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IGNORED

Kurzwaffe Sportschütze , Verleih an Jäger


fw114

Empfohlene Beiträge

Am 29.10.2023 um 20:36 schrieb Proud NRA Member:

 

Das Problem bei dieser Konstruktion ist, dass sie in Absurditäten führt: Nehmen wir an, A und B seien beide sowohl Sportschützen als auch Jäger, und beide besäßen ein Exemplar der gleichen Pistole auf Sportbedürfnis. Dann dürften sie ihre eigenen Pistolen nicht zum Jagen verwenden.

 

Nö, geht ibDaZ.

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vor 8 Minuten schrieb Alex:

 

Schon mal in der grünen WBK die Zeile 4 angeschaut?

1. Habe ich da Mist getippt und meinte den Leihschein, keine Ahnung warum da Jagdschein steht

2. In der Spalte 4 steht bis wann der Voreintrag gültig ist, die Zeile 4 ist bei mir (noch) leer. Was hat das mit dem Thema des Bedürfnisses für eine Waffe zu tun?

Bearbeitet von BlackFly
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vor 33 Minuten schrieb BlackFly:

1. Habe ich da Mist getippt und meinte den Leihschein, keine Ahnung warum da Jagdschein steht

2. In der Spalte 4 steht bis wann der Voreintrag gültig ist, die Zeile 4 ist bei mir (noch) leer. Was hat das mit dem Thema des Bedürfnisses für eine Waffe zu tun?

 

Die Frage war, ob man das Bedürfnis erkennen kann, wenn man von der Sportlichen Nutzung ausgeht.

 

Auf der WBK grün erkennt man das Bedürfnis an der Spalte 4.

Bei einen Jäger WBK steht kein Datum für Langwaffen zum Erwerb drin.

Bearbeitet von Alex
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vor 6 Minuten schrieb BlackFly:

Steht das bei den "Amtlichen Eintragungen"? Sowas habe ich nicht drin stehen, ich bin aber auch nur Sportschütze

 

Kapiert!

Sportschützen WBK grün und Jagdschein WBK ist die gleiche Ausfertigung.

 

Umgangssprachlich sagt man halt Jagdschein WBK, Jäger WBK.

 

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vor 11 Minuten schrieb Alex:

 

Die Frage war, ob man das Bedürfnis erkennen kann, wenn man von der Sportlichen Nutzung ausgeht.

 

Auf der WBK grün erkennt man das Bedürfnis an der Zeile 4.

Bei einen Jäger WBK steht kein Datum für Langwaffen zum Erwerb drin.

Du meinst Spalte 4 (nur mal so). ... man kann es erahnen aber die Wahrheit steht nur im Rechner der Behörde! und diesen Ausdruck des NWR kann man ja anfordern.

Ich habe z.B. Langwaffen von sportlich auf jagdlich umschreiben lassen, das sieht man in der WBK nicht. Bei KW steht immer ein Datum/Stempel in Spalte4 egal ob Jagd oder Sport. 

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Am 29.10.2023 um 20:36 schrieb Proud NRA Member:

 

Das Problem bei dieser Konstruktion ist, dass sie in Absurditäten führt

 

 

Die Geschichte "Nutzung auf Sportbedürfnis besessener Waffen zur Jagd" habe ich auch schon durch.

Meine Sachbearbeiterin vertrat eine gleichlautende Auffassung wie das genannte Beispiel des LRA Rosenheim.

 

Das Problem bei vielen Regelungen des deutschen WaffG ist, dass es in Absurditäten führt.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Im Fall der strenger "kontingentierten" KW wird eine von Behörden vertretene "bedürfnismäßige Unvereinbarkeit der Verwendung" tendenziell ein Vorteil sein.

 

Bei LW ist sie doch eher lästig. Unnötig "vollstopfen" mit quasi Doppelbeschaffungen muss man sich den Schrank bzw. die Schränke auch nicht.

