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IGNORED

Bericht Aufbewahrungskontrolle (Berlin)


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Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 09:16 schrieb Homi:

Einem LWB würde so ein Mist garnicht erst in den Sinn kommen.

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Doch! Kenne die Aktenlage: Unangekündigte Kontrolle in NRW. Man vermutet die Ex-Frau hat ihn bei der Behörde angeschwärzt.

Kurzwaffen+geladene Magazine hat der gelagert in einem nicht abgeschlossenen Plastik-Koffer im Schlafzimmer mit extra ausgeschnittenem Schaumstoff für Waffe+Magazin.

Folge: Beschlagnahme + Ermittlungsverfahren. Ergebnis: Weil der schon so alt war Einigung mit Staatsanwaltschaft: Entzug WBK + Vernichtung der Waffen + Einstellung des Verfahrens.

Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 09:45 schrieb Ebert79:

Ergebnis: Weil der schon so alt war Einigung mit Staatsanwaltschaft: Entzug WBK + Vernichtung der Waffen + Einstellung des Verfahrens.

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Und die Welt wurde wieder einmal +1 sicherer.

 

Hier geht es nicht um Aufbewahrungskontrolle.

Hier geht es um Schnüffeln, Beifang, und den erhobenen Zeigefinger des Staates.

 

Sicherheit juckt die Ordnungsämter nicht. Wenn es so wäre wären Kontrollen auf gaaaaaanz andere Sachen fixiert.

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Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 09:27 schrieb uwewittenburg:

Früher die Jäger die ihre Waffen an der Garderobe ablegten u.s.w.!

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Und wo genau war da früher ein Problem?

Dann hingen die Gewehre halt nach der Jagd am Garderobenhaken, genauso wie der Flobert oder die 16er Doppelflinte am Nagel neben der Tür zum Stall.

War früher in jedem zweiten Bauernhof so und außer den Ratten ist niemand zu Schaden gekommen oder gar erschossen worden.

Irgendwie war früher die Gesellschaft noch nicht so krank wie heute.

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Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 07:17 schrieb Pfefferspray:

 

Ich kann beide Seiten verstehen. 

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Ich nicht.

Unverletzlichkeit der Wohnung.

 

Bei mir wird kontrolliert,

bei anderen nicht.

 

Ich würde erstmal beim "Anschwärzer" kontrollieren..

Hatten wir diese Woche auch beim Nachbarn.......Anschwärzungsversuch des einen Nachbarn beim andern wg. Schwarzarbeit......ZOLL volles Programm.

 

Der eine Zollbeamte hat dann alles richtig gemacht. Ist beim Nachbarn - dem Anschwärzer in den Garten gegangen, weil der Anschwärzer ja schön zugeguckt hat. Und hat dann schön zu Ihm vor allen Nachbarn gesagt, er müsse sich keine Sorgen machen war alles i.O.  :headbang:.

 

Dann hat man mit einem schlag neue Freunde in der Straße.:spiteful:

 

 

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Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 10:00 schrieb thomas.h:

Und wo genau war da früher ein Problem?

Dann hingen die Gewehre halt nach der Jagd am Garderobenhaken, genauso wie der Flobert oder die 16er Doppelflinte am Nagel neben der Tür zum Stall.

War früher in jedem zweiten Bauernhof so und außer den Ratten ist niemand zu Schaden gekommen oder gar erschossen worden.

Irgendwie war früher die Gesellschaft noch nicht so krank wie heute.

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Ja früher war alles besser, da hat der Vater dann die zerschossene Scheibe bezahlt und der Junior bekam ein ordentliche Tracht Prügel und alles war in Ordnung. Mangels FB und Insta hat vor Jahren niemand erfahren dass der Nachbar beim üben den Junior in den Rücken, dort wo es zensiert wird getroffen hat.

Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 07:11 schrieb Pfefferspray:

Das funktioniert natürlich nur, wenn die Kontrollen nicht angekündigt werden. Eine Aufbewahrungskontrolle mit vorheriger Terminvereinbarung dient lediglich dazu, die Daten abzugleichen, aber kann nicht dazu geeignet sein, die Aufbewahrung zu kontrollieren.

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Eine nicht angekündigte überfallartige Kontrolle kann dazu führen das der kontrollierte durch das betreten der Beamten/Staatsdiener seiner Räumlichkeiten zu einem "Straftäter" wird was er da er sich an die Gesetze gehalten hat bis zu diesem Zeitpunkt nicht war.

Er darf sich an seinen unverschlossenen Waffen und Zubehör erfreuen solange er sich alleine in seiner Wohnung aufhält, das "eindringen" betreten der Wohnung mit dem Hinweis auf Repressalien (ohne dem LWB mitzuteilen das er sich Strafbar macht wenn noch etwas das bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Tresor verschlossen sein muss) ist in meinen Augen das herbeiführen einer Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) durch die "Obrigkeit".

 

Wer allerdings bei einem angekündigten Kontrolltermin nicht aufgeräumt hat ist selber schuld. 

Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 10:05 schrieb Valdez:

Ich würde erstmal beim "Anschwärzer" kontrollieren..

Hatten wir diese Woche auch beim Nachbarn.......Anschwärzungsversuch des einen Nachbarn beim andern wg. Schwarzarbeit......ZOLL volles Programm.

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Habe ich bei einer anderen Behörde schon erlebt. Kontrolle bei mir, auf dem Amt mal nach dem Grund der Kontrolle erkundigt und es wurde mir mitgeteilt das ich angezeigt wurde. Da der "gute Bürger" ja mein Grundstück betreten musste

um den fraglichen Zustand in Augenschein zu nehmen wollte ich wegen Hausfriedensbruch den Namen erfahren - es war eine "anonyme" Anzeige. Vorher wurde mir aber gesagt das "anonyme" Anzeigen nicht bearbeitet werden - die hätten 

zumindest sagen können das es Klaus Mustermann oder John Doe gewesen sei. 

Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 14:24 schrieb JPLafitte:

 

Wer allerdings bei einem angekündigten Kontrolltermin nicht aufgeräumt hat ist selber schuld. 

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Hier stelle ich mir dann immer die Frage nach der Definition "aufgeräumt".

Das keine Partonen oder Waffen frei rumliegen sollten , klar.

 

Sind wir schon soweit, dass wenn man einen "unordentlichen" Schrank hat, z.B. aus Platzmangel als nicht mehr zuverlässig gilt, weil es dem Kontrolleur nicht passt ?

Geschrieben

Naja, die Frage ist schon berechtigt. Ich darf meine Waffen in meinen umfriedeten Grundstück führen. Kommt dabei ein Kontrolleur, kann das ja kein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften sein. Genauso wenig, wie wenn ich die Teile gerade putze...

Es muss halt gewährleistet sein, dass kein anderer Zugriff erhält. Wenn man denen natürlich dann erzählt, dass die Kinder Rüdiger und Gabi damit gerade Räuber und Gendarm gespielt haben und leider noch nicht dazu gekommen sind, die wieder zurück in den Waffenschrank zu räumen, ist das eher ungünstig.

Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 18:23 schrieb msk:

Ich darf meine Waffen in meinen umfriedeten Grundstück führen.

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Das würde ich bei einer Vorortkontrolle aber lassen. Grade wenn die Waffe geladen wäre. Umgang mit Waffen eigentlich auch zu Hause nur zu einem " vom Bedürfnis umfassten Zweck".  Wenn der IPSC Schütze Holsterübung macht wird das vom Gesetz gedeckt sein. Aber irgendeinen Sinn muss man dann erst mal den "Besuchern " darlegen. Das es den Begriff " Führen " nur ausserhalb der eigenen Wohnung /des befriedeten Grundstücks gibt heißt nicht das jeder umgeschnallt und durchgeladen zu hause Waffen mit sich rumtragen darf.

 

So jedenfalls sehe ich das Thema........

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 13.7.2024 um 18:40 schrieb PetMan:

Das würde ich bei einer Vorortkontrolle aber lassen. Grade wenn die Waffe geladen wäre. Umgang mit Waffen eigentlich auch zu Hause nur zu einem " vom Bedürfnis umfassten Zweck".  Wenn der IPSC Schütze Holsterübung macht wird das vom Gesetz gedeckt sein. Aber irgendeinen Sinn muss man dann erst mal den "Besuchern " darlegen. Das es den Begriff " Führen " nur ausserhalb der eigenen Wohnung /des befriedeten Grundstücks gibt heißt nicht das jeder umgeschnallt und durchgeladen zu hause Waffen mit sich rumtragen darf.

 

So jedenfalls sehe ich das Thema........

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Naja, genau genommen ist der Umgang (nicht mit der Aufbewahrung verwechseln) daheim gar nicht gesetzlich geregelt, die Vorschriften zum Führen beziehen sich auf den Bereich außerhalb Deines Grundstücks. Wenn die Waffen außerhalb des Schranks hast, dann bewahrst Du sie ja nicht gerade auf, sondern machst etwas damit (putzen, üben, irgendwas ranbauen, was auch immer). Idealerweise etwas, das auch mit dem Zweck zu tun hat.

 

Was ich nur sagen will: Bei einer unangemeldeten Kontrolle können sich die Waffen eben auch außerhalb des Waffenschrankes befinden. Dafür gibt es gute und legale Gründe.

Bearbeitet von msk
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  Am 13.7.2024 um 03:21 schrieb Proud NRA Member:

Kann natürlich sein, dass sie Dir wenn Du zuhause keine schnüffelnden Fremden haben willst oder keinen Urlaub nehmen willst, die Karte lochen, 

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Ich erinnere mich an ein Urteil in welchem der Name des Volkes schrub, man könne die Waffenschränke ja so platzieren daß die Wohnräume nicht betreten werden müßten. Blöd daß der Normalo so viel Platz (Nebenraum mit separater Haustüre) eher nicht hat. Aber direkt hinter der Wohnungstüre sollte genügen.

