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IGNORED

Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK


EL Heat

Empfohlene Beiträge

Zwischenfrage:

Innerhalb der ersten 3 Jahre muss ich nach Erteilung WBK (bei mir 25.07.2022) weiterhin neben Zuverlässigkeit und Eignung das Bedürfnis nachweisen.

 

Dazu mindestens 1x pro Monat oder 18x im Jahr in einem Verein Schießen gehen.

- Das MUSS jedes Mal mit ALLEN Waffen erfüllt sein? 

12/18x Glock, Zastava, Fabarm, OA M9 oder reicht da wiederum 12/18x allgemein mit erlaubnisspflichtigen Waffen?

 

4/6er Regel quasi dann erst ab dem 5.Jahr? 

 

Habe hier unterschiedliche Meinungen gefunden. 

 

Vgl.:

1. Zeitraum: 3 Jahre nach Erteilung der ersten WBK (Fortgesetzte Bedürfnisprüfung I)

Gem. §§ 4 III, 14 III WaffG hat die Behörde  spätestens 3 Jahre nach Erteilung der ersten WBK erneut auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen. Es muss anhand eines Schießbuches vom Schützen glaubhaft gemacht werden, dass regelmäßig einmal pro Monat (also 12 Mal pro Jahr), oder 18 Mal pro Kalenderjahr (wenn das Monatlichkeitskriterium nicht erfüllt werden kann) Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben wurde.

 

 

2. Zeitraum: 5 Jahre nach Eintragung einer ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe (Fortgesetzte Bedürfnisprüfung II)

"Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt.  Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen."

Quelle: Schützenverein in Bayern (Hersbruck)

 

Ich weis Bayern ist nicht Sachsen aber 4 III und 14 III WaffG sollten überall gleich sein?

 

 

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vor einer Stunde schrieb EL Heat:

Zwischenfrage:

Innerhalb der ersten 3 Jahre muss ich nach Erteilung WBK (bei mir 25.07.2022) weiterhin neben Zuverlässigkeit und Eignung das Bedürfnis nachweisen.

 

Dazu mindestens 1x pro Monat oder 18x im Jahr in einem Verein Schießen gehen.

- Das MUSS jedes Mal mit ALLEN Waffen erfüllt sein? 

12/18x Glock, Zastava, Fabarm, OA M9 oder reicht da wiederum 12/18x allgemein mit erlaubnisspflichtigen Waffen?

 

4/6er Regel quasi dann erst ab dem 5.Jahr? 

 

Habe hier unterschiedliche Meinungen gefunden. 

 

Vgl.:

1. Zeitraum: 3 Jahre nach Erteilung der ersten WBK (Fortgesetzte Bedürfnisprüfung I)

Gem. §§ 4 III, 14 III WaffG hat die Behörde  spätestens 3 Jahre nach Erteilung der ersten WBK erneut auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen. Es muss anhand eines Schießbuches vom Schützen glaubhaft gemacht werden, dass regelmäßig einmal pro Monat (also 12 Mal pro Jahr), oder 18 Mal pro Kalenderjahr (wenn das Monatlichkeitskriterium nicht erfüllt werden kann) Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben wurde.

 

 

2. Zeitraum: 5 Jahre nach Eintragung einer ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe (Fortgesetzte Bedürfnisprüfung II)

"Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt.  Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen."

Quelle: Schützenverein in Bayern (Hersbruck)

 

Ich weis Bayern ist nicht Sachsen aber 4 III und 14 III WaffG sollten überall gleich sein?

 

 

Also keine Ahnung wo du diesen Schwachsinn her hast, aber sobald du deine WBK hast heißt es entweder 

Einmal im Quartal (3 Monate) oder 6 mal im Jahr pro Waffengattung ( Kurz und Langwaffe)

 

Habe mir eben nochmal den Paragraphen durchgelesen und finde nirgends einen Hinweis dass du innerhalb der ersten 3 Jahre so viel schießen musst 🤔

 

Bearbeitet von WreckingBall
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Woher kam der Text und hast du dir die Gesetzestexte mal selber durchgelesen?

Die paragraphen sind natürlich überall gleich, sie sind aber nicht so wie dort beschrieben

 

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung aus dem Paragraph 4 hat nix mit Schießsterminen zu tun!

