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IGNORED

Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?


frosch

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Moin!

Ein Bekannter hatte letzte Woche eine Waffenaufbeqahrungskontrolle.

Dabei fiel auf, das in einer Jagdwaffe das Magazin fehlte.

Dem Kontrollierten schwante Ungemach, weswegen er auch die Nachfragen zum Verbleib des Magazines unbeantwortet gelassen hat.

Fanden die Kontrollettis nicht so witzig,aber schließlich ist es ja keine Magazinkontrolle…

Moral von der Geschicht: Entferne Deine Magazine nicht! (Oder hab wenigstens ein Ersagzmagazin, was Du zeigen kannst)

 

Die unterstellen doch glatt, dass Du das Teil gefüllt in der Jagd-Hose hast…


frogger

Bearbeitet von frosch
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Auch das Ersatzmagazin könnte gefüllt in der Tasche stecken. Also zeig die Kaufbelege für alle Magazine vor, und die Magazine, und wehe Du besitzt ein Magazin mehr als Belege! Dann hast Du nämlich bestimmt zwei mehr, und das letzte ist gefüllt in der Jackentasche. Genau...

 

Solange es kein registriertes Magazin ist, ist das ohne Bedeutung.

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vor 10 Minuten schrieb neon38:

Find ich jetzt schon interessant. Ein Magazin ist ja Teil der Waffe und somit auch Gegenstand der Kontrolle - oder sehe ich das falsch?!

Ein Magazin ist kein wesentliches Waffenteil...

Bei mir werden die Magazine, teils befüllt, nicht bei den Waffen aufbewahrt!

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vor 17 Minuten schrieb neon38:

Find ich jetzt schon interessant. Ein Magazin ist ja Teil der Waffe und somit auch Gegenstand der Kontrolle - oder sehe ich das falsch?!

 

Manche Sammler- oder Gebrauchtwaffen kommen auch ohne Magazin, was macht man dann?

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Ich bin auf meine nächste und erste Kontrolle schon gespannt.

Besitze ˋn PCC mit Glock-Lower und Glock KW.

Allerdings Glock 21/20. Rechne damit, dass ich beweisen werden muss, dass die Mags nicht in‘s PCC passen.

 

Aber nochmal, auch im Kontext mit den anderen Kontrollbeschreibungen der letzten Zeit ist das schon

bedenklich, dass offenbar inzwischen teils deutlich über das rechtlich vorgegebene Kontrollszenario

versucht wird hinauszugehen.

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27 minutes ago, neon38 said:

Ein Magazin ist ja Teil der Waffe und somit auch Gegenstand der Kontrolle - oder sehe ich das falsch?!

Auch große Magazine, die vor dem Stichtag erworben und der Behörde gemeldet wurden, haben rechtlich die gleiche Stellung wie eine Dose Cola. Die können überall verteilt in der Wohnung rumliegen und selbst Unbefugte dürfen die besitzen. Bei einer Aufbewahrungskontrolle werden normalerweise ALLE Magazine und Munition vorher ausgelagert, damit die Kontrolle schneller zu Ende ist. Fragen wie "wo sind die Magazine" werden beantwortet mit "Magazine sind keine wesentlichen Teile der Waffe". Einzige Ausnahme sind große Magazine nach dem Stichtag, die wie echte Waffen behandelt werden müssen und im Schrank zu lagern sind und bei der Kontrolle vorzuzeigen sind.

 

11 minutes ago, Domenicus said:

Nur, wenn es ein in die Waffe eingebautes Magazin ist, aber um die geht es hier nicht.

Sicher? No nie von gehört :/

 

Wenn man die Aufbewahrungskontrolle besonders spaßig gestalten möchte, zerlegt man vorher alle Waffen komplett und lagert nur noch die nach WaffG wesentlichen Bestandteile im Schrank. Nächste Eskalationsstufe, alle Bauteile miteinander vermischen. Das wird lustig ..

Bearbeitet von Ebert79
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vor 3 Stunden schrieb frosch:

Moin!

Ein Bekannter hatte letzte Woche eine Waffenaufbeqahrungskontrolle.

Dabei fiel auf, das in einer Jagdwaffe das Magazin fehlte.

Dem Kontrollierten schwante Ungemach, weswegen er auch die Nachfragen zum Verbleib des Magazines unbeantwortet gelassen hat.

