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IGNORED

Bericht Aufbewahrungskontrolle (Berlin)


Ebert79

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vor 29 Minuten schrieb karlyman:

Berlin ist schon ziemlich speziell. 

 

Wenn man überlegt, dass sie bei uns (Ba.-Wü.) als ganz normale Sachbearbeiter in Alltagskleidung zur Durchführung der Kontrolle kommen...

Bei mir hier in Bayern auch. 
Die wollten sogar in Socken rein. Durften aber ihre Schuhe gerne an behalten. 

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5 hours ago, karlyman said:

Wie, "Vorhandensein" von Waffen....

Du willst jetzt aber nicht ernsthaft erklären, dass Jäger Pimpelmeier in Berlin Behördenbesuche stets nur mit SEK- Einsatz bekommt?

 

Es gibt einen polizeilichen Grundsatz der besagt, dass bei polizeilichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung stets aus Eigensicherungsgründen das SEK hinzuzuziehen ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Zielperson Waffenbesitzer ist oder sein könnte. Ob der Waffenbesitz Legalwaffenbesitz ist, spielt keinerlei Rolle. Ob Waffenbesitz angenommen wird, wird stets vorher geprüft aufgrund von a) polizeilichen Datenbanken wegen Ermittlungsverfahren/Verurteilungen wegen illegalem Waffenbesitz in der Vergangenheit und b) dem Nationalen Waffenregister (NWR).

 

Bedeutet im Klartext ein bis dato völlig „sauberer” Jäger beleidigt angeblich auf Facebook seinen Nachbarn als „Vollidioten”, der erstellt Strafanzeige. Es gibt einen Durchsuchungsbeschluss für die Beschlagnahme der Computer und Mobiltelefone, der Vorgang geht wieder zurück zur Kripo, die planen den Einsatz zusammen mit dem SEK um 06:00 Uhr morgens und rammen die Eingangstür auf. Als Extra gibt es hin und wieder noch einen Flashbang oder der Hund wird mit der Schrotflinte vom SEK erschossen. Da gibt es vorher ganz häufig kein Anhörungsschreiben. Kranke Welt, aber ich kenne bereits mehrere Verfahren/Akten, wo es so gelaufen ist. Häufig kommt dann noch die Waffenbehörde zur Hausdurchsuchung mit, um direkt im Anschluss eine Aufbewahrungskontrolle durchzuführen.

 

Das gilt nicht für rein verwaltungsrechtliche Aufbewahrungskontrollen, da diese als Rechtsgrundlage nicht das Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes oder die StPO nutzen. Das sind jeweils nur Verwaltungsbeamte der Polizei ohne die Erlaubnis selbst Schusswaffen zu führen. Kann aber in einigen Bundesländern anders sein.

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Gerade von dem Kollegen mit der Aufbewahrungskontrolle aus Berlin erhalten:

 

temp-Imaged-O3g-Xr.avif

 

Man beachte die Kästchen Owi-Verfahren, Strafverfahren, Asservate, sonstiges (!!!) -> Kripo / weitere Ermittlungen.

 

Aus einer einfachen Aufbewahrungskontrolle kann also ganz schnell sehr viel mehr werden, wenn diese Kästchen angekreuzt sind.

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Am 15.7.2024 um 15:54 schrieb Varminter:

 

Ja. Du vermittelst - ob mit Absicht oder nicht - den Eindruck, dass du möglichst intensive Kontrollen von Legalwaffenbesitzern befürwortest.

 

Diese Kontrollen, die Zeit, Geld und Nerven kosten, werden als Schikane eines Nannystaates gesehen.

 

Du befürwortest diese Kontrollen.

 

Das wird aus Vorauskriech-Mentalität gesehen, du als ein potentieller Antiwaffen-Blockwart.

 

Ich wills nicht verschreien, aber ich glaube, dein Nick ist damit so verbrannt, als hättest du statt Deo Schweinejauche benutzt.

 

 

Von möglichst intensiv ist nicht die Rede, ich finde auch den Ablauf, wie er hier teilweise beschrieben wird, zu "intensiv" und mehr als notwendig. 

Aber ist es nicht so, dass die Kontrollen gesetzlich vorgeschrieben sind? Diskutiert ihr also über die Abschaffung der Kontrollen, obwohl dies Teil der Gesetzgebung ist? Oder was ist der Hintergrund?

 

Abgesehen davon wurde mir noch nicht verständlich, wo ich beleidigt haben soll.

