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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ASE:

Es gibt da eine einfache Lösung für das "Problem"......

 

Zitat

3.4 Schreckschuss-, Reizstoff- undSignalwaffen,

a)die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder

b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

 

Das in grün markierte wird ein Anlage 2 eingefügt und der schlimme "Ansturm" ist vorbei.

 

:unknw: was willst Du damit sagen?

 

Das ist doch heute schon der Fall, dass die Waffen den geltenden Vorschriften (führer nur PTB, heute auch andere EU-Zulassungen erlaubt) entsprechen müssen.

UND dass dies von den Dokumenten (KWS) nicht ausgeschlossen ist.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

Ich habe die SSW in mehr als 30 Jahren 2x gegen Hunde und 1x gegen Zweibeiner eingesetzt.

Die Hunde konnte ich alleine mit dem Knall der Platzpatronen vergrämen, beim Menschen entfalteten 80mg CS ihre Wirkung...

 

Mag sein, dass andere mit Sprays / Gels besser zurecht kommen. Ich würde sie aber ebenso wenig kleinreden.

Eventuell machst du etwas in deinem Leben falsch.

Ich kenne niemanden der sich schon mal verteidigen musste (außer im Beruflichen Umfeld) und du schon drei mal! 

Das Pffer hätte vermutlich auch seinen Zweck erfüllt. 

Gut, ich wohne auf dem Land.....

 

Wie gesagt, unterhaltet euch mal mit eurem Waffenrechts Sachbearbeiter was er oder sie vom KWS und SSW hält und wie hoch der Benefit für den Einzelnen ist. 

Geschrieben

Ach ja, ich persönlich hätte keine Empfehlung an die Judikative wie man dass mit SSW ordentlich regeln sollte oder könnte.

Blöderweise hat die Einführung des KWS in seiner jetzigen Form erst ein "Problem" (wie es die Medien titulieren) geschaffen. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Gewehrgranate:

Wie gesagt, unterhaltet euch mal mit eurem Waffenrechts Sachbearbeiter was er oder sie vom KWS und SSW hält und wie hoch der Benefit für den Einzelnen ist. 

Wozu? Sollte man ebenso den Sachbearbeiter vom Bauamt fragen, was er von Garagen und deren Bauanträgen hält?

 

Das sind Verwaltungsmenschen. Mehr nicht.

Die bekommen einen Antrag auf den Tisch und bearbeiten den nach Aktenlage. Fertig.

 

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

Wozu? Sollte man ebenso den Sachbearbeiter vom Bauamt fragen, was er von Garagen und deren Bauanträgen hält?

Wenn ich Architekt wäre und von Zeit zu Zeit Bauanträge für Garagen einreichen würde, würde ich das tun.

 

vor 3 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

Das sind Verwaltungsmenschen. Mehr nicht.

Ja die sind nicht mehr als Verwaltungsmenschen, aber auch nicht weniger.

vor 3 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

Die bekommen einen Antrag auf den Tisch und bearbeiten den nach Aktenlage. Fertig.

Na ja, wenn man das so sehen möchte von mir aus.

 

 

Es geht in diesem Faden um die kleinen Waffenscheine und die dazugehörigen Schreckschusswaffen.

Jemand der beruflich jeden Tag damit zu tun hat, wird eventuell einen anderen Blick auf die Sache haben als der Inhaber einer solchen Erlaubnis.

Aber gut, wie man in den Wald hineinruft.... so oft muss man sich halt auch mit seiner Schreckschusswaffe verteidigen. Nicht auszumahlen was mit dir passiert wäre hättest du keine gehabt. 

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Gewehrgranate:

Wie gesagt, unterhaltet euch mal mit eurem Waffenrechts Sachbearbeiter was er oder sie vom KWS und SSW hält.... 

Wen meinst du?

Es gibt den Sachbearbeiter in der Waffenbehörde der sich mit dem Verwaltungsrecht befaßt und den Sachbearbeiter der Kriminalpolizei der sich mit Straftaten gegen das WaffG befaßt.

Beide werden unterschiedliche Ansichten dazu haben.

