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Geschrieben

Eine meiner 22lfB Pistolen habe ich verkauft und stelle jetzt fest, dass auf meine anderen 22er kein Muni-Erwerb eingetragen ist. Aber ein Colt .45 plus 22er Wechselsystem ist mit Muni-Erwerb eingetragen. Berechtigt mich das zum Erwerb/ Besitz von 22er Munition? Zum Glück habe ich alle 22er verschossen, so dass ich einem Kontrollbesuch beruhigt entgegensehen kann. Wer weiss da mehr als ich?

Dank dem Beantworter!

Geschrieben

Wenn der Munitionserwerb bei deinen anderen 22er Waffen oder Wechselsystemen keinen Munitionserwerb eingetragen hast, bist du offiziell nicht berechtigt.

 

Ich lass den Munitionserwerb deshalb immer mit eintragen. Hab z.B. 4x 9mm Erwerb in den WBK stehen.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Max Musculo:

Wenn bei deinen  Wechselsystemen kein Munitionserwerb eingetragen hast, bist du offiziell nicht berechtigt.

Da widerspreche ich. In diesem Beispiel Colt 1911 45 ACP. Der Munitionserwerb(sstempel) für diese Grundwaffe inkludiert auch die Wechselsysteme. In diesem Fall 22 lfb. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Max Musculo:

Wenn der Munitionserwerb bei deinen anderen 22er Waffen oder Wechselsystemen keinen Munitionserwerb eingetragen hast, bist du offiziell nicht berechtigt.

Genauso ist es … ohne Eintragung der Munitionserwerbsberechtigung bei dem Wechselsystem keinen Erwerb.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb kulli:

Der Munitionserwerb(sstempel) für diese Grundwaffe inkludiert auch die Wechselsysteme.

Und wie genau kommst du zu diesem Schluss? Im Gegensatz zu Waffen auf der Gelben gibt es bei der Grünen keine automatische Berechtigung zum Munitionserwerb, egal ob der Erwerb des Wechselsystems erlaubnisfrei ist.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb ChrissVector:

Und wie genau kommst du zu diesem Schluss?

Womit schießt denn das Wechselsystem? Mit dem Griffstück der Grundwaffe. Nach dem neuen Waffengesetz sogar das führende Waffenteil. Der Munitionserwerb gilt für alle aus dieser zu verschießenden Kaliber.

 

Ich komme da auch nicht drauf sondern die Waffenbehörden, welche sogar den Munitionsstempel für das Wechselsystem verweigern, anders als das KVR München, den Munitionserwerb ausdrücklich bestätigen.

Geschrieben

Also .. bei mir steht beim Wechselsystem (in der Grünen eingetragen) auch der Munerwerb für .22 LfB mit drin ... Man kan sich das sparen, wenn man genügend andere 22er mit MES eingetragen hat, aber ist immer kritisch, wenn man die verkauft. Die 25 Euro hab ich dann auch noch. Allerdings trägt einem im Bedarfsfall unsere Behörde das dann unkompliziert nach, wenn man die letzte 22er mit _MES verkauft. Man muß halt nur daran denken ..

Geschrieben (bearbeitet)

Am besten man stellt solche Fragen immer seinem zuständigem SB.

Dann hat man auch eine rechtssichere Auskunft.

Siehst ja wie es hier ist.

 

Viele Meinungen, aber keine die dir weiterhilft.

Was willst du im Falle einer Kontrolle sagen?

Der aus'm Forum hat aber gemeint!?

 

Ich kenn es auch so, dass man bei einem Wechselsystem automatisch die Erwerbsberechtigung des jeweiligen Kalibers erhält.

Allerdings muss diese in der WBK abgestempelt sein.

 

Ist das nicht der Fall und auf deiner gelben hast du auch kein entsprechendes Kaliber hast du folglich auch keine Berechtigung mehr.

 

SB anrufen, Situation erklären.

Wenn es kein Quetschkopf ist stellt er dir da keine Steine in den Weg und stempelt dir einen Munitionserwerb ab

Bearbeitet von WreckingBall

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