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IGNORED

Domcura Versicherung kündigt Gebäudeversicherung wegen Munitionslagerung und Wiederladen


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Geschrieben

Moin zusammen,

 

meinen Eltern ist gerade die Gebäudeversicherung gekündigt worden, nachdem der Versicherungsmakler weitergegeben hat, dass mein Vater Jäger und Wiederlader ist und Munition lagert.

Dies wurde in dem Fragebogen zur Versicherung aber nie abgefragt.

Info für den Fall das ihr dort versichert seid, damit ihr im Schadensfall keine Probleme habt.

 

Grüße 

Lars

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Geschrieben

Und? Als unsere Gebäudeversicherung mitbekommen hat, das eine (gemauerte) Räucherkammer am Kamin hängt, mussten wir sie zurückbauen. Aus für unser eigenes scharz-bauerngeräuchertes zum Selbstverzehr.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Zakharias:

.... mussten wir sie zurückbauen. Aus für unser eigenes scharz-bauerngeräuchertes zum Selbstverzehr.

???

Pkt. 1, wie haben die das mitbekommen? Pkt 2. Warum hast du nicht einfach den Gebäudeversicherer gewechselt? Da baut man doch keine Räucherkammer zurück. Noch dazu im Rahmen der Selbstversorung.

Die Räucherkammer muss ich ggf. mit dem Schornsteinfeger abstimmen. Das war´s dann aber auch.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Lavendel:

???

Pkt. 1, wie haben die das mitbekommen? Pkt 2. Warum hast du nicht einfach den Gebäudeversicherer gewechselt? Da baut man doch keine Räucherkammer zurück. Noch dazu im Rahmen der Selbstversorung.

Die Räucherkammer muss ich ggf. mit dem Schornsteinfeger abstimmen. Das war´s dann aber auch.

1. Selber angegeben im Antrag.

2. damals von meinen Alten. Ich war da noch in der 4.Klasse. Finde damals noch einen Versicherer, ohne Telefon, das Wort Internet gab's damals noch nicht mal...

3. "Die Räucherkammer muss ich ggf. mit dem Schornsteinfeger": Rate mal, warum es kein Scharzgeräuchertes mehr gibt, nur noch "flüssig geräuchertes".

Die Regelungen sind dir anscheinend nicht bekannt. Die Räucherkammer MUSS ausserhalb des Hauses sein, heute.

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Zakharias:

Und? Als unsere Gebäudeversicherung mitbekommen hat, das eine (gemauerte) Räucherkammer am Kamin hängt, mussten wir sie zurückbauen. Aus für unser eigenes scharz-bauerngeräuchertes zum Selbstverzehr.

 

Wenn sie bei der Mitteilung der Lagerung kündigen, dann erwartete ich auch Probleme im Schadensfalls, falls die Lagerung von Munition nicht gemeldet wurde. Munition und die geringen Mengen an Treibladungsmittel die man in Deutschland lagern darf, sind meiner Meinung kein signifikant erhöhtes Brandrisiko. Dafür die Versicherung zu kündigen wirft meiner Meinung nach Fragen zu der Versicherung auf, insbesondere ob sie nicht einfach gegen privaten Waffenbesitz sind deshalb kündigen.

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Geschrieben (bearbeitet)
Ich denke hier ist der Analogschluss zu folgenden Urteilen aus dem Mietrecht naheliegend:
 
Amtsgericht Hannover Urt. v. 02.02.2010, Az.: 501 C 11154/09
Amtsgericht Hannover Urt. v. 20.08.2010, Az.: 546 C 2917/10
 
Die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Waffen, Munition und Explosivstoffen aufgrund behördlicher Erlaubnis nach dem WaffG oder  SprengG gehören zu den Rechten eines Mieters und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.  Ein Vermieter hat keinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Mieter durchsetzen, etwaige Vertragsklauseln hierzu sind unwirksam. 
 
