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IGNORED

Offenes Verfahren als Opfer einer Straftat


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Geschrieben

Hallo liebes Forum,

 

ich bin Justizvollzugsbeamter und war in der vorletzten Nacht dienstlich in einem Krankenhaus und hab, unabhängig von meinem Einsatz dort, eine Körperverletzung gegen einen Arzt mitbekommen. ich bin dann im Rahmen der Nothilfe eingeschritten und wurde dann selbst angegriffen, also Opfer einer Gewalttat. Der Täter konnte überwältigt werden und wurde letztendlich der Polizei übergeben. Die Polizei hat dann Strafantrag gegen den Täter gestellt und mich als eines der Opfer der Straftat aufgenommen. Nun ist es so, dass ich kurz davor bin meinen WBK-Antrag zu stellen. Da kommen natürlich Sorgen auf. 

 

Ich bin mir dessen bewusst, dass hier niemand konkrete Antworten geben kann. Dennoch möchte ich gern fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder so gar versiert genug ist, um mir etwas dazu sagen zu können. Grundsätzlich besteht ja ein offenes Verfahren, worin ich nun involviert bin. Könnte das hinderlich für den Antrag der WBK sein?

 

Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Jambou:

und mich als eines der Opfer der Straftat aufgenommen.

In den Akten bist du Zeuge. Und Geschädigter. Ich glaube, Opfer gibt es da gar nicht. 

 

Trotzdem erst mal willkommen im Forum. Könnte mir vorstellen, daß deine Expertise hier durchaus gefragt ist. 

Bearbeitet von Cannon Balls
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb WOF:

Als Opfer: Nein.

Nur als Beschuldigter.

Anderes würde auch keinen Sinn ergeben. Nur eben die Sorge, dass ein offenes Verfahren als solches hinderlich sein könnte.

Soweit ich weiß, dürfen eventuelle Ermittlungen nicht ausschließlich zu Lasten des Beschuldigten geführt werden. 
 

 

vor 31 Minuten schrieb Cannon Balls:

In den Akten bist du Zeuge. Und Geschädigter. Ich glaube, Opfer gibt es da gar nicht. 

 

Trotzdem erst mal willkommen im Forum. Könnte mir vorstellen, daß deine Expertise hier durchaus gefragt ist. 

 

Doch, Opfer gibt es auch. Rechtlich gibt es Unterschiede zwischen Opfer und Geschädigten. Da kann ich aber keine genaue Aussage treffen. In dem Fall müsste ich, wie du sagst, als Geschädigter und Zeuge geführt werden.

Danke! 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BJ68:

Insofern im Auge behalten, ob der Täter eine Anzeige stellt und/oder auch die Staatsanwaltschaft u.U. von sich selbst aus gegen Dich zu ermitteln anfängt z.B. wegen Körperverletzung oder Abklärung ob das Ganze von Notwehr gedeckt ist. 

 

Das halte ich doch für sehr unwahrscheinlich. Da ich allerdings nicht weiß, wie die Staatsanwaltschaft genau vorgehen wird, kann ich das natürlich nicht gänzlich ausschließen. In dem Fall würde es aber genügend Zeugen geben, die den Tathergang schildern können. Wäre aber natürlich ärgerlich, würde das geprüft werden. Soweit ich das noch mitbekommen habe, hat der Täter gegenüber der Polizei noch zugegeben, dass er zuerst geschlagen hat.

Geschrieben

Ich weiß nicht, ob das für alle Bundesländer gilt, aber rein technisch ist es so, daß bei der Abfrage im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Rückmeldung kommt, daß Informationen (oder Erkenntnisse?) bezüglich Deiner Person vorliegen.

 

Die Sachbearbeiter müssen den Hintergrund dann "händisch" prüfen.

Wie das genau vor sich geht, insbesondere ob dann noch mal etwas manuell angestoßen werden muß, weiß ich nicht, eventuell bedingt das eine gewisse Verzögerung.

Geschrieben

Solange kein SA involviert ist steht auch nichts im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister. Ein LKW Fahrer und ich haben uns mal gegenseitig wg Nötigung angezeigt, der SA hat alles eingestellt aber mein SB wußte davon und fragte mich was da passiert ist. 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Sepp64:

Ein Anwalt für dich wäre nich das schlechteste. Traue nicht deinem Arbeitgeber!

Halte ich nach aktueller Sachlage für nicht wirklich notwendig. Sollte allerdings eine Rechtsberatung notwendig werden, z.B. durch Prüfung der Notwehr, werde ich selbstverständlich mehr Kompetenz involvieren.

 

vor 8 Stunden schrieb Elo:

Ich weiß nicht, ob das für alle Bundesländer gilt, aber rein technisch ist es so, daß bei der Abfrage im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Rückmeldung kommt, daß Informationen (oder Erkenntnisse?) bezüglich Deiner Person vorliegen.

 

Die Sachbearbeiter müssen den Hintergrund dann "händisch" prüfen.

Wie das genau vor sich geht, insbesondere ob dann noch mal etwas manuell angestoßen werden muß, weiß ich nicht, eventuell bedingt das eine gewisse Verzögerung.

