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IGNORED

Egun Käufer behauptet leeres Paket...


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Geschrieben

Frage ist auf der Paketquittung das Gewicht drauf?

 

Ich hatte  den Fall, da wurde behauptet, dass die Lieferung erfolgt sei vollständig und komplett, geliefert wurde nur 1 der 3 Artikel, die anderen 2 seien nicht mehr lieferbar.

Ich hab denen das Email zugestellt worin sie selber schreiben, dass besagte Artikel nicht mehr lieferbar seien, hat die aber nicht interessiert und es wurde mit rechtlichen Schritten gedroht. Als Beweis wurde mir ein Bild der

Paketquittung zugestellt, darauf stand Gesamtgewicht 3.5Kg. Bei den 2 nicht gelieferten Artikeln handelte sich übrigens um eine Waschmaschine und einen Tumbler. Ich hab dann angerufen und gesagt sie sollen doch bitte das mit

den rechtlichen Schritten durchziehen und dem Richter erklären, wieso ein Bügeleisen (der Artikel der wirklich versendet wurde und den wir auch erhalten haben) eine Waschmaschine und ein Tumbler nur 3.5kg wiegen und das die Post das alles für nur 9 Franken transportieren würde. Ich hab (leider) nie mehr was von denen gehört, so wie ich den Mod. verstanden habe, darf man hier keine Namen nennen...

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Sepp71:

Davor fürchte ich mich nicht,

Standardverfahren dürfte eine Strafanzeige gegen dich sein, um Dir Kosten und Unannehmlichkeiten zu bereiten.

 

Die Folgen einer solchen Anzeige können sein:

1. Einstellung des Verfahrens nach §170 (gut) oder §153 StPO (schlecht, kann auch an der Zuverlässigkeit nagen)

2. Das volle Programm: Hausdurchsuchung, Anklage, Verhandlung mit Urteil

 

Zivilrechtlich ist bei Handelsgeschäften zwischen zwei Privatpersonen der jeweilige Wohnsitz der Erfüllungsort.

-Hast Du das Paket mit korrektem Inhalt zur Post gebracht, hast Du deinen Part des Vertrages bereits erfüllt, unabhängig davon, was und wie die Ware beim Empfänger ankommt.

 

 

frogger

 

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb frosch:

 

Die Folgen einer solchen Anzeige können sein:

1. Einstellung des Verfahrens nach §170 (gut) oder §153 StPO (schlecht, kann auch an der Zuverlässigkeit nagen)

2. Das volle Programm: Hausdurchsuchung, Anklage, Verhandlung mit Urteil

 

 

ja klar,

danach Ausbürgerung/ Straflager usw.

 

bleib auf´m Teppich, das Ganze wegen 40 € ???

Geschrieben

Ich werde möglicherweise demnächst aus eGun ganz aussteigen.

 

Im Dezember wurde mein gewerblicher Account, mit ID-Prüfung, illegal übernommen. Mindestens drei Personen wurde ein teures Luftgewehr angeboten, zwei haben bezahlt.

 

Normalerweise bekommt man wenn in einem Nutzerkonto irgendwas geändert wird, Passwort oder hinterlegt E-Mail, eine Rückfrage ob man das auch wirklich ist. Gerade bei ID-bestätigten Accounts sollte es fast nicht so einfach sein eine E-Mail-Adresse zu ändern.

 

Ist aber passiert. Ohne dass ich eine Nachricht über die Änderungen bekommen habe. Erst als mich mehrere "Kunden" fragten wo denn ihre Waffe bliebe.

 

Sehr professionell gemacht. Gute Fotos, gute Beschreibung in fehlerfreiem Deutsch. E-Mail-Adresse und Telefonnummer waren geändert worden, aber plausibel. Mein echter Name (sogar ohne Schreibfehler, was eher selten ist), meine richtige Anschrift und sogar die Webadresse meines Webshops wurden korrekt genutzt. Auf Rückfragen wurde sinnvoll geantwortet.

 

Bisher weiß ich von 4000€ Schaden, plus mein Ruf. Alles wurde bereits an die Polizei weitergeben und Anzeige erstattet von allen Betroffenen. Wie viele da noch kommen... Keine Ahnung. Die Polizei vermutet einige.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

....

2. Das volle Programm: Hausdurchsuchung, Anklage, Verhandlung mit Urteil

.....

frogger

 

 

Aus Erfahrung: Wegen 40,-EUR unterschreibt kein Richter einen Durchsuchungsbeschluss!

