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IGNORED

Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?


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Geschrieben

Da gibt's Vordrucke, die man in der Tat über den BDMP beziehen kann (schon mit Löchern drin, fürs Abheften im Schießbuch). 

Oder man hat ein paar wenige dieser Vordrucke, und kopiert sich dann in der Folge, so viel man braucht.  

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb callahan44er:

Na da hab ich ja Glück. Ist bestimmt günstig über den bdmp zu erwerben oder?

Als ich vor mehr als 28 Jahren in den BDMP eingetreten bin kostete so ein Schießbuch ( ich glaube das war ein Ringbuchordner) so um die 5.-DM

heute kostet der Ordner mit Einlegekarten 11.-€. Ich habe mir ein Blatt eingescant und dann ausgedruckt. Gab bisher keine Probleme.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sonnyboy:

Das stimmt nur insoweit wie Du das gesetzlich meinst.

Jedoch wird sehr wohl ein Schießbuch verlangt. Der BDMP verlangt das.

Jepp, das hat ungefähr soviel Gesetzeskraft wie wenn ich im Verein nur Termine anerkenne die mit rosa Schuhen geschossen wurden...........

 

Es gibt einfach keine gesetzliche Vorgabe dafür. Das ein Schiessbuch das alles einfacher macht steht ausser frage, ich führe seit Anfang an ein persönliches Schiessbuch und hab die auch noch alle. Denke 20 jahre kann ich damit belegen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb callahan44er:

Wie denn, erzähl mal?

 

Wird uns der Gesetzgeber erzählen.

 

vor 5 Stunden schrieb PetMan:

Da es keine Norm für ein Schiessbuch gibt muss man ein stück weit den Schützen vertrauen.

 

Muss das der Gesetzgeber ?

 

vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Es gibt einfach keine gesetzliche Vorgabe dafür.

 

Offenbar noch nicht.

 

 

 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

OK, passt nicht GANZ hier:

 

Ein  Sportschütze bekommt von seinem Amt eine Aufforderung, seine Sportschützeneigenschaft und auch regelmäßiges Training sowohl mit KW als auch LW nachzuweisen. Es soll eine Bescheinigung des Vereines plus Kopien des Schießbuches einreichen, sonst droht Entzug der WBK.

 

Es wird dabei auf die erste 5-Jahres-Überprüfung verwiesen. Ja, die ersten 5 Jahre seit Erteilung der ersten WBK sind gerade rum.

 

Nun hat der betreffende Sportschütze gerade vor 2 Monaten exakt von diesem Amt eine Waffe auf "grün" eingetragen bekommen, was ja ebenfalls eine (wesentlich strengere) Bedürfnisprüfung voraussetzt. Ich gehe mal davon aus, dass auch hier die Kopien des Schießbuches gefordert und auch geliefert worden sind. (Ich weiß, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, aber die Behörden der Fünf Neuen Länder scheren sich da i.d.R. nicht drum und die meisten braven Sportschützen liefern, was verlangt wird)

 

Hat das Amt hier in diesem speziellen Fall das Recht, eine erneute "turnusmäßige" Bedürfnisüberprüfung - die Gebühren kostet! - anzuordnen?

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

Hat das Amt hier in diesem speziellen Fall das Recht, eine erneute "turnusmäßige" Bedürfnisüberprüfung - die Gebühren kostet! - anzuordnen?

 

Ja. 

Warum?

 

Weil die Voraussetzungen des §14 Abs 3(Erwerb) andere sind als die des §14 Abs 4(Besitz)

 

Das geht schon damit los, das für den Erwerb in den letzten 12 Monaten mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen sein muss, unabhängig davon, ob es die eigenen sind oder nicht.

 

Für den Besitz wird geprüft, ob mit in den letzten 24 Monaten mit den eigenen Waffen geschossen wurde.