 

Das ergibt schon Sinn. So wird es sicherlich auch sein. Aus eigener Berufserfahrung weiß ich, dass solche Abfragen zwischen den Behörden in der Regel recht schnell gehen. 

 

vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Dass es geprüft wird, ist eigentlich sehr wünschenswert. Wenn das Resultat von zwei Minuten Prüfung ist, dass offensichtlich nichts gegen Dich vorliegt, umso besser.

Objektiv betrachtet stimme ich dir zu. So funktioniert halt ein Rechtsstaat. Sollte es dann auch tatsächlich nur eine zweiminütige Prüfung sein, würde mich das auch nicht ärgern. 

 

Ich werde jetzt mal abwarten und schauen was kommt, falls überhaupt was kommt. Das war aus meiner Sicht eine recht klare Sache. Gegebenenfalls werde ich hier ein Update posten, ob das meinen Antrag der WBK für mich wissentlich verzögert hat.

Geschrieben

Anderes Forum Op Schäden, Kollege auch Justizwachtmeister hatte Op Schaden, meine er könnte das nicht intern melden.

Also schön aufpassen im Job.

Vielleicht kriegst Du ne dienstliche Befürwortung zur WBK oder Wiederladeschein? Könnte ja gegen Basteleien der Insassen nützlich sein.

Kommt auf die Stimmung im Job an. Wer gegen wen?

 

Amt prüft händisch? Bei mir nicht. Nach 35J Dienst. Gläubig wie in der Kirche. Ideologische Falschbeurteilung: Ex Soldaten sind Mörder, geben sie ihre Waffen ab. WL Sprengschein dabei wurde nicht erwähnt.

 

Ich würde mir auf jeden Fall mal alle positiven Beurteilungen zurechtlegen. Möglich dir bekannten Staatsanwalt warmhalten.

Abwarten was noch kommt, dann WBK beantragen.

Bei mir, trotz meiner völlig überlegenen Psyche, hat das auch nicht geholfen, letztendlich fand ich einen Chefarzt, Hirnchirurg, Polizeiarzt, der zufällig als Soldat mal gedient hat. Bis dahin zwei Jahre Stress mit Amt, dann Tests und der Spuk war vorbei.

Möglich dass der heute noch privat arbeitet, falls Du vernünftige Beurteilung brauchst, melde Dich.

 

Der Innendienst ist prinzipiell gegen Einsatzkräfte ( Neid ? kurze in der Hose ?), da kann man nicht genug aufpassen.

 

Geschrieben

Stelle einfach deinen Antrag auf die WBK. Du verlierst sonst nur unnötig Zeit. Beide Angelegenheiten sind nicht innerhalb von zwei Wochen erledigt.

Wenn das Verfahren ein Hinderungsgrund ist, bekommst du von deinem SB eine Info und den Hinweis, dass es ggf. erstmal ruhend gestellt wird. Wenn nicht, läuft es durch.

 

Du musst nur aufpassen, dass du den behördlichen Antrag / Fragebogen zur WBK sauber und korrekt ausfüllst (die stellen da tlw. bei den Behörden je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Fragen). Sonst kann es passieren, dass dir das auch Jahre später mal um die Ohren fliegt. Das heißt dann sinngemäß "unwahre Angaben bei Antragsstellung". Das unterliegt keiner Verjährung.

Bei deinem Job musst du damit rechnen, dass dir sowas oder ähnliches wiederholt passiert.

Ggf. dazu den Fragebogen nicht in der Behörde ausfüllen, sondern mitnehmen und Anwalt konsultieren.

 

Ich gehe davon aus, dass du Rechtschutz versichert bist, inkl. Strafrechtsschutz. Wenn nein, umgehend zum Versicherungsmakler, noch vor dem Gang zum Rechtsanwalt.

 

Geschrieben
Am 30.12.2023 um 13:56 schrieb Jambou:

ich bin dann im Rahmen der Nothilfe eingeschritten und wurde dann selbst angegriffen, also Opfer einer Gewalttat.

 

Willkommen im Forum und danke für deine Courage! Schon alleine weil dich das aus besagtem Grund im Nachhinein so beschäftigt, solltest du dir auch überlegen, wie du in Zukunft mit solchen Situationen umgehen kannst / sollst. Das ist abhängig, von dem, was ich weiter unten noch schreibe:

 

vor 4 Stunden schrieb Lavendel:

Wenn das Verfahren ein Hinderungsgrund ist, bekommst du von deinem SB eine Info und den Hinweis, dass es ggf. erstmal ruhend gestellt wird. Wenn nicht, läuft es durch.

 

Das ist meiner bescheidenen Meinung nach der springende Punkt. Es kommt einzig darauf an, wie dein Sachbearbeiter hier tickt und natürlich ob überhaupt etwas gegen dich ins Spiel gebracht wird. Aber das liegt bei deinem Job eh latent in der Luft - denke ich jedenfalls, keine Ahnung ob das tatsächlich real oft vorkommt. Zunächst mal die gute Nachricht: Das gilt für alle, die deinen Job ebenfalls haben und auch unter denen gibt es Sportschützen und Jäger. Ich halte es daher für nicht sehr wahrscheinlich, dass das zu einem Problem wird.

