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IGNORED

Luftgewehre erlaubnispflichtig ...?


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ALBA:

- kann man eigentlich jemanden der sich immer wieder für die Verschärfung des Waffenrechts einsetzt

  und sich somit gegen den Legalwaffenbesitz stellt, des Forums verweisen ?

Nein, kannman nicht.

Sonst könnte man ja auch jemanden der
nur dummes Zeug von sich gibt rauswerfen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JPLafitte:

.....

Es hätte ja gereicht wenn nicht die "möglichen Abschussgeräte" sondern die zu verschießende Schutzwesten durchdringende "Munition" geächtet, sprich verboten worden wäre aber hierzu hätte man ja etwas Wissen oder auch Hirn genannt haben müssen.

 

So dumm wie manche gerne glauben ist der Gesetzgeber dann doch nicht, man hat nach dem Verbot des Zeugs gebettelt und hat es bekommen.. nicht mehr und nicht weniger.  Und einmal abgesehen davon hat man da sogar mal Wissen/Hirn gezeigt.. Ein Verbot von Kunststoff-Formteilen und Draht ist nicht durch zu setzen.. da war es schon Schlau die für den Abschuß erorderlichen Plempen zu verbieten.  

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Geschrieben (bearbeitet)

Wieder mal ...

Der erste Schritt ist: Was steht im Gesetz.

Erst wenn das Gesetz nicht eindeutig sondern auslegungsbedürftigt ist folgt der zweite Schritt, u.a. zu schauen, was die amtliche Begründung sagt.

Für den ersten Schritt bleibt daher außer Betracht, was & wie geregelt werden sollte.

Der Grundsatz lautet: Schußwaffen sind erlaubnispflichtig.

Ziff.1.1 machte bislang eine Ausnahme für LG, die das FiF tragen (und die Voraussetzungen dafür erfüllen). Daher regelt 1.1 nicht die Erlaubnispflichtigkeit (laienhaft: Verbotensein) sondern die Ausnahme davon, nämlich die Erlaubnisfreiheit.

Jetzt wird diese Regelung mit einem "sofern" ergänzt, d.h. es werden zwei weitere Bedingungen für die Erlaubnisfreihei genannt:

Erste Bedingung lit.a): Kein Mehrschußnadler. Soweit o.k.

UND

Zweite Bedingung lit.b): Beschußamtliches o.k. für FiF nicht vor dem 24.7.25, d.h. erst nach dem 24.5. erteilt.

Und diese zweite Bedingung erfüllt praktisch kein FiF-LG. Punkt.

Ob man nun als Bedingung für die Erlaubsnisfreiheit

FiF + lit.a + lit.b

oder

FiF + (lit.a + lit.b)

formuliert ist völlig egal. 

Richtig wäre gewesen, die Ergänzung "negiert" zu formulieren, nämlich als Ausnahme von der Ausnahme, also als "ausgenommen Mehrschußnadler mit Beschußamt-o.k. nach 24.7.25." Aber das steht so gerade nicht im Gesetz, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Zweiter Schritt: Kann/könnte man die Regelung anders auslegen, so wie sie nachweislich gedacht, beabsichtigt war?

Das würde ich nicht sagen. Denn die Regelung ist zwar grober Unfug, aber sprachlich völlig klar und einwandfrei. War schlicht Dummheit im Dienst.

Aber das spielt auch keine Rolle, denn:

Wer ist zuständig und kompetent, den Inhalt einer gesetzlichen Regelung verbindlich (!) zu bestimmen?

Nun, ganz gewiß nicht der VDB. Lachhaft. Die haben noch nicht einmal die Regelung verstanden. Und von Gesetzgebung und Rechtsstaat verstehen die Leutchen offensichtlich auch nicht viel. Denn auch was der BMI dazu sagt (der gibt auch nur das wieder, was in der amtlichen Begründung steht), ist völlig unerheblich. Das BMI als Behörde bestimmt nicht, wie ein Gesetz zu verstehen ist. Das BMI ist nicht einmal für den Vollzug des WaffG zuständig. Daran ändert auch nichts, daß sich BMI und IM der Länder über den Vollzug intern verständigen.  

Zuständig für die Auslegung, was ein (Bundes)Gesetz wirklich sagt, sind allein die Gerichte. Verbindlich im Einzelfall, also nur für die betreffenden Parteien wirkend, die ordentlichen Gerichte (auch wenn natürlich i.d.R. ober- und bundesgerichtliche Entscheidungen von den unteren Instanzen beachtet werden - aber nicht müssen). Und verbindlich für alle das BVerfG.