-----------------------------------------
 
 
Die Aufbewahrung, nicht die Lagerung wie die Versicherung  in Unkentniss der Rechtslage und Terminologie meint,  geringer Mengen gem.  Anlage 7 2. SprengV bedeuten schon per Definition keine wesentliche Gefahrenerhöhung. Denn genau deswegen ist ja die Aufbewahrung (nicht die Lagerung :rolleyes:) außerhalb eines behördlich genehmigten Lagers überhaupt zulässig. 
 
Anwalt Nehmen, klagen. 
Und dann aus besonderen Gründen Kündigen und einer Versicherung das Geld geben, die es verdient. 
 
Bearbeitet von ASE
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Geschrieben (bearbeitet)

Wenn der Versicherungsmakler wirklich Makler ist und nicht nur Mehrfachagent (warum auch immer) dann ist er dem Versicherungsnehmer auch zu irgend was verpflichtet, im Gegensatz zum Ausschließlichkeitsvermittler oder dem Angestellten des Versicherers. Also das Risiko in Deckung zu geben. Oder hat der bei der Gelegenheit auch gleich seinen Maklervertrag gekündigt? Auf der Korrespondenz müßte stehen wer Aufsichtsbehörde für ihn ist. Nur falls man sich den Anwalt erst mal sparen möchte.

 

Für den Fall "Anwalt sparen" gibt es auch noch das Bafin und Ombudsleute um einen Meinungsaustausch beim Versicherer zu bewirken.

 

Trennung

 

Vor Ewigkeiten stand zu dem Thema auch was in den damaligen AKB (Autoversicherung). Paranoid wie ich bin hat mir mein damaliger und jetziger Versicherer bestätigt daß meine Transporte helal sind. 

 

Und wenn schon der Gebäudeversicherer hier seine Hoplophobie auslebt dann bitte auch mal schauen ob der auch Hausratversicherer ist bzw. oder der behauptete Makler die auch in Deckung hat (was imo dem Gedanken des Maklerdaseins entspricht, also daß der dann alles eindeckt)

 

Edith sagt: Die Google Bewertungen des Unternehmens sind ausgesprochen beeindruckend.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Cuga:

.... insbesondere ob sie nicht einfach gegen privaten Waffenbesitz sind deshalb kündigen.

Wohl eher nicht. Den Gebäudeversicherern laufen die Schadensquoten davon. Die nehmen z.T. jeden Grund zum kündigen von Altverträgen. Tlw. hatte ich auch schon Gebäudeversicherer, welche einfach von sich aus zum Jahresende fristgemäß gekündigt haben um die Verträge los zu werden (z.B. Nürnberger).

 

Wie oben schon geschrieben steht, wenn der Makler wirklich Makler ist, dann deckt der neu ein und gut.

Geschrieben

Gegen was klagen ? Das eine Versicherung einen Vertrag kündigt ?

Ist ja nicht so das sie einen Schaden nicht bezahlt. 

Dann kann man lediglich klagen,  das sie eventuell die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat .

Bis das vor Gericht geklärt ist , dann ist die Kündigungsfrist auch eingehalten.

Da wird keine Rechtsschutzversicherung mitspielen . Aber natürlich geht auch aus eigener Tasche zahlen . Zwar käme es dann zum Vergleich , also wartet die Versicherung bis zum Stichtag der rechtsgültigen Kündigung , aber dann zahlt auch jeder seine Zeche . 

 

Also Zähne zusammen beißen und neue Versicherung suchen 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ASE:

......

 
Anwalt Nehmen, klagen. 
Und dann aus besonderen Gründen Kündigen und einer Versicherung das Geld geben, die es verdient. 
 


Einmal abgesehen von der Tragik, die dieser besondere Fall inne hat...

Ist irgendeine Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet, ein Versicherungsrisiko auf sich zu nehmen, welches sie außerordentlich hoch betrachtet?


