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IGNORED

EDC nach der neuen gesetzlichen Regelung zum Führen von Messern.


duck

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9 minutes ago, karlyman said:

Was allerdings voraussetzt, dass sie im Kleinstadtbus o.ä. eine Personen-Kontrollbefugnis haben. 

 

Wo haben sie die denn überhaupt und wie weit geht die? Und was passiert wenn man höflich sagt, dass man einer Durchsuchung nicht zustimme, auch nichts vorzeigen wolle?

 

Bei den amerikanischen Fernzügen haben sie das einmal probiert, und da ist es dann mangels Rechtsgrundlage für Durchsuchungen so ausgegangen, dass man zwar nicht durchsucht wurde, aber die Eisenbahn wegen irgendeines Passus in den Beförderungsbedingungen einem die Fahrt verweigern durfte und man sein Geld zurückbekam, aber eben nicht an sein Fahrtziel.

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Die Kontrollbefugnisse stehen im Gesetz. Findet die Kontrolle vor der öffentlichen Veranstaltung, dem Betreten des Haltepunktes im Fernverkehr statt und man weigert sich, wird man wohl des Platzes verwiesen. Ist man bereits eingetreten, wird es spannend, denn die Polizei wird das sicherlich mit Zwang durchsetzen. Der Attentäter hat jetzt im Gesetz einen Haufen Ausreden stehen, mit denen er trotzdem sein Messer mitführen darf. Da er mit seiner Planung dem Bürger und Polizisten voraus ist, kann er es auch wegschließen bzw. nicht zugriffsbereit dabei haben. Wenn es für ihn dann soweit ist, packt er es einfach aus….

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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wo haben sie die denn überhaupt und wie weit geht die? Und was passiert wenn man höflich sagt, dass man einer Durchsuchung nicht zustimme, auch nichts vorzeigen wolle?

Mir haben Sportkameraden, die beim Gewaltmonopol in Westdeutschland alimentiert sind/waren, das so erklärt: Du siehst jemand ähnlich, den man suche. Alternativ hast Du Dich auffällig verhalten. Selbst wenn Du jetzt doch das Nachfolgedokument der Kennkarte präsentierst dann bist Du darauf nicht eindeutig zu identifizieren. Und darfst dann zur Idenditätsfeststellung  mitgenommen werden. Und dazu wiederum zur Eigensicherung gefilzt werden inkl. 8 anlegen. Das war die humane Version vor C.

 

Aber den Foristen  k-man kann ich mir ob seiner Postings hier sehr gut bei so einer Aktion vorstellen:rotfl2:

 

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vor 4 Stunden schrieb Last_Bullet:

Die Kontrollbefugnisse stehen im Gesetz. Findet die Kontrolle vor der öffentlichen Veranstaltung, dem Betreten des Haltepunktes im Fernverkehr statt und man weigert sich, wird man wohl....

 

 

Bei meinem Beitrag betreffend Kontrollbefugnis nahm ich weder Bezug auf einen Haltepunkt im Fernverkehr, noch eine öffentliche Veranstaltung. 

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Ich hatte auch an jedem Schlüsselbund ein Victorinox Classic SD bzw Classic SD Alox, die habe ich jetzt abgenommen und habe mir mehrere von den Jetsettern bestellt,  besser als nichts.

Ansonsten nehme ich auch kein Taschenmesser mehr mit sofern ichs nicht brauche (Pilze sammeln usw).

Am 8.11.2024 um 13:28 schrieb Frechdachz:

Ich nehme mal an dass Pfefferspray als EDC auch ausfällt weil Bahnhöfe und "öffentliche Veranstaltungen" ja jetzt "quasi"-Waffenverbotszonen sind?

Tierabwehrsprays sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.

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vor 4 Stunden schrieb farmer3:

Tierabwehrsprays sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.

 

Ist das so? Gibt es dazu Gerichtsurteile, irgendwelche zitierfähigen Quellen?

 

Weil unter Waffen fallen ja auch Gegenstände, deren Verwendungszweck ein anderer ist, die man aber als Waffe zweckentfremden könnte, z.B. Werkzeug. Und Pfefferspray, wenn es nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, ist eine Waffe. Da würde es ja naheliegen, dass bei maximal negativer Auslegung vor Gericht ein Pfefferspray, das klar als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet ist, ebenfalls als Waffe gezählt wird. Letztendlich ist der einzige physische Unterschied zwischen Tierabwehrspray-Pfefferspray und Defense-Pfefferspray der Aufdruck und damit der vom Hersteller definierte Zweck des Produkts.

 

Soweit ich weiß sind auch "Tierabwehr-Pfeffersprays" in Waffenverbotszonen verboten, und Fernverkehr+Fernverkehr-Gebäude (z.B. Hauptbahnhof) sowie öffentliche Veranstaltungen sind ja auch Orte, an denen Waffen verboten sind.

 

Was passiert also nun mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, wenn man mit einem "Tierabwehr-Pfefferspray" im Fernverkehr-Gebäude Hauptbahnhof kontrolliert wird? Da kann man sich von seinen Kniften verabschieden, oder?

 

"(2) Waffen sind

1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
 
Bearbeitet von Frechdachz
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vor 19 Minuten schrieb Frechdachz:

Letztendlich ist der einzige physische Unterschied zwischen Tierabwehrspray-Pfefferspray und Defense-Pfefferspray der Aufdruck und damit der vom Hersteller definierte Zweck des Produkts.

 

Der Aufdruck ist aber das wichtigste überhaupt, in Deutschland ist der alleinige Besitz von Pfefferspray für Privatpersonen illegal, es sei denn es ist alleine für die Tierabwehr bestimmt.

https://www.ballistol-shop.de/Informationen-zu-Pfefferspray:_:99.html

https://www.it-recht-kanzlei.de/Pfefferspray-Waffe.html

Ansonsten selbst googeln, eine Garantie auf meine Aussagen gibt es selbstverständklich nicht !

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Nicht persönlich gemeint (Andor, ist schon eine gute Idee)!!!

Aber Deutschland ist echt nur noch krank .... wenn man sich solche Sachen einfallen lassen muss um ein Taschenmesser mitzuführen zu können/dürfen. :crazy:

 

Ob der nächste Messerstecher sich auch so einen Aufwand macht....

Bearbeitet von fuzzy.77
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Und bitte die "Drei-Griffe-plus-Regel" berücksichtigen:

 

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 332, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2024
14. In der Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 13 wird das Wort „wird;“ durch die Wörter „wird, ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann;“ ersetzt.

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Am 8.11.2024 um 14:48 schrieb Josef Maier:

Arbeitsschuhe auf öffentlichen Versammlungen, egal ob man absichtlich dort ist oder versehentlich da rein stolpert, sind doch ein alter Hut. 

 

 

Ja, wenn man stolpert und mit ordentlichen Jagdstiefeln ein Schienbein runter fährt und dann noch Knöchel und Mittelfuss erwischt, das gibt Aua...

 

Opfer tragen Flip-Flops... :crazy:

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