Die IM der Länder sind zwar für den Vollzug des WaffG zuständig, könnten also die WaffBeh und Polizei anweisen, die neue Regelung vorläufig nicht zu beachten. Was aber nichts daran ändert, daß das Gesetz in der Welt und wirksam ist. Und für mich als WBK-Inhaber bedeutet das: Ein derzeit noch gültiges Gesetz besagt, daß alle meine LG plötzlich nicht mehr erlaubnisfrei sind sondern wie grds. alle Schußwaffen erlaubnispflichtig. Und ich habe keine Erlaubnis, verstoße also gegen eine wesentliche Regelung des WaffG. Völlig unerheblich, was VBD und BMI sagen oder ob in meinem Bundesland die Behörde angewiesen werden, diese Regelung nicht zu beachten. Der Gesetzesverstoß durch mich bleibt. Sofern meine Waffenbehörde mir nicht ausdrücklich zusagt, daß ich vorerst keine Erlaubnis bedarf, besteht das Risiko, daß man mir später diesen Gesetzesverstoß entgegenhält - Zuverlässigkeit futsch. Schau euch die Entscheidungen zu großen Mags an. Da hat dem Betroffnen auch nicht geholfen, daß immerhin das Bay.IM gesagt hatte: Alles bleibt wie es ist. Und selbst die WaffBeh mitspielen sollte: Jedenfalls auf ersichtlich falsche Auskünfte der Behörden darf man sich nicht verlassen, erst recht nicht als WBK-Inhaber. Und da der Gesetzeswortlaut eindeutig ist ... ein Restrisiko würde bleiben.

Mein Fazit: Vorsorglich Erlaubnis beantragen, WaffBehörde um "Brauchst nichts tun, alles o.k." bitten, ggfs. (falls ausbleibt, was ich erwarte) darauf gerichtete Feststellungsklage mit EA-Antrag, damit das VG für mich die Regelung für mich günstig auslegt und feststellt, ggfs. auch Verfassungsbeschwerde zum BVerfG mit EA-Antrag, wobei ich aber derzeit noch nicht wirklich weiß, mit welcher Grundrechtsverletzung ich diese begründen sollte. Und darauf hoffen, daß BMI und BT schnellstmöglich eine Korrektur auf den Weg bringen.

 

 

 

Bearbeitet von MarkF
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Geschrieben

Gerichte legen nicht im luftleeren Raum aus. Sondern, wenn Zweifel bestehen, nach Intention des Gesetzgebers.

 

Auf diese geben die amtliche Begründung und das BMI, aus dem im Übrigen der Gesetzestext stammt der dem Kabinett und Dt. BT vorlag, ja (so wie hier wiedergegeben) ganz klare Hinweise. 

 

Ich gehe nicht davon aus, dass die Waffenbehörden die x Millionen erlaubnisfreien F- Waffen über Nacht nun als erlaubnispflichtig interpretieren. 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb karlyman:

Ich gehe nicht davon aus, dass die Waffenbehörden die x Millionen erlaubnisfreien F- Waffen über Nacht nun als erlaubnispflichtig interpretieren. 

Es geht NUR um MEHRSCHÜSSIGE, die Langgeschosse 30mm verschießen können. Also so gut wie keine. 

Geschrieben

Es sollte nur um Mehrschüssige gehen, so wie es aktuell geschrieben steht sind allerdings einige der Meinung das da etwas ganz anderes im Gesetz steht. Eine "Klarstellung" des BMI bringt da auch recht wenig da Gerichte dem Gesetzestext und nicht den Aussagen des BMI verpflichtet sind und solche aussagen auch ganz schnell mal in vergessenheit geraten.

 

Hier spricht dann auch nochmal "der Verursacher": 

 

Geschrieben

Was heißt "dem Gesetzestext verpflichtet"?

Wenn es so ist - siehe die Diskussion - dass der Gesetzestext Raum für Auslegung lässt, dann ist gerichtlich vorrangig nach der Intention des Gesetzgebers auszulegen.

Und was der Gesetzgeber mit der hier diskutierten neuen Rechtsnorm wollte, hat er (Gesetzesbegründung + als wichtiger Hinweis die Klarstellung des BMI, aus dem der Gesetzesentwurf stammt) zum Ausdruck gebracht. Da ist nicht viel, wenn überhaupt noch, Spielraum - und da geht es eben nicht um sämtliche  F-Waffen. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

Es sollte nur um Mehrschüssige gehen, so wie es aktuell geschrieben steht sind allerdings einige der Meinung das da etwas ganz anderes im Gesetz steht. Eine "Klarstellung" des BMI bringt da auch recht wenig da Gerichte dem Gesetzestext und nicht den Aussagen des BMI verpflichtet sind und solche aussagen auch ganz schnell mal in vergessenheit geraten.