 

Die Bedürfnisbescheinigung für den Erwerb einer Waffe kurz vor Besitzbedürfnisprüfung hat daher keine Aussagekraft.

Geschrieben

Unsere Behörde in BW verlangt schon aktuell Nachweise bei Überkontingentwaffen vom Verband. Dabei ist vieles nicht klar zum Thema Überkontingent.

 

Der Schütze hat seine Überkontingent - Kurzwaffen alle über den DSB beantragt. Schießen tut er damit BDS sowie DSB-Wettkämpfe. Wobei er einzelne Überkontingentwaffen

nur beim BDS einsetzt.

Aktuell sagt die Behörde in BW, dass Sie nur eine Unterschrift von dem Verband akzeptiert, der das Bedürfnis genehmigt hat.

Das heißt, dass die Behörde für die Kurzwaffen keine Bescheinigung vom BDS akzeptiert. 

 

Der GSVBW verlangt auf seinem Formular ebenfalls, dass der Schütze ankreuzt, bei welchem Verband die Waffe beantragt wurde. Auf Nachfrage sagt auch der BDS,

dass er keine Bescheinigung ausstellen kann für Waffen, die nicht über den BDS beantragt wurden.

 

Das Thema kocht aktuell ziemlich hoch hier in der Gegend. Einige Schützen mit Überkontingent haben darum schon ihren Bestand reduziert, weil ihnen der Ärger zu blöd ist.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb PPC Sniper:

Aktuell sagt die Behörde in BW, dass Sie nur eine Unterschrift von dem Verband akzeptiert, der das Bedürfnis genehmigt hat.

Interessen verschieben sich halt mal im laufe der Zeit. Und das Gesetz verlangt " Wettkämpfe "! Nicht Wettkämpfe in dem Verband der das Bedürfnis bestätigt hat. Ein Verband soll ja nur die Wettkämpfe bestätigen die bei IHM mit der Waffe geschossen wurden. Da bauen sich wieder SB ihre eigenen "Gesetze " bzw legen das wieder aus wie sie wollen. Kotzt mich nur noch an............ich hab dieses jahr 15 Wettkämpfe geschossen, von RK bis zur LM. Dabei alle meine Überkontingentwaffen eingesetzt, eine Walther PP in 7,65 nur einmal weil es keine weiteren Bewerbe gab wo ich die hätte schiessen können. Wer da welche Waffe bewilligt hat sollte scheissegal sein, sie werden benutzt. Bin echt froh das meine Behörde bisher da recht entspannt mit umgeht. Die haben gar keine Zeit für so einen quatsch.........

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb PPC Sniper:

Unsere Behörde in BW verlangt schon aktuell Nachweise bei Überkontingentwaffen vom Verband.

 

Bis dahin rechtens.

 

 

vor 1 Stunde schrieb PPC Sniper:

Dabei ist vieles nicht klar zum Thema Überkontingent.

 

Eigentlich nicht....

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb PPC Sniper:

Aktuell sagt die Behörde in BW, dass Sie nur eine Unterschrift von dem Verband akzeptiert, der das Bedürfnis genehmigt hat.

Welche Laden ist das? Das ist  klar rechtswidrig. 

 

§14 Abs 5. verlangt eine Bescheinigung eines  anerkannten Verbandes darüber, das die Waffe zum Wettkampfsport oder Ausübungen weiterer Wettkampfdisziplinen benötigt wird und an Wettkämpfen teilgenommen worden ist. Eine Bindung einer einmal gekauften Waffe an den Verband ist nirgend vorgesehen und wäre Verfassungswidrig.  In BW des VGH-Urteiles wegen Wettkampfnachweis gegenwärtig für jede ÜK-Waffe. Mehr verlangt nicht mal das VGH-Urteil

 

Lebe ich eigentlich in einem Land von Lernbehinderten und Legasthenikern? Was in die paar einfachen Worte da in §14 Abs 5 hineingeschwurbelt wird, ist grotesk.

 

Eigentlich sollte man bei denen dann einen doppelten Satz Waffen kaufen, denn nach deren Lesart wäre ja eine "DSB-9mm" beim BDS nicht einsetzbar :peinlich:

 

 

vor 1 Stunde schrieb PPC Sniper:

Das heißt, dass die Behörde für die Kurzwaffen keine Bescheinigung vom BDS akzeptiert. 

Viel Spaß vor dem Verwaltungsgericht....

 

 

vor 1 Stunde schrieb PPC Sniper:

 

Der GSVBW verlangt auf seinem Formular ebenfalls, dass der Schütze ankreuzt, bei welchem Verband die Waffe beantragt wurde. Auf Nachfrage sagt auch der BDS,

dass er keine Bescheinigung ausstellen kann für Waffen, die nicht über den BDS beantragt wurden.

 

Hahnebüchener Blödsinn, den der GSVBW da macht. Abgesehen davon, woher will der jeweilige verband denn Wissen ob genau die Waffe von ihnen genehmigt worden ist.....? Spätestens hier sollte man ins Grübeln geraten. 

Was machen Verbandswechsler? Hmmm? alles Verkaufen und exakt das gleiche (oder gar selbe) wieder erwerben?

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb struve2005:

Was machen dann Schützen, die Waffen vor 20 Jahren über den DSB genehmigt bekamen und jetzt nur noch DBS sind? Aktive Schützen wohlgemerkt! 

Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter oder sogar dem Chef vom Ordnungsamt diskutieren, und ja nichts falsches sagen, so zumindest bei uns auf der Behörde.

Geschrieben

Was mich auch ärgert: Noch vor einem Jahr hieß es von Seiten der Behörde, dass der Schütze selber bestimmen kann, welche Waffe zum Grundkontingent zählt und welche zum Überkontingent.

 

Aktuell schreibt die Behörde, dass die zuletzt eingetragenen Waffen als Überkontingent zählen, und für diese die Wettkampfnachweise erbracht werden müssen.

 

Diesen Umstand sieht das Formular vom GSVBW ebenfalls nicht vor. Da steht nirgends etwas von der Reihenfolge.

 

Dass die zuletzt erworbene Waffe zum Überkontingent zählt, ist aus meiner Sicht ein schlechter Witz. Wenn ich mir als Leistungsschütze eine neue Waffe kaufe, dann muss ich damit trainieren, 

evtl. brauche ich noch Zubehör wie einen andern Griff, eine bessere Visierung usw. Mit der neuen Waffe schieße ich darum jahrelang solange nicht alles perfekt passt, keine Wettkämpfe.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

@struve2005  Hier bei uns in der Region Zollernalb ist gewaltig was los!

Mehrere Personen bei uns aus dem Verein haben wegen dem Amt schon einen Teil ihrer Waffen austragen lassen müssen.

Wer keine Wettkämpfe für die zuletzt erworbenen Überkontingentwaffen nachweisen kann, der bekommt eine Frist, bis wann die Waffen ausgetragen sein müssen.

 

Eine Vereinsmeisterschaft alleine genügt dem Amt nicht. Es muss für jede Überkontingentwaffe mindestens eine Kreismeisterschaft oder ein Rundenwettkampf in den letzten 2 Jahren nachgewiesen werden.

 

Von den Verbänden WSV und GSVBW gibt es keinerlei Hilfe! Die offizielle Bescheinigung vom GSVBW wird vom Amt nicht anerkannt, weil das Amt für jede einzelne Waffe einen Wettkampfnachweis haben möchte.

 

Das ist beim GSVBW bislang so nicht vorgesehen. Der Schütze ist für das Amt in der Beweislast. Ich kenne einen Fall, da hat das Amt die vom Schützen erbrachten Wettkampfnachweise ohne die Bescheinigung vom

GSVBW akzeptiert. Jeder einzelne Schütze ist Einzelkämpfer. Der WSV bescheinigt jede Waffe einzeln. Wer da seine Nachweise hat, hat kein Problem.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo !

Was die Vereinsmeisterschaft angeht: Vielleicht ist das hier ja hilfreich...

 

Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf

 

Vorallem "III. Vorzulegende Nachweise, 3. Regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen, a) Schießsportwettkämpfe"

 

Ich finde es wirklich unerträglich, dass hier einige Lokalfürsten sich einen Dreck um die offiziellen Vollzugshinweise des BaWü Innenministeriums scheren...


Viele Grüße,
           Robert.

 

P.s.: Vom WSV und vom Bdmp - LV gibt es entsprechende Formulare...

Bearbeitet von dg2sac
Geschrieben (bearbeitet)

https://gsvbw.de/wp-content/uploads/2023/08/Fortdauer_Beduerfnis_14_abs_5_ausfuellbar_Sep_23.pdf

 

Da kann man schon jede Waffe auflisten.

 

vor 21 Stunden schrieb dg2sac:

 

 

Ich finde es wirklich unerträglich, dass hier einige Lokalfürsten sich einen Dreck um die offiziellen Vollzugshinweise des BaWü Innenministeriums scheren...

 

 

Vorsicht vor diesem vergifteten Geschenk, es sei denn du möchtest für jede ÜK-Waffe auch noch 12/18 Schiessen und ÜK so definiert sehen das alles außer gelbe 10  und 3/2 auf Grün als ÜK zählt, pumpen zum beispiel...

 

Die Vollzugshinweise scheren sich nämlich einen Dreck um das Waffengesetz und das Grundgesetz, Stichwort: "Der Gesetzgeber hat einen Fehler gemacht, wir machen das jetzt anders". Stimmt!!!, sagt der Reichsbürger...

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

@ASE  Du hast den korrekten Link eingestellt. Der ist aktuell. Und genau dieses Formular wird von unserem Amt nicht akzeptiert!

Da kann man jede einzelne Waffe auflisten. Das bringt aber null und nichts, weil nur die erste Seite von dem Antrag an das Amt geht.

 

Zudem schreibt der GSVBW nirgends auf dem Antrag, dass man auf die Reihenfolge achten muss, und die Zuletzt erworbenen Waffen nicht zum Grundkontingent gehören.

Bearbeitet von PPC Sniper
Geschrieben (bearbeitet)

Dann wäre es sinnvoll, die Nachweise einzufügen, wie es auf Seite 5 geschrieben steht:

 

 

Zitat

 Nur die erste Seite ist für die Behörde bestimmt. Diese Seite ist vom Mitglied auszufüllen. Auf dieser erfolgt die Bestätigung des Verbands. Auf Verlangen der Behörde können dieser auch die Anlagen überlassen werden.

 

Das ganz ist nämlich eine Machtprobe auf dem Rücken der Schützen. Der BDS beharrt auf seiner irrigen "§14 Abs 4 Satz 3 gilt auch für ÜK" Annahme, die Ministerium und Behörden zahlen es jetzt mit gleicher Münze zurück....

 

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb dg2sac:

 

Ich finde es wirklich unerträglich, dass hier einige Lokalfürsten sich einen Dreck um die offiziellen Vollzugshinweise des BaWü Innenministeriums scheren...

Grüne Farbe vergessen? 

 

Den Rundbrief des GSVBW heute hast Du gelesen? Wenn ich das richtig verstehe, dann hat die grün - schwarze Landesregierung ihre eigenen Interpretationen den unteren Verwaltungsbehörden geschickt aber nicht den Verbänden? Handschrift des Innenministers und Burschi Strobl?

Um Deinen Satz passender zu machen: ICH finde es unerträglich wenn eine Landesregierung sich einen Dreck um das offizielle Bundes !!! Waffenrecht zu scheren beliebt.

 

Quelle dazu:

Jahresende_2023.pdf

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