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IGNORED

Waffe im NWR


steven

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vor 12 Minuten schrieb ZPW:

Tja, das setzt latürnich voraus dass die jeweilige Behörde ihre Arbeit macht und bei einer ungültigen WBK oder einem Waffenverbot, etc. diese entsprechend als ungültig kennzeichnet.

 

Îch konstruiere mal einen hypothetischen Fall, der m. E. den Schwachpunkt besser beleuchtet?

 

Angenommen, in den Scan einer gültigen Original-WBK wird in unerlaubter (!) Weise in eine freie Zeile eine Erwerbsberechtigung hineinretuschiert.

Wird auf Grundlage dieses gefälschten Scans nun die erwähnte NRW-Abfrage gemacht, was wird das Ergebnis sein?

 

Allerdings nur meine bescheidene Meinung, die Leute in Brüssel und Berlin haben sich ja sicherlich etwas dabei gedacht.

Bearbeitet von Elo
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vor 18 Minuten schrieb Elo:

Angenommen, in den Scan einer gültigen Original-WBK wird in unerlaubter (!) Weise in eine freie Zeile eine Erwerbsberechtigung hineinretuschiert.

Wird auf Grundlage dieses gefälschten Scans nun die erwähnte NRW-Abfrage gemacht, was wird das Ergebnis sein?

 

In Anbetracht dessen daß Personen- als auch Erlaubnis-IDs der jeweiligen EwB überprüft werden und bei Überlassung direkt an die zuständige Behörde gemeldet werden wird es selbst im Falle einer Fälschung recht fix gehen bis da Konsequenzen gezogen werden.

 

Und davon abgesehen, irgendwann in nicht mehr allzu weiter Zukunft werden Voreinträge ebenfalls ID-Nunmern bekommen.... so zumindest angekündigt. 

Bearbeitet von ZPW
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vor 11 Minuten schrieb ZPW:

bei Überlassung direkt an die zuständige Behörde gemeldet werden

 

Du stimmst aber zu, daß die NWR-Abfrage dem Händler eine Gültigkeit bestätigen würde?

 

Daß so etwas später auffällt, ist klar.

Ich suche aber nach dem echten (praktischen) Nutzen dieser Abfrage.

Sinn würde m. E. etwas machen, bei dem konkret geprüft wird, ob die Person X die konkrete Waffe Y erwerben darf.

Das ist aber trotz der riesigen "Datenkrake" NWR wohl nicht möglich?

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vor 16 Minuten schrieb Elo:

Sinn würde m. E. etwas machen, bei dem konkret geprüft wird, ob die Person X die konkrete Waffe Y erwerben darf.

Weiß schon was du meinst. 

Aber wichtig für den Händler ist doch: der Kunde hat auf jeden Fall eine waffenrechtliche Erlaubnis. Somit verkauft er schonmal nicht an jemanden grundsätzlich unberechtigten. 

 

Und Erwerbsstreckung hin oder her.. Das ist ja dann letztendlich die Verantwortung des Käufers. Der ja im übrigen so oder so keinen Zugriff auf das NWR hat und deshalb im Vorfeld auch nicht prüfen könnte, ob er die konkrete Waffe kaufen darf. Die Regelung wäre also lediglich für den Handel. 

Kauf von privat hast du ja obendrein auch noch und sogar völlig ohne NWR Abfrage... 

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Es ist halt wieder ein mehr an Bürokratie, in das - wie immer - irgendwelche Vorteile hineininterpretiert werden, die in der Praxis bestenfalls bescheiden sind.

 

Das ist jetzt OT, aber in diesem Land nimmt die Regelungswut - trotz anderslautender Aussagen von politscher Seite - immer mehr zu, natürlich auch befeuert von der EU.

 

Ich habe das Gefühl, daß wir uns ständig im Dunstkeis von Steuer-/Grundsteuererklärungen, Zensus, Führerscheinumtausch und sonstigen Anträgen aller Art bewegen.

Vom gewerblichen Bereich ganz zu schweigen ...

 

Vor einigen Monaten hatte ich die Idee, für ein neugeborenes Kind als Geschenk ein Sparkonto zu eröffnen.

Beide Elternteile müssen zustimmen und sich legitimieren (inkl. Steueridentifikationsnummer).

