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IGNORED

Repetier Langwaffe ohne Eintragung in die Gelbe WBK


Seglock8989

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vor 17 Stunden schrieb ASE:

Da liegen die drei Herren  falsch, weil sie schlicht übersehen, das §10 Abs 3 Satz 1 eine weitere Erlaubnisvoraussetzung schafft. 

Bzw sie gehen  hier nur darauf ein, das aus der  Bescheinigung für den Erwerb der Waffe auch das Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der Munition hervorgeht, selbst wenn die Bescheinigung nur auf die Waffe Bezug nimmt. 

Der Verweise auf die Absätze 2-4 lässt natürlich auf die Aktualität des Kommentars schließen, der im Lichte der 2020er Änderung obsolet geworden ist:

 

 

Hm, die Absätze 2 bis 4 zu § 14 WaffG haben auch in der aktuellen Version September 2020 jeweils den Passus "sowie die dafür bestimmte Munition" inkludiert. Zu den Leistungsschützen in Absatz 5 wurde ähnlich formuliert: "sowie der hierfür erforderlichen Munition". Da kann ich jetzt nichts obsoletes erkennen.

 

Absatz 6 enthält in der Tat keinen Verweis auf den Munitionserwerb. Dies liegt daran, dass die gelbe WBK an sich bereits die Erwerbserlaubnis für alle in Absatz 6 aufgeführten Waffengattungen ist und dort insofern kein Voreintrag zu machen ist. Dafür wird auf der Vorderseite der aktuellen Version des Vordrucks zur neuen gelben WBK auch aufgeführt: "sowie für die eingetragenen Schusswaffen bestimmte oder zugelassene Munition", wie es mit der WaffVordruckVwV2012 auch Eingang in die grüne WBK aktuellster Fassung Eingang gefunden hat.

 

Wäre der Gesetzgeber Deiner Meinung, hätte er § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG wie folgt formulieren müssen: "Die Erlaubnis zum beantragten Erwerb und Besitz von Munition wird im Zuge der Eintragung einer erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte erteilt." Insofern bleibt es für mich (und wohl 99% aller Waffenbehörden) zur derzeitigen Regelung bei der Lesart, dass die MEB in der grünen WBK bereits im Zuge des Voreintrags für die Waffe erteilt werden kann.

 

Gruß SBine

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Ergänzung "beantragten", da nicht immer eine MEB erteilt werden soll
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vor 18 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

 

Wäre der Gesetzgeber Deiner Meinung, hätte er § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG wie folgt formulieren müssen: "Die Erlaubnis zum beantragten Erwerb und Besitz von Munition wird im Zuge der Eintragung einer erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte erteilt."

 

Nur wenn man die Formulierung "wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt."  auf Voreinträge erweitert. Es widerspricht dem restriktiven Charakter  und der Systematik des WaffG eine Erwerbs und Besitzerlaubnis  für Munition zu erteilen, für die welche keine konkrete Waffe vorliegt.

 

Das bestätigt sich auch anhand der Regelungen für Fälle, in denen Munitionserwerb ohne eingetragene Waffe erfolgen soll. Hier hat der Gesetzgeber §10 Abs. 3 Satz 2  eine befristete Erlaubnis (MES) geschaffen, so dass die Erlaubnis alle 6 Jahre erneuert werden und dabei erneut das Bedürfnis zum Erwerb von Munition glaubhaft gemacht werden muss. Man sieht daran wiederum den restriktiven Charakter: Ohne eine konkrete Nutzungsmöglichkeit der Munition steht verstärkt der Verdacht des Hortens im Raum, weshalb hier an den Erwerb von Munition härtere Maßstäbe angelegt wurden.  
 

Bei einer eingetragenen Schusswaffe z.B. zum Zwecke des Sportschießens ist die Befristung der MEB implizit durch den Besitz der Waffe gegeben: Wird diese Ausgetragen, erlischt die Erwerbsberechtigung unmittelbar, über die Besitzberechtigung herrscht aus der Entstehungsgeschichte   des §10 Abs 3 Satz 4 herrührend Unklarheit: Manche glaube es beziehe sich nur auf die später in §10 Abs. 3 aufgenommene Wiederladeerlaubnis, Steindorf z.B. sieht alle Erlaubnisdokumente abgedeckt, was Sinn machen würde um im Falle der Veräußerung einer Schusswaffe kein vom GG ungewolltes Abrutschen in die Illegalität  zu provozieren.

 

 

vor 18 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Insofern bleibt es für mich (und wohl 99% aller Waffenbehörden) zur derzeitigen Regelung bei der Lesart, dass die MEB in der grünen WBK bereits im Zuge des Voreintrags für die Waffe erteilt werden kann.