 

Geschrieben

@uwewittenburg

Wen werde ich wohl gemeint haben mit dem ein legal Waffenbesitzer mehr oder weniger regelmäßig Kontakt hat?

 

Auch wenn viele Gutmenschen immer das Gegenteil behaupten, es gibt sie doch, die doofen Fragen.

 

Aber mal davon abgesehen, vermutlich wird die Meinung nicht all zu weit auseinander gehen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Gewehrgranate:

Wen werde ich wohl gemeint haben mit dem ein legal Waffenbesitzer mehr oder weniger regelmäßig Kontakt hat?

Der hat aber naturgemäß abseits des "ja oder nein" zum Antrag mit dem Thema herzlich wenig zu tun. Warum sollte er auch? Merkt man doch in den meisten Waffenbehörden, dass die Sachbearbeiter wenig Ahnung haben womit sie es zu tun haben.

Woher sollte der Sachbearbeiter denn Einbliche in die Sinnhaftigkeit des Führens einer Schreckschusswaffe zum Zwecke der Selbstverteidigung haben? Er wird in der Regel nicht mal sofort mitbekommen, wenn jemand der von ihm eine Erlaubnis erhalten hat in eine derartige Situation gekommen ist. Einfach nicht sein Aufgabenfeld...

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

Da irrst du aber gewaltig!

Auf welchem Wege denn? Vielleicht den Teil, der tatsächlich zu polizeilichen Ermittlungen führt, aber selbst da würde es mich wundern, wenn er davon die Mehrheit mitbekommen würde...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Gewehrgranate:

Ich kenne niemanden der sich schon mal verteidigen musste

 

Das ist ja sehr schön für dich, Opfer von Gewalttaten werden das ein kleinwenig anders sehen. Ich behaupte keineswegs, dass ich SSW für effektive Abwehrmittel halte, aber in die Situation zu kommen, wo man sich verteidigen muss, kann jedem passieren. Und dann ist ggf. eine SSW besser als nix.

Sprüche, wie "du machst in deinem Leben was falsch" sind vollkommen fehl am Platze. Mein Sohn (17) wurde vor nicht allzu langer Zeit auf dem Weg zur Schule von 3 Typen zusammengeschlagen. Am Vortag hatten es schon 2 probiert, aber die mussten sich wieder verpissen. Nächsten Tag dan 3 Mann, zwei davon von hinten und dank Noise Canceling Kopfhörern wurde er vollkommen überrascht. Was falsch gemacht? Offenbar, sich in der Schule nicht von irgendwelchen Deppen rumschubsen lassen.

Meine Frau vor einer Weile. Steht auf dem Bahnhof und wartet auf die S-Bahn, da läuft ein Irrer übern Bahnsteig und schlägt wie wild mit nem anderthalb Meter langen Stock um sich. Wieder was falsch gemacht, warum fährt sie auch mit der Bahn... Und übrigens: wir wohnen auch auf dem Land, aber manchmal muss man eben doch seine Komfortzone verlassen und sich beschissene Ecken begeben.

 

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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb ChrissVector:

..... aber selbst da würde es mich wundern, wenn er davon die Mehrheit mitbekommen würde...

Ja, wundere dich nur.

Einen Unterschied mag es auf dem Lande geben, so die unteren Waffen - oder Jagdbehörden, als die Waffenbehörden die dem LKA angegliedert sind.

Man kann ja nicht alles wissen 😁

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gewehrgranate:

Der Typische Inhaber eines kleinen Waffenscheines ist ein junger Mann (egal welcher ethnischen Herkunft) der diesen nicht beantrag weil er sich schützen will, oder sich rechtlich absichern möchte, sondern weil er es geil findet so ein Ding (SSW) führen zu dürfen. Unsereins (Inhaber von Waffenrechtlichen Erlaubnissen für erlaubnispflichtige Waffen), oder der unbescholtene Bürger der eventuell mal eine Schreckschusswaffe zu Hause hat (für Sylvester oder eventuell wirklich zur Selbstverteidigung)  stellt nur einen relativ kleinen Anteil an KWS Inhabern dar.