Im Paragraph 14 ist 12/18 für den erstmaligen Erwerb, danach reicht für den Erhalt 4/6 und ab 10 Jahren sogar nur eine einfache Mitgliedschaft. Bei Überkontingent Waffen streiten sich allerdings die Geister was im Text steht und wie der Text gemeint wurde, hier kann es durchaus wieder passieren das 12/18 gefordert wird(zusätzlich zur Wettkampfteilname), diese Forderung kommt aber nur von einzelnen Behörden 

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Ja selber gelesen und im 4er KEINEN Hinweis gefunden das ich nach 3j weiterhin 12/18x schießen muss😅

 

Der Text kam von einem Kameraden der in Bayern schießt.

 

Frage ist für mich beantwortet, danke!

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15 hours ago, EL Heat said:

anbei das Schreiben der DSU von heute.

 

Zitat daraus:

 

Quote

Nur in den letzten 24 Monaten vor dem ersten Bedürfnisantrag "muss" ein solcher [persönliches Schießbuch als Nachweis] geführt werden.

 

Ein initiales Bedürfnis wird nur mit den vergangenen 12 Monaten begründet, nicht 24 - siehe WaffG § 14 Abs. 3. Die rückblickenden 24 Monate sind relevant für die Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach 5 und 10 Jahren, siehe WaffG § 14 Abs. 4. Und zumindest bei "uns" bestätigt der Verein die Termine anhand seiner Schießkladde, und nicht nach persönlichen, potentiell phantasievollen Aufzeichnungen des Schützen. Diese Aufzeichnungen muß der Verein(!) sowieso gemäß § 15 Abs. 1 S. 7 WaffG führen - aber diese Pflicht begründet sich jedoch durch die Prüfung des fortwährenden Bedürfnisses nach § 14 Abs. 4, deckt aber natürlich die 12 Monaten Rückbetrachtung für Erstbescheinigungen nach § 14 Abs. 3 mit ab.

 

@carcano stammt das von Dir?

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vor 16 Stunden schrieb EL Heat:

 

1. Die DSU sieht die „schießsportliche Vereinigung“ in Riesa, so wie sie existiert, wohl als „ihr angehörigen Verein“ an.

Der Threadstarter dürfte damit aus Sicht der DSU deren „mittelbares Mitglied“ sein.

 

2. Es sieht nicht so aus, als mache „man“ der DSU einen Vorwurf. Dass ein Richter die Durchsuchung bei der DSU erlaubt hat, ist damit zumindest erstaunlich.

 

3. Die Inhalte der Ziffern 1 (24 Monate) und 11 des Schreibens (Vorsatzdelikt) machen mich aber im Hinblick auf die Kompetenz des Verfassers des Schreibens zumindest nachdenklich.

 

4. Der Ansatz der Behörde reduziert sich damit vermutlich auf die - wohl erfolglos bleibende - Unterstellung der „Nichtexistenz“ der schießsportlichen Vereinigung in Riesa. 

 

5. Die vorhandenen Bedürfnisbescheinigungen der DSU, die den Threadstarter betreffen, sind aktenkundig und damit „offenkundig“.

 

6. Für den Threadstarter bleibt vss. nur die Aufgabe, die Existenz der schießsportlichen Vereinigung plausibel zu machen und und seine Mitgliedschaft in dieser nachzuweisen.  

 

7. Die Behörde scheint - nach derzeitigem Stand - so gut wie „ALLES“ falsch gemacht zu haben. Für den Anwalt sollte es damit eine „gemähte Wiese“ sein.

 

Bearbeitet von webnotar
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  • 1 Monat später...

Guten Abend,

 

ein Teil der Schützenkameraden hat sich entschieden den Forderungen der Behörden Folge zu leisten, ein anderer Teil hat von seinen, durch die Verfassung geschützten Rechten Gebrauch gemacht und juristischen Beistand eingeholt.

 

Mein Anwalt hat am 29.09. ein mehrdeitiges Schreiben aufgesetzt und dem LRA übersandt.

 

Aktueller Stand: Meine WBK liegt immernoch auf dem Amt, das ist Willkür...Ich/wir warten auf die Anwtwort vom LRA.

In der Zwischenzeit schieße ich weiter fleißig und habe meinen 1. Wettkampf absolviert =)

Danke an der Stelle auch an die DSU, die unterstützend bei Seite steht.

 

BG

EL Heat

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1 hour ago, EL Heat said:

Aktueller Stand: Meine WBK liegt immernoch auf dem Amt, das ist Willkür...

 

Untätigkeitsklage?

 

1 hour ago, EL Heat said:

Mein Anwalt hat am 29.09. ein mehrdeitiges Schreiben aufgesetzt und dem LRA übersandt.