 

Was 99% dann entgegen der Anweisung in der WaffVwV machen:

 

Zitat

10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z.B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck ..., im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann.

 

 

Es gab ja hier auf WO ja schon den Bericht das jemand deswegen Probleme mit seiner Behörde bekommen hat, weil er in dieser Konstellation(Voreintrag + MEB) Munition gekauft hat. Ich halt das für eine verwaltungsrechtliche Idiotie zu Lasten des Legalwaffenbesitzers. Es besteht keine Notwendigkeit die MEB gleich beim Voreintrag einzutragen und damit eine "schwebende Erlaubnis" herbeizuzaubern, außer vllt. das man keine Lust hat sein seit 20 Jahren unverändertes Antragsformular mal zu ändern.

 

Der Antrag auf Erteilung/Eintragung einer Munitionserwerbsberechtigung in eine WBK gehört auf das Antragsformular für die Eintragung einer Waffe, bei Austragung aus einer Grünen ist die MEB durchzustreichen. So hat man rechtssicherheit.

 

-----------------------------------------------------------------

 

Bei der Gelben ist es aber ohnehin eindeutig:  

 

1. Erwerb der Waffe

2. Eintragung der Waffe

3. Erst jetzt besteht die MEB.

 

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Wobei erwerb der Munition erst nach Eintrag der Waffe Sinnfrei ist.Wenn ich die Waffe erwerbe sollte ich GLEICHZEITIG auch die Munition erwerben dürfen. Wir lesen hier immer wieder von Monaten die Leute auf einen Eintrag in die WBK warten. Also habe ich die Erlaubnis eine Waffe zu kaufen, aber muss u.U. Monate drauf warten sie benutzen zu können ? Und Munition " auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch " zu erwerben ist auf sehr vielen Ständen auch nicht möglich. Wenn ich nur an den Aufwand denke mit dem wir bei uns 9mm und KK anbieten können.Extra tresor angeschafft für die beiden Munitionssorten und Schlüssel an 4 Mann die beide sorten auf der WBK haben.Obwohl schon 2 sehr große und schwere Banktresore, beide als Klasse 0 anerkannt, rumstehen. Und trotzdem ist nicht garantiert das IMMER einer der 4 Mann beim Training auf dem Stand sind. ( Und unsere Vereinskurzwaffen dürfen auch nicht auf dem Stand lagern..........)

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37 minutes ago, PetMan said:

Wobei erwerb der Munition erst nach Eintrag der Waffe Sinnfrei ist.Wenn ich die Waffe erwerbe sollte ich GLEICHZEITIG auch die Munition erwerben dürfen.

Vielleicht hilft beim Nachvollziehen die Betrachtung der historischen Gesetzesentwicklung:

 

- Früher musste/sollte der Händler beim Kauf die Waffe in die WBK eintragen - sie stand dann also schon in der WBK, als der Kunde sie abholte, und die Munition konnte bei gelb einfach so und bei grün mit vorhandenem Munitionsstempel einfach mitgenommen werden.

 

- Heute krixelt der Händler nicht mehr in der WBK rum und müht sich nur mit dem NWR ab. Wenn in der WBK beim Abholen dann nix drin steht, darf er auch keine Munition mitgeben.

 

So betrachtet versteh ich die jetzige Lage. Is' halt etwas blöd. Darüber wurde bei der Änderung halt nicht dran gedacht oder es wurde sich an diverse Leitsätze erinnert, aber insgesamt gibt's da aus meiner Sicht nervigere, bei Novellen nicht (oder extra?) bedachte Sachen im WaffG.

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Am 12.8.2024 um 14:15 schrieb Seglock8989:

ich bekomm von SB der Behörde noch kein Termin für die Eintragung.

Wozu eigentlich einen Termin?

Normalerweise stiefelt man einfach zu Öffnungszeiten da hin und lässt es direkt eintragen.

Zumindest war das zu meiner Zeit noch in Grünfaeserland so

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Aber gerade  unter der "Herrschaft des großen C." war es doch üblich bzw. gefordert, gegenüber der Behörde so viel wie möglich ohne persönlichen Kontakt, und damit per Post (in verschiedener Form) zu erledigen.

 

Es waren also gerade keine  Termine mit persönlichem Erscheinen notwendig.

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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Wobei erwerb der Munition erst nach Eintrag der Waffe Sinnfrei ist.Wenn ich die Waffe erwerbe sollte ich GLEICHZEITIG auch die Munition erwerben dürfen.

Das sehe ich auch so, denn was soll daran gut sein, aus einem Berechtigungsvorgang unnötigerweise zwei zu machen ? Die Waffenbehörde müsste dann bei jeder Waffeneintragung für einen Sportschützen prüfen, ob dieser zuvor eine MEB beantragt hat Der Gesetzgeber hat das deshalb sicherlich nicht so gemeint und den Voreintrag als Zeitpunkt für die Erteilung der MEB im Blick gehabt. Es wäre sonst absolut praxisfern.

