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IGNORED

Waffenbegleitschein - Was darf man damit alles?


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Geschrieben

Hallo Forum,

 

da ich eben eine KW eines Onlinehändlers erhalten habe, brennt mir eine Frage zu dem Waffenbegleitschein auf den Nägeln.

 

Berechtigt der Waffenbegleitschein zusammen mit der WBK mit Voreintrag ( Waffe wird zum späteren Zeitpunkt innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde angemeldet / eingetragen) zum Transport der Waffe zum Schiessstand?

 

Danke für Euer feedback!!

Geschrieben

Was ist bitte ein Waffenbegleitschein ? Geht es um Deutschland ? Da kenne ich nur eine Überlassungsvereinbarung. Und da steht zum Beispiel drin, das man als inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis, WBK Nr. xyz, oder als Mitglied der schießsportlichen Vereinigung ABC die Waffe 123 bis zum xx.yy.zz. ügerlassen bekommt zum Zweck der Aufbewahrung / des Trainings auf Schießstand / der Wettkampfteilnahme. Und damit darf man dann genau das tun.

 

Geschrieben

Der Waffenbegleitschein berechtigt zu gar nix und eigentlich ist er auch zu nix gut...

 

Da stehen halt die NWR Nummern der einzelnen Teile drauf, wirklich brauchen tut das aber keiner da jeder der das brauchen könnte sowieso ins NWR direkt schaut.

 

Einfach mit der Rechnung in einem Ordner abheften, beides wirst du (außer vielleicht bei der Eintragung in die WBK) nie wieder brauchen und erst wieder aus dem Ordner holen wenn du die Waffe wieder abgibst.

Geschrieben

Hallo, ich habe letztes Jahr auch eine Pistole .22lr online bei einen Händler erworben.

Bei Lieferung der Waffe mit Waffenbegleitschein abgeglichen….passt.

Der Begleitschein ist nicht zu verwechseln mit einen Überlassungsschein.

Der Waffenbegleitschein ist meiner Meinung nach eine Art Lieferschein zur Ware, hier Waffe.

 

Ohne Gewähr…die Aktion habe ich mit meiner SB abgeklärt ….

 

WBK und Erwerbsformular an die Waffenbehörde (innerhalb vierzehn Tage)

gesendet.

Eine Kopie der WBK, den Einsendebeleg des Einschreibens an die Behörde und den Waffenbegleitschein zur Sicherheit in meinen Schießkoffer und ab zum Schießstand zum testen😉

 

LG  Boba

 

 

 

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Tier911:

Ich würde jetzt für mich daraus folgern, ich darf die Waffe erst zum Schiessstand transportieren, wenn die Eintragung der KW in der WBK erfolgt ist.

Hallo @Tier911

bei einer Wartezeit zum Eintrag von bis zu 12 Wochen bei einer n.g. Waffenbehörde glaube ich macht das kein „Sinn“

Kopie, Beleg das die WBK bei der Behörde ist und die Telefonnummer der SB ist glaube ich ausreichend.

 

Wer hat evtl. andere Erfahrungen?
 

LG Boba

Geschrieben

Gesetzlich ist das Anzeigen des Erwerbs innerhalb zwei Wochen vorgeschrieben. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Wenn ich eine Waffe neu erworben habe, gehe ich damit natürlich auch direkt zum schießen. Warum auch nicht?

Geschrieben

Ebent. Der Voreintrag ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz. Die Eintragung der konkreten Waffe ist eine Formalie. Rechtliche Pflicht besteht nur für die Anzeige (nicht Eintragung) innerhalb von zwei Wochen.

 

Ergo: Kaufen, transportieren (alias erlaubnisfreies Führen), benutzen. Diesen Lieferschein dabei zu haben macht Sinn da es ggfs. Diskussionen bei einer Kontrolle verkürzt/vermeidet ob die Story mit dem "gerade erst gekauft" auch stimmt.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Parallax:

Der Voreintrag ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz.

 

Der Voreintrag ist nur die Erlaubnis zum Erwerb. Die Erlaubnis zum Besitz erfolgt durch Eintrag der Waffe.