 

Hier spricht dann auch nochmal "der Verursacher": 

 

Verstehe den Hilferuf nicht....nochmal tu ich mir ein Video von ihm nicht an.

Hat er nicht vollmundig immer wieder gesagt, dass er einen fachkundigen Juristen an der Hand hat?

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Gerichte legen nicht im luftleeren Raum aus. Sondern, wenn Zweifel bestehen, nach Intention des Gesetzgebers.

 

Die legen aus, wie es ihnen passt und der Gesetzgeber muss nachziehen. Siehe das Urteil zu den Halbautomaten in Jägerhand, Stichwort 3-Schuss Regel, vor ungefähr 10 Jahren.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Hunter375:

Vieleicht sucht der alte Mann wirklich Hilfe und versucht diese Botschaft zu vermitteln "Stopt den Jörgi und rettet dadurch die Luftgewehre"

 

Oder er hat von seinem fachkundigen Juristen nicht die Antwort erhalten, die er wollte.....

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Gerichte legen nicht im luftleeren Raum aus. Sondern, wenn Zweifel bestehen, nach Intention des Gesetzgebers.

Nein. Die juristische Methodenlehre kennt mehrere Auslegungsmethoden. Und die Berücksichtigung des vermeintlichen/angeblichen Wille des Gesetgebers (der hier aber ausnahmsweise einmal völlig klar ist) ist nur eine Variante der Auslegung. Voraussetzung ist aber immer ein auslegungsbedürftiger Wortlaut. Das ist bei einem völlig eindeutigen Wortlaut wie hier nicht ganz einfach. Das sieht weniger nach Auslegung denn nach Rechtsfortbildung aus.

 

vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Ich gehe nicht davon aus, dass die Waffenbehörden die x Millionen erlaubnisfreien F- Waffen über Nacht nun als erlaubnispflichtig interpretieren. 

Der Wortlaut ist wie er ist und die Behörden sind nicht zur Auslegung des Gesetzes oder gar zur Rechtsfortbildung berufen. Wenn die oberste Landesbehörde - der jeweilige IM - keine abweichende Weisung erteilt haben die Behörden keine Wahl.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

Es sollte nur um Mehrschüssige gehen, so wie es aktuell geschrieben steht sind allerdings einige der Meinung das da etwas ganz anderes im Gesetz steht. Eine "Klarstellung" des BMI bringt da auch recht wenig da Gerichte dem Gesetzestext und nicht den Aussagen des BMI verpflichtet sind und solche aussagen auch ganz schnell mal in vergessenheit geraten.

 

Hier spricht dann auch nochmal "der Verursacher": 

 

Ich mag seine Videos und seine Art nicht so besonders, aber leider hat er recht. Aber nicht, weil man dem BMI nicht trauen könnte, sondern weil es völlig unerheblich ist, was das BMI sagt. Das BMI erläßt keine Gesetze sondern der BT und das BMI vollzieht auch nicht das WaffG und ist den IM der Länder, die das WaffG vollziehen, auch nicht weisungsbefugt. Es ist auch völlig egal, wer alles seiner Meinung ist. Und es ist auch völlig egal, ob 10 oder 100 oder 1000 Kollegen ihm beipflichten oder nicht. Denn der Wortlaut ist eindeutig, ist klar. Und die Ministerialen im BMI sind nicht so dämlich, daß sie das nicht erkennen würden.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb whaco:

 

Oder er hat von seinem fachkundigen Juristen nicht die Antwort erhalten, die er wollte.....

Sorry, aber wenn man über Ihn und/oder seine Videos reden möchte dann sollte man seine Videos auch anschauen. Wenn man sich die Videos nicht anschauen will oder antun kann, dann sollte man vielleicht auch nicht darüber reden.

 

Im Video sagt er deutlich das er von seinen (und anderen) fachkundigen Juristen genau die Antwort erhalten hat die er erwartet hat. Es ging darum das er eine möglichst Große Sammlung an fundierten Einschätzungen inklusive Begründung sammeln möchte um dann damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ist glaub selbsterklärend das dies "mehr Eindruck" machen würde als wenn er und sein (von ihm bezahlter) Anwalt alleine das macht, vor allem weil ja das BMI das komplette Gegenteil behauptet.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb BlackFly:

Sorry, aber wenn man über Ihn und/oder seine Videos reden möchte dann sollte man seine Videos auch anschauen. Wenn man sich die Videos nicht anschauen will oder antun kann, dann sollte man vielleicht auch nicht darüber reden.