 

Letztendlich bleibt aber ja jedem WBK-Inhaber mit bestehendem Sportschützenbedürfnis der Munitionswerb leihweise auch über § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG für einen Monatszeitraum mit Beleg nach § 38 Abs. 1 Nr. 1f WaffG offen. Innerhalb dieser Zeit kann der Waffeneintrag in die WBK erfolgen und dann Munition gekauft werden.

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vor 30 Minuten schrieb Doggenrotti:

Wozu eigentlich einen Termin?

Normalerweise stiefelt man einfach zu Öffnungszeiten da hin und lässt es direkt eintragen.

Warum kein Termin? Eine Terminvereinbarung hat doch für beide Seiten Vorteile und solange man zeitnah einen Termin bekommt ist mir das sogar lieber als wenn ich pro Woche nur drei Tage mit 2 Stunden Zeitfenster habe in denen ich ohne Termin vorbei kommen kann.

Gerade heute einen Termin gehabt den ich am Montag vereinbart habe und dann nach 7 Minuten inklusive kleiner Plauderei meine neue Waffe eingetragen war. Also gegen eine Terminregelung habe ich überhaupt nix einzuwenden...

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vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Aber gerade  unter der "Herrschaft des großen C." war es doch üblich bzw. gefordert, gegenüber der Behörde so viel wie möglich ohne persönlichen Kontakt, und damit per Post (in verschiedener Form) zu erledigen.

 

Es waren also gerade keine  Termine mit persönlichem Erscheinen notwendig.

Du weißt schon, dass wir immer noch unter der Herrschaft des großen C. stehen und das voraussichtlich auch noch lange so bleiben wird. Wenn die neue Vogelgrippevariante aus den USA, die auch auf den Menschen übertragbar ist, bei uns angekommen ist oder Dinge ähnlicher Art, werden auch Maßnahmen wie Maskenpflicht etc. wieder kommen.

 

Dort wo sich - insbesondere in geschlossenen Räumen - Kontakte vermeiden lassen, kann es ja anders geplant werden (z.B. Videokonferenz anstelle von hunderte Personen in einem Saal) und nachhaltiger ist das ganz nebenbei dann auch...

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Soll die Behörde sich das doch zusenden lassen, bearbeiten, zurücksenden.

Aber selbst das dauert laut Aussage vieler hier Wochen, wenn nicht Monate. Und was es für ein Aufwand ist wenn eine WBK auf dem Postweg mal weg kommt hab ich im Verein gesehen............dauerte wochen den Scheiss " aufzuräumen " ( Waffen die in den letzten 6 Monaten ge und verkauft wurden waren nicht oder wieder in der neu ausgestellten WBK. Jeder Kauf und Verkauf musste wieder neu belegt werden. Kommt davon wenn An - und Abmeldevorgänge einfach " erst mal in den Stapel kommen " , die WBK von Hand ausgefüllt wird und dann die Vorgänge im Amt " verschwinden " ................oder noch grade unauffindbar in einem anderen Stapel gelandet sind)

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vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Aber selbst das dauert laut Aussage vieler hier Wochen, wenn nicht Monate. Und was es für ein Aufwand ist wenn eine WBK...

 

Könnte es sein,  dass das "a weng a Saulad'n" ist?

Netter ausgedrückt: eine "suboptimal organisierte" Verwaltung...

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Aber gerade  unter der "Herrschaft des großen C." war es doch üblich bzw. gefordert, gegenüber der Behörde so viel wie möglich ohne persönlichen Kontakt, und damit per Post (in verschiedener Form) zu erledigen.

 

Es waren also gerade keine  Termine mit persönlichem Erscheinen notwendig.

Genau dass nutzt unsere Behörde immer noch gnadenlos aus: Präsenztermine nur, wenn gnädigerweise von 1 der mittlerweile mindestens 3(!) vom WaffG unbefleckten Kinder diesen widerwillig gewährt. Ja, Kinder: Frisch ausgelernte "Verwaltungsfachangestellte" mit herzlich wenig Checkung von WaffG, AWaffV und WaffVwV i.V. mit hoher Fluktuation.

 

PS: Eintrag eines Erwerbs in eine rote WBK und diese wieder in-der-Hand-haben i.d.R. nicht unter 2 Wochen. Das ging viele Jahre lang beim vorletzten SB unangekündigt morgens um 08:15 und dauerte 5 Minuten + Weg zum und vom Kassenautomaten + 15 Minuten Schnack, beim letzten SB dito, aber auf Wunsch schon morgens um 7 und man kam noch pünktlich zur Arbeit.   