 

Ich finde, auch in so einem "MÄNNLICHEN" Forum sollte man versuchen, menschlich zu bleiben, auch wenn die Anonymität nicht dazu einlädt. Aber wer weiß, vielleicht bin ich der einzige hier, der das so sieht.

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Am 15.7.2024 um 10:19 schrieb sealord37:

 

Was geht denn so ab? Schwerwiegende Verstöße werden bei den Kontrollen so gut wie gar nicht festgestellt, weil eben jeder seinen Kram ordnungsgemäß verwahrt. 

Ist halt die Frage, was du als schwerwiegend bezeichnest. 

Wenn jemand seine Waffe – unbeaufsichtigt – im Keller neben dem Tresor liegen hat, vielleicht sogar noch mit Munition oder geladen, und er lebt nicht alleine, ist das für mich schon ein erheblicher (und vor allem gefährlicher) Verstoß. Natürlich sind das Ausnahmefälle, aber ich befürchte, dass das deutlich häufiger vorkommen würde, gäbe es die Kontrollen nicht.

 

Wenn du der Meinung bist, dass ausnahmslos jeder sein Zeug ordnungsgemäß verwahrt, dann bin ich definitiv falsch informiert. :o

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Am 13.7.2024 um 10:45 schrieb JoergS:

Nur leider reichen heute ein paar anonyme mails von "besorgten Bürger:Innen", damit der Staatsschutz eine solche "verdeckte Gefährderansprache" durchführt. 

 

Also, ich habe auch Angst vor Dir 🫣

 

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1 hour ago, Pfefferspray said:

und er lebt nicht alleine, ist das für mich schon ein erheblicher (und vor allem gefährlicher) Verstoß

 

Sag mal wie sicherst Du Deinen Autoschlüssel, gefährliche Werkzeuge, Messer, im Haus u.U. den Gasanschluss usw. praktisch alle Dinge die ein Missbrauchspotential haben, wenn jemand mit ihnen Scheiße anstellen will?

 

Schon mal daran gedacht....dass z.B. mit offen und ungesichert in Küchenschubladen liegenenden oder gar offen in Messerblöcken steckenden Messern die meisten Tötungsdelikte im Haushalt entweder mit Vorsatz oder im Affekt begangen werden?

Ich schätze es würde einige Leben retten, wenn alle Messer in einem Tresor aufbewahrt werden und nach Gebrauch dort sofort wieder verschlossen werden....oder etwas nicht?

 

Sollte Winnenden da kommen: https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 da ist nicht nur die Aufbewahrung wenn überhaupt falsch gelaufen...sondern einiges mehr..einfach mal lesen und sich seine Gedanken machen....und ja wenn die Bedingungen stimmen, dann sollte es auch keine Probleme geben wenn eine Waffe offen auch mit Munition im Schrank liegt und daneben der Autoschlüssel, weil die Mitbewohner mit BEIDEN keinen Scheiße bauen.

 

bj68

 

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vor 21 Minuten schrieb BJ68:

 

Ich schätze es würde einige Leben retten, wenn alle Messer in einem Tresor aufbewahrt werden und nach Gebrauch dort sofort wieder verschlossen werden....oder etwas nicht?

 

 

Dann darfst du aber nicht das biometrische Schloss am Geschirrspüler vergessen, ähm da fällt mir grade ein was macht der/ die / das wenn konventional im Waschbecken gespült wird :tease:

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vor 24 Minuten schrieb BJ68:

 

Sag mal wie sicherst Du Deinen Autoschlüssel, gefährliche Werkzeuge, Messer, im Haus u.U. den Gasanschluss usw. praktisch alle Dinge die ein Missbrauchspotential haben, wenn jemand mit ihnen Scheiße anstellen will?

 

Schon mal daran gedacht....dass z.B. mit offen und ungesichert in Küchenschubladen liegenenden oder gar offen in Messerblöcken steckenden Messern die meisten Tötungsdelikte im Haushalt entweder mit Vorsatz oder im Affekt begangen werden?

 

 

 

Die meisten sichern diese Gegenstände (Deliktrelevanz hin oder her) nicht.

 

Denn diese Gegenstände sind ja nicht annähernd so dämonisiert wie alles, was Projektile beschleunigt.  

