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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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vor 15 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Beispiel aus dem Berufsalltag:

Dass im Berufs- und Behördenalltag hier viel Blödsinn geschieht dürfte jedem klar sein. Aber auch da fällt es den Leuten im Zweifel auf die Füße, wenn sie trotz der entsprechenden Unterrichtungen meinen mit einem einfachen Passwort, das am besten noch irgendwo direkt am Gerät klebt würden sie eine ausreichende Sicherheit erzeugen. Auch da wird ein AG bei einem darauf zurückzuführenden Leck (und das ist nunmal das Äquivalent zum Abhandenkommen von Waffen wegen unzureichender Sicherung des Schlüssels) entsprechenden Konsequenzen ziehen.

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Gerade eben schrieb sealord37:

Wenn nicht für den schnelleren Zugriff nur eine Scheibe verdreht wurde.....

Selbst dann hat der Dieb halt nur einen Versuch, die richtige Zahl zu erwischen, muss die richtige Richtung für das Modell kennen etc.

Auch da wird er sich, wenn er nicht von langer Hand den Einbruch in genau diesen einen Tresor geplant hat, eher mit Werkzeug behelfen...

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Wie wir das ganze auch drehen und wenden, ein Schloss ist immer nur so sicher, wie der Besitzer die Sicherheitsregeln befolgt.

Sprich Schlüssel oder Code vor fremden Zugriff bewahrt.

Selbst wenn wir hier jetzt alle auf Zahlenschloss umsteigen, gibt's in paar Jahren das nächste OVG Urteil, weil einer den Code unter die Müslibox geklebt hat.

 

Das Problem sind nicht wir LWB, sondern Täter die unsere Waffen wollen.

 

Das ist i.d.R. ein Problem des Staates, der als Inhaber des Gewaltmonopols dafür sorgen muss, dass wir in unseren Wohnungen vor diesen Tätern geschützt sind.

 

Einbrüche und Raubüberfälle sind ein Versagen des staatlichen Gewaltmonopols.

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vor 3 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Wie wir das ganze auch drehen und wenden, ein Schloss ist immer nur so sicher, wie der Besitzer die Sicherheitsregeln befolgt.

Genau das hat aber doch das OVG im Kern festgestellt. Und hierbei sind dem LWB nunmal klare Pflichten auferlegt.

vor 4 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Selbst wenn wir hier jetzt alle auf Zahlenschloss umsteigen, gibt's in paar Jahren das nächste OVG Urteil, weil einer den Code unter die Müslibox geklebt hat.

Genau deshalb lässt man so einen quatsch. Wenn man schon so vergesslich ist, dass man sich nicht mal den Code mehr merken kann stehen einem heutzutage zahlreiche technische Möglichkeiten zur Verfügung, diese auf die eine oder andere Weise abzuspeichern, ohne, dass sie realistisch von unbefugten abgerufen werden können.

vor 5 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Einbrüche und Raubüberfälle sind ein Versagen des staatlichen Gewaltmonopols.

Nein, sind sie nicht. Höchstens wäre ihre Häufigkeit ab einem gewissen Punkt ein solches, aber den haben wir aktuell eher nicht überschritten.

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Ihr stellt euch hier alle die falschen Fragen. Zerbrecht euch die Köpfe wie man es dem Gesetzgeber recht machen kann. 
Die richtige Frage ist, was passiert in anderen europäischen Ländern wo die Aufbewahrungsvorschriften nicht so streng sind? 
Die EU will doch immer alles vereinheitlicht wissen. Also machen wir es doch wie die Tschechen, Schweizer oder Polen. 

Bearbeitet von callahan44er
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vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Die EU will doch immer alles vereinheitlicht wissen. Also machen wir es doch wie die Tschechen, Schweizer oder Polen. 

Die Schweizer sind ja schon mal nicht in der EU...

Klar kann man darüber philosophieren, inwiefern die Gesetzeslage geändert gehört, da denke ich hat jeder hier seine Ansichten. Keine davon ändert etwas an der aktuellen, die jeder beachten sollte, der seine Waffen bis zu einer etwaigen Änderung behalten will...

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vor 5 Stunden schrieb PetMan:

Hosentasche als Aufbewahrungsort ist ok, aber unklassifizierter Möbeltresor nicht. Kann man sich nicht ausdenken sowas.................

Genau das ist ja das Schräge, daß ein Forumsetatist seit Tagen predigt, daß der DB Schlüssel im Hosensack, Schlüpfer, Körperöffnung, schlagmichtot nach diesem einen einzigen Urteil jetzt für ALLE auch des Teufels wäre. 

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vor 16 Minuten schrieb ChrissVector:
vor 24 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Einbrüche und Raubüberfälle sind ein Versagen des staatlichen Gewaltmonopols.

Nein, sind sie nicht. 

Doch, sind sie. Es sei denn bei mir steigt ein Ersttäter ein. Wahrscheinlicher ist, daß es sich um einen Wiederholungstäter mit langem Strafregister handelt. Und da hat das staatliche Gewaltmonopol sehr wohl versagt. 

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vor 5 Stunden schrieb PetMan:

Hosentasche als Aufbewahrungsort ist ok, aber unklassifizierter Möbeltresor nicht. Kann man sich nicht ausdenken sowas................

So ist es. Ich habe im Verein mehrere Schränke die als B klassifiziert wurden. Letztens z.B. habe ich noch einen mit Zahlenschloss bekommen. 300kg schwer. Die Luft wird rausgedrückt bei schließen und angesaugt beim öffnen. Wenn ich da jetzt den Schlüssel für den 0er drin lagern würde…………naja wie du sagst, nicht auszudenken. 
 

PS Vielleicht kann man ja einen Deal machen. Im Tröt nebenan wir über Anschein diskutiert. Wenn wir jetzt die Anschein und Messerkacke im alten B einschließen und der Gesetztgeber und der Richter bekommt ihn einfach so auf, bleibt der Mist. Wenn nicht………😏

Bearbeitet von callahan44er
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vor 2 Minuten schrieb ChrissVector:

Geschieht in der Form ja durchaus.

Eigentlich nicht. Besonders schwerer Diebstahl hat 10 Jahre maximal. Wurde aber bisher vermutlich noch nie verhängt. Und beim 2. mal wieder 10 Jahre mit Sicherungsverwahrung. SO sieht Schutz der Bevölkerung aus. 

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vor 1 Minute schrieb Cannon Balls:

Eigentlich nicht. Besonders schwerer Diebstahl hat 10 Jahre maximal. Wurde aber bisher vermutlich noch nie verhängt. Und beim 2. mal wieder 10 Jahre mit Sicherungsverwahrung. SO sieht Schutz der Bevölkerung aus. 

Zunächst dürften bei den entsprechenden "Gewohnheits- und Berufsverbrechern" regelmäßig andere Tatbestände einschlägig sein, und was denn nun? Ausschöpfung des Strafmaßes oder irgendwelche Phantasiestrafen, die keine sinnvolle Relation zur Schwere der Tat mehr haben?

Bevölkerungsschutz ist für dich also gleichzusetzen mit einer weitgehenden Abkehr vom Prinzip der tat- und schuldangemessenen Bestrafung?

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Hm. Ich verstehe das nicht. Ich habe eine Menge alte A-Schränke, die alle rechtzeitig angemeldet sind, alle mit Schlüssel.

 

Und ich habe zwei B mit Zahlenschloss, zusätzlich zwei 1 mit Zahlenschloss, die ich aus anderen Gründen kürzlich gekauft habe.

 

Tresor zuschließen, Schlüssel in den Zahlenschlosstresor, Ersatzschlüssel in den anderen Zahlenschlosstresor, Tür zu. 
 

Wie kommt meine Frau da dran?

 

 

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vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Genau das ist ja das Schräge, daß ein Forumsetatist seit Tagen predigt, daß der DB Schlüssel im Hosensack, Schlüpfer, Körperöffnung, schlagmichtot nach diesem einen einzigen Urteil jetzt für ALLE auch des Teufels wäre. 

 

Wenn man den Unterschied zwischen über Etwas die tatsächliche Gewalt ausüben und Etwas verwahren nicht kennt dann mag das Sinn machen, was du da schreibst.

Bei jedem anderen ergibt es keinen Sinn.  So wie das OVG mal das offensichtliche ausgesprochen hat, nämlich das es dummer Unfug ist, zu behaupten, jemand übe stets die tatsächliche Gewalt über seinen Schlüssel aus. Irgendwann schläft auch der größte 2nd-Ammendment-Troll mal....

 

 

Bearbeitet von ASE
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Dazu nochmal was Aktuelles von hier:

 

Das FBI fragte nach dem Zugang für den Waffentresor eines Bürgers. Der Mastercode wurde denen natürlich direkt vom Hersteller verraten. 

 

Das Unternehmen wird demnächst pleite gehen, sowas hält sich bei uns nach derartigen Vorfällen in der Regel nicht. 

liberty_dies.png

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45 minutes ago, AmericanDad said:

Dazu nochmal was Aktuelles von hier:

 

Das Unternehmen wird demnächst pleite gehen, sowas hält sich bei uns nach derartigen Vorfällen in der Regel nicht. 

Dies würde ich denen von Herzen gönnen. Das Vorhandensein eines derartigen Code ist ein No Go.

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vor 14 Stunden schrieb TTG:

... Das Vorhandensein eines derartigen Code ist ein No Go.

Eigentlich nicht. Jeder Hersteller einer Schließanlage kann einen Master Key anfertigen. Wird jedoch nur unter Vorlage der Sicherheitskarte gemacht. Manche Gemeinden schreiben auch vor, daß der Master Key (GHS, Generalhauptschlüssel), den sonst nur die Putzfrau und die Geschäftsleitung hat, in einem Feuerwehrtresor außerhalb des Gebäudes aufbewahrt wird. Oder sie hat ihn schon direkt am Schlüsselbund.  

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