Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Waffe ohne Beschuss erworben


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend zusammen,

Ich habe bei eGun eine Waffe (98er System, Mod 93, Böhler Stahl) erworben. Nun wollte ich die anmelden und dabei habe ich festgestellt, dass der Lauf keine Seriennummer hat. Der Verschluss hat eine. Alles schön und gut.
Beschussstempel konnte ich am Lauf keinen finden. Nach einiger Recherche konnte ich rausfinden, dass an dem Kammerverschluss der Stempel der königlichen bayrischen Armee angebracht ist (Löwe, vor 1918). 
Beim auseinanderbauen konnte ich an der Abzugsstange noch ein Beschusszeichen von 39-45 finden, jedoch ohne Buchstaben sondern mit der Zahl 214 (https://ibb.co/wR353xq).
Hierzu konnte ich im Internet nicht viel finden.
Es kann natürlich sein, dass das Beschusszeichen unter der Visierung angebracht ist, das kann ich aber nicht nachvollziehen.
Am Kammerstengel ist seitlich noch eine Nummer die ich mir nicht erklären kann, hat hier jemand Erfahrung (https://imgbb.com/xmLP7tz)

Der Voreigner hat sie von einem Waffenhändler vor ca 10 Jahren gekauft.

Nun meine Fragen:
1. Ist die Waffe so "zugelassen" oder mache ich mich strafbar diese zu benutzen? 
2. Vom Kauf zurücktreten oder einfach neu beschießen lassen?

Hier ein paar Fotos dazu:
https://ibb.co/X8F27tz
https://ibb.co/wR353xq
https://ibb.co/TRrqTcz
https://ibb.co/5rXDV7L
https://ibb.co/6bHRgDz
https://ibb.co/njmVF1k
https://ibb.co/h9HqC4s
https://ibb.co/ccRcvMQ
https://ibb.co/xmLP7tz
https://ibb.co/dWFWyjT

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

Geschrieben

Ist mir mit einer Vereinswaffe, einer SIG P210 passiert. Als ich die reparieren lassen musste, war kein Beschusszeichen zu finden. Der eine sagte "ist vorhanden", der andere sagte "Beschuss fehlt". Der Händler, bei dem die Waffe vor Jahren gekauft wurde, hat die Waffe auf seine Kosten beschießen lassen und alles war in Ordnung.

 

Klaas

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Berlinar:

Guten Abend zusammen,

Ich habe bei eGun eine Waffe (98er System, Mod 93, Böhler Stahl) erworben. Nun wollte ich die anmelden und dabei habe ich festgestellt, dass der Lauf keine Seriennummer hat. Der Verschluss hat eine. Alles schön und gut.
Beschussstempel konnte ich am Lauf keinen finden. Nach einiger Recherche konnte ich rausfinden, dass an dem Kammerverschluss der Stempel der königlichen bayrischen Armee angebracht ist (Löwe, vor 1918). 
Beim auseinanderbauen konnte ich an der Abzugsstange noch ein Beschusszeichen von 39-45 finden, jedoch ohne Buchstaben sondern mit der Zahl 214 (https://ibb.co/wR353xq).
Hierzu konnte ich im Internet nicht viel finden.
Es kann natürlich sein, dass das Beschusszeichen unter der Visierung angebracht ist, das kann ich aber nicht nachvollziehen.
Am Kammerstengel ist seitlich noch eine Nummer die ich mir nicht erklären kann, hat hier jemand Erfahrung (https://imgbb.com/xmLP7tz)

Der Voreigner hat sie von einem Waffenhändler vor ca 10 Jahren gekauft.

Nun meine Fragen:
1. Ist die Waffe so "zugelassen" oder mache ich mich strafbar diese zu benutzen? 
2. Vom Kauf zurücktreten oder einfach neu beschießen lassen?

