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IGNORED

Beurteilung "Schuss in die Luft"


Giraffe

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Hallo

 

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen Gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren".

War der Angriff Gegenwärtig? Ja, die Verbrecher waren im Haus.

War der Angriff rechtswidrig? Ja, sie sind Unerlaubt in das Haus eingedrungen.

War die Verteidigung erforderlich? Ja, Die Gefährdung durch die Einbrecher war ersichtlich bedrohend.

Ein Schuss auf die Angreifer wäre, meiner Meinung nach, vollkommen gedeckt.

 

Steven

 

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vor einer Stunde schrieb ALBA:

er wird sich die Frage stellen lassen müssen

- warum nicht in den Boden- wenns schon m Garten war ?

Wie lernen wir so schön, es gibt nur einen sicheren Kugelfang....

In Bremen Horn ?

irgend was trifft er bestimmt..

- Telefonkabel

- Stomleitung

- Gasleitung

-  Blindgänger vom WK II 

-….

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vor 23 Minuten schrieb steven:

War der Angriff Gegenwärtig? Ja, die Verbrecher waren im Haus.

War der Angriff rechtswidrig? Ja, sie sind Unerlaubt in das Haus eingedrungen.

War die Verteidigung erforderlich? Ja, Die Gefährdung durch die Einbrecher war ersichtlich bedrohend.

Ein Schuss auf die Angreifer wäre, meiner Meinung nach, vollkommen gedeckt.

Ich bin auf deiner Seite.... Aber, er konnte dem "Angriff" ja aus dem Weg gehen (in den Garten) und anstatt die Waffe aus dem Schrank zu holen, hätte er einfach 110 mit seinem Telefon wählen können. Das wird wohl nicht gut ausgehen für das Einbruchopfer, leider.

 

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vor 15 Minuten schrieb kurzwaffen:

 er konnte dem "Angriff" ja aus dem Weg gehen 

Hallo kurzwaffen

 

dies sind die feuchten Träume einiger Politiker/Staatsanwälte/Richter:

Warum sind sie dem angriff nicht aus dem Weg gegangen? 

Sie hätten doch weglaufen können, so ist ein Einbrecher Tot/Verletzt/psychisch geschädigt.

Und das Mädel hätte doch die Beine etwas mehr zukneifen können.

Rechts muss Unrecht nicht weichen!!!!!

Verteidigen wir diesen Grundsatz. 

 

Steven

 

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vor 3 Minuten schrieb Alex90:

er hatte also auch die Möglichkeit vor der Gefahr zu flüchten. 🤷🏻🤦🏻

Hallo Alex90

 

bitte sage mir, dass du das ironisch gemeint hast.

Wir können doch nicht nur Halbschwuchteln, Feiglinge und Weicheier in Deutschlands Männerwelt haben.

 

Steven

 

P.S. als ich vor meiner Haustür überfallen wurde, hat die Polizei 25 Minuten benötigt, um bei mir zu sein.

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vor 5 Minuten schrieb steven:

....

 

P.S. als ich vor meiner Haustür überfallen wurde, hat die Polizei 25 Minuten benötigt, um bei mir zu sein.

 Im Bremen brauchen die für ~150 M von der Wache bis zum Tatort ~ 2,5 Std .....

Und wenn dir das im Steintor (Rechtsfreier Raum, Eigentum der Clan´s) passiert, weisst du nicht in welchem Jahr die Polizei noch kommt .....

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vor 17 Minuten schrieb Alex90:

eielte zum Tresor....... 

 

er hatte also auch die Möglichkeit vor der Gefahr zu flüchten. 🤷🏻🤦🏻

 

Die Wohnung ist der letzte Rückszugsort, eine Flucht aus der Wohnung muss rechtlich gesehen nicht sein, man darf den Angriff abwehren.

Flieht man natürlich...

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vor 2 Stunden schrieb ALBA:

- warum nicht in den Boden- wenns schon m Garten war ?

Hallo ALBA

 

da bin ich ganz bei dir.

Ein Geschoss kommt wieder runter. Und das mit ordentlich wumms (nein, kein Doppelwumms). In den Boden schießen ist da ungefährlicher.

Aber was will man von der Bevölkerung erwarten, wenn die Polizei, statt in den Asphalt, in die Luft einen Warnschuss abgibt.

Aber zumindest Jäger und Sportschützen sollte dies beigebracht werden. Wenn das bei der Ausbildung der Polizei nicht vermittelt wird.

 

Steven

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vor 17 Minuten schrieb steven:

ironisch gemeint

ja ironisch im Sinne von : so denkt die gegenseite dann. 

aber im ernst...  ordnungsgemäß gelagerte Waffe im Tresor. 

wenn ich die ersten holen und schussbereit machen kann dann wird es schwierig mit der gegenwärtigkeit eines Angriffs. 

also einem hauptsächlichen Merkmale der Notwehr. 

 

also zmd sieht das bei mir so aus. 

raus aus der wohnung, runter in EG in den Abstellraum, Waffe holen (selbst wenn ein Magazin vorbereitet wäre) udn dann zurück in die Wohnung?  und zwischendurch 2 mal an der Ausgangstür vorbei.. 

 

ich denke da hätte ich hinterher schlechte Karten vor Gericht. dann ehr n Messer aus der Küche, ne Gasflasche aus dem Flurschrank oder was auch immer. Gewürzsparay steht auch genügend rum. 

 

und wenn die Möglichkeit zur Flucht besteht dann besteht ja keine Gefahr für Leib und Leben. Außer es ist noch jmd im Haus dem es zu helfen gilt. 

Schusswaffe einsetzen wegen ein paar Materialien Dingen? Verhältnismäßigkeit? 

wäre dann der zweite Minuspunkt beim Richter. 

 

Muss jeder Waffenbesitzer selber wissen oder er sich  sein Leben versauen will. 

Fakt ist wer die Waffe raus holt muss auch abdrücken in letzter Konsequenz.  nur vorzeigen und betteln wird nix werden. 

wenn der Gegner erstmal sicher ist dass man nicht die Eier hat zu schießen holt er sich die Waffe. 

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vor 2 Minuten schrieb Alex90:

Verhältnismäßigkeit? 

Hallo Alex90

 

"Notwehr: Verhältnismäßigkeit ist nicht erforderlich.

Bei der Notwehr findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. 

Anders als beim sogenannten rechtfertigenten Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an"

Die Notwehr kennt selbst keine Beschränkung des Mittels. Auch tödliche Gewalt darf grundsätzlich ausgeübt werden. Es muss aber das relativ mildeste Mittel genommen werden.

Wäre dem nicht so, käme es zu merkwürdigen Diskussionen:

"Herr Richter, ich wollte die Maid nur ein bisschen vergewaltigen. Da schießt das Luder auf mich. Ich hätte tot sein können. Das war keinesfalls Verhältnismäßig".

 

Steven

 

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Mit Schrot bis 4mm würde ich das als absolut unbedenklich sehen.

Mit Kugel muss man in der Tat damit rechnen, dass diese ja auch wieder herunter kommt. Im arabischen Sprachraum können sie ein Lied davon singen.

 

Grundsätzlich ist aber eine Warn-Schussabgabe bei Einbrechern im Haus völlig OK.

 

Gruß,

 

frogger

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4 hours ago, Giraffe said:

Kann ein "Schuss in die Luft" in der beschriebenen Situation gerechtfertigt sein oder kann die zuständige Waffenbehörde nach dieser Aktion die erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen?

 

Strafrechtlich wird ihm ziemlich sicher nichts passieren, egal ob man das jetzt als richtig oder falsch oder erlaubt oder unerlaubt ansieht. Die Zuverlässigkeit ist allerdings von "gerechtfertigt" oder aus sonstigen Gründen nicht strafbar getrennt, denn es dreht sich ja um Tatsachen, die Annahmen für die Zukunft rechtfertigen, nicht um Fehlverhalten.

 

3 hours ago, BlackBull said:

Gut gemacht, mit wenig Aufwand und geringstmöglicher Gefährdung, eben auch für die Einbrecher, Situation bereinigt und Verbrechen verhindert. 

 

Ich weiß nicht. Rennt in den Garten. Da wäre der einzige Grund zum Schießen dann eigentlich, dass er befürchtet, dass die Einbrecher im Haus ebenfalls eine Distanzwaffe haben. Wenn er das glaubt, dann wäre es aber suboptimal, sich im Garten als Ziel aufzubauen. Also einen Preis für Taktik bekommt er eher nicht. Was aber natürlich nichts damit zu tun hat, dass er in der Sache das Opfer war und es glücklicherweise gut ausgegangen ist.

 

47 minutes ago, Alex90 said:

glaub mir ruhig das ich der letzte bin der nicht lieber manche dinge selbst klären würde.

 

 

Leicht gesagt. Ich hatte mal die Gelegenheit, mit Leuten, die das in Irak und Afghanistan gemacht haben, den berühmten Battle Drill #6 zu üben, also im Trupp von vier in ein Objekt rein. Das ist schon zu viert haarig genug. Alleine und dann vielleicht mit einem Jagdgewehr oder was auch immer statt Karabiner und Pistole und Plattenträger wird's nicht besser. Also wenn es nur um Sachwerte ginge und im Obergeschoss nicht etwa eine unschuldige Person wäre, dann würde ich einen Teufel tun, da reinzugehen. Der Vorteil des Verteidigers ist enorm (jedenfalls solange der Angreifer nicht Artillerie, Handgranaten oder einfach einen Benzinkanister nimmt, was den Vorteil umkehrt). Irgendwo verrammeln, wo man eindringende Figuren zu deren Überraschung erledigen kann, dürfte die Überlebenswahrscheinlichkeit verbessern.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 24 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Irgendwo verrammeln, wo man eindringende Figuren zu deren Überraschung erledigen kann, dürfte die Überlebenswahrscheinlichkeit verbessern

Ja. Genau. Mit der wxxxflinte im Schlafzimmer eingeschlossen wäre taktisch klüger gewesen. 

Allerdings relativiert kopfloses handeln (also in Panik in den Garten rennen) evtl die Schussabgabe. Wenn der Anwalt dann dem Richter noch erklärt, dass ein Schuss auf den Einbrecher um fast jeden Preis verhindert werden sollte, geht man vielleicht sogar mit einem Lob der Robe aus dem Gerichtssaal 

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