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IGNORED

gelbe WBK Anzahl Waffen


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Geschrieben

Hallo,
mal ne ganz blöde Frage...wenn mein Sohn mit dem KK schießen anfängt braucht er irgendwann ja auch ein eigenes Gewehr, alles andere macht ab einem gewissen Niveau auch einfach keinen Sinn mehr. Abgesehen von der Verfügbarkeit guter KK Unterhebelrepetierer, stellt sich dann die Frage wie man das Thema lösen kann. 
Ich würde ihm dann ja gerne eine Waffe kaufen, aber hab dann das Problem das mir diese Waffe ja einen Platz in der WBK weg nimmt, sprich ich mit meinen Disziplinen und der Waffe vom Sohn dann im Überkontingent wäre. Noch dazu mit 2 Waffen gleichen Typs und Kalibers für die gleichen Disziplinen. Oder wird mir die Waffe dann nicht auf das Grundkontigent angerechnet?

Gruß

Carsten

Geschrieben (bearbeitet)

Du bist ein Spaßvogel.

 

Wenn DU die Waffe(n) auf DEINE WBK nimmst, damit dein minderjähriger (?) Sohn damit schießen kann, dann gehen DIR die Plätze auf der WBK Gelb und auch vom "Kontingent" (das von der Grünen für KW und Halbautomaten) ab. 

 

Wenn er 18 ist, kann er die ja auf seine WBK übernehmen, wenn du wieder freie Plätze brauchst. Sind ja nur max. 4 Jahre.

 

Auf Gelb hast du 10 Plätze "frei". Wie du die füllst, 10x KK, ist dir überlassen. Blöd ist es, wenn du heute schon die 10 erreicht oder sogar übererfüllt hast. Dann musst du deine Frau überzeugen ....

Bearbeitet von Sal-Peter
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Geschrieben (bearbeitet)

Unterhebelrepetierer = Gelb und Gelb hat kein Grund und Überkontingent, Gelb ist auf max 10 begrenzt

Ob und wie viele von den 10 Waffen gleichen Typs und Kalibers sowie Disziplin sind ist vollkommen unerheblich da Du auf Gelb 10 Waffen kaufen kannst ohne weitere nachfragen, Du kannst auch 10 mal die gleiche Waffe kaufen. 

Sollte es mit den 10 Waffen eng werden müsste man sich natürlich was einfallen lassen. Aber was spricht dagegen wenn Dein Sohn "Deine" Waffe verwendet so lange bis er alt genug ist für eine eigene WBK? Du musst ja sowieso immer mit auf dem Stand und ihn im zweifelsfall beaufsichtigen, dann kannst Du sowieso nicht schießen wenn er schießt und er muss zuschauen während Du schießt. Ein "fliegender Wechsel" an der Waffe wäre also vollkommen easy

Bearbeitet von BlackFly
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Geschrieben
Gerade eben schrieb cz75sp:

Wenn du mehr als zehn „gelbe“ Waffen haben möchtest, musst du m. E. versuchen, die KK-Büchse mit auf der grünen WBK eingetragen zu bekommen. 

Das wird schwierig, wenn er schon eine "geeignete" Waffe für die Disziplin hat, denn dann wäre die neue nicht "erforderlich".

 

Ich nehme mal an, es handelt sich bei der begehrten Waffe um ein KK Matchgewehr für 50m Liegendschießen oder Dreikampf?
Denn bei UHR braucht nun wirklich nicht jeder eine eigene Waffe, meine UHRs "teilen" sich meine Familie UND noch 3 Kiddies aus dem Verein.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb H.S.:

Auf die gelbe Sportschützen-WBK kannst Du 10 mal exakt die selbe Waffe eintragen, das interessiert exakt niemanden!

Mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Ja nach Behörde wird Dir sammeln bzw. horten unterstellt werden.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb grizzly45:

Mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Ja nach Behörde wird Dir sammeln bzw. horten unterstellt werden.

Dann soll mir die Waffenbehörde im WaffG zeigen wo steht, dass ich nicht mehrmals die identische Waffe auf gelb kaufen darf... ich kenne da Kollegen, die gerade im Ordonanzbereich 5-6 identische Waffen haben.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb H.S.:

Dann soll mir die Waffenbehörde im WaffG zeigen wo steht, dass ich nicht mehrmals die identische Waffe auf gelb kaufen darf... ich kenne da Kollegen, die gerade im Ordonanzbereich 5-6 identische Waffen haben.

Das kannst Du dann vor dem Verwaltungsgericht sicher denen erklären. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb grizzly45:

Das kannst Du dann vor dem Verwaltungsgericht sicher denen erklären. 

