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IGNORED

Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?


frosch

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vor 1 Stunde schrieb Ebert79:

 

 

Wir brauchen hier mal konkrete Urteile, sonst definiere ich das wie folgt:

 

 

Sag mal, hast du bei der Waffensachkunde gepennt? Und wie kommst du auf den Trichter, dass ausgerechnet DU das jetzt allgemeingültig definieren solltest? Deine komischen Ausknock-Fantasien lasse ich jetzt einfach mal unkommentiert so stehen, die sagen alles über deine Expertise.

 

Der Blick ins Gesetz hilft dir bestimmt.

Im Sinne dieses Gesetzes 
1. 
erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 
2. 
besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 
3. 
überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt,

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vor 20 Minuten schrieb Gordy:

Dann fertig! "Jetzt will ich noch EINEN der XY Schränke sehen, und - - ? ? die Waffe XYZ, die, laut ihren Angaben, in diesem Schrank ist."

 

Aha, vorher wurden doch schon alle Waffen kontrolliert. Warum jetzt nochmal eine?

Und die Behörde weiß welche Waffe in welchem deiner Schränke liegt? Aha.

 

vor 20 Minuten schrieb Gordy:

Kein Problem, ist ein 1er, der wird geöffnet, die GELADENE Waffe (Pistole) von mir entnommen, Waffe entladen, dem Beamten leer vorgezeigt, dann übergeben, die Seriennummer präsentiert - "O.K., alles in Orndung, das war´s".

 

Aha, der Kontrolleur findet es gut das du eine geladene Waffe im Safe hast......soso.

vor 20 Minuten schrieb Gordy:

Gordy

 

Der Trollaccount vom webnotar........

Bearbeitet von callahan44er
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12 minutes ago, Gordy said:

In wie weit sich also Foristen einen Gefallen damit tun in der Interaktion mit den Behörden immer und sofort auf "Kriegsmodus" zu schalten, was dem Forum EINDEUTIG zu entnehmen ist, dies auch als übliche  Empfehlung hier zu geben, ist wohl eher zweifelhaft.

Es gibt keine Garantie dafür, dass die nächste Kontrolle durch die Schergen wieder so entspannt abläuft. Im übrigen gibt es ein Urteil, welches das lagern einer geladenen Waffe in einem 1er schlecht für den LWB beurteilt hat.

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vor 23 Minuten schrieb Gordy:

Also, das wird mir jetzt wieder ganz viele böse Kommentare der Scharfmacher einbringen, aber ich kann nicht anders.

 

Ich wohne nicht im Zelt, wo man ganz einfach sehen kann ob ich "daheim" bin, sondern in einer Wohnung, mit einer Wohnungstüre, und die ist ZU.
 
Wer in einer Mietwohnung lebt hat zu 99% einen sog. "Türspion", kann also sehen wer da vor der Tür steht, aber auch wenn nicht, selbst schuld, denn es zwingt dich niemand die Tür zu öffnen.

 

Einschub:

Hier kommt jetzt ein Phänomen ins Spiel was es früher schon gab, was aber seit der massenhaften Verbreitung der sog. Handys SO RICHTIG virulent wurde. Kaum regt sich das Teil, meint jeder er müsse alles stehen und liegen lassen und "dran gehen". Das gleiche gilt seit dem auch für die Wohnungstüre, es klingelt, und jeder eilt und meint er müsse nun unbedingt "öffnen" - mit allen Konsequenzen, mein Mitleid hält sich in engen Grenzen.

 

Wenn ich als Mieter nicht den "Egon" von nebenan im Türspion sehe bleibt die Tür zu, oder erwarte ich jemanden? Wäre ich denn tatsächlich nicht zu Hause gewesen, so wäre die Situation doch auch nicht anders - oder?

 

Bei mir es zugegeben noch einfacher, denn ich habe ein eigenes Haus, wohne selbst im Obergeschoß, habe ne Haustüre und ne Gartentüre, kann vom Obergeschoß aus auch sehen wer oder was da an der Gartentüre klingelt, könnte ich auch bei der Haustüre, ist aber der Mühe nicht wert, denn wenn ich niemanden erwarte oder die Leute nicht kenne bleibt die Türe ZU - fertig. Wäre ich denn tatsächlich nicht zu Hause gewesen, so wäre die Situation doch auch nicht anders - oder?