 

Jetzt macht euch mal Gedanke bei welcher Personengruppe die Probleme mit den KWS eintreten. Fragt einfach mal euren Waffenrechtssachbearbeiter nach seiner Meinung zum KWS.  

Ich bin ziemlich sicher, dass Probleme überwiegend von den Personen ausgehen, die keinen KWS haben und die auch noch nie was von einer Schießerlaubnis gehört haben.

 

Das bedeutet dann im Umkehrschluss: Je mehr kleine Waffenscheine, desto weniger Probleme.

Man sollte also folgerichtig dafür Werbung machen und die Gebühren senken.

Oder sehe ich das falsch? :-)

 

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Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb uwewittenburg:

Da irrst du aber gewaltig!

 

In Fällen, wo die Verteidigung zu keiner Anzeige und damit zu keinem polizeilichen Vorgang führt werden die auch nichts davon mitbekommen.

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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb uwewittenburg:

Einen Unterschied mag es auf dem Lande geben, so die unteren Waffen - oder Jagdbehörden, als die Waffenbehörden die dem LKA angegliedert sind.

Wem denkst du sind sie in der Regel "angegliedert"?

Es mag in den Ländern etwas anders sein, in denen die Polizei die Waffenbehörde ist, aber in denen, in denen es die Kommunalen Ordnungsbehörden sind dürfte da nicht viel ankommen...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ChrissVector:

Wem denkst du sind sie in der Regel "angegliedert"?

Es mag in den Ländern etwas anders sein, in denen die Polizei die Waffenbehörde ist, aber in denen, in denen es die Kommunalen Ordnungsbehörden sind dürfte da nicht viel ankommen...

Nichts anderes habe ich geschrieben.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

Spätestens aber wenn jemand hier dazu schreibt.

 

Heißt aber nix, auch die Behörden werden mitbekommen haben, dass nicht alles, was hier geschrieben wird auch 100% so stattgefunden haben muss.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Andor:

Nach der Logik gehen auch viele Politiker*innen vor. Verstehe ich nicht --> braucht kein Mensch --> kann weg!

 

Viele wollen so was als Selbstverteidigung (halte ich persönlich für unpraktisch, gibt bessere Möglichkeiten), nutzen sie (wie ich) an Silvester oder sammeln sie.

Und eine aktuell steigende Nachfrage nach KWS kann ich gut verstehen, wenn seit einem Jahr über erschwerte Regelungen um einen KWS zu bekommen und gleichzeitig Ausweitung auf z.B. Armbrüste diskutiert wird.

 

Nö, ich muss das nicht weghaben. Von mir aus kann jeder, der so ein Ding haben will, eins haben. Ich habe nur nie den Sinn verstanden. Also wie soll mir das bei der Selbstverteidigung helfen? Durch einen gezielten Wurf gegen den Kopf des Angreifers?

Für mich ist das irgendwie absurdes Kinderspielzeug.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb sealord37:

In Fällen, wo die Verteidigung zu keiner Anzeige und damit zu keinem polizeilichen Vorgang führt werden die auch nichts davon mitbekommen.

Ja. So sieht´s aus. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und mittlerweile wären die Fälle nach mehr als 20 Jahren auch verjährt. 

 

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass eine SSW in einer möglichen Notwehr-Situation helfen KANN,

weil auch Knall und Mündungsfeuer Eindruck machen/ den Gegner irritieren und nicht zuletzt auch der Reizstoff seine Wirkung erzielen kann.

 

So sollte Selbstverteidigung/ Notwehr grundsätzlich funktionieren: den vermeintlich stärkeren/ sich überlegen fühlenden Gegner überraschen,

die Situation für sich umdrehen, und sich dann - ohne jemandem groß zu schaden - aus der Situation lösen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Mal nebenbei - weil es hier um MeckPomm geht, wisst ihr welche Bevölkerungsgruppe sich derzeit zunehmend mit Gasern bewaffnet? Es sind die Sportfischer. Hat mir ein Kollege erzählt - es kommt derzeit gehäuft zu Raubdelikten im deutsch-polnischen Grenzgebiet beim Nachtangeln... :sla:

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Bearbeitet von Ballerkopp

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