 

Bearbeitet von JuergenG
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vor 8 Stunden schrieb s_f:

 

- Früher musste/sollte der Händler beim Kauf die Waffe in die WBK eintragen - sie stand dann also schon in der WBK, als der Kunde sie abholte, und die Munition konnte bei gelb einfach so und bei grün mit vorhandenem Munitionsstempel einfach mitgenommen werden.

 

Wobei hier eingewendet werden musste: Die Waffenhändler waren zur physischen Eintragung in die WBK verpflichtet, was eine Entlastung der Verwaltung bezwecken sollte(?). Die Eintragung im waffenrechtlichen Sinne, d.h. die Erteilung der dauerhaften Besitzerlaubnis erging auch hier erst durch Siegel und Unterschrift der Waffenbehörde. Insofern wurde eine Waffe damals auch erst durch die Behörde eingetragen. Heute spart man sich halt das Durchstreichen, sofern eine Waffe erworben wurde für die es keine Disziplin gibt und die dann nicht im Sinne des Waffenrechts "eingetragen" wird. 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 3 Stunden schrieb ASE:

War von vorneherein ein Unfug. Handschriftliches Gewurstel hat in WBKs nichts verloren, egal vom Händler oder vom Amt. Wenn man jetzt noch den Drucker auf das richtige Formular einstellt...

Wie geht das jetzt eigentlich auf einer roten WBK?

Die in einen Drucker einzuspannen kann ich mir jetzt nicht so richtig vorstellen. :confused:

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Handschriftliche Eintragungen in amtlichen Dokumenten finde ich auch nicht gut. Auch dann nicht, wenn das Waffenprogramm an seine Grenzen stößt (z.B. versetzte Eintragung abweichende Seriennummer, andere Herstellerbezeichnung, Korrektur Kaliberbezeichnung nach Tresorkontrolle o.ä.).

 

In fast jeder Verwaltung sollte es aber auch heute noch für diese Fälle Schreibmaschinen geben.

 

Für die rote WBK gibt es so vom Hörensagen inzwischen Flachbettdrucker, die auch diese dicken Monster bedrucken können. Ansonsten passen auch diese in der Regel wohl nicht in eine Schreibmaschine und dann bleibt als letzte Option wohl nur noch ein händischer Eintrag.

 

Irgendwann in ferner Zukunft wird es waffenrechtliche Erlaubnisse wohl digital auf Plastikkarte o.ä. geben.

 

Gruß SBine

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vor 12 Stunden schrieb ASE:

War von vorneherein ein Unfug. Handschriftliches Gewurstel hat in WBKs nichts verloren, egal vom Händler oder vom Amt.

 

Früher  hat man das tatsächlich gemacht.

 

D.h., ich kenne es nur von den Händlern, niemals von der Waffenbehörde.

Händisch gab man sich meist Mühe, das in schönen gut lesbaren Druckbuchstaben reinzuschreiben... Ansonsten wurde die Schreibmaschine bemüht.

Aber das ist ja (betr. Händler) bekanntlich Geschichte.

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bei mir wurde in den letzten 25 Jahren alles von hand von den entsprechenden Sb's eingetrgen.

Waren immer Frauen mit "schöner/guter" Handschrift! war immer sehr gut lesbar.

seit es einen "neuen/jungen" SB (m) gibt, macht er das mit dem Drucker...

und der schmiert mehr als das er druckt!!!

<_<

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vor 10 Stunden schrieb thomas.h:

Wie geht das jetzt eigentlich auf einer roten WBK?

Die in einen Drucker einzuspannen kann ich mir jetzt nicht so richtig vorstellen.

 

Im Zweifelsfall, wenn die Behörde noch nicht so viel mit Roten vorher zu tun hatte, wird's halt mal versucht, der Drucker frisst dann das Büchlein so halb an, dann wird es nochmal versucht, das nächste Büchlein hat Risse und am Ende wird dann doch wieder per Hand eingetragen...

 

...aber immerhin dann die Daten, die die entsprechenden Felder im NWR Verwaltungsprogramm nach der elektronischen "Eintragung" bzw. Übernahme anzeigen, wenn alles gut läuft, dann also wenigstens halbwegs konsistent und nicht mit teilweise Phantasieeinträgen wie früher.

 

Theoretisch gäbe es natürlich auch Drucker, die das könnten, aber die muss man erstmal haben und dann noch richtig mit ihnen umgehen können. Insofern: Siehe oben.

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vor 22 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Für die rote WBK gibt es so vom Hörensagen inzwischen Flachbettdrucker, die auch diese dicken Monster bedrucken können

Ich weiß nicht ob die "Flachbettdrucker" heißen, aber in meiner roten WBK ist alles seit 2020 sauber gedruckt.

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