Ich bin "nicht zu Hause", "nicht daheim", das wäre aber an nder Wohungstüre beim Mieter auch nicht anders - oder?

 

Hier kommt jetzt ein weiteres Phänomen ins Spiel, der "Kriegszustand" den hier offensichtlich die meisten Foristen mit ihren Behörden (Polizei oder Ordnungsamt) richtiggehend "pflegen und erhalten" (wollen)?

Ich, süddeutsche GROSSSTADT!, große GROSSSTADT!, hatte vor ein paar Wochen das Vergnügen, und ich habe eine zweistellige Anzahl von Wertschutzschränken.


"Wir müssten da mal eine Aufbewahrungskontrolle bei Ihnen machen", so die Auskunft am Telefon, "Wann wäre es Ihnen denn recht, machen wir doch mal nen Termin. Machen wir am besten am Nachmittag, dann erledige ich das auf dem Heimweg, und bringe Ihnen dann auch gleich die weitere neue WBK vorbei, O.K?"


"Bei mir bekommen Sie schlecht nen Parkplatz, sie können vor meinen Garagen parken!"

"Nicht nötig, ich komme eh mit dem Fahrrad!" (Also ohne SEK!)

 

Termin. Pünktlich kommt der Beamte und ich führe ihn in die Wohnung, er kommt allein, kein beweisführender KOllege und gar kein SEK.

 

Dann vergleichen wir über 3h "Punkt für Punkt", 32 Seiten der Einträge im NWR (jeweils ca. 4 - 5 Einträge) mit meinen WBK´s, und finden etliches. Waffen die ich nie hatte, die es gar nicht, oder nicht mehr gibt, die verkauft sind, oder auch simple Dreher zwischen "Wechselsystemen" und "Wechselläufen (scheint für uns im NWR sehr beliebt zu sein). Das war offensichtlich seine Hauptsorge, der Abgleich aller meinern WBK´s mit dem NWR und die RICHTIGSTELLUNG.

 

Dann fertig! "Jetzt will ich noch EINEN der XY Schränke sehen, und - - ? ? die Waffe XYZ, die, laut ihren Angaben, in diesem Schrank ist."

 

Kein Problem, ist ein 1er, der wird geöffnet, die GELADENE Waffe (Pistole) von mir entnommen, Waffe entladen, dem Beamten leer vorgezeigt, dann übergeben, die Seriennummer präsentiert - "O.K., alles in Orndung, das war´s".

 

Das Pulver, der ganze Sprengstoff, kein Thema, kein Wort, nicht mal erwähnt.

 

Dann, zum Ende, "Alles O.K., hier ist die neue WBK, hier der Kostenträger für die WBK, bitte überweisen, die Kontrolle, na ja, die war so nebenbei auf dem Heimweg, kostet nix, viel Spaß."

 

Ja, und das ist kein Märchen, ist so vorgekommen in einer süddeutschen Großstadt, UNI-Stadt, vorwiegend links und alternativ geprägt, vor nicht mal 4 Wochen.

Und ob ihr das nun glaubt oder nicht, das ist hier "normal", und dies seit unzähligen Sachbearbeitern hier und seit meiner ersten WBK hier im Jahr 1975.

 

In wie weit sich also Foristen einen Gefallen damit tun in der Interaktion mit den Behörden immer und sofort auf "Kriegsmodus" zu schalten, was dem Forum EINDEUTIG zu entnehmen ist, dies auch als übliche  Empfehlung hier zu geben, ist wohl eher zweifelhaft.

 

Gordy

Geladene Waffe.

Ja ne ist klar 😂😂

Komm, erzähl deine Märchen wem anders.

 

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17 hours ago, frosch said:

Moral von der Geschicht: Entferne Deine Magazine nicht! (Oder hab wenigstens ein Ersagzmagazin, was Du zeigen kannst)

 

Also außer bei denen für Heimschutz und denen mit fix installiertem Magazin stehen alle meine Kanonen bei mir mit leerem Magazinschacht und leerer Kammer im Schrank. Ist das in Deutschland nicht auch so üblich, auch bei Behörden?

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vor 28 Minuten schrieb Gordy:

Ja, und das ist kein Märchen,

Denn hoffe ich, dass Du jeden Sonntag in der Kirche eine Kerze für den wirklich tollen und menschlichen SB anzündest und ihn vor dem Herrn Jesu preisest und lobest, weil der auch noch über eine geladene Waffe im Tresor hinweg sieht und die ganze Kontrolle einfach locker sieht und so verständnisvoll und umgänglich ist.