 

Im Video sagt er deutlich das er von seinen (und anderen) fachkundigen Juristen genau die Antwort erhalten hat die er erwartet hat. Es ging darum das er eine möglichst Große Sammlung an fundierten Einschätzungen inklusive Begründung sammeln möchte um dann damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ist glaub selbsterklärend das dies "mehr Eindruck" machen würde als wenn er und sein (von ihm bezahlter) Anwalt alleine das macht, vor allem weil ja das BMI das komplette Gegenteil behauptet.

Komisch, im anderen Thread interessiert ihn die Meinung anderer Juristen nicht.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb BlackFly:

Sorry, aber wenn man über Ihn und/oder seine Videos reden möchte dann sollte man seine Videos auch anschauen. Wenn man sich die Videos nicht anschauen will oder antun kann, dann sollte man vielleicht auch nicht darüber reden.

 

Im Video sagt er deutlich das er von seinen (und anderen) fachkundigen Juristen genau die Antwort erhalten hat die er erwartet hat. Es ging darum das er eine möglichst Große Sammlung an fundierten Einschätzungen inklusive Begründung sammeln möchte um dann damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ist glaub selbsterklärend das dies "mehr Eindruck" machen würde als wenn er und sein (von ihm bezahlter) Anwalt alleine das macht, vor allem weil ja das BMI das komplette Gegenteil behauptet.

whaco interessiert die Sache an sich doch gar nicht, ihm geht es hier nur um sein krankhaftes Stalking gegenüber Sprave. Sprave könnte auch sagen, dass er gerne Weltfrieden hätte und whaco würde versuchen ihn dafür anzugreifen. Wie ich immer sage, whaco ist krankhaft von Jörg Sprave besessen und scheint keinen anderen Lebensinhalt mehr zu haben. 

 

Ich glaube selber übrigens auch, dass Sprave hier falsch liegt.

Geschrieben

Ich versteh die Aufregung nicht. 

Natürlich werden von den Ministerien, Behörden und Gerichten bei der Abwägung auch die Bunten Filmchen des J. S. zu Rate gezogen. Seine fachliche Expertise als Sachverständiger und weltberühmter Erfinder hat hohes Gewicht und klärt alle Fragen innerhalb von Minuten. 

J. S. rules! 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Airgunshooter:

whaco interessiert die Sache an sich doch gar nicht, ihm geht es hier nur um sein krankhaftes Stalking gegenüber Sprave. Sprave könnte auch sagen, dass er gerne Weltfrieden hätte und whaco würde versuchen ihn dafür anzugreifen. Wie ich immer sage, whaco ist krankhaft von Jörg Sprave besessen und scheint keinen anderen Lebensinhalt mehr zu haben. 

 

Ich glaube selber übrigens auch, dass Sprave hier falsch liegt.


Das gleiche könnte man von Dir auch sagen, nur eben, dass Du ihn zu vergöttern scheinst.


Mir geht es darum, dass Jörg eben nicht der Freund der Waffenbesitzer ist, den vorgibt zu sein, mit seinen Spielchen, die er treibt. Diese konstante Dr. Jeckyl und Mr. Hyde Spielchen. Er tritt nicht für ein liberales WaffG ein, nur für sein Konto, ganz einfach. Und zum Glück erkennen das immer mehr hier im Forum.

Geschrieben

Für einen Unternehmer im Geiste  des J. S. ist ein restriktives Waffengesetz bares Geld. 

Jedwede Lockerung (auch wenn es Luftschlösser sind)  kosten ihm Umsatz, aus dieser Sicht sehe ich persönlich seine überzogene Selbstdarstellung als Heilsbringer der "LWB" skeptisch. 

Erinnert mich frapant an Versprechungen von Politikern jedweder Coleur......... 

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Geschrieben

Die Situation ist vergleichbar mit der damaligen Prohibition in den USA.

 

Die restriktiven Gesetze gegen Alkohol hatten dazu geführt, dass das Geschäft von Abertausenden Hinterhofbrennereien übernommen wurde. Dementsprechend kamen dann auch massenhaft neue Erfindungen und problematischere Mixturen auf den Markt.

 

Grundsätzlich kann man sagen: Je restriktiver die Gesetze, umso grösser wird der Profit für die Bereitstellung  begehrter Produkte.

Geschrieben

Genau das ist auch meine Meinung

je restriktiver das Waffengesetz desto voller die Kassen von JS

 

warum sollte er Interesse an einem lockeren Waffengesetz haben.

für sich selber hat er ne Handelslizenz und kauft sich eh was er möchte

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