Die Behörden mit o.g. Sichtweise aber fördern genau das.

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..inzwischen wird es hier immer absurder - die Bedürfnisgrundlage ist in der WBK-Grün nicht ersichtlich (warum auch ? - der Vermerk auf Spalte 4 ist völlig unsinnig).

 

Grundsätzlich :

Personen haben Bedürfnisse - und die können durchaus vielfältig sein !

Für die Verwendung ist es völlig egal, unter welcher Bedürfnisgrundlage die Waffen erworben wurden - die Jagdwaffen dürfen nach §13 WaffG für die Jagd nicht verboten sein (natürlich gelten auch die sachlichen Verbote des BJagdG bzw. der LJagdG).

Also - warum eine Waffe, die auf der gelben Sportschützen-Waffenbesitzkarte eingetragen ist, nicht jagdlich nutzen ? (der in dem Zusammenhang oft erwähnte Leihschein entbehrt hier jeder rechtlichen Grundlage).

Die sportlich genutzten Waffen dürfen nicht nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein.

Zur Leihe :

Bei Langwaffen steht der Jagdschein in Bezug auf Langwaffen einer WBK gleich (§13 Abs.4). Für Kurzwaffen ist der Besitz irgendeiner WBK erforderlich (§12 Abs.1 Nr.1). Natürlich kann ein Jäger auch Kurzwaffen leihen (nur eben als WBK-Inhaber, der Jagdschein allein reicht nicht). Natürlich wird ein Leihschein benötigt (§38, Ausweispflichten).

Zum Erwerb :

Nach §13 Abs.2 hat für den Erwerb von zwei Kurzwaffen eine Bedürfnisprüfung nicht zu erfolgen. Es spielt keine Rolle, ob evtl. (sogar gleiche) Kurzwaffen bereits im "sportlichen" Besitz sind.

Alles recht einfach nachzulesen im WaffG, in der AWaffV bzw. in den WaffVwV.

 

Eine sinnige Bemerkung fand ich (in einem anderen Zusammenhang) in der vorletzten DJZ : Die deutscheste aller Disziplinen Ein Dreisprung aus Übereifer, Bestrafungsdrang und völliger Ahnungslosigkeit.

 

Gut Schuss und Waidmannsheil

 

sundance

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb sundance:

Für die Verwendung ist es völlig egal, unter welcher Bedürfnisgrundlage die Waffen erworben wurden - die Jagdwaffen dürfen nach §13 WaffG für die Jagd nicht verboten sein (natürlich gelten auch die sachlichen Verbote des BJagdG bzw. der LJagdG).

Also - warum eine Waffe, die auf der gelben Sportschützen-Waffenbesitzkarte eingetragen ist, nicht jagdlich nutzen ? (der in dem Zusammenhang oft erwähnte Leihschein entbehrt hier jeder rechtlichen Grundlage).

Grundsätzliche Zustimmung zur Analyse; das wäre pragmatisch. Wir sind aber in DE.  Was machst Du denn wenn Deine (eine) Behörde das anders sieht als Du und durch ein "lustiges" Verwaltungsverfahren Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzweifelt? Und wenn ich die posts weiter oben richtig deute, wird die Auffassung, dass eine strikte Trennung der Verwendung anhand des ursprünglichen Erwerbsbedürfnisses zu erfolgen hat, wohl auch von einigen Behörden offensiv vertreten. Wie sieht dann ein sinnvolles Verhalten aus? Trotzdem ins Risiko gehen oder lieber Ärger vermeiden?  

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vor 52 Minuten schrieb Homi:

Immer lieber "Ärger vermeiden", immer buckeln, nie aufmucken oder gar demonstrieren.

Ich geh mal davon aus, dass sich das auf meinen post beziehst.

Was wäre denn Deine Lösung? Mülltonne anstecken und streiken? Unterstellt, dass die Behörde eine (warum auch immer) gefestigte Hausmeinung vertritt, wie willst Du die ohne Gericht (d.h. Kosten und viel Zeit!) davon überzeugen, dass sie falsch liegt? Und einfach mal machen .... Wenn Du so mutig bzgl Deiner Zuverlässigkeit bist, kannst Du ja mal den Selbstversuch machen und uns dann berichten. 

Bearbeitet von Zerberus
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vor 16 Minuten schrieb Zerberus:

 

Und einfach mal machen .... Wenn Du so mutig...bist...

 

Wobei mich interessieren würde, worin "einfach mal machen" tatsächlich besteht. 

 

Vermutung: Rausgehen mit einer eingetragenen Waffe, der zugehörigen WBK und gültigem JJS, ins Revier...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 18 Minuten schrieb karlyman:

Vermutung: Rausgehen mit einer eingetragenen Waffe, der zugehörigen WBK und gültigem JJS, ins Revier...

Was auch immer. Ob dabei Diskussionspotential theoretisch oder auch praktisch gegeben ist, weiss ich nicht. Aus diesem Grund kann ich auch nur meine persönliche Ansicht zu dem Thema widergeben; ich könnte mit der oben genannten Behördenauffassung "leben". Jeder andere mag das für sich selbst unterschiedlich entscheiden und "machen" und dann falls die Diskussion doch losgetreten wird, für "sein gutes Recht" streiten. 

Bearbeitet von Zerberus
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Wie gesagt, die genannte Behördenauffassung/-rechtsauslegung ist zweischneidig. Wurde hier auch schon öfter diskutiert.

 

Auf der einen Seite könnten, gerade bei LW, eigentlich unnötige "Doppelbeschaffungen" stehen... auf der anderen Seite ermöglicht sie dann logischer Weise zusätzliche KW-Erwerbsmöglichkeiten ggf. ohne "Überkontingent-Gedöns".

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Um eine Klärung mit seiner Behörde herbeizuführen könnte beispielsweise das Thema durch schriftsätzliche Anfrage angestoßen werden. Passt einem die Antwort nicht und man vertritt eine andere Auffassung, dann bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorsprechen und dort schriftlich klären lassen.

Hilft das auch nicht, einfach eine Feststellungsklage vor dem VG gegen die Waffenbehörde erheben. Geht allein und die Kosten sind überschaubar, dauert halt etwas. Vielleicht hilft auch der VDB.

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vor 1 Minute schrieb P22:

Um eine Klärung mit seiner Behörde herbeizuführen...

 

Ich schrieb bereits weiter oben: Mit einer derartigen Arschkriecherei bringt man die Sachbearbeiter/Behörden erst auf so dumme Ideen, die sie dann am Ende gegen den Steuerzahler auf dessen Kosten bis zum BVerwG vertreten. Zu verlieren haben die Behörden nichts, nichtmal das Gesicht, weil, sie "kämpfen" ja für eine gute Sache.

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Vielleicht bin ich nicht Alman genug dafür, aber wann und wie kontrolliert denn die Behörde, wie ein Jäger und Sportschütze seine Waffen nutzt?

 

Mal ohne scheiß, zum Schießstand kann der Jäger immer alles mitnehmen und begründen. Auf Wettkämpfen kontrolliert das auch keiner und schon gar nicht, die Behörde. 

 

Einziger weit hergeholter Fall: Jäger nimmt Sportwaffe mit zur Jagd, wird von der Polizei kontrolliert und da hat einer richtig Ahnung, nach was er schauen muss, um einen Verdacht zu haben. Und selbst das wäre nur für KW anwendbar weil selbst die LW auf gelb kann der Jäger nutzen und sagen, er hat ja zwei Wochen Zeit sie auf Jagdbedürfnis umschreiben zu lassen.

 

Also ich sehe hier weit und breit noch kein Kläger - nur mündliche Aussagen von SB...

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