja auch eine single stack Glock, nur eben in .380 Auto/9mm kurz.

 

Aber ehrlich, irgendwas ist hier doch fucky...

 

Das sind schon sehr spezielle Vorstellungen, kleine Hände hin oder her. 

 

Ansonsten: schreibt/ruft halt den BSSB an, warum das nun in der Bedürfnisbescheinigung steht. Wir können das nicht erraten, und Fehler sind dabei keineswegs abwegig.

Geschrieben

Bei Liste B generell: was dort nich ausdrücklich abweichend geregelt ist, ergibt sich aus der DSB-SpO:

 

"6) Im Rahmen der Ausübung der Disziplinen des Teils B werden die allgemeinen Regelungen des Deutschen Schützenbundes zugrundegelegt, sofern im Teil B nicht ausdrücklich vom jeweiligen Landesverband etwas anderes festgelegt wird. Die Regelungen der Landessportordnungen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf waffenrechtlich relevante Regelungen und im Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen, den Regelungen des Deutschen Schützenbundes. "

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tilmann:

Was sagt Ihr dazu, war das ein Fehler, oder sollte man es einfach ignorieren

Das auf keinen Fall. Das Bedürfnis wurde mit einer Lauflänge von 100mm bestätigt. Auch wenn das nicht im Voreintrag drin steht, würde ich keine Waffe kaufen, für die das Bedürfnis nicht nachgewiesen werden kann.

Geschrieben

Die Bedürfnisbescheinigung bezieht sich auf §14 Abs. 3 Nr. 3 WaffG - so steht es konkret in dieser Bescheinigung.

 

In §14 Abs. 3 Nr. 3 WaffG steht:

 

"(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

... 3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist."

 

Also: Die Waffe muß für "EINE" Sportdisziplin zugelassen sein - nicht unbedingt die beantragte Disziplin !

 

Daraus ergibt sich für mich sogar, daß man das Bedürfnis für eine Disziplin beantragen kann, aber eine Waffe für eine andere Disziplin kaufen könnte. - Sehe ich das falsch ?

 

Wobei das vom Thema wegführt. Auf den Hinweis von ASE hin habe ich die aktuelle Sportordnung des DSB untersucht, und konnte dort - im Gegensatz zur allgemeinen Mindestlauflänge von 10 cm für Revolver dort - keine allgemeine Mindestlauflänge für Pistolen finden, jedenfalls nicht für Pistolen im Kaliber .380 ACP. Daher ist meine Einschätzung vor wie nach, daß Glock 42 möglich sein müßte.

 

 

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Tilmann:

Also: Die Waffe muß für "EINE" Sportdisziplin zugelassen sein - nicht unbedingt die beantragte Disziplin !

 

Daraus ergibt sich für mich sogar, daß man das Bedürfnis für eine Disziplin beantragen kann, aber eine Waffe für eine andere Disziplin kaufen könnte. - Sehe ich das falsch ?


Dünnes Eis...

Geschrieben

Das kein dünnes Eis, das wäre einfach nur dämlich. Die Intention des Gesetzgebers und der Bedürfnisprüfung ist doch unbestritten.

 

Ansonsten bräuchte man ja weder Waffenart noch Disziplin im Bedürfnis angeben sondern es würde ein Blanko reichen "Glaubhaftmachung des Bedürfnisses zum Erwerb einer Waffe nach unserer Sportdisziplin." - ähnlich wie für die gelbe.

 

Dazu auch die WaffVwV:

Zitat

 Es sind nur solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten Sportordnung bestätigen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Tilmann:

Wobei das vom Thema wegführt. Auf den Hinweis von ASE hin habe ich die aktuelle Sportordnung des DSB untersucht, und konnte dort - im Gegensatz zur allgemeinen Mindestlauflänge von 10 cm für Revolver dort - keine allgemeine Mindestlauflänge für Pistolen finden, jedenfalls nicht für Pistolen im Kaliber .380 ACP. Daher ist meine Einschätzung vor wie nach, daß Glock 42 möglich sein müßte.

Ist die Mindestlauflänge für KW nicht einheitlich bei 10cm (falls die Disziplin nicht explizit etwas anderes vorgibt)? War das nicht auch in Bayern wo es eine an den BDS angelehnte Ordonanzdisziplin mit Positivliste gibt?

Bearbeitet von Zerberus
Geschrieben

ist doch ganz einfach,...... Mindestlauflänge generell ist bei 3", darunter gibt es keine Disziplin, wird also auch nix befürwortet,........

 

wenn ich jetzt eine Ordonnanzpistole beantrage, darf ich mir z.B. eine Walther PPK kaufen, weil über 3",......

 

beantrage ich aber eine Waffe für die Disziplin GK - XYZ wo eine Lauflänge von 100mm in dieser Disziplin vorgeschrieben ist, gibts eben auch kein Bedürfnis für eine Waffe unter 100mm LL,.......

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb emmi2:

 

Und wie lösen wir die Frage bei der genannten Liste B-Disziplin wenn dort nichts zur LL geschrieben steht? Allgemeine LL GK oder gesetzl. Mindest-LL?

 

Bei den Disziplinen in BY betreffend Ordonanz kann man ja aus einer Positivliste auswählen, d.h. bestimmte Modelle, die kürzer als 100mm LL haben und explizit aufgeführt sind gehen, andere die auch kürzere LL haben aber nicht auf der Liste sind, gehen nicht.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Tilmann:

 

 

Wobei das vom Thema wegführt. Auf den Hinweis von ASE hin habe ich die aktuelle Sportordnung des DSB untersucht, und konnte dort - im Gegensatz zur allgemeinen Mindestlauflänge von 10 cm für Revolver dort - keine allgemeine Mindestlauflänge für Pistolen finden, jedenfalls nicht für Pistolen im Kaliber .380 ACP. Daher ist meine Einschätzung vor wie nach, daß Glock 42 möglich sein müßte.

 

 

 

 

2.10.3 - Mindestlauflänge 100mm für alle KW!

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