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Geschrieben

Gibt es nicht sogar die Möglichkeit, zumindest bei einem Strafverfahren, dass die Polizei beim Versandunternehmen das gespeicherte Gewicht der Sendung ermittelt? Denn auf dem Weg zum Adressaten dürfte es sicherlich mal gewogen werden. Ich habe mir angewöhnt unter Dokumentation von Tag/Zeit vor dem Versand verkaufte Artikel einer Prüfung zu unterziehen, dies sowie das Verpacken filmisch festzuhalten und das dem Käufer mitzuteilen. Ganz sachlich. Noch nie Probleme gehabt.

 

Ist anstrengend, aber heutzutage wohl nötig.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb gipflzipfla:

Betrug ist und bleibt immer noch Betrug. Unabhängig von der Schadensumme.

....oder etwa nicht ?

 

Das Zauberwort welches Staatsanwalt und Richter sowie die Polizei immer beachten müssen heißt: "Verhältnismäßigkeit" ! ;-)

 

Und eine Durchsuchung der Wohnung ist ein ziemlich hoher Grundrechtseingriff, da muss schon ein wenig mehr her als eine Schadenssumme von 40,- EUR. Betrug hin oder her.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb fuzzy.77:

 

Das Zauberwort .... heißt: "Verhältnismäßigkeit" ! ;-)

 

Und eine Durchsuchung der Wohnung ist ein ziemlich hoher Grundrechtseingriff, da muss schon ein wenig mehr her als eine Schadenssumme von 40,- EUR. Betrug hin oder her.


Genau, 3 Brösel Marihuana.

Noch

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

die Möglichkeit, zumindest bei einem Strafverfahren, dass die Polizei beim Versandunternehmen das gespeicherte Gewicht der Sendung ermittelt?

 

Ich hatte den ganz konkreten Fall, daß der Versand einer ca. 30 kg Sendung (Wert mehrere 1000 EUR) behauptet, aber kein Versandbeleg vorgelegt wurde.

Hab mir daraufhin bei den hiesigen Paketfilialen erklären lassen (die haben sich dankenswerterweise die Zeit genommen), wie solche Sendungen später nachvollzogen werden können und das so den Behörden mitgeteilt.

Es wurde nicht weiter ermittelt, der Aufwand wäre zu groß.

Die polizeiliche Befragung des Beschuldigten erfolgte telefonisch.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Last_Bullet:

Gibt es nicht sogar die Möglichkeit, zumindest bei einem Strafverfahren, dass die Polizei beim Versandunternehmen das gespeicherte Gewicht der Sendung ermittelt?

Zumindest als gewerblicher bekomme ich zu jedem meiner Pakete auf der rechnung das Gewicht auf 0,01 kg mitgeteilt

Geschrieben

Ich hab auch schon Lehrgeld gezahlt.

Waren 100€ für ein Magazin.

 

Der Verkäufer hat sogar Bilder vom einwerfen in den Postkasten gemacht.

Da wusste ich, das er mich beschissen hat.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Ich habe im Bekanntenkreis schon Hausdurchsuchungen mitbekommen weil sie mit der falschen Person telefoniert haben...

 

Da war der Hintergrund aber sicher kein Betrug um 40,- EUR !?

Geschrieben

Zum Thema HD und Verhältnismäßigkeit:

 

(In der Nachbarschaft erlebt) HD weil er Jahre zuvor eine LG-"Exportfeder " (Erwerb/Besitz frei) bestellt hatte. Obwohl er diese noch originalverpackt vorzeigen konnte nahmen die Jungs alle seine LG (er hatte nichts anderes) zur Überprüfung mit. Ein halbes Jahr später bekam er alle ohne Beanstandung zurück.

Im Plausch mit den Durchsuchenden erfahren, dass diese alle Besteller "abarbeiten".

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb fuzzy.77:

 

Da war der Hintergrund aber sicher kein Betrug um 40,- EUR !?

Nein.

 

Ein Telefonat. Mit einem Bekannten, der wiederum mit jemand anderes telefoniert hatte, der illegal mit Waffen gehandelt hat.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Fyodor:

Nein.

 

Ein Telefonat. Mit einem Bekannten, der wiederum mit jemand anderes telefoniert hatte, der illegal mit Waffen gehandelt hat.

 

Und siehst du jetzt den Unterschied bei der Gewichtung bezüglich Verhältnismäßigkeit: Betrug 40,- EUR <> illegaler Waffenhandel ?

 

Beim illegalen Waffenhandel bin, je nach Waffenart, auch schnell mal in einem Verbrechenstatbestand. Während ein Betrug lediglich ein Vergehen ist.

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