Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine meiner 22lfB Pistolen habe ich verkauft und stelle jetzt fest, dass auf meine anderen 22er kein Muni-Erwerb eingetragen ist. Aber ein Colt .45 plus 22er Wechselsystem ist mit Muni-Erwerb eingetragen. Berechtigt mich das zum Erwerb/ Besitz von 22er Munition? Zum Glück habe ich alle 22er verschossen, so dass ich einem Kontrollbesuch beruhigt entgegensehen kann. Wer weiss da mehr als ich?

Dank dem Beantworter!

Geschrieben

Wenn der Munitionserwerb bei deinen anderen 22er Waffen oder Wechselsystemen keinen Munitionserwerb eingetragen hast, bist du offiziell nicht berechtigt.

 

Ich lass den Munitionserwerb deshalb immer mit eintragen. Hab z.B. 4x 9mm Erwerb in den WBK stehen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Max Musculo:

Wenn bei deinen  Wechselsystemen kein Munitionserwerb eingetragen hast, bist du offiziell nicht berechtigt.

Da widerspreche ich. In diesem Beispiel Colt 1911 45 ACP. Der Munitionserwerb(sstempel) für diese Grundwaffe inkludiert auch die Wechselsysteme. In diesem Fall 22 lfb. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Max Musculo:

Wenn der Munitionserwerb bei deinen anderen 22er Waffen oder Wechselsystemen keinen Munitionserwerb eingetragen hast, bist du offiziell nicht berechtigt.

Genauso ist es … ohne Eintragung der Munitionserwerbsberechtigung bei dem Wechselsystem keinen Erwerb.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb kulli:

Der Munitionserwerb(sstempel) für diese Grundwaffe inkludiert auch die Wechselsysteme.

Und wie genau kommst du zu diesem Schluss? Im Gegensatz zu Waffen auf der Gelben gibt es bei der Grünen keine automatische Berechtigung zum Munitionserwerb, egal ob der Erwerb des Wechselsystems erlaubnisfrei ist.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb ChrissVector:

Und wie genau kommst du zu diesem Schluss?

Womit schießt denn das Wechselsystem? Mit dem Griffstück der Grundwaffe. Nach dem neuen Waffengesetz sogar das führende Waffenteil. Der Munitionserwerb gilt für alle aus dieser zu verschießenden Kaliber.

 

Ich komme da auch nicht drauf sondern die Waffenbehörden, welche sogar den Munitionsstempel für das Wechselsystem verweigern, anders als das KVR München, den Munitionserwerb ausdrücklich bestätigen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.