 

Leider gibt es Regionen in anderen Bundesländern, wo der SB nicht so locker drauf ist, weil die einfach eine andere Devise haben....

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vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

auch bei Behörden

Ich wäre wirklich versucht zu wetten.... dass wenn die Kontrolleure bei den Behörden wie Polizei, Zoll, Justiz, BAG usw. oder sonstige Waffentragende Behörden und Beamte mal die Aufbewahrung kontrollieren würden, so dort mehr Verstöße zu finden wären als wie bei den privaten Waffenbesitzern.

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vor 14 Stunden schrieb Thomas St.:

Kannst ja mal schauen, wo es in D noch "große Magazine" zu kaufen gibt.

Auf jedem Flohmarkt gibt es G3-Magazine und 20er oder 30er M16-Magazine für ein Butterbrot zu kaufen.

Oder als Metallabfall aus dem Wertstoffhofcontainer, da habe ich schon mal mehrere G3-Magazine herausgefischt.

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vor 1 Stunde schrieb Gordy:

 

 

Ich, süddeutsche GROSSSTADT!, große GROSSSTADT!, hatte vor ein paar Wochen das Vergnügen, und ich habe eine zweistellige Anzahl von Wertschutzschränken.


"Wir müssten da mal eine Aufbewahrungskontrolle bei Ihnen machen", so die Auskunft am Telefo


"Bei mir bekommen Sie schlecht nen Parkplatz, sie können vor meinen Garagen parken!"

"Nicht nötig, ich komme eh mit dem Fahrrad!" (Also ohne SEK!)

 

 

Dann vergleichen wir über 3h "Punkt für Punkt", 32 Seiten der Einträge im NWR (jeweils ca. 4 - 5 Einträge) mit meinen WBK´s, und finden etliches. Waffen die ich nie hatte, die es gar nicht, oder nicht mehr gibt, die verkauft sind, oder auch simple Dreher zwischen "Wechselsystemen" und "Wechselläufen (scheint für uns im NWR sehr beliebt zu sein). Das war offensichtlich seine Hauptsorge, der Abgleich aller meinern WBK´s mit dem NWR und die RICHTIGSTELLUNG.

 

Dann fertig! "Jetzt will ich noch EINEN der XY Schränke sehen, und - - ? ? die Waffe XYZ, die, laut ihren Angaben, in diesem Schrank ist."

 

Kein Problem, ist ein 1er, der wird geöffnet, die GELADENE Waffe (Pistole) von mir entnommen, Waffe entladen, dem Beamten leer vorgezeigt, dann übergeben, die Seriennummer präsentiert - "O.K., alles in Orndung, das war´s".

 

Das Pulver, der ganze Sprengstoff, kein Thema, kein Wort, nicht mal erwähnt.

 

Dann, zum Ende, "Alles O.K., hier ist die neue WBK, hier der Kostenträger für die WBK, bitte überweisen, die Kontrolle, na ja, die war so nebenbei auf dem Heimweg, kostet nix, viel Spaß."

 

Ja, und das ist kein Märchen, ist so vorgekommen in einer süddeutschen Großstadt, UNI-Stadt, vorwiegend links und alternativ geprägt, vor nicht mal 4 Wochen.

Und ob ihr das nun glaubt oder nicht, das ist hier "normal", und dies seit unzähligen Sachbearbeitern hier und seit meiner ersten WBK hier im Jahr 1975

 

 

Ok, jetzt haben wir also das Setting für den follow-Up Shitpost so wegen Widerruf aufgrund unsachgemäßer Lagerung und so.

 

Beachten: so 3-4 Wochen Zeit lassen damit, sonst wirkt es unrealistisch.

 

Solider Grundaufbau der Story, nur zwei grobe Schnitzer:

 

A) das mit der telefonischen Voranmeldung in süddeutschen Bundesländern war zu dick aufgetragen, weis jeder das dass nicht stimmt

 

B) der Trollversuch mit WBK von 1975 war auch nicht gut fundiert, WBKs gibt es seit 1972 in D (Inkrafttreten WaffG 1971) du hättest also mit WBK von 1971 oder 1969 trollen müssen.

 

 

 

 

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4 hours ago, callahan44er said:

Man KANN natürlich ein leeres Magazin in der Waffe haben.