Aus genau diesem Grund habe ich bei meiner Rechtsschutzversicherung explizit angefragt ob so ein Fall mit versichert ist und würde jedem empfehlen ebenfalls eine entsprechende Versicherung abzuschließen (man weiss nie wofür man es noch brauchen kann)

Geschrieben (bearbeitet)

Innerhalb der 10 Waffen wird schwer mit §8 und Waffenhorten zu argumentieren sein. Ausweislich der Gesetzesmaterialien hat die 10-Regel die Funktion das Horten von Waffen zu unterbinden,  mithin betrachtet der GG also  10 Waffen auf gelb gerade nicht als Horten. Weitergehende Einschränkungen wurden für die Gelbe WBK nicht vorgenommen und es wurde bereits in früheren Waffenrechtsänderungen klargestellt, das ein Nachweis der Erforderlichkeit für die Erteilung der Besitzerlaubnis (vulgo Eintragung der Schusswaffe in die Gelbe) gerade nicht erforderlich ist.

 

https://dserver.bundestag.de/btd/16/077/1607717.pdf Seite 20 (Erstes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes)

Zitat

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8 WaffG. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Abs. 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Er- werbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist.

 

§8 kann nur zur Anwendung kommen, wenn die Waffe nicht Sportlich nutzbar ist

 

 

Anbei: Vor dem Aufkommen der verstellbaren Match-Schäfte war es nicht unüblich, das Leistungsschützen für den Dreistellungskampf 3 KK-Gewehre hatten, jedes auf die jeweilige Disziplin eingestellt.

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
25 minutes ago, H.S. said:

Dann soll mir die Waffenbehörde im WaffG zeigen wo steht, dass ich nicht mehrmals die identische Waffe auf gelb kaufen darf... 

 

§8 ... Es muss immer noch ein "besonders anerkennenswertes" Bedürfnis vorliegen. Bei Gelb hat der Gesetzgeber das vereinfacht, aber eine Bedürfnis für eine größere Zahl identischer Waffen wäre wohl eher schwer zu begründen. Ersatzwaffe, unterschiedliche Visierung, unterschiedliche Möblierung, vielleicht auch einfach unterschiedlich eingeschossen schiene mir noch plausibel. 

 

Geschrieben

Und warum beantragst du keine zweite oder dritte gelbe WBK ?

Ich hab so viele KKs im Tresor und die will keiner haben . Ich höre mit dem ganzen Hobby auf und werde nicht mal meine Jagdwaffen für einen vernünftigen Preis los. Aber das gehört nicht zum Thema.

Ich habe mehrere gelbe WBK die habe ich wenn eine voll war ohne Probleme bekommen.

 

 

Schöne Grüße 🖖 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

§8 ... Es muss immer noch ein "besonders anerkennenswertes" Bedürfnis vorliegen. Bei Gelb hat der Gesetzgeber das vereinfacht, aber eine Bedürfnis für eine größere Zahl identischer Waffen wäre wohl eher schwer zu begründen

 

Dieser Argumentation steht gerade die Begründung für die Begrenzung der gelben WBK entgegen. Zuvor war über §8 ein unbestimmtes zahlenmäßiges Bedürfnis die Grenze, jetzt hat der GG den Bestand von 10 auf gelb explizit als des Waffenhortens unverdächtig eingestuft

 

Die Zitierstelle aus dem Entwurf 2008 hat heute  noch Gültigkeit und wurde bei der Änderung 2020 perpetuiert:

 

Zitat

Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, 

 

Es wird gerade kein Bezug genommen auf Abs.3 Satz 1 Nr 3: 

 

Zitat
3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

Die Erforderlichkeitsprüfung entfällt also nach dem ausdrücklichen Willen des GG. Lediglich die allgemeine Anforderung das die Waffe zum sportlichen Schießen bei einem Schießsportverband zugelassen sein muss kann über Abs. 2  hergeleitet werden

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Gearaffe:

@Lusches  Wohl die letzte Gesetzesänderung verschlafen?

Das kann sein ich habe trotzdem so viele eventuell auch weil ich Jäger bin . Jetzt schreibe ich sie alle um auf meinen Sohn und dann bin ich sie los . Obwohl sie jetzt schon einige gemeldet haben das sie an den KKs interessiert sind. Es ist nicht einfach gebrauchte Waffen los zu werden. 
 

Schöne Grüße 🖖 

Geschrieben

Nein, die Gelbe WBK hat mit Jägern überhaupt nichts zu tun, steht ja auch groß vorne drauf, dass die nur für Sportschützen ist. Als Jäger hättest Du ja auch alles einfach auf Grün kaufen können, und kannst das bis heute noch unbegrenzt.

Du hast so viele, weil Du die vor der Gesetzesänderung als Sportschütze darauf erworben hast, als die Anzahl der Waffen auf Gelb noch unbegrenzt war. Nun ist die Gelbe auf 10 Waffen begrenzt bei Neuerwerb.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Lusches:

Das kann sein ich habe trotzdem so viele eventuell auch weil ich Jäger bin . Jetzt schreibe ich sie alle um auf meinen Sohn und dann bin ich sie los . Obwohl sie jetzt schon einige gemeldet haben das sie an den KKs interessiert sind. Es ist nicht einfach gebrauchte Waffen los zu werden. 
 