 

Ansonsten sagt §38 WaffG alles:

Zitat

§ 38 Ausweispflichten

(1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:
1.
seinen Personalausweis oder Pass und
a)
wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

 

Also passender Voreintrag reicht.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb BlackFly:

Der Waffenbegleitschein berechtigt zu gar nix und eigentlich ist er auch zu nix gut...

 

Da stehen halt die NWR Nummern der einzelnen Teile drauf, wirklich brauchen tut das aber keiner da jeder der das brauchen könnte sowieso ins NWR direkt schaut.

 

Einfach mit der Rechnung in einem Ordner abheften, beides wirst du (außer vielleicht bei der Eintragung in die WBK) nie wieder brauchen und erst wieder aus dem Ordner holen wenn du die Waffe wieder abgibst.

In meinem Waffenbegleitschein stehen die Daten, wenn man bei einem Händler kauft. Daten der Waffe einschließlich NWR-Nummer und die Daten des Überlassers, ebenfalls einschl. NWR-Nummer. ist heutzutage wohl vorgeschrieben.

 

Klaas

Geschrieben
8 hours ago, Qnkel said:

Der Voreintrag ist nur die Erlaubnis zum Erwerb. Die Erlaubnis zum Besitz erfolgt durch Eintrag der Waffe.

 

Wie erwirbst Du ohne damit auch automatisch zu besitzen? Nach Deiner Logik wäre die Zeit zwischen Erwerb und Eintragung unerlaubter Besitz.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Parallax:

 

Wie erwirbst Du ohne damit auch automatisch zu besitzen? Nach Deiner Logik wäre die Zeit zwischen Erwerb und Eintragung unerlaubter Besitz.

Das Erwerben einer Schusswaffe ist das Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Schusswaffe.

So die Defintion.
Mit dem Moment, wo ich Dir eine Schusswaffe aushändige, hast Du sie erworben... das heisst aber nicht, dass sie auch in Deinem Besitz, in Deinem Eigentum, wäre.

Erwerben hat diesbezüglich mit Kauf nichts zu tun.
(Ein altes Sprichwort, als Beispiel: "
Was du ererbt von deinen Vätern hast, Erwirb es, um es zu besitzen.")

Edit, der erlaubte Besitz wird durch den Voreintrag bestätigt

Bearbeitet von gipflzipfla
...oder etwa nicht ?
Geschrieben

Bitte einfach mal WaffG lesen:

 

Quote

Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
1.
erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,
2.
besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

 

Ab dem Moment wo Du erwirbst, besitzt Du auch. Es gibt keine waffenrechtlichen Erwerb ohne folgenden Besitz.

 

3 minutes ago, gipflzipfla said:

das heiss aber nicht, dass sie auch in Deinem Besitz, in Deinem Eigentum, wäre

 

Du machst hier gleich ZWEI leider übliche Fehler: Besitz ist ungleich Eigentum, und im Waffenrecht erst recht nicht.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Klaas:

In meinem Waffenbegleitschein stehen die Daten, wenn man bei einem Händler kauft. Daten der Waffe einschließlich NWR-Nummer und die Daten des Überlassers, ebenfalls einschl. NWR-Nummer. ist heutzutage wohl vorgeschrieben.

 

Klaas

Vorgeschrieben? Glaub ich nicht wirklich ohne es aber wirklich zu wissen oder belegen zu können.

1. Steht darin nix was nicht auch im NWR steht und man sich jederzeit daraus holen kann

2. Sind die Daten eigentlich für jeden bis auf die Behörde oder ein BüMa vollkommen irrelevant und diese können jederzeit auf das NWR zugreifen (oder brauchst Du die NWR ID jedes einzelnen registrierten Teils Deiner Waffe für irgendwas?)

3. Wenn ich eine Waffe gebraucht kaufe bekomme ich diese Waffenbrief oder Begleitschein auch nicht wenn der Verkäufer keinen hat

4. Als ich meine Waffen eingetragen habe hat die Behörde auch noch nie danach gefragt. Ich hatte Rechnung mit NWR ID und den Waffenbegleitschein dabei und alles was interessiert hat war die NWR ID die ich von der Rechnung vorgelesen hatte

5. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher ob beide, aber ich glaub beide meiner Händler haben mir ebenfalls gesagt das ich das nicht brauch und mir keinen Ausgedruckt bzw nur auf explizite Nachfrage. Einzig ein Berliner Händler hat mir ungefragt dies mitgeschickt, allerdings wollte wie oben beschrieben die Behörde das gar nicht sehen sondern hat sich einfach die NWR-ID von der Rechnung geben lassen  

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe auch heute noch zum eintragen einer waffe nur meine WBK und wenn möglich die WBK des Überlassers dabei. Letztmalig in 2023 so gemacht. Ohne die alte WBK dann eben die daten des Überlassers. Irgendwelche "Begleitscheine " legte ich noch nie vor, auch keinen Kaufvertrag oder so.