 

Kann man schon, darf man auch, aber was gibt's da zu kontrollieren??? Eine irgendwie unscharf definierte "ordentliche" Aufbewahrung stelle ich mir bei Waffen, die dazu gedacht sind, dass man die Magazine tatsächlich wechselt, eher ohne Magazin vor. 

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8 hours ago, november said:

Sag mal, hast du bei der Waffensachkunde gepennt? Deine komischen Ausknock-Fantasien lasse ich jetzt einfach mal unkommentiert so stehen, die sagen alles über deine Expertise.

 

Da liegt leider das Grundproblem: Fehlendes juristisches Grundverständnis. Dafür muss man nicht nur "stumpf" wörtlich Gesetzte zitieren, sondern diese auslegen:

 

Als Fahrschüler übst du auch nicht die tatsächliche Gewalt über das Kfz aus, da der Fahrlehrer jederzeit die Kontrolle übernehmen kann.

Beim Juwelier mit dem Brillantring in der Hand übst du auch nicht die tatsächliche Gewalt über den Ring aus, wenn du ihn kurz anfassen darfst.

 

Rechtsgrundlage ist u.a.

 

Wobei Besitz mit tatsächlicher Gewalt gleichgesetzt werden kann nach § 854 BGB:

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

 

Leider kennen die wenigsten Kommentatoren bereits den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

 

§ 858 BGB:

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

 

§ 859 BGB:

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

 

Im Bereich von Schusswaffen kommt dann noch aufgrund der erheblichen Gefahr hinzu:

§ 32 StGB:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

Bei der Durchsetzung der Rechte kann noch abgestuft werden, ob die Waffe geladen ist, bzw. der Dritte Zugang zu Munition hat. Eine nicht geladene Waffe ohne Munition stellt eine wesentlich geringere Gefahr dar, als eine durchgeladene Schusswaffe. Genau wie oben dargelegt prüfen Gerichte.

Bearbeitet von Ebert79
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10 hours ago, Ebert79 said:

Tatsächliche Gewalt über eine Sache (hier Schusswaffe bzw. "verbotenes Magazin"): Die tatsächliche Gewalt übe weiterhin ich aus, solange meine Schusswaffe durch einen anderen Schützen neben mir Richtung Ziel abgefeuert wird. Ich habe zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit die Waffe entweder dem Schützen zu entreißen oder diesen notfalls durch körperlichen Angriff "auszuknocken". Die tatsächliche Gewalt über eine Schusswaffe verliere ich, sobald die Distanz zwischen Schützen und mir so groß wird, dass ich nicht mehr in dessen Handlungen eingreifen kann. Diese Distanz könnte auch das angebliche Urteil erklären, mit dem Foto einer Jagdwaffe in den Händen eines Unbefugten aufgrund des zu hohen Fotoabstandes.

 

Also das am Entreißen oder Gewaltausübung zu definieren ist schon sehr seltsam. Direkte Beaufsichtigung ist eine andere Sache.

 

Aus einem anderen Rechtsgebiet, wo die Definitionen eindeutiger sind: Im Fliegen in Amerika jedenfalls gibt es sowohl den "pilot in command" als auch, für andere Zwecke, den "sole manipulator of controls." Ich darf, auch ohne Fluglehrer zu sein, jeder x-beliebigen Person jederzeit überlassen, die Kontrollelemente des Flugzeugs zu bedienen. Ist auch ganz praktisch wenn der Flieger keine Quer- oder Seitenrudertrimmung hat und ich mal etwas nachschauen will. Zur Kontrolle auf den Horizont und die Instrumente sowie nach Verkehr draußen schaue ich natürlich trotzdem alle paar Sekunden, muss aber eben nicht gleichzeitig die Flügel gerade halten wenn der Flieger das nicht selbst kann. Auf diese Weise gibt es z.B. Zehnjährige, die ein Flugzeug perfekt landen können, mit Hilfe eines Sitzkissens und nötigenfalls Papas Hilfe mit den Seitenruderpedalen wenn die Beine zu kurz sind. Dabei bleibe aber einerseits ich jederzeit verantwortlich für alles, was mit dem Flugzeug passiert, kann mich nicht mit den Entscheidungen meines Passagiers herausreden. Anderseits habe ich jederzeit absolute Autorität, Weisungen zu erteilen oder die Kontrollelemente zu übernehmen, und die andere Person hat dem unbedingt Folge zu leisten. Beschwerden könnten nach der Landung bei den zuständigen Stellen eingereicht werden. Allerdings darf ich den Flug eben nicht als von mir alleine ausgeführt in mein Logbuch eintragen, was eine andere Stundenzahl ist als meine Stunden als PIC.