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vor 11 Stunden schrieb Ebert79:

Jäger beleidigt angeblich auf Facebook seinen Nachbarn als „Vollidioten”, der erstellt Strafanzeige. Es gibt einen Durchsuchungsbeschluss für die Beschlagnahme der Computer und Mobiltelefone

 

Wobei schon allein DAS in keinem gesunden Verhältnis steht und im Grunde auch unnötig ist, da die Beschlagnahme ja für den konkreten Fall gar keine neuen Erkenntnisse bringt. Der Nachbar wird ja den entsprechenden Post der Anzeige als Screenshot beigefügt haben. 

Abgesehen davon, sollten Richter ja genug ausgelastet sein, um nicht wegen sowas einen Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben.

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vor 2 Stunden schrieb Pfefferspray:

Wenn jemand seine Waffe – unbeaufsichtigt – im Keller neben dem Tresor liegen hat, vielleicht sogar noch mit Munition oder geladen, und er lebt nicht alleine, ist das für mich schon ein erheblicher (und vor allem gefährlicher) Verstoß

 

Ja klar

vor 2 Stunden schrieb Pfefferspray:

Natürlich sind das Ausnahmefälle

eben

vor 2 Stunden schrieb Pfefferspray:

aber ich befürchte, dass das deutlich häufiger vorkommen würde, gäbe es die Kontrollen nicht.

Ich befürchte das nicht, bin aber vermutlich auch dämlich genug zu glauben, dass sowas wie gesunder Menschenverstand noch in ausreichendem Maße in der Bevölkerung verteilt ist und dass jedem selbst daran gelegen ist, dass sein Kram nicht in falsche Hände kommt.

 

vor 2 Stunden schrieb Pfefferspray:

Wenn du der Meinung bist, dass ausnahmslos jeder sein Zeug ordnungsgemäß verwahrt, dann bin ich definitiv falsch informiert.

 

Ausnahmslos im Sinne von 100% gibt es nicht, daran ändern aber auch Kontrollen nichts. Welche Informationen du hast und ob du evtl. persönlich Leute kennst, die ihre Waffen im Nachtschrank aufbewahren, weiß ich nicht. Man sollte jedoch die Verhältnismäßigkeit beachten. Kontrollen sind nicht nur ein Eingriff in die Privatsphäre, sondern auch ein personeller Aufwand für beide Seiten, dem ein minimaler Nutzen in Sinne von mehr Sicherheit entgegensteht. Insbesondere unter der Prämisse, dass illegal besessene Waffen eher selten unter gleichwertigem Verschluss gelagert werden und dies ja auch kein allzu großes Problem zu sein scheint.

 

 

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21 minutes ago, sealord37 said:

Abgesehen davon, sollten Richter ja genug ausgelastet sein, um nicht wegen sowas einen Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben.

StA beantragt, Sekretariat legt Richter vor, Richter unterzeichnet und versucht in wenigen (einstellig) Minuten die Akte zu erfassen,

Beschluss geht unterschrieben zurück zur StA, StA schickt an Polizei/Zentrale, dann an Kripo, dann Abstimmung mit SEK, dann Einsatz.

 

Die StA bzw. der Richter wissen zu diesem Zeitpunkt gar nichts von dem SEK / der Verhältnismäßigkeit. Das Entscheidet die Polizei eigenverantwortlich.

 

Beschlagnahme Computer+Handy wird heutzutage immer gemacht.

Bearbeitet von Ebert79
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vor 13 Minuten schrieb Ebert79:

Beschlagnahme Computer+Handy wird heutzutage immer gemacht.

 

Wenn ein Nachbar den anderen Nachbarn mal beleidigt hat (s. Beispiel)...?

Was soll das an Erkenntnissen, über den schon bekannten Vorfall hinaus, bringen? 

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vor 12 Minuten schrieb Ebert79:

Beschlagnahme Computer+Handy wird heutzutage immer gemacht.

 

Das allein ist ja schon so ein Punkt, genau wie die HD selbst, egal ob mit oder ohne SEK. Es gab ja mal sowas wie die Unverletzlichkeit der Wohnung, die nur aus wichtigen Gründen, zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung bei Straftaten aufgehoben werden kann. Mal unabhängig davon, ob das bei einer Beleidigung irgendwie verhältnismäßig ist, auch in Anbetracht des zu erwartenden Strafmaßes, gibt es doch gar keine Notwendigkeit Computer zu beschlagnahmen, wenn derjenige seine Beleidigung öffentlich gepostet hat. Meiner Meinung nach läuft da ne Menge schief und solche HD´s haben eher den Charakter einer Zersetungsmaßnahme, von den Besten gelernt....

