Zum Inhalt springen
IGNORED

Europäischer Feuerwaffenpass


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb Lavendel:

Auch die großen Magazine, wenn Altbesitz und die ins Ausland zum Wettkampf mitgenommen werden sollen. Jedes Magazin eine Zeile. Kommt richtig gut bei AK, wenn die nicht mal eine Nummer haben.

 

Gibts irgendein Land, bei dem es was bringt, wenn große Magazine im EFP stehen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Lavendel:

Auch die großen Magazine, wenn Altbesitz und die ins Ausland zum Wettkampf mitgenommen werden sollen.

Wo hast du das denn her?

 

 

vor 4 Stunden schrieb rider650:

Gibts irgendein Land, bei dem es was bringt, wenn große Magazine im EFP stehen?

lch kenne nicht alle Zielländer.  In jedem meiner gibt's unterschiedliche Vorgaben zu Magazinen. Info ist da wichtig.  Aber EFP war nirgends dabei.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Kaffeetante08:

Wer weiss dazu mehr?

Österreich zum Beispiel. Wir müssten hier und zu anderen ausländischen Regionen detailliert das Land nennen. Sonst gibts keine qualifizierte Unterhaltung.

 

Also in Österreich muss die Waffe KatA sein.

Allerdings ... das ist das Gute daran ... dürfen auf dem Schießplatz auch große Magazine in KatB Waffen gesteckt werden.

Für dich und mich ist es also schnuppe.

Bearbeitet von MAHRS
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb Hunter375:
vor 7 Stunden schrieb MAHRS:

Wo hast du das denn her?

 

 

von meinem Innenministerium

 

vor 12 Stunden schrieb rider650:

 

Gibts irgendein Land, bei dem es was bringt, wenn große Magazine im EFP stehen?

 

Deutschland

 

Zum allgemeinen Verständnis.

Es geht um Magazine von vor dem 17.06.2017 also Altbestand. Nicht um Magazine welche danach mit Sondergenehmigung BKA erworben wurden. Bei letzteren ist alles safe, die Erlaubnis beinhaltet den Wettkampfeinsatz im Ausland.

Beim Altbestand handelt es sich für den Besitzer bei bestimmungsgemäßen Gebrauch um keinen verbotenen Gegenstand. 'Verbringen ins Ausland ist aber kein bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Vom BKA gibt es keine Genehmigung, weil die geht das nichts an. Es ist für die ja kein verbotener Gegenstand. Wenden sie sich an ihre WaffB.

Meine WaffB, Ausland geht uns nichts an, im Inland dürfen sie ja und der Grenzübertritt ist / wird ein echtes Problem.

 

Letztendlich wird der § 40 Abs. 4 WaffG durch den § 58 Abs. 17 WaffG ausgehebelt (bei Altbesitz vor dem 17.06.2017). Da wurde es meiner Behörde zu heftig und die haben mich gefragt, ob sie meine (schriftlich dargelegte) Auffassung ans Ministerium weiterleiten dürfen.

Die Reaktion dort ist mir (weitestgehend) unbekannt, allerdings kam nach nicht einmal drei Stunden die Anweisung an meine WaffB mir die Magazine in den EFP einzutragen und wenn der voll ist mir halt gleich noch einen neuen auszustellen.

 

Seitdem habe ich einen EFP für große Magazine.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.