Hier ein paar Fotos dazu:
https://ibb.co/X8F27tz
https://ibb.co/wR353xq
https://ibb.co/TRrqTcz
https://ibb.co/5rXDV7L
https://ibb.co/6bHRgDz
https://ibb.co/njmVF1k
https://ibb.co/h9HqC4s
https://ibb.co/ccRcvMQ
https://ibb.co/xmLP7tz
https://ibb.co/dWFWyjT

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

Mach die Bilder noch kleiner 🤦🏻‍♂️

Geschrieben (bearbeitet)

Waffen ohne GÜLTIGEN Beschuss dürfen weder besessen noch überlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Waffensammler, Sachverständige und Waffenhändler, bzw. Büchsenmacher. Die dürfen derartige Waffen besitzen und sich auch gegenseitig überlassen. Das Überlassen einer Waffe ohne gültigen Beschuss an eine Person in Deutschland außerhalb des o.g. Kreises ist nicht zulässig.

 

Der Weg wäre.

Du suchst Dir einen Büchsenmacher, der das Gewehr erwirbt, der schickt es zum Beschußamt und lässt es beschießen.

Dann und erst dann kannst Du es erwerben.

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb WreckingBall:

Waffen ohne GÜLTIGEN Beschuss dürfen weder besessen noch überlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Waffensammler, Sachverständige und Waffenhändler, bzw. Büchsenmacher. Die dürfen derartige Waffen besitzen und sich auch gegenseitig überlassen. Das Überlassen einer Waffe ohne gültigen Beschuss an eine Person in Deutschland außerhalb des o.g. Kreises ist nicht zulässig.

 

Der Weg wäre.

Du suchst Dir einen Büchsenmacher, der das Gewehr erwirbt, der schickt es zum Beschußamt und lässt es beschießen.

Dann und erst dann kannst Du es erwerben.

Nenn mir dazu bitte mal die Quelle , das z.b. Sammler ausgeschlossen sind und das ich zum Besitz einen Beschuss brauche?

 

er soll jetzt einem Büma die Waffe überlassen? Oben schreibst noch das ist nicht zulässig 🤪🤪

 

was den nun? 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb CZM52:

Nenn mir dazu bitte mal die Quelle , das z.b. Sammler ausgeschlossen sind und das ich zum Besitz einen Beschuss brauche?

 

er soll jetzt einem Büma die Waffe überlassen? Oben schreibst noch das ist nicht zulässig 🤪🤪

 

was den nun? 

Oder Waffe aus USA kaufen. 
Kommt erstmal ohne deutschen Beschuss. 
Kann man dann selbst in D beschießen lassen. 

Bearbeitet von IMI
Geschrieben (bearbeitet)

Es gelten §3, §4 und §12 iVm §21 BeschG.

Grundsätzlich unterliegen die dort bezeichneten Gegenstände der Beschusspflicht. Beim Überlassen müssen sie ein gültiges Beschusszeichen tragen (Ausnahme: Nicht-Beschussbescheinigung). Geschossen werden darf ohne gültiges Beschusszeichen damit nicht.

Der Besitz von Waffen ohne Beschuss ist nicht verboten. Das Überlassen ohne Beschuss ist hingegen eine OWi. Das Schießen ist nach erstem, raschem Blick nicht OWi-bewährt.

 

Sollte man also eine unbeschossene Waffe erwerben, hat erst mal der Überlasser ein Problem. Die OWi kann bis zu 50.000€ kosten. Obwohl das Schießen nicht strafbewährt ist, könnte es dennoch Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit haben. Denn die Umsetzung machen die waffenrechtlich zuständigen Behörden.

 

Grüße

 

Stefan
 


 

 

 

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist kein Genickbruch. Ich hatte das auch. Ich hatte eine Star Rolling Block von einem Freund gekauft und keinen Beschiss darauf gefunden. Ich hatte einen Termin in Eckernfoerde gemacht und habe die Euro 16,50 fuer den Beschuss bei Rechnungserhalt ueberwiesen. Wenn die Fahrt zum Beschussamt unwirtschaftlich ist, sollte man die Waffe in Absprache mit dem Beschussamt schicken. Wenn man selnst hinfaehrt sollte man einen Termin ausmachen. Es sollte nicht schaden, wenn man seine Behoerde davon informiert.