Schöne Grüße 🖖 

Ist er  auch Jäger ?

Geschrieben

Anders kann es ja nicht sein, sonst wäre ja bei 10 Schluss (außer er kann darüber hinaus ein Bedürfnis nachweisen, dann auf grün) und er müsste die Waffen ja über 2/6 über einen langen Zeitraum erwerben.

Geschrieben

Sollte ich hier etwas falsches Schreiben so bitte ich die "Rechtsgelehrten" mir dieses unter Bezug auf das Waffengesetz (bitte Paragraph als Zitat) und nicht als Auslegung irgendeiner Person oder Ansammlung von Personen welche sich im Wahn glauben ein Gesetz zu gestalten zu belegen. 

 

Wir haben die WBK in Gelb auf der bis zu 10 Waffen ohne Bedürfnis gekauft werden können, weitere Waffen der Art welche Ursprünglich auf die Gelbe WBK kamen können jetzt nur über die "Bedürfnisschiene" der Verbände mit Voreintrag auf eine Grüne WBK gekauft werden. Hierzu wurde meines Wissen keine Menge oder Kontingent angegeben sondern nur eine stichhaltige Begründung des Erwerbs/Besitz dieser Waffe, dazu zählen unter anderem (wenn man sich an die Sportordnung hält) 

die Möglichkeit einer Reservewaffe sowie verschiedene Visierungen oder Schäftungen. 

Die Grüne WBK beinhaltete früher neben den Bekannten Kurzwaffen und Halbautomatischen Gewehren auch die Repetiergewehre wie KK-Mehrlader oder Ordonanzgewehre und auch hier war keine "Mengenbegrenzung" bei den Repetiergewehren 

zu finden, diese war nur bei Kurzwaffen (2) und den SLG (3) vorhanden die aber auch mit erweiterten Auflagen Umgangen werden konnte. Eine generelle "Mengenbegrenzung" bei Schußwaffen für legale Waffenbesitzer ist nicht vorhanden, Auflagen

die zu einer erschwerten Anschaffung führen waren vorgesehen um dieses Einzuschränken. 

In keinem Gesetz steht das dem rechtschaffenden Bürger der sich an die Gesetze hält nur X Waffen zugestanden werden, eine Einschränkung der Waffen basiert immer nur auf die Auslegung oder Interpretation einer einzelnen Person oder Gruppe

die leider nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. 

Und falls mir jetzt einer einen Strick aus meiner Auslegung drehen will: Nicht immer haben Personen oder Gruppen die dem Gesetz/Recht verpflichtet sind sich daran gehalten sondern sich so verhalten wie sie dachten das andere sich wünschen das

sie sich so verhalten (ein paar Sch.....hunde waren schon darunter die es aus eigenem Willen taten).

 

Ich bitte euch noch einmal, belegt eure Aussagen mit dem Gesetz und nicht damit was Verbände, Behörden oder Gerichte fordern - wir halten uns an das Gesetz auch wenn andere es nicht machen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JPLafitte:

10 Waffen ohne Bedürfnis gekauft

Da geht es schon los. Natürlich steht ein Bedürfnis hinten dran, ohne das gibt es nichts. Des weitern muss das Bedürfnis von einem anerkannten Verband kommen, und die Waffen müssen dann innerhalb des Verbandes innerhalb einer Sportordnung drin sein. 

Geschrieben
Am 15.2.2024 um 23:13 schrieb Sal-Peter:

Das wird schwierig, wenn er schon eine "geeignete" Waffe für die Disziplin hat, denn dann wäre die neue nicht "erforderlich".

 

Ich nehme mal an, es handelt sich bei der begehrten Waffe um ein KK Matchgewehr für 50m Liegendschießen oder Dreikampf?
Denn bei UHR braucht nun wirklich nicht jeder eine eigene Waffe, meine UHRs "teilen" sich meine Familie UND noch 3 Kiddies aus dem Verein.


Hallo,

 

also mit Sicherheit kein Kk Matchgewehr. Ich bräuchte ein .22er Unterhebelgewehr für ihn. Er ist echt gut damit, aber mit meinem Gewehr muss er ca. 20cm unter der Scheibe anhalten und ich kann es nicht mehr tiefer stellen. Ich schiesse selbst mit dem Gewehr schon 2 Disziplinen und das bis zur bayerischen bzw. Deutschen Meisterschaft da will ich ehrlich gesagt auch net viel stellen.

 

Aber ich hab jetzt verstanden das ich dann der „Dumme“ bin weil ich einen Platz auf der wbk verliere wenn ich meinem Sohn eine wettkampfwaffe beschaffen will. Aber naja ist halt so… dann werde ich demnächst wohl beim Bssb anrufen müssen wenn ich mir noch ein Ordonanzgewehr mit geschlossener visierung kaufen will. 

 

Wird aber auch kein Problem werden denke ich. Ich treibe mich auf mehr als genug Meisterschaften und Wettkämpfen rum.

 

Danke für eure Hilfe.

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