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IGNORED

Beim Antrag gelogen


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Geschrieben

Hallo an alle,

 

ich selber habe mit Waffen nichts am Hut aber ein Bekannter von mir hat sich vor mehreren Monaten Handfeuerwaffen gekauft, alles quasi nach Vorschrift. Beim entsprechenden Antrag hat er jedoch bewusst mehrfach gelogen und gezielt Tatsachen unterschlagen die ihm einen legalen Waffenbesitz unmöglich machen würden.

 

Die Erlaubnis scheint damit