Fanden die Kontrollettis nicht so witzig,aber schließlich ist es ja keine Magazinkontrolle…

Moral von der Geschicht: Entferne Deine Magazine nicht! (Oder hab wenigstens ein Ersagzmagazin, was Du zeigen kannst)

 

Die unterstellen doch glatt, dass Du das Teil gefüllt in der Jagd-Hose hast…


frogger


Sorry, ich entferne die Magazine fast immer. Sie liegen in den neuen Tresoren (nach neuem Recht!) geladen im Tresor (weil legal) und bei alten Tresoren geladen in einem anderen Tresor.

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vor 7 Minuten schrieb Ebert79:

Auch große Magazine, die vor dem Stichtag erworben und der Behörde gemeldet wurden, haben rechtlich die gleiche Stellung wie eine Dose Cola. Die können überall verteilt in der Wohnung rumliegen und selbst Unbefugte dürfen die besitzen

Das glaube ich, ist so nicht richtig.


Habe den Gesetzestext jetzt nicht vor Augen.

Sinngemäß heißt es, dass das Verbot für Magazine vor Stichtag erworben, bei Personen die die Magazine Anmelden.
Nur für diese Personen greift das Verbot nicht.


Für Magazine nach den Stichtag erworben, muss eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragt werden und die Sicherungsstufe ist vorgegeben.


Magazine vor den Stichtag müssen jedoch vor wegnehme Unbefugter gesichert sein.


Denke, da reicht die Sicherung wie bei freie Waffen.


Wenn ich nicht irre.

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vor 19 Minuten schrieb MB69:

Ich bin auf meine nächste und erste Kontrolle schon gespannt.

Besitze ˋn PCC mit Glock-Lower und Glock KW.

Allerdings Glock 21/20. Rechne damit, dass ich beweisen werden muss, dass die Mags nicht in‘s PCC passen.

 


Unsere kapieren das nicht mal.

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Man möge mich korrigieren aber auch "große" Magazine sind, sofern man dafür nicht die passende Waffe besitzt, frei erhältliche Gegenstände, für deren Verkauf es noch nicht mal eine Altersbeschränkung gibt.
 

Was Magazine in Waffen angeht - zu meiner Anfangszeit hatten wir zwei Pistolen als Vereinswaffen. Wer die nach Gebrauch und Reinigung mit eingeführtem (leerem) Magazin in den Schrank gelegt hat, bekam einen Einlauf.
Und der Vorstand war ein alter Kommiskopp, bei dem böse Zungen behaupten er wäre länger beim Bund gewesen, als ihm gut tat.

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vor 33 Minuten schrieb chief wiggum:

Man möge mich korrigieren aber auch "große" Magazine sind, sofern man dafür nicht die passende Waffe besitzt, frei erhältliche Gegenstände, für deren Verkauf es noch nicht mal eine Altersbeschränkung gibt.

"Große Magazine" sind verbotene Gegenstände, nur bei angemeldetem Altbesitz wird das Verbot nicht wirksam. Deshalb gibt es auch kein Mindestalter.

Kannst ja mal schauen, wo es in D noch "große Magazine" zu kaufen gibt.

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vor 1 Stunde schrieb neon38:

Find ich jetzt schon interessant. Ein Magazin ist ja Teil der Waffe und somit auch Gegenstand der Kontrolle - oder sehe ich das falsch?!

Wie kommst Du denn da drauf? Muss ich mir jetzt noch 40 weitere 1911er kaufen, weil die Magazine alle eine Waffe brauchen? Was ist mit den Magazinen für die ich gar keine Waffe besitze? Und von Drittanbietern nachträglich gekaufte Magazine? 

 

Nein, ein entnehmbares Magazin ist kein Waffenteil.

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vor einer Stunde schrieb Ebert79:

Auch große Magazine, die vor dem Stichtag erworben und der Behörde gemeldet wurden, haben rechtlich die gleiche Stellung wie eine Dose Cola. Die können überall verteilt in der Wohnung rumliegen und selbst Unbefugte dürfen die besitzen.

 

Dafür, dass Du hier regelmäßig meinst, Rechts- und Verhaltenstipps geben zu müssen, ist das schon recht... bedenklich.

 

 

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