Und wenn ich eine Waffe Kaufe/Erwerbe habe ich dazu eine Berechtigung, entzweder Voreintrag oder es geht auf die gelbe WBK. Innerhalb 14 tagen der Behörde anzeigen und dann liegt der Ball bei denen. Und wenn die 2 Monate brauchen ist das deren Problem, nicht meins. Ich bin meiner Pflicht der Anzeige des Erwerbs innerhalb 14 Tagen nachgekommen. Und natürlich darf ich die Waffe dann benutzen, sprich mit auf den Stand nehmen.Ich habe ja eine gültige Erlaubnis dazu. Ansonsten hätte ich ja schon ein Problem die Waffe vom Händler mit nach Hause zu nehmen .

Die Diskussion hatte ich mit meinem Amt auch schon mal, als man mir eine Waffe wegen angeblichem Missachten der 2/6er Regel nicht eintragen wollte. Am ende bekam ich recht........

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb BlackFly:

Vorgeschrieben? Glaub ich nicht wirklich ohne es aber wirklich zu wissen oder belegen zu können.

1. Steht darin nix was nicht auch im NWR steht und man sich jederzeit daraus holen kann

2. Sind die Daten eigentlich für jeden bis auf die Behörde oder ein BüMa vollkommen irrelevant und diese können jederzeit auf das NWR zugreifen (oder brauchst Du die NWR ID jedes einzelnen registrierten Teils Deiner Waffe für irgendwas?)

3. Wenn ich eine Waffe gebraucht kaufe bekomme ich diese Waffenbrief oder Begleitschein auch nicht wenn der Verkäufer keinen hat

4. Als ich meine Waffen eingetragen habe hat die Behörde auch noch nie danach gefragt. Ich hatte Rechnung mit NWR ID und den Waffenbegleitschein dabei und alles was interessiert hat war die NWR ID die ich von der Rechnung vorgelesen hatte

5. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher ob beide, aber ich glaub beide meiner Händler haben mir ebenfalls gesagt das ich das nicht brauch und mir keinen Ausgedruckt bzw nur auf explizite Nachfrage. Einzig ein Berliner Händler hat mir ungefragt dies mitgeschickt, allerdings wollte wie oben beschrieben die Behörde das gar nicht sehen sondern hat sich einfach die NWR-ID von der Rechnung geben lassen  

 

1.Du kannst dir Daten aus dem NWR holen? Gratuliere!

2. wenn z.b. nur ein Teil zum Büma muss, ist eine T-ID schon sehr sinnvoll, sonst muss halt die ganze Waffe dahin

3. genau, ist halt ne Service Leistung des Handels

4. da die Behörde schon (im Gegensatz dann zu dir) schon alle Daten hat

5. dann hast du halt nur die W-ID  und sonst nix

 

 

 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb CZM52:

 

1.Du kannst dir Daten aus dem NWR holen? GrAtuliere!

2. wenn z.b. nur ein Teil zum Büma muss, ist eine T-ID schon sehr sinnvoll

3. genau, ist halt ne Service Leistung des Handels

4. da die Behörde schon (im Gegensatz dann zu dir) schon alle Daten hat

5. dann hast du halt nur die W-ID  und sonst nix

 

 

 

1. Ich habe niemals behauptet das ich das kann, aber ich kenne jemanden der das kann: Mein Händler, mein BüMa und mein SB. Bei allen 3 reicht eine kurze email oder Anruf aus, im Falle meines Händlers auch gerne eine WhatsApp

2. Mein BüMa nimmt lieber die ganze Waffe, ist für Ihn weniger stress sagt er. Ansonsten bringe ich halt das Teil und die W-ID der Waffe und er holt sich die T-ID selber (mein BüMa ist ein ganz guter, oder?)