In Hamburg wurde irgendwann entschieden, dass Sammlerwaffen auch einen gueltigen Beschuss braeuchten, bereits besessene Waffe waren ausgenommen mussten aber vor Verkauf beschossen werden. Insgesamt war ich dreimal im Beschussmat im Keller von SIG Sauer und das ist eine sehr schoene Erinnerung.

Bearbeitet von Andyd
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Andyd:

In Hamburg wurde irgendwann entschieden, dass Sammlerwaffen auch einen gueltigen Beschuss braeuchten

Das musste Hamburg nicht entscheiden. Das steht seit Urzeiten so im Gesetz. Nur weil es auf eGun oft falsch wiederholt wird, wird es nicht richtiger.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb CZM52:

Nenn mir dazu bitte mal die Quelle , das z.b. Sammler ausgeschlossen sind und das ich zum Besitz einen Beschuss brauche?

 

er soll jetzt einem Büma die Waffe überlassen? Oben schreibst noch das ist nicht zulässig 🤪🤪

 

was den nun? 

 

Lesen ist nicht so deine Stärke, oder?

Les den Kommentar bitte nochmal, ich bin sicher du kommst selber drauf.

Ich sag nur "außer genanntem Personenkreis" 

 

Machst du das mit Absicht oder reichen deine Kognitiven Fähigkeiten nicht aus um einen einfachen Text zu verstehen?

🤷

 

Ein Sportschütze darf niemals eine Waffe ohne Beschuss besitzen weil er für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen muss (ja, auch wenn diese auf Gelb geht) 

Ohne Beschuss kannst nicht schießen damit, also Bedürfnis nicht nachweisbar.

Ist denke ich logisch, oder?

Aber macht was ihr wollt wenn ihr schlauer seid.

Wundert euch aber nicht wenn bei ner Kontrolle der Teufel los ist.

 

Das wird aber aus dem Eingangspost nicht ersichtlich was der gute Herr nun ist.

 

 

Aber ich sehe gerade, mal wieder ein neues Mitglied mit einer derartigen Frage und alle gehen wieder drauf wie die Geier.

 

Viel Erfolg wünsche ich weiterhin 😚pan Steuerelement

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb WreckingBall:

 

Ein Sportschütze darf niemals eine Waffe ohne Beschuss besitzen weil er für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen muss (ja, auch wenn diese auf Gelb geht) 

Ohne Beschuss kannst nicht schießen damit, also Bedürfnis nicht nachweisbar.

 

Ja und? Kein Bedürfnis zu haben ist keine  Verstoß gegen das Waffengesetz, so viel zum Thema "darf niemals". Schlimmstenfalls könnte die Behörde die Besitzerlaubnis für diese Waffe widerrufen oder als alternative den Beschuss der Waffe verlangen.

 

vor einer Stunde schrieb WreckingBall:

Wundert euch aber nicht wenn bei ner Kontrolle der Teufel los ist.

Waffenrechtliche Dramaqueen und Quatsch mit Soße.

 

vor 9 Stunden schrieb WreckingBall:

Waffen ohne GÜLTIGEN Beschuss dürfen weder besessen noch überlassen werden.

 

Unrichtig. Es lautet in §3 BeschG:

 

Zitat

(1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen.

 

§12 BeschG

Zitat

(1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann

 

Der Besitz ist vollkommen zulässig. Und das Überlassen an das Beschussamt oder einen Büchsenmacher zum Zwecke des Beschusses überdies auch.

 

vor 9 Stunden schrieb WreckingBall:

Ausgenommen hiervon sind Waffensammler, Sachverständige und Waffenhändler, bzw. Büchsenmacher. Die dürfen derartige Waffen besitzen und sich auch gegenseitig überlassen.

Das Überlassen einer Waffe ohne gültigen Beschuss an eine Person in Deutschland außerhalb des o.g. Kreises ist nicht zulässig.

 

 

 

Bei der Bewertung inwiefern §12 BeschG überhaupt anzuwenden ist, muss natürlich der Zweck des Gesetzes (§1 BeschG) beachtet werden: "zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung."