(der Trend hinter dieser einseitigen Vertragskündigung ist allerdings besorgniserregend...)

Geschrieben

Mit der Versicherung vereinbaren, dass sie die Kündigung zurück nehmen und man selber kündigt.

Denn die nächste Versicherung wird fragen, ob der Vorvertrag durch den Versicherer gekündigt worden ist. Und wer da "ja" angeben muss, ist eine ganz arme Sau......

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb chrisatwork:

Mit der Versicherung vereinbaren, dass sie die Kündigung zurück nehmen und man selber kündigt.

Denn die nächste Versicherung wird fragen, ob der Vorvertrag durch den Versicherer gekündigt worden ist. Und wer da "ja" angeben muss, ist eine ganz arme Sau......

Richtig! Deshalb:

Nochmal ein kurzer Exkurs ins Versicherungsmaklerrecht.

 

Es hat oben schon einer zum Unterschied zwischen Mehrfachagent und Makler geschrieben. Der wesentliche Unterschied ist, wenn man in Maklerbetreuung ist, dann gehört der Kunde (hier Versicherungsnehmer) dem Makler, nicht der Versicherungsgesellschaft.

Das schützt den Kunden nicht vor Kündigung durch die Gesellschaft.

Aber bei Maklerbetreuung bekommt der Makler vier bis sechs Wochen vorher von der Versicherung eine Kundendienstinfo, dass die Gesellschaft kündigt, oder kündigen wird. Er hat also genügend Zeit, erstens den Kunden neu einzudecken damit keine Versicherungslücke entsteht und zweitens (das Wichtigere) ggf. den Kunden vorher kündigen zu lassen.

 

In dem zweiten Fall hat der Kunde gekündigt.

Bei der nächsten Versicherung wird dann die Frage, ob Vorvertrag durch Versicherer gekündigt wurde - ganz klar verneint. Die Kündigung ist nicht zu vermeiden? - aber der Kunde steht gänzlich anders da.

 

Also, für den Threadverfasser, wenn der Betreuer Makler ist, dann hat er gar mächtig gepennt.

Geschrieben

Problem:

Üblicherweise muss beim Abschluss einer Folgeversicherung angegeben werden, wer den Versicherungsvertrag gekündigt hat.

Gibt man nun warheitsgemäß an, dass die Versichung den Vertrag gekündigt hat, wird es gegebenenfalls schwieriger und teuerer eine neue Versicheung zu finden.

Fair wäre es von der Domucura gewesen, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er sich zum Ende der Versicherungszeit eine neue Versicherung zuchen soll.

 

Im Übrigen glaube ich, dass da bei der Domcura Ahnungslose am Hebel sitzen, denn aus dem privaten Umgang mit Treibladungsmitteln und Munition ergeben sich für das Gebäude keine besonderen Risiken. Dazu sind die Langerbemgen nach SprengLR 410 zu gering.

Anders sieht es bei den häufig hochpreisigen Waffen für die Hausratversicherung aus. Bei einem Wasserschaden kann es doch unangenehm teuer werden. Hatte ich selber schon. Kosten >20k€.

 

frogger

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb GermanKraut:

Einfach mal im Internet die Versicherungen vergleichen und dann selber abschließen.

Einen Internetvergleich zur Informationsgewinnung meinetwegen ja. Aber selber abschließen würde ich den vertrag nicht.

Du hast keine fundierten Informationen zum Schadens-regulatorischen Verhalten der Versicherung, was die Versicherungsvermittler sehr gut im Blick haben.

 

Auch über die Bedingungen hat ein guter Vermittler den Überblick.

 

frogger

Geschrieben

Der Makler ist ein echter Makler.

Er hat die Information nach Absprache an die Versicherung weitergereicht, um Probleme im Schadensfall auszuräumen. Ihm wurde die Kündigung nicht angekündigt, diese erfolgte sofort und er erfuhr auch erst durch das Kündigungsschreiben davon. Nun ist er dabei einen Ersatz zu finden.