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

 

Wenn ein Nachbar den anderen Nachbarn mal beleidigt hat (s. Beispiel)...?

Was soll das an Erkenntnissen, über den schon bekannten Vorfall hinaus, bringen? 

 

Und sowas wurde auch schon durchgezogen, als ein Berliner Journalist, in Papierform mit Unterschrift, den kreativen Lebenslauf einer SPD-Abgeordneten publik gemacht hat. Schlussendlich keine Straftat, nicht mal eine OWI, keinerlei Bedarf irgendwelche Beweise erheben zu müssen, blieb nur die Zersetzungsmaßnahme.

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vor 37 Minuten schrieb Ebert79:

Beschluss geht unterschrieben zurück zur StA, StA schickt an Polizei/Zentrale, dann an Kripo, dann Abstimmung mit SEK, dann Einsatz.

Die Anträge für die Beschlüsse sind im PC bei der Staa vor formuliert, "mit besonderer Vorsicht" wird hinzugefügt.

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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Irgendwann werden bestimmt die Aufbewahrungen von Küchenmesser kontrolliert.:grin:

Der Probelauf dazu findet auf Kreuzfahrtschiffen statt: Die Köche müssen ihre Messer in Einzeltresoren nach Dienstende wegsperren, der Schlüssel ist bei den Sicherheitsleuten. 

Ansonsten: Für Heuschrecken, Heimchen und Analogkäse genügen die Finger der rechten Hand. 

vor 14 Stunden schrieb Ebert79:

Das sind jeweils nur Verwaltungsbeamte der Polizei ohne die Erlaubnis selbst Schusswaffen zu führen. Kann aber in einigen Bundesländern anders sein.

Wer zur Aufbewahrungskontrolle mit der Schutzweste aufläuft (Gruß an die Nachbarn) ...

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vor 8 Minuten schrieb Josef Maier:

Der Probelauf dazu findet auf Kreuzfahrtschiffen statt: Die Köche müssen ihre Messer in Einzeltresoren nach Dienstende wegsperren, der Schlüssel ist bei den Sicherheitsleuten. 

 

 

Wobei ich vermute, dass das weniger Misstrauen gegen die Köche ist... als vielmehr Vorsorge bezüglich "Terrorabwehr" auf dem Schiff. 

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vor 14 Stunden schrieb Ebert79:

Aufbewahrungskontrollen, da diese als Rechtsgrundlage nicht das Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes oder die StPO nutzen. Das sind jeweils nur Verwaltungsbeamte der Polizei ohne die Erlaubnis selbst Schusswaffen zu führen. Kann aber in einigen Bundesländern anders sein.

 

So bei uns in BRB, zur bisher einzigen Kontrolle, noch vor Erteilung der WBK, kamen die beiden Kontaktbereichsbeamten (was für ein Name für nen ABV) und haben sich den Safe angesehen.

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Am 13.7.2024 um 16:24 schrieb JPLafitte:

Eine nicht angekündigte überfallartige Kontrolle kann dazu führen das der kontrollierte durch das betreten der Beamten/Staatsdiener seiner Räumlichkeiten zu einem "Straftäter" wird was er da er sich an die Gesetze gehalten hat bis zu diesem Zeitpunkt nicht war.

Er darf sich an seinen unverschlossenen Waffen und Zubehör erfreuen solange er sich alleine in seiner Wohnung aufhält, das "eindringen" betreten der Wohnung mit dem Hinweis auf Repressalien (ohne dem LWB mitzuteilen das er sich Strafbar macht wenn noch etwas das bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Tresor verschlossen sein muss) ist in meinen Augen das herbeiführen einer Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) durch die "Obrigkeit".

 

Wer allerdings bei einem angekündigten Kontrolltermin nicht aufgeräumt hat ist selber schuld. 

 

Genau - und am Besten bringt man dann die meisten Waffen in den Tresor und empfängt die Beamten an der Tür mit geholsterter Kurzwaffe.
Auf dem eigenen Grundstück führst du deine Waffe nämlich nicht.
Quelle: 
Waffg, Anlage1 
Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
4.
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb
der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums
oder einer Schießstätte ausübt,

 

Wäre mal gespannt, wie eine Kontrolle verläuft, wenn man das "bringt".

 

 

Bearbeitet von J4S
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