Das Kind braucht auch eine Steueridentifikationsnummer ...

Wir haben es gelassen und dafür Bargeld in einen Umschlag gesteckt.

Derzeit geht das ja noch ... aber auch da bemüht man sich um Verbesserungen?

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Hallo

 

so, jetzt wird es merkwürdig:

Ich vergleiche gerade die Kurzwaffen mit dem NWR.

Und, beim 2. Eintrag (meinem) Treffer. 

Die Kurzwaffe fehlt im NWR. 

Die erste Pistole stimmt mit dem NWR überein. Die 2. Pistole ist nicht aufgelistet. 

Also ist bisher das NWR zu 50% richtig.

Mit diesen Unterlagen, die die Kontrolleure wahrscheinlich mitbringen, kann ich keine Kontrolle gestatten. 

Für die sind (bisher) 2 Waffen illegal.

Arbeiten die so schlampig oder liegt der Fehler im System.

Ist das symptomatisch oder auf mich gemünzt?

 

Steven

 

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vor 10 Minuten schrieb steven:

Mit diesen Unterlagen, die die Kontrolleure wahrscheinlich mitbringen, kann ich keine Kontrolle gestatten. 

Die kommen mit einem Auszug aus der Papierakte. Es ist doch bekannt dass das NWR fehlerhaft ist. Unkenntnis, Schreibfehler, alles mögliche, das wird dann korrigiert. Alles kein Drama. 

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Hallo

 

die Anzeige über den Erwerb ist vom 28.02.2022

Kommen die tatsächlich mit dem Papierordner?

Wofür ist dann das NWR gut?

Ich denke, Waffen die ich anmelde, werden ins NWR übertragen. Offensichtlich nicht. Ist dann meine Papierakte korrekt? Oder sind da Waffen gelistet, die ich gar nicht besitze? Oder Waffen nicht gelistet  die ich besitze?

Das ist dann eine ungefähre Information über den Waffenbestand.

Also, könnte so sein, muss aber nicht so sein.

So hätte ich arbeiten müssen. Die Firma hätte mich, zu recht, sofort entlassen.

 

Steven

 

 

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vor 15 Minuten schrieb steven:

Arbeiten die so schlampig oder liegt der Fehler im System.

 

Wenn Du mal schaust, fangen ganz viele der (älteren) NWR-ID mit 2012 (hinter dem führenden Buchstaben) an.

In dem Jahr hat man seitens der Waffenbehörden den Bestand von mehreren Jahrzehnten eingepflegt.

Was glaubt Ihr, wer diese eintönige und zeitaufwendige Arbeit gemacht hat?

Geschulte Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung oder vielleicht irgendwelche Praktikanten oder Auszubildende?

 

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vor 8 Minuten schrieb steven:

Kommen die tatsächlich mit dem Papierordner?

Wofür ist dann das NWR gut?

Ich denke, Waffen die ich anmelde, werden ins NWR übertragen.

 

Derzeit läuft das System doch ohnehin zweigleisig. Warum??

 

Kauf von privat: Käufer und Verkäufer melden jeweils in Papierform der jeweiligen örtlichen Waffenbehörde.

Die erledigen dann die Anpassung in NWR (und wahrscheinlich in Ihren örtlichen Verwaltungssystemen, wobei es da ja unterschiedliche gibt und ich nicht weiß, inwieweit die angebunden sind).

 

Kauf vom Händler: Händler meldet an NWR und per Papier/Fax (eventuell Mail) an örtliche Waffenbehörde des Käufers, Käufer daneben auch Erwerbsanzeige.

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vor 3 Minuten schrieb Elo:

Kauf vom Händler: Händler meldet an NWR und per Papier/Fax (eventuell Mail) an örtliche Waffenbehörde des Käufers, Käufer daneben auch Erwerbsanzeige.

Daran anschließend vielleicht eine dumme Frage, aber ich weiß es einfach nicht besser:

Sind im NWR die P-ID oder E-ID in irgendeiner Weise mit der zuständigen Waffenbehörde verknüpft?

 

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vor 17 Minuten schrieb Elo:

Wenn Du mal schaust, fangen ganz viele der (älteren) NWR-ID mit 2012 (hinter dem führenden Buchstaben) an.