 

Analog kann ich wohl davon ausgehen, dass wenn ich eine Person -- der nicht der Umgang mit Waffen anderweitig untersagt ist -- unter meiner Aufsicht schießen lasse und sichergestellt habe, dass meinen Weisungen Folge zu leisten ist und nach menschlicher Erfahrung Folge geleistet wird, ich die Kontrolle über die Waffe behalte. Auf die Weise gibt es bei uns Kinder, die noch nicht in der Grundschule sind, aber ein AR-15 aus dem Liegen gar nicht schlecht schießen. Das geht, und zwar sicher. Natürlich überlässt denen der Papa nicht die Entscheidung, wann und auf was zu schießen sei. Natürlich wissen die nicht die Kombination zum Waffenschrank. Er organisiert das sinnvollerweise auch so, dass er in der Tat physisch eingreifen könnte. Aber der eigentliche Kontrollmechanismus ist doch, dass er Weisungen erteilt, deren Befolgung er jederzeit kontrollieren kann und auch tatsächlich kontrolliert.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Keine Frage: Wenn die Person sich an alle Anweisungen hält, ist das der Optimalfall. Deswegen aber juristisch auch nicht so spannend ;)

 

Ich gehe immer vom schlimmsten Fall aus (vgl. Gefahrenabwehr der Polizei); d.h. der Schütze mit deiner Waffe dreht durch und möchte bewusst Schaden anrichten.

Und genau solche Fälle möchte auch der Gesetzgeber nicht: Unbefugte, die mit Schusswaffen Schaden anrichten können. Daher argumentiere ich auch mit den möglichen Mitteln, die dem Waffenbesitzer dann zur verfügung stehen, wobei diese mit einem "Ausknocken" noch nicht ausgereizt sind, sollte dieser eine Kurzwaffe bei sich führen.

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32 minutes ago, Ebert79 said:

Ich gehe immer vom schlimmsten Fall aus (vgl. Gefahrenabwehr der Polizei)

 

Ich ging beim Hund meiner Vermieter, nicht meinem eigenen, nach hinreichendem Gassigehen mit Üben davon aus, dass "Halt" auch "Halt" bedeutet. (Aber nur wenn ich es sage.) Meine Einschätzung war auch richtig. Ein Wort oder eine Handgeste und Kaninchen mit Selbstmordabsichten konnten dem direkt vor der auf den Boden gedrückten Schnauze herumlaufen. Wenn sie auf ihn geklettert wären, wäre er immer noch liegengeblieben. Das alles übrigens ohne irgendwelche Brutalissimoausbildung nach Carl Tabel (aber doch nach den gleichen Prinzipien, nur halt mir eher sanft ausgeübter Konsequenz statt Brutalissimo, zugegebenermaßen auch mit einem Elektrohalsband, das hinreichende Wirkung bei einer Einstellung zeigte, die ich selbst mit Salzwasser auf der Haut im Selbstversuch nicht als schmerzhaft empfand, welche Technik Tabel nicht hatte). Er hat mich nicht einmal enttäuscht. Dafür durfte er auch an einigen Orten, an denen eigentlich die Leine vorgeschrieben ist, frei laufen. Muss man für sich wissen, wem man auf eigenes Risiko vertraut. Er durfte frei herumlaufen und beschnuppern, was er beschnuppern wollte. Ich hatte die tatsächliche Gewalt darüber, was gehetzt oder erlegt wird.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

nur halt mir eher sanft ausgeübter Konsequenz statt Brutalissimo, zugegebenermaßen auch mit einem Elektrohalsband, das hinreichende Wirkung bei einer Einstellung zeigte,


Hat jetzt mit dem Thema nichts zu tun, genau wie Dein Post, aber wer zur Ausbildung seines Hundes ein Elektrohalsband braucht, der macht was falsch. Ich habe jahrelang Hunde ausgebildet und Hunde gehabt - die haben weder Schläge noch so ein Scheissding gesehen. 
Hunde bildet man mit Konsequenz aus, nicht mit Strafe, der Hund gehorcht dann zwar auch, aber einigen Hundrassen, die nach dem Stafprinzip erzogen wurden - denen würde ich nicht den Rücken zudrehen…

 

Wer heute immer noch nach Tabel ausbildet, der glaubt auch immer das für die Jagd ein Drilling reicht. Es gibt aber auf beiden Gebieten Fortschritte…

Bearbeitet von weissblau
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16 minutes ago, weissblau said:

die haben weder Schläge noch so ein Scheissding gesehen. [...]  aber einigen Hundrassen, die nach dem Stafprinzip erzogen wurden - denen würde ich nicht den Rücken zudrehen…

 

Wie gesagt, habe ich ausführlich, gar mit Salzwasser auf der Haut, an mir selbst ausprobiert, und bei dem Hund in Frage -- zugegeben auch sonst mit anderen Hunden usw. eher ein Weichei -- nie in einer Stärke benutzt, die mir entfernt schmerzhaft erscheinen würde. Es erleichtert eben den Übergang von der langen Leine zum freien Laufen. Das Wirkungsprinzip bei richtiger Anwendung ist nicht eine "Strafe", sondern eine Erinnerung. Mit der wiederum kommt man einfacher dazu, dass ein Kommando tausendmal nacheinander korrekt ausgeführt wurde. Damit sitzt es nicht aus Furcht, noch nicht einmal aus Wunsch nach Belohnung, sondern nach einem der wirkmächtigsten Prinzipien, nämlich der Gewohnheit. Irgendein Zwangsmittel, wie eben die lange Leine, benutzt jeder, und wenn das Elektrohalsband viel weniger einwirkt als auch nur mit geringem Tempo in die Leine zu laufen, dann scheint mir das nicht unmoralisch, sondern eben ein kleiner Trick, etwas, das ich weiß und er nicht. In der Übergangsphase, in der ich ihm den Trick nicht verraten wollte, habe ich, nur damit er nicht auf einen Zusammenhang mit dem Halsband kommt, oft nicht einmal das Steuergerät einstecken gehabt. Ich finde die Dinger genial -- klar, sie eröffnen die Möglichkeit des Missbrauchs, aber das tut jede andere Einwirkungsmöglichkeit auch. Ich verwende auch beim Reiten eine Gerte, ohne aber den Gaul zu verprügeln. Eine kleine Berührung der Hinterhand kann aber Wunder wirken. Und moderne Elektrohalsbänder haben auch nichts mit dem Teletakt eines Jägersmannes anno 1970 gemein -- zur Beurteilung rate ich wirklich zum Selbstversuch unter Bedingungen mit maximaler elektrischer Leitfähigkeit zur eigenen Haut.

 

Was, um aufs Thema zurückzukommen, eben darauf hinführt, dass die tatsächliche Gewalt nichts mit physischer Gewalt zu tun hat, sondern mit aus Erfahrung gewonnener Zuverlässigkeit.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 13 Stunden schrieb Ebert79:

 

Tatsächliche Gewalt über eine Sache (hier Schusswaffe bzw. "verbotenes Magazin"): Die tatsächliche Gewalt übe weiterhin ich aus, solange meine Schusswaffe durch einen anderen Schützen neben mir Richtung Ziel abgefeuert wird.

Du liegst wie so öfter falsch.

Es gibt vom OLG Hamm ein Urteil wonach derjenige der die Möglichkeit zur Schussabgabe hat auch die tatsächliche Gewalt ausübt.

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vor 15 Stunden schrieb Ebert79:

Wo ist da die Substanz? Eigentlich sollte man dich von diesem Forum ausschließen.

 

Schade, dass weder Du noch ich das hier zu entscheiden haben, nicht wahr?

 

Wobei das bei Dir auch nur viel Text, aber wenig Substanz ist.

So wie bei vielen anderen hier.

 

 

vor 15 Stunden schrieb Ebert79:

sonst definiere ich das wie folgt

 

Tja, da war's wieder...

 

vor 5 Stunden schrieb Ebert79:

Da liegt leider das Grundproblem: Fehlendes juristisches Grundverständnis.

 

Und trotzdem gibtst Du hier "Tipps" und "besuchts" andere als "Beistand", wenn sie mit Behörden zu tun haben...

 

...insofern wundert Dein spezielles Verhältnis zu Behörden dann auch nicht mehr besonders.

Bearbeitet von TT01
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