 

Wie schätzt dein Anwalt deine Chancen ein?

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vor 53 Minuten schrieb Giraffe:

Untätigkeitsklage?

Das wird hier gerne erwähnt, ist aber Unsinn. Wenn die Behörde dem Vorgang alle vier Wochen auf die andere Seite des Schreibtisches schiebt, war sie daran tätig, nur konnte der Vorgang noch nicht abgeschlossen werden.

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1 hour ago, Fyodor said:

Das wird hier gerne erwähnt, ist aber Unsinn. Wenn die Behörde dem Vorgang alle vier Wochen auf die andere Seite des Schreibtisches schiebt, war sie daran tätig, nur konnte der Vorgang noch nicht abgeschlossen werden.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann liegt die WBK aktuell noch bei der Behörde, weil eine erworbene Waffe in diese eingetragen werden sollte? Warum sollte dieser Vorgang nicht zeitnah abgeschlossen werden können?

Bearbeitet von Giraffe
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vor 7 Stunden schrieb EL Heat:

Guten Abend,

ein Teil der Schützenkameraden hat sich entschieden den Forderungen der Behörden Folge zu leisten, 

...

 

Clever deine Kameraden!

 

vor 7 Stunden schrieb EL Heat:

.... ein anderer Teil hat von seinen, durch die Verfassung geschützten Rechten Gebrauch gemacht und juristischen Beistand eingeholt.

.... Mein Anwalt hat am 29.09. ein mehrseitiges Schreiben aufgesetzt und dem LRA übersandt.

 

 

Alles samt keine gute Idee, überhaupt gar keine gute Idee ...

 

vor 7 Stunden schrieb EL Heat:

Guten Abend,

... In der Zwischenzeit schieße ich weiter fleißig und habe meinen 1. Wettkampf absolviert =)

 

 

Das ist schon mal ein guter Anfang und der richtige Weg.

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Guten Tag,

 

eine Klage steht aktuell nicht im Orbit.

Die Behörde wurde in dem Schreiben zur Rückgabe aufgefordert, weil es für die Einbehaltung keine rechtliche Grundlage gibt.

Ich persönlich bin enttäuscht, weil ich am Telefon mehrfach angelogen wurde und mir gesagt wurde, die WBK wird in den kommenden Tagen bearbeitet und zurückgeschickt (anno Mai-Juli).

Und dann kam urplötzlich das Schreiben weswegen der Thread existiert.....

 

Wie hoch die Chancen stehen, das lässt sich aktuell noch nicht absehen. Vermutungen helfen da auch nicht weiter.

 

Bei allen Mitgliedern, welche dort (in dem Verein) ihre SK abgelegt haben, wurde diese aberkannt, dass wiederum ist ein eigener Vorgang (nicht davon betroffen).

 

BG

EL Heat

 

 

Bearbeitet von EL Heat
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vor 43 Minuten schrieb EL Heat:

Ich persönlich bin enttäuscht, weil ich am Telefon mehrfach angelogen wurde


Kommunikation mit Behörden nur schriftlich, außer es geht wirklich nur um Banalitäten. Wobei das heutzutage eigentlich für alles gilt, wo wichtige Absprachen getroffen werden.
Es geht leider nicht mehr anders.

Bearbeitet von chief wiggum
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vor 3 Minuten schrieb chief wiggum:


Kommunikation mit Behörden nur schriftlich, außer es geht wirklich nur im Banalitäten. Wobei das heutzutage eigentlich für alles gilt, wo wichtige Absprachen getroffen werden.
Es geht leider nicht mehr anders.

Bin ich ganz bei dir!

Bis Abschluss läuft die Kommunikation ausschließlich über den Anwalt.

 

BG

EL Heat

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Hallo,

ich habe es woanders schonmal geschrieben und die Erfahrungen auch hier im Forum bekräftigen es ….. es wird versucht seitens der Behörde alles in die Länge zu ziehen (so wenig Waffen wie möglich) damit wir irgendwann aufgeben und zum Blasrohrschießen übergehen.

Ich für mich denke die Behörden werden von wenn auch immer unter Druck gesetzt hart an der Grenze und darüber zu bearbeiten.

Nach meiner dreißigjährigen Erfahrung als Sportschütze liegt das Problem wenig am SB sondern Stufen höher.

Meine letzen Einträge haben über 6 Monate gedauert….bevor wieder einer kommt bei mir dauert es zwei Tage … Glückwunsch … aber das ist nicht die Realität.