 

Daraus folg bezüglich der der Zulässigkeit des  Überlassen an:

Waffensammler: Grundsätzlich nein, solange keine Ausnahmegenehmigung nach §13 BeschG vorliegt.

Sachverständige: Aus der Tätigkeit eines Sachverständigen  (z.B. Gutachten über unbeschossene Waffe erstellen) kann sich ergeben, das kein Beschuss gegeben sein muss hier liegt kein "in Verkehr bringen" im Sinne des BeschG vor. 

Büchsenmacher: Da diese auch Waffen herstellen dürfen, kann eine Übergabe an eine Büchsenmacher nicht als "in Verkehr bringen" im Sinne des BeschG gewertet werden.

 

 

Bearbeitet von ASE
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb WreckingBall:

 

Lesen ist nicht so deine Stärke, oder?

Les den Kommentar bitte nochmal, ich bin sicher du kommst selber drauf.

Ich sag nur "außer genanntem Personenkreis" 

 

Machst du das mit Absicht oder reichen deine Kognitiven Fähigkeiten nicht aus um einen einfachen Text zu verstehen?

🤷

 

Ein Sportschütze darf niemals eine Waffe ohne Beschuss besitzen weil er für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen muss (ja, auch wenn diese auf Gelb geht) 

Ohne Beschuss kannst nicht schießen damit, also Bedürfnis nicht nachweisbar.

Ist denke ich logisch, oder?

Aber macht was ihr wollt wenn ihr schlauer seid.

Wundert euch aber nicht wenn bei ner Kontrolle der Teufel los ist.

 

Das wird aber aus dem Eingangspost nicht ersichtlich was der gute Herr nun ist.

 

 

Aber ich sehe gerade, mal wieder ein neues Mitglied mit einer derartigen Frage und alle gehen wieder drauf wie die Geier.

 

Viel Erfolg wünsche ich weiterhin 😚pan Steuerelement


 Viel Text für wenig Ahnung 😂😂

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb WreckingBall:

Waffen ohne GÜLTIGEN Beschuss dürfen weder besessen noch überlassen werden.......

moin, halb- wissen ist schon übertrieben ! suche bitte im gesetz die entsprechende passage und zeige uns allen dort das BESESSEN  / BESITZEN bzw. die entsprechende bedeutung des wortes

 

das gesetzt regelt das INVERKEHRBRINGEN und nicht den besitz !

Geschrieben

Fazit:

Ohne Beschuss ist die Waffe mangelhaft.

Gültiger Beschuss ist eine Eigenschaft, die bei jedem Geschäft, egal ob gewerblich oder privat, als  verbindlich vereinbart gilt.

 

Den Verkäufer fordert man also zur Nachbesserung auf oder man einigt sich darauf, dass der Käufer den Beschuss auf Kosten des Verkäufers nachholt.

 

frogger

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Klaas:

Ist mir mit einer Vereinswaffe, einer SIG P210 passiert. Als ich die reparieren lassen musste, war kein Beschusszeichen zu finden. Der eine sagte "ist vorhanden", der andere sagte "Beschuss fehlt". Der Händler, bei dem die Waffe vor Jahren gekauft wurde, hat die Waffe auf seine Kosten beschießen lassen und alles war in Ordnung.

 

Klaas

  Das gleiche hatte ich mit meiner 210. Zum Beschussamt nach Köln. Neu beschossen. Tage später finde ich einen vorigen Beschuss der so klein und unauffällig war das man ihn nur per Zufall entdecken konntee. Jetzt hat sie doppelten Beschuss . Die in Köln haben es auch nicht bemerkt.

 

Geschrieben
7 hours ago, Fyodor said:

Das musste Hamburg nicht entscheiden. Das steht seit Urzeiten so im Gesetz. Nur weil es auf eGun oft falsch wiederholt wird, wird es nicht richtiger.

Trotzdem kam ein Schreiben mit dem Bescheid der J-4. Der damalige Leiter des Beschussamtes, Herr Plohmann, legte das Gesetz uebrigens anders aus und hielt den Beschuss der Sammlerwaffen fuer unnoetig.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.