Wie einige vermuteten gestaltet sich dies natürlich mit der Angabe, dass die letzte Versicherung gekündigt hat, nicht ganz so einfach.

Geschrieben

Das ist ja jetzt echt fett.

Eurerseits augenscheinlich erstmal alles richtig gemacht. Aus dem Zitat eingangs deines Threads klingt das nach einer außerordentlichen Kündigung (nächster Monat und Beitragsrückerstattung). Jetzt besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob der Sachverhalt dieser (unbestätigten) Risikoerhöhung tatsächlich die außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn nein, ist die Kündigung nichtig (einseitiges Rechtsgeschäft), sofern die Gesellschaft nicht auch hilfsweise ordentlich gekündigt hat.

Das Vertragsverhältnis wird zwar vermutlich zerrüttet sein und es hat keinen Zweck, das an sich weiter zu führen, aber die Kündigung seitens der Gesellschaft wäre u.U. vom Tisch.

Ggf. überdenken die bei dieser Argumentation auch ihre Verhaltensweise und nehmen die Kündigung zurück. Manchmal ist ja auch nur ein Mitarbeiter, welcher nicht so kompetent ist, für so etwas verantwortlich.

Geschrieben

Das ist ja hanebüchener Unsinn. 

 

Auch ein Mietshaus ist versichert. Der Vermieter hat gar nicht das Recht zu erfahren ob ich dort wiederlade, und kann daher das der Versicherung gar nicht melden. Dann ist es plötzlich kein Problem mehr?

Geschrieben (bearbeitet)

Soetwas wäre natürlich eine Katastrophe, die im Anschluss aufgrund von Fahrlässigkeit ja aber wohl von der Versicherung abgelehnt werden wird. Bei meinen Eltern geht am Ende nur um 3 kg NC-Pulver. Schwarzpulver ist in der Erlaubnis gar nicht enthalten. Damit sollte ein solches Ergebnis schwer möglich sein.

Bearbeitet von Cuga
Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb Cuga:

Bei meinen Eltern geht am Ende nur um 3 kg NC-Pulver. Schwarzpulver ist in der Erlaubnis gar nicht enthalten. Damit sollte ein solches Ergebnis schwer möglich sein.

 

Zwei Dinge fallen mir dazu ein: Erstens hatte ich bei der Domcura eine Rechtsschutzversicherung aber bin vor paar Monaten zur Konkurrenz gewechselt. Darüber bin ich jetzt zusätzlich froh (weil mir deren Verhalten im vorliegenden Fall LWB-unfreundlich erscheint).

 

Zweitens: Bei Versicherungen arbeiten auch vernünftige, logisch denkende Menschen. Denn Versicherungen müssen ja ihr Geld damit verdienen, Risiken möglichst korrekt zu kalkulieren. Ein früherer Schulfreund und Studienkollege, Diplom-Mathematiker, arbeitet bei einer. Dadurch habe ich das ein bisschen mitbekommen. Also, @Cuga, es ist einen Versuch wert, darauf hinzuweisen, dass nur NC-Pulver in geringen Mengen und kein Schwarzpulver gelagert wird. Vielleicht auch als Beleg eine gute Quellenangabe hinzufügen und daraus zitieren, dass NC-Pulver verhältnismäßig unkritisch ist. Sowas würde ich nicht mit einem Hotline-Mitarbeiter sondern besser mit der Vertragsabteilung klären wollen (initial wohl am besten schriftlich).

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb mwe:

es ist einen Versuch wert, darauf hinzuweisen, dass nur NC-Pulver in geringen Mengen und kein Schwarzpulver gelagert wird

Erstens wird nicht gelagert, sondern aufbewahrt.

 

Und zweitens ist das völlig unerheblich, solange die Grenzen für privaten Gebrauch eingehalten werden. Deshalb darf ja mehr NC aufbewahrt werden als SP.

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