5. Mehr brauche ich auch nicht, und selbst die W-ID brauche ich nicht selber 

 

Ich persönlich brauche keinen Waffenbegleitschein...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb BlackFly:

1. Ich habe niemals behauptet das ich das kann, aber ich kenne jemanden der das kann: Mein Händler, mein BüMa und mein SB. Bei allen 3 reicht eine kurze email oder Anruf aus, im Falle meines Händlers auch gerne eine WhatsApp

2. Mein BüMa nimmt lieber die ganze Waffe, ist für Ihn weniger stress sagt er. Ansonsten bringe ich halt das Teil und die W-ID der Waffe und er holt sich die T-ID selber (mein BüMa ist ein ganz guter, oder?)

5. Mehr brauche ich auch nicht, und selbst die W-ID brauche ich nicht selber 

 

Ich persönlich brauche keinen Waffenbegleitschein...

 

 

Einblick ins NWR.......Nein, können eben dein Händler und dein Büma NICHT!

 

Die können ggf. bei der Behörde anfragen, aber daas ist ja auch viel besser als einfach den Waffenbrief zu nutzen

 

 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb BlackFly:

Da decken sich aber meine Erfahrungen nicht ganz mit Deinen Aussagen.

Ich arbeite auch täglich mit dem NWR,

Handel Instandsetzung und Herstellung.

Abfragen kann ich nur meinen Bestand, sowie die Rep. und verwahr Waffen.

Weiteres ist nicht möglich, das kann nur der SB. Nichtmal jede Polizeistelle hat da Zugriff drauf. Früher konnte nichtmal die Fachliche Leitstelle des NWR darauf zugreifen.

Ob das geändert wurde, Weiß ich nicht.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Parallax:

.....

Du machst hier gleich ZWEI leider übliche Fehler: Besitz ist ungleich Eigentum, und im Waffenrecht erst recht nicht.

Du hast Recht... ich habe mich missverständlich ausgedrückt...

Habe deswegen extra dahzu geschrieben, dass erwerben nichts mit Kauf zu tun hat! Erst nach Kauf, Tausch oder sonstigem Willen des Überlassers geht der Besitz ins Eigentum des Erwerbers über.. (Besitz ist ungleich Eigentum)

Ist mir schon klar, zumindest nach meinem Verständnis...

 

Was ist Besitz nach BGB?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 854 Erwerb des Besitzes

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.


..... ach, eh wuarscht :)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Schnuffi:

Ich arbeite auch täglich mit dem NWR,

Handel Instandsetzung und Herstellung.

Abfragen kann ich nur meinen Bestand, sowie die Rep. und verwahr Waffen.

Das deckt sich doch im großen und ganzen mit dem was ich schrieb...

Der Händler und BüMa bekommt die T-ID wenn er sie braucht. Daher konnten diese mir auch den Waffenbrief ausdrucken da es sich um Waffen handelte die noch in ihrem Besitz sind oder bis vor wenigen Minuten waren.

Notfalls muss der Händler die Waffe auf dem Papier kurzfristig in seinen Bestand aufnehmen, kann dann darauf zugreifen und dann wieder zurück buchen. Ob der Händler das allerdings kostenlos macht steht natürlich auf einem anderen Blatt...

 

Aber andere Frage, als ich bei meinem BüMa eine Waffe gekauft habe meinte dieser er könne online überprüfen ob meine Berechtigung noch aktuell sei, ein Berliner Händler allerdings hat für diesen Vorgang vor dem Versand bei meiner Behörde nachgefragt. Wie konnte mein BüMa das machen und der Händler scheinbar nicht?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

er könne online überprüfen ob meine Berechtigung noch aktuell sei

 

Das ist einer der bekannten Kritikpunkte.

Es läßt sich nur überprüfen, ob die WBK zum Zeitpunkt X gültig ist, nicht aber ob der konkrete Voreintrag Y gültig ist.

 

Da die Händler nicht mehr selbst die erworbene Waffe eintragen, wäre es sogar (theoretisch) möglich, auf einen Voreintrag bei unterschiedlichen Händlern mehrere Produkte einzukaufen.

Das sollte allerdings schnell auffallen.

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