 

Aber warum glaube ich, dass es abhängig vom SB zu einem Problem werden kann? Ich kenne einen Fall aus meinem Verein, der ähnlich lag. Ein Eigentümer einer nach meinen Maßstäben "größeren" Security-Firma, also keine Klitsche, hat bei einem Einsatz vom "Gegenüber" eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. Das kann bei diesem Job halt passieren. Die (bundesweit bekannte) für ihn zuständige Behörde hat das als Elfmeter genommen und nur wegen dieser Anzeige alle Erlaubnisse wiederrufen und Sofortvollzug angeordnet (Disclaimer: Habe die Story nur vom Vereinsvorsitzenden, nicht von ihm direkt, aber ich stand daneben, wie er im Verein einem Händler seine Waffen übergeben hat).

 

Jetzt ist nicht jede Behörde so drauf. Du hast noch dazu den Vorteil, dass du für den Staat arbeitest und da gelten in der Praxis nunmal andere Anwendungs- und Interpretationsregeln als beim Ottonormalo. Das steht so nicht im Sozialkundebuch drin, ist aber so. Und dann kann man das ja auch mal für sich nutzen (ob denn der SB glaubt, du dürftest noch in der Justiz arbeiten, wenn du unzuverlässig wärst???)

 

Ich würde dir folgendes raten:

1. Rechtsschutzsituation überdenken, auch im Hinblick darauf, dass solche Situationen in deinem Beruf latent in der Luft liegen (was wie gesagt nur eine Annahme von mir ist).

2. Ganz normal mit der WBK weitermachen.

3. Vielleicht stellt dir dein Chef noch ein blumiges Belobigungsschreiben für den "vorbildlichen Einsatz" aus. Wer weiß, wozu es mal gut ist. Entschieden wird ja meist nach "Aktenlage" :sla:

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Geschrieben
3 hours ago, knight said:

Ein Eigentümer einer nach meinen Maßstäben "größeren" Security-Firma, also keine Klitsche, hat bei einem Einsatz vom "Gegenüber" eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. Das kann bei diesem Job halt passieren. Die (bundesweit bekannte) für ihn zuständige Behörde hat das als Elfmeter genommen und nur wegen dieser Anzeige alle Erlaubnisse wiederrufen und Sofortvollzug angeordnet (Disclaimer: Habe die Story nur vom Vereinsvorsitzenden, nicht von ihm direkt, aber ich stand daneben, wie er im Verein einem Händler seine Waffen übergeben hat).

 

 

Was ist da dann daraus geworden?

 

Anzeige heißt ja nur, dass es den Weg des Rechtsstaates geht.....was dann hinten rauskommt ist die andere Sache....

 

bj68

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb BJ68:

Was ist da dann daraus geworden?

 

Der hatte keine Lust mehr, hat aufgehört und bestenfalls noch mit Vereinswaffen geschossen.

Bearbeitet von knight
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb knight:

 

Der hatte keine Lust mehr, hat aufgehört und bestenfalls noch mit Vereinswaffen geschossen.

Andere Worte für "die Anzeige bezüglich Körperverletzung war berechtigt".

Geschrieben
Am 1.1.2024 um 06:52 schrieb Lavendel:

Stelle einfach deinen Antrag auf die WBK. Du verlierst sonst nur unnötig Zeit. Beide Angelegenheiten sind nicht innerhalb von zwei Wochen erledigt.

Wenn das Verfahren ein Hinderungsgrund ist, bekommst du von deinem SB eine Info und den Hinweis, dass es ggf. erstmal ruhend gestellt wird. Wenn nicht, läuft es durch.

 

Ich warte gerade noch auf die Bedürfnisse vom Verband und sobald die da sind, werde ich den Antrag auf die WBK stellen.

 

vor 22 Stunden schrieb knight:

Ich würde dir folgendes raten:

1. Rechtsschutzsituation überdenken, auch im Hinblick darauf, dass solche Situationen in deinem Beruf latent in der Luft liegen (was wie gesagt nur eine Annahme von mir ist).

2. Ganz normal mit der WBK weitermachen.

3. Vielleicht stellt dir dein Chef noch ein blumiges Belobigungsschreiben für den "vorbildlichen Einsatz" aus. Wer weiß, wozu es mal gut ist. Entschieden wird ja meist nach "Aktenlage" :sla:

 

Ich bin natürlich umfangreich rechtsschutzversichert. Sollte es also notwendig sein, kann ich darauf zurückgreifen. 

Zukünftig mach ich mir da weniger Sorgen, weil letztendlich zu meinen Gunsten entschieden werden sollte. Der SB sollte auch wissen, dass das in dem Berufsfeld tatsächlich latent in der Luft liegt. Selbst wenn nicht, wird sich sicherlich eine Lösung finden lassen.

 

Der Aspekt, dass die Zuverlässigkeit bedingt durch den Beruf bereits gegeben ist, ist ein gutes Argument. Schließlich bin ich Dienstwaffenträger. 

 

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