 

Den neuen und jungen Sportschützen die erstmalig beantragen rate ich „Steherqualitäten“ zu entwickeln, nicht aufgeben.


LG Boba

 

 

 

 

 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb Bobafett:

Hallo,

ich habe es woanders schonmal geschrieben und die Erfahrungen auch hier im Forum bekräftigen es ….. es wird versucht seitens der Behörde alles in die Länge zu ziehen (so wenig Waffen wie möglich) damit wir irgendwann aufgeben und zum Blasrohrschießen übergehen.

Ich für mich denke die Behörden werden von wenn auch immer unter Druck gesetzt hart an der Grenze und darüber zu bearbeiten.

Nach meiner dreißigjährigen Erfahrung als Sportschütze liegt das Problem wenig am SB sondern Stufen höher.

Meine letzen Einträge haben über 6 Monate gedauert….bevor wieder einer kommt bei mir dauert es zwei Tage … Glückwunsch … aber das ist nicht die Realität.

 

Den neuen und jungen Sportschützen die erstmalig beantragen rate ich „Steherqualitäten“ zu entwickeln, nicht aufgeben.


LG Boba

 

 

 

 

 

 

 

Hm, komisch.

Ich kann bei meiner Behörde absolut nichts schlechtes sagen.

Mein Sb ist jederzeit erreichbar, legt mir absolut keine Steine in den Weg etc.

 

Meine erste WBK war nach einer Woche mit zwei Voreinträgen fertig.

 

Einmal habe ich einen neuen Voreintrag gebraucht, angerufen, am selben Tag einen Termin bekommen und zwei Minuten später war der Voreintrag in der WBK.

Auch die Eintragungen der Waffen waren alle am selben Tag erledigt.

 

Meine Gelbe WBK war das selbe.

Angerufen und am selben Tag konnte ich Sie abholen.

 

Wir sind allerdings ein verschlafener Ort wo alles noch ein bisschen persönlicher und anders läuft.

Vielleicht ist das in einer Großstadt anders 🤔

 

Es scheint also doch noch gute Behörden zu geben.

Bearbeitet von WreckingBall
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Freu dich das du so eine Behörde hast und hoffe das es so bleibt.

Ich hatte einen Termin bei meinem SB (nicht die Waffenbehörde) und es war ein angenehmes Gespräch über mein Anliegen.

Auf einmal wurde der SB rausgerufen und kam nach einiger Zeit zurück, wo vorher ein Gespräch war waren jetzt nur noch knappe Ansagen.

Auch sein Kollege war erstaunt über die Wandlung, die gefühlte Raumtemperatur ist ins arktische Gesunken. So kann es auch kommen.

Auch Sachbearbeiter haben Vorgesetzte und die können manchmal schon komisch sein wenn der Bürger seine Rechte kennt.

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@WreckingBall

vor 7 Stunden schrieb Bobafett:

Meine letzen Einträge haben über 6 Monate gedauert….bevor wieder einer kommt bei mir dauert es zwei Tage … Glückwunsch … aber das ist nicht die Realität.


Nochmal Glückwunsch….ich gönne Dir so eine schnelle Bearbeitung durch deine Behörde.

Aber es ändert nichts an an den Wartezeiten und Problemen der anderen „Zehntausend“

 

LG B

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Vielleicht ist das mit den Behörden gar nicht so dramatisch.

Hier sind ja viele Betroffene aus allen Ecken der Republik die Erfahrungen gemacht haben.

 

Idee, vielleicht kann der Moderator so ne „Dingsda Abstimmungstabelle“ (weiß nicht wie das heißt) einstellen mit der Frage ….persönliche Erfahrungen mit den Behörden 👍oder👎dann hätte man mal einen Anhaltspunkt und nicht nur seinen kleinen Ententeich.

 

LG B.

 

 

 

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Ich habe jetzt keine Lust 8 Seiten zu lesen...daher mal die Kurzfassung :

 

Auch wir haben davon mitbekommen, haben uns etwas gewundert da wir ja "etwas" weiter weg wohnen. Einigen konnten wir schon helfen.

 

Trotzdem gilt : Wer unsere Hilfe braucht, einfach melden. Gerne könnt ihr in allen Fällen eure Waffen bei uns Einlagern lassen wenn die Behörde Druck macht. 

 

Für die User im Forum ist das Gratis, wir müssen zusammenhalten :)

 

Ich hoffe das beste für alle Betroffenen :s75:

 

Gruß MoeWe W.

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