  Am 13.7.2024 um 14:34 schrieb JPLafitte:

...es war eine "anonyme" Anzeige. Vorher wurde mir aber gesagt das "anonyme" Anzeigen nicht bearbeitet werden ...

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Statt einer Frage besser eine Strafanzeige gg. Unbekannt wegen falscher Beschuldigung u.a.m.? Die freundliche Polizei (oder war es der Staatsanwalt?) hat mir auf dem Weg schon mitgeteilt, wer denn der freundliche hoplophobe und rassistische Nachbar war. Ich hatte gelegentlich Besuch von unseren Befreiern, inkl. Personen von Farbe, und die trugen der Einfachheit halber schon mal woodland zur Einnahme eines Kaltgetränkes und Kameradschaftspflege zu den Verbündeten. Offiziell passierte natürlich nichts. 

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  Am 13.7.2024 um 18:52 schrieb msk:

 

Naja, genau genommen ist der Umgang (nicht mit der Aufbewahrung verwechseln) daheim gar nicht gesetzlich geregelt, die Vorschriften zum Führen beziehen sich auf den Bereich außerhalb Deines Grundstücks.

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Es ist vieles nicht gesetzlich geregelt und wird trotzdem gegen den LWB genutzt. Siehe Schlüsselurteil, um mal nur ein Beispiel zu nennen. Beim Umgang mit Waffen zu Hause werfe ich mal die Begriffe " wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen " und " vom Bedürfnis umfassten Zweck " in den Raum. Was Richter aus sowas machen sehen wir andauernd. Und der " vom Bedürfnis umfasste Zweck  " schwebt über allem was wir mit unseren Waffen tun. 

  Am 13.7.2024 um 18:52 schrieb msk:

Was ich nur sagen will: Bei einer unangemeldeten Kontrolle können sich die Waffen eben auch außerhalb des Waffenschrankes befinden. Dafür gibt es gute und legale Gründe.

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Stimmt, dafür gibt es legale Gründe. Sollte dann aber auch ein allgemein anerkannter legaler Grund sein.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 13.7.2024 um 14:38 schrieb Hunter375:

Und wer Leute in das Haus/Wohnung lässt wenn Waffen rum liegen ist schon etwas dämlich.. denen kann man auch nicht helfen

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Hier im Saarland hatte einer ein nicht angemeldetes Gewehr aus Zeiten wo die noch bei Neckermann im Katalog standen mit im Tresor. Neben seinen legalen Langwaffen. War sich keiner Schuld bewusst. Die hatte er ja legal erworben damals...................nur leider das anmelden vergessen..........................Dümmer geht immer, egal wie hoch die Messlatte dafür liegt

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 09:09 schrieb uwewittenburg:

Leider reicht bei Waffen nur eine!

Anonyme Anzeigen werden der Staa zugeleitet und bei Verdacht auf Waffen kommt die Akte in der Regel mit einem DB zurück.

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Was soll das für ein "Verdacht auf Waffen" denn sein? Wenn jemand LWB ist, dann ist doch klar, dass er Waffen hat, was gibts da noch zu verdächtigen? Und wozu dann ein DB? 

Geschrieben
  Am 13.7.2024 um 07:11 schrieb Pfefferspray:

Ganz einfach aus dem Grund, dass es davon abhalten soll, seine Waffen einfach herum liegen zu haben, oder wer weiß, was da noch so abgeht.

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Was geht denn so ab? Schwerwiegende Verstöße werden bei den Kontrollen so gut wie gar nicht festgestellt, weil eben jeder seinen Kram ordnungsgemäß verwahrt. 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 13.7.2024 um 18:40 schrieb PetMan:

Umgang mit Waffen eigentlich auch zu Hause nur zu einem " vom Bedürfnis umfassten Zweck"

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Wobei das so, für die EIGENE Wohnung gerade nicht im WaffG steht, wohl aber für fremde Wohnungen. Was zu dem Schluss führen muss, dass der Gesetzgeber den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" hier nicht vorschreibt.

 

  Am 13.7.2024 um 18:40 schrieb PetMan:

Aber irgendeinen Sinn muss man dann erst mal den "Besuchern " darlegen.

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Besser wärs, denn ein, für die Kontrollierenden, nicht ganz koscherer Sinn, könnte zu "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" führen. Das lässt sich ja recht schnell hinkonstruieren.

  Am 13.7.2024 um 18:40 schrieb PetMan:

Das es den Begriff " Führen " nur ausserhalb der eigenen Wohnung /des befriedeten Grundstücks gibt heißt nicht das jeder umgeschnallt und durchgeladen zu hause Waffen mit sich rumtragen darf.

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Durchgeladen ließe sich auch schwer argumentieren, ohne, dass man unsachgemäßen Umgang unterstellen kann. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie ich sowas überzeugend erklären sollte.

Wobei ich mich erinnere, dass es sogar eine Frage im Katalog für die Sachkunde gab, wo man als Sportschütze seine Waffe laden darf. Und da war in der eigenen Wohnung eine richtige Antwort.

Bearbeitet von sealord37

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