Hallo Elo

 

eine Kurzwaffe, die ich am 28.02.2022 angemeldet habe (die Anmeldung liegt mir vor) fehlt im NWR.

Natürlich kann es sein, dass die Kotrolleure sagen: wir überprüfen das erstmal. Regen sie sich nicht auf.

Oder vielleicht sind die auch der Meinung, ich besitze illegale Waffen und machen eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung etc. 

Ich denke nicht, dass ich unter diesen Voraussetzungen eine Kontrolle gestatte. Falls die mit einem Auszug aus dem NWR kommen, kann das nur schiefgehen.

Ist es übertrieben, dass die erstmal ihre Unterlagen auf den neuesten (korrekten) Stand bringen? Die können mir dann ja ihre Liste vorlegen (bisher habe ich nur einen Ausdruck aus dem NWR), dann schau ich mir das an und schreibe denen, welche Fehler darin enthalten sind. Wenn die Liste korrekt ist, können die kontrollieren. Aber doch nicht mit fehlerhaften Listen.

 

Steven

 

 

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vor 1 Minute schrieb ChrissVector:

Sind im NWR die P-ID oder E-ID in irgendeiner Weise mit der zuständigen Waffenbehörde verknüpft?

 

Ich habe keine Ahnung, was die Waffenbehörde an solchen Daten herausfiltern kann und welche Suchroutinen möglich sind, aber zumindest die Erlaubnis-ID sollte ausweisen, welche Behörde diese Erlaubnis erlassen hat.

Schon allein, um da ggf. recherchieren und weitere Hintergründe abfragen zu können.

 

Auch nur meine persönliche Meinung, viele hoffen ja auf Vorteile aus Digitalisierung - das NWR hat keine Service-, sondern in erster Linie eine Kontrollfunktion.

Soll doch mal jemand einen echten Vorteil nennen, den LWB nun durch das NRW haben.

Ganz abgesehen von der hier diskutierten Qualität der Daten.

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vor 25 Minuten schrieb uwewittenburg:

Fehler entstehen durch Übertragungen und vorhandenen veralteten Bezeichnungen.

Hallo uwewittenburg

 

das würde die Vielzahl von Waffen ohne Nr. und ohne Hersteller erklären. Wobei ich mal die Anmeldungen von mir verglichen habe. Da sind die Nummern und Herstellerangaben korrekt eingetragen. Aber fehlende Waffen?

Hatten die keine Lust, die ins NWR einzutragen oder hatten die gerade Wochenende und hatten es Montags vergessen?

 

Steven

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vor 2 Minuten schrieb steven:

Falls die mit einem Auszug aus dem NWR kommen, kann das nur schiefgehen.

 

Es wäre interessant, ob der NWR-Auszug mit dem aus dem örtlichen Waffenverwaltungssystem deckungsgleich ist?

 

Ich habe selbst auch schon mal abgeglichen, dabei fiel u. a. auf, daß eine Waffe, die vor Jahrzehnten verkauft wurde (natürlich mit entsprechender Meldung und Stempel in der WBK) noch immer auf mich registriert war.

So etwas kann bei einer Kontrolle durchaus Probleme machen.

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vor 1 Minute schrieb Elo:

ch habe keine Ahnung, was die Waffenbehörde an solchen Daten herausfiltern kann und welche Suchroutinen möglich sind, aber zumindest die Erlaubnis-ID sollte ausweisen, welche Behörde diese Erlaubnis erlassen hat.

Davon war ich jetzt mal schlicht ausgegangen. Es ging mir aber da eher um die von dir im Folgenden angesprochene "Servicefunktion", denn eigentlich sollte es ja technisch banal sein, dass eine an Person P mit P-ID wegen Erlaubnis E mit E-ID direkt an Behörde B (mit B-ID?) gemeldet wird.

Ein kurzer Blick ins Gesetz hat mir allerdings gerade aufgezeigt, dass zwar die Grundlegenden Daten der Behörde bei Veränderungen am NWR hinterlegt werden, die Behörde aber wohl keine eigene ID besitzt.

