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IGNORED

Kubotan Waffenverbotszone


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Geschrieben

Da es Waffenverbotszone und nicht Werkzeugverbotszone heißt... 

Aber wir sind ja in im besten D aller Zeiten, da warte ich noch darauf, dass man dem Bürger aus einem Regenschirm einen Strick dreht. 

 

Kannst ja auch einfach eine Sichel für deinen Rasenschnitt mitführen:

 

Screenshot_20240203_062511.jpg

Geschrieben
  Am 3.2.2024 um 05:30 schrieb MT80:

...da warte ich noch darauf, dass man dem Bürger aus einem Regenschirm einen Strick dreht. 

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Beantrage halt einen Erwachsenen - Waffenschein für einen Regenschirm. Vielleicht schreiben sie Dir in der Ablehnung, daß es den nicht brauche. Könnte dann immerhin für einen Verbotsirrtum reichen. Aber nur "könnte".

Geschrieben

Sind Löffel nicht auch schon verboten worden, da der Sheriff von Nuttingham einem gewissen Robert damit eine Herztransplantation verabreichen wollte?

Seit Riddick wissen wir ja das auch Kaffeebecher nicht nur zum Kaffee trinken genutzt werden können.

Wie bei den "richtigen" Waffen kommt es nicht auf den Gegenstand sondern die den Gegenstand missbrauchende Person an, ein Pflasterstein in den Händen eines Antifisten ist "Handwerkskunst" wohingegen der gleiche Stein in der Hand 

eines Bürgers zu einer Waffe hochstilisiert wird.

 

Geschrieben
  Am 3.2.2024 um 10:27 schrieb JPLafitte:

Sind Löffel nicht auch schon verboten worden, da der Sheriff von Nuttingham einem gewissen Robert damit eine Herztransplantation verabreichen wollte?

Seit Riddick wissen wir ja das auch Kaffeebecher nicht nur zum Kaffee trinken genutzt werden können.

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Bleistifte, ich sag nur Bleistifte.

Geschrieben
  Am 4.2.2024 um 06:01 schrieb Faust:
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Gegen das meiste, was er sagt, ist ja strenggenommen nichts einzuwenden. Dass ausgerechnet jemand, der Selbstverteidigung lehren will, mit diffusen Ängsten arbeitet, die irgendwie relativ seltene Straftaten irgendwelcher Glatzen nicht nur mit der AfD sondern gar noch von SPD-Politikern als angeblich ausländerfeindlich in Verbindung bringt, ist natürlich Schwurbelei. Eigentlich empfiehlt sich ja eine eher emotionslose Risikoanalyse. 

 

Aber man stelle sich einmal vor, ein AfD-ler verknüpfe eine Schule für Selbstverteidigungsangebote mit diffuser Angst vor Ausländern, die irgendwie (Schwurbler gibt's natürlich auch bei der AfD) alles mit allem verknüpft. Ich bin mir nicht sicher, ob dessen Schule lange offen wäre, und sehr sicher, dass sie nicht in der Zeit positiv dargestellt würde.

Geschrieben
  Am 3.2.2024 um 10:21 schrieb karlyman:

Stabiler Schirm (u.a.). 

"Tactical"/"Defender" u.ä. braucht da wahrhaft nicht draufzustehen. 

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"Tactical"/"Defender" u.ä. DARF da wahrhaft nicht draufzustehen. 

Sonst ist es nämlich lt. WaffG eine Waffen ("dazu bestimmt ist...").

 

Btw: Was kann ein Kubotan, was ein Körner nicht kann?

Geschrieben
  Am 4.2.2024 um 08:21 schrieb Sal-Peter:

"Tactical"/"Defender" u.ä. DARF da wahrhaft nicht draufzustehen. 

Sonst ist es nämlich lt. WaffG eine Waffen ("dazu bestimmt ist...").

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Der taktische Stift jedenfalls hat seine taktischen Eigenschaften durch eine Rite in the Rain Miene oder Vergleichbares, nicht? Man kann sich damit aus einem verunfallten Auto befreien und, so man auch im Besitz eines entsprechenden Schreibblocks ist, bei unangenehmem Wetter den Unfall gleich noch aufnehmen...

Geschrieben

Ich persönlich bevorzuge einen stabilen Gehstock aus Holz.

Am unteren Ende habe ich eine Metallspitze angebracht, damit ich im Gelände mehr Halt habe.

Das man in der Stadt damit auch einen Angreifer abstechen kann, steht natürlich nicht drauf!

Bei meinem seltenen Ausflügen in urbane Gebiete habe ich den immer dabei.

Geschrieben
  Am 2.2.2024 um 19:01 schrieb rwlturtle:

Parker Jotter, Vollstahl.

 

Im Angebot unter 10€, fertig.

 

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gel, was für ein Eingang und völlig unnütze Diskussion?

 

Die Person die einem wegen solch einem Kobotan in einer Verbotszone hopps nimmt, sitzt am längeren Hebel.

Am Bahnhof oder sonstwo geht man als LWB jedem Ärger klug aus dem Weg und schreit ggf. nach Hilfe ohne seine Achtung zu verlieren!

Wenn die Sau ihre Handschellen erhalten habe, kann man das Petzauge anwenden.

 

zwi.PNG 

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Geschrieben
  Am 6.2.2024 um 20:09 schrieb Speedmark:

Am Bahnhof oder sonstwo geht man als LWB jedem Ärger klug aus dem Weg und schreit ggf. nach Hilfe ohne seine Achtung zu verlieren!

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Das ist allgemein keine blöde Idee. Wenn die Polizei helfen kann, dann soll sie. Wenn nichts anderes haben die mehr Erfahrung mit der jeweiligen Kundschaft, besseren Versicherungsschutz und einen besseren Leumund bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

 

Was aber, wenn keiner hilft?

Geschrieben

nur mal am Rande ....

 

§42 WaffG:

 

"(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot oder die Beschränkung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist:

1.
auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können,
2.
in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können, und die einem Hausrecht unterliegen, insbesondere in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in Einkaufszentren sowie in Veranstaltungsorten,
3.
in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie
4.
auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, die an die in den Nummern 2 und 3 genannten Orte oder Einrichtungen angrenzen.

In der Rechtsverordnung ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen nach Satz 1 , in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

1.
Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,

...

...

 

Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen.

"

 

Keine ausdrückliche Ausnahmeregelung in Verordnung zur Waffenverbotszone: Waffenverbotszone unrechtmäßig

 

KWS = waffenrechtliche Erlaubnis

Geschrieben

Rechtlich ist es definitiv ein Werkzeug und unterliegt nicht dem Waffenrecht.

Wenn es auch verboten sein soll, muss auch Werkzeug in die Verbotsliste der Allgemeinverfügung aufgenommen werden.

 

frogger

 

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