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IGNORED

WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen


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Geschrieben

Hallo WO-Gemeinde,

ich wurde nach der "Beleidigung" einer grünen Politikerin auf Facebook oder Twitter im Feb. '22 zu 70 Tagessätzen verdonnert. Die Verhandlung wegen meines Widerspruchs war eine reine Farce.

Nichts besonderes bei unserer ach so freien Justiz.

Aber mit fast 75 hätte ich mich eh irgendwann von meinen 26 registrierungspflichtigen Waffen verabschieden müssen, also hab ich sie zu einem befreundeten Waffenhändler verbracht und meine WBKs,

"Sprengstoffschein" usw zurückgegeben, und fange jetzt an, die Waffen bei egun anzubieten.

So weit, so gut.

Jetzt hat mich mein Dealer davon in Kenntnis gesetzt, dass "unserer" Waffenbeauftragten die Inverwahrungnahme meiner Waffen durch den Händler  nicht genügt, und sie verlangt hat, dass MEINE

Waffen in den tatsächlichen Besitz des Waffenhändlers zu überbringen sind. Dies kommt faktisch einer Enteignung gleich, und obwohl ich kein Jurist bin, glaube ich zu wissen, dass der Gesetzgeber

Enteignungen nicht vorgesehen hat.

Hat es Aussicht auf Erfolg, der Waffenbeauftragten mit Klage zu drohen?

 

Gruß Roland

Geschrieben (bearbeitet)

Wurden deine WBK´s widerrufen? Dann musst die Waffen natürlich an einen "Berechtigten", also den Händler überlassen gem. Waffg und der diese auf sich buchen im NWR.

 

Und wenn du diese "freiwillig abgegeben hast", ja auch.

 

 

Sollte aber deinem Händler auch klar sein das er die Waffen nicht in einfach so annehmen darf.

 

Bearbeitet von CZM52
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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb roland0849:

Hat es Aussicht auf Erfolg, der Waffenbeauftragten mit Klage zu drohen?

Nein, da du deine WBKs zurückgegeben hast hast du nach kurzer Übergangsfrist kein Recht mehr auf den Besitz von Waffen und Munition und musst alles abgeben oder einem Berechtigen überlassen.

 

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

  1. Du einigst dich mit dem befreundeten Waffenhändler auf einen Verkauf oder er stellt sie bei egun ein
  2. Ich habe schon von einer Behörde gehört, die sich darauf einließ dass die Waffen bei der Behörde gelagert werden, der frühere Besitzer sie aber innerhalb einer bestimmten Zeit verkaufen darf.
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Geschrieben (bearbeitet)

Ob die WBK nun widerrufen oder "freiwillig zurückgegeben" wurde ist egal - die Erlaubnis zum Besitz der Waffen ist damit weg und die Waffen müssen dementsprechend einem Berechtigten überlassen, bei der Waffenbehörde abgegeben oder alternativ unbrauchbar gemacht werden.

 

Das WaffG regelt aber kein Eigentum an-, sondern nur den Besitz über Waffen/Munition. Formal-juristisch ist das daher keine Enteignung, da Besitz (Ausübung der tatsächlichen Gewalt) ungleich Eigentum ist. Der Besitz der Waffen ist nicht mehr zulässig, das Eigentum bleibt davon aber völlig unberührt. Das Eigentum an den Waffen behält man daher trotzdem, auch wenn man sie nicht mehr besitzen darf. Dass es gefühlt einer Enteignung nahe kommt steht auf einem anderen Blatt.

 

Die Begriffe Eigentum & Besitz sind (nicht nur) im Waffenrecht wichtig, werden im allgemeinen Sprachgebrauch aber ständig durcheinandergeworfen: Eigentum = dir gehört die Sache, Besitz = du übst die tatsächliche Gewalt über die Sache aus. Auch ein Dieb ist Besitzer, aber nicht Eigentümer einer Sache.

 

Die bloße "Inverwahrungnahme" ähnlich wie bei einem Kommissionsverkauf genügt der Waffenbehörde nachvollziehbar deswegen nicht, weil dabei die Option der (hier aber nicht mehr zulässigen) Rückgabe bestünde. Die Waffen müssen daher zunächst dauerhaft an den Händler überlassen werden, was der Behörde entsprechend angezeigt werden muss. Der Händler bucht die Waffen im NWR als von ihm erworben ein. Dann können die Waffen verkauft und vom Händler an den berechtigten Käufer überlassen werden.

Bearbeitet von tt22
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Geschrieben

70 Tagessätze sind aber kein Pappenstiel.

Das drohen mit Klage macht keinen  Sinn, da der Bearbeiter nichts falsch gemacht hat. Dein befreundeter Händler muß die Waffen auf sich nehmen, so wie das die Vorschreiber geschrieben haben. Mit den 70 Tagessätzen wird  das mit der Zuverlässigkeit je nach Amt schwierig.  

Geschrieben

Ich kann "erstezw" eigentlich nur zu 100% recht geben.

 

Ansonsten.

 

Bin ich eigentlich wirklich der Einzige der sich sonst noch darüber wundert, nein, eigentlich nicht mehr wundert, daß solche Zuschriften wie von "Roland 0849" überhaupt noch beachtet werden und/oder gar mit mit Antworten bedacht werden?

Der ganze Beitrag dieses "Neumitglieds" spricht doch schon für sich.

 

Beleidigung, Facebook oder? Twitter, Februar ´22, Farce, "registrierungspflichtig", mein Dealer, WaffenBEAUFTRAGTER, usw. usw. usw, usw..

 

Und dann die Frage nach der Erfolgsaussicht bei Klage (wegen WAS?), und dies ohne jegliche, auch nur rudimentärste, Info über die Umstände, in einem Forum?

 

Manchen Leuten gehört der Zugang zu Waffen und Munition zu Recht verboten.

 

Wobei die "Antworter", vor allem DER ganz vorne dran, mit über 10T Beiträgen ähnlicher Qualität, ansonsten natürlich "die üblichen Verdächtigen" und auch nicht besser sind.
 
Einer weiß sogar daß der Bearbeiter da nichts falsch gemacht hat, sobwohl er vom Vorgang nicht mehr weiß als wir alle, nämlich nichts, absolut NICHTS. Ja er weiß sogar daß der Händler die Waffen nehmen MUSS - äh, warum bitte MUSS er das denn?

 

Man kann ein Forum auch durch solche Aktivitäten, bzw. dadurch daß man solchen Foristen und ihren Antwortern Raum bzw Zeilen gibt, erfolgreich zu Grunde richten bzw. dafür sorgen daß es schlicht nicht mehr Ernst zu nehmen ist.

 

Ferryman

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Geschrieben

Das ist sein Zweitnick.

 

Was genau muss man machen, um 70 (!) Tagessätze für Beleidigung zu bekommen?

 

„Ricarda Lang ist dick“ oder „Robert Habeck ist Kinderbuchautor“ reicht da nicht aus, oder?

Geschrieben

Kultig der Spruch gegenüber einem Polizisten (damals waren die Uniformen noch grün/braun):

Herr Oberförster, zum Wald geht es dort entlang!

-Freispruch

 

Ich beschränke mich darauf, grüne Lausbuben zu ihrer Berufsausbildung und dem Volkswirtschaftlichen Nutzen ihrer irdischen Existenz zu befragen, wenn sie mich nerven. Ggfs dann noch die Killerfrage, warum ICH sie als viel zu viel Steuern zahlender Selbständiger, Eigentümer mehrerer Mehrfamilienhäuser, Jäger, Sportschütze wählen sollte? Final dann noch das Ergebnis des Wahl-o-Maten.

 

Fazit: Man kann den Heinis schon vermitteln, was man von ihnen hält, aber ein bisschen das Hirn einschalten muss man schon. Und als so ein Sepp mich zum Zwecke der  Wahlwerbung ansprach, ereilte mich ein heftiger Anfall von spontaner Flatulenz. Kommentar: Ich furze für den Klimawandel, damit wir nicht mehr so viel Heizöl brauchen!

Zu den Waffen:

Das WaffG regelt nur den Besitz, nicht aber das Eigentum.

Wenn der Händler alle Waffen ins Handelsbuch und NWR Register übernommen hat, ist alles final geregelt.

 

70 Tagessätze für eine Beleidigung sind schon krass. Bist Du unverteidigt gewesen?

 

frogger


 

 

Geschrieben

Wahnsinn wie viel Zeit so mancher Zeitgenosse hat .

Mir wäre meine Lebenszeit schon zu schade , um so viel Zeit zu investieren ,  das ich mir in dieser Zeit solche Geschichten ausdenken,  und noch viel kostbarer wäre mir meine Zeit , die ich verschwenden würde , wenn ich in dieser Zeit dann noch die Geschichte hier aufschreiben würde .

 

Aber jeder Mensch nutzt halt seine Zeit anders .

So viel zur Zeit 😉

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb EkelAlfred:

....

 

„Ricarda Lang ist dick“ oder „Robert Habeck ist Kinderbuchautor“ reicht da nicht aus, oder?

Im besten Buntland aller Buntländer?

...da wäre ich mir heute nicht mehr so sicher.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Djthugo:

70 Tagessätze sind aber kein Pappenstiel.

....

Die Höhe eines Tagessatzes hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab, die Anzahl wird von den Umständen der Tat sowie den verursachten Schäden beeinflusst.
Strafe / Tagessätze = Höhe des Tagessatzes
Wenn man nun nicht weiß, wie hoch die Strafe ist, lässt sich die Höhe des Tagessatzes nicht erahnen. Auch aus 500,- € können so, z.B. für einen Rentner, schnell mal 70 Tagessätze werden.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb roland0849:

Hallo WO-Gemeinde,

ich wurde nach der "Beleidigung" einer grünen Politikerin auf Facebook oder Twitter im Feb. '22 zu 70 Tagessätzen verdonnert......
 

Hat es Aussicht auf Erfolg, der Waffenbeauftragten mit Klage zu drohen?

 

Gruß Roland

Mann muss sich mittlerweile den Luxus seiner Meinungsfreiheit leisten können..... (es sei dahingestellt, was Alles heutzutage noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist).

Der "Waffenbeauftrage" ist der Sachbearbeiter der für Waffen zuständigen Behörde?

Nun, mit ohne WBK besitzt Du Deine Waffen wohl illegal und ein Schlupfloch wurde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Der der Sachbearbeiter der für Waffen zuständigen Behörde hat wohl eher nichts falsch gemacht...

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb gipflzipfla:

Die Höhe eines Tagessatzes hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab, die Anzahl wird von den Umständen der Tat sowie den verursachten Schäden beeinflusst.
Strafe / Tagessätze = Höhe des Tagessatzes
Wenn man nun nicht weiß, wie hoch die Strafe ist, lässt sich die Höhe des Tagessatzes nicht erahnen. Auch aus 500,- € können so, z.B. für einen Rentner, schnell mal 70 Tagessätze werden.

 

Bist Du sicher, dass Du das Strafprinzip der "XX Tagessätze" richtig verstanden hast?

 

Die Frage ist nicht böse gemeint, aber ich vermute Du verwechselst da etwas.

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