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vor 28 Minuten schrieb Elo:

Geschulte Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung 

Ja, bei meiner damaligen Behörde wurde zeitgleich eine eigene angeblich NWR kompatible EDV beschafft. Und vermutlich weil ich irgend was gekauft habe fiel der SB auf daß da was nicht stimmen kann. Die haben auch mein Angebot, daß wir den Käse kurz zusammen durch sprechen gerne angenommen, länger als 15 Minuten waren das nicht. Aber jetzt verstehe ich warum bei mir nur etwa 1/3 der NWReinträge falsch war.

vor 5 Minuten schrieb steven:

Ich denke nicht, dass ich unter diesen Voraussetzungen eine Kontrolle gestatte.

Meine Rede! Jedenfalls bei mutmaßlich übel gesonnenem SB.

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vor 26 Minuten schrieb steven:

Hatten die keine Lust, die ins NWR einzutragen oder hatten die gerade Wochenende und hatten es Montags vergessen?

Das glaube ich nicht. Es gibt viele Ursachen für Fehler. Als ich ging wurde das NWR erst eingeführt und es wurde diskutiert wer und wer dort ran darf. Letztendlich hing es mal wieder an den Kosten. 

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vor 24 Minuten schrieb uwewittenburg:

 Es gibt viele Ursachen für Fehler. 

Hallo uwewittenburg

 

da stimme ich dir zu.

Mach du als Waffenbesitzer einen Fehler: Waffe vergessen, im Tresor einzuschließen. Es wird bemerkt: Waffenrechtliche Zuverlässigkeit weg.

Macht die Behörde einen Fehler: Waffe nicht ins NWR eingetragen: dann versuchen die, mich in die Haftung zu nehmen. Der (unterschwellige) Vorwurf, ich hätte überprüfen müssen und das melden, wurde hier schon geäußert.

Wäre in solch einem Fall nicht eher die Beamtenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt?

 

Steven

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vor einer Stunde schrieb Elo:

Soll doch mal jemand einen echten Vorteil nennen, den LWB nun durch das NRW haben.

Keinen! Und das war bei der Konzeption des NWR auch nie geplant. Es ging immer nur um Kontrolle, Zentrale Datenbank und Verfolgung einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung/Export.

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Hallo

 

puh!

Die Langwaffen und die Landmannsammlung habe ich durch.

Bisher sind 3 Waffen nicht in der Auflistung vom NWR aufgeführt: 2 Langwaffen, eine Kurzwaffe.

Am Wochenende gehe ich an die 200 Kurzwaffen.

Ist das noch Zufall/Schlamperei?

Man macht sich ja Gedanken und wird Paranoid.

Nehmen wir an, bei der Kontrolle wird etwas gefunden. Rein Hypothetisch: sagen wir eine Leuchtspur in .308 Win.

Könnte der SB zum Anlass nehmen, die Kontrolle in eine Hausdurchsuchung umzuwandeln. Und, natürlich auch nur Hypothetisch, alle Waffen zu beschlagnahmen und gleich mitzunehmen. Und, da würde ich natürlich blöd schauen: in der Asservatenkammer stimmt die Anzahl wieder. Ich habe mich dann halt verzählt.

OK, das mit der Leuchtspur wäre immer noch da. Waffen werden vernichtet. 

Etwas weit gedacht. Ich weiß.

Aber, um mich zu beruhigen: wie kann ich eine Videokamera, die das ganze Drama aufnimmt und die nicht zu erkennen ist installieren? Und wo bekomme ich sowas her?

Natürlich werde ich dies mit einem Anwalt absprechen. Aber, meine Räume darf ich sicherlich Kameratechnisch überwachen. Und wenn ich so schusselig bin, die bei Besuch nicht abzuschalten, ok, auch die Listen werden etwas schusselig geführt. Unentschieden.

 

Steven

 

P.S. ich weiß, Beamte würden sowas nie machen.

Aber, hopla. Vor kurzem wurde Anklage gegenüber einen POV gemacht. Er hatte, als er bei einer Hausdurchsuchung allein im Raum war, ein Feuerzeug eingesteckt. Dies wurde nur entdeckt, da der Hausherr eine versteckte Kamera installiert hatte und dies sah. Die Aussage des Polizisten: er hat das Feuerzeug eingesteckt, weil er dachte, es wäre relevant. hat es aber wieder zurückgelegt, da er auf einmal die Erkenntnis bekam, dass es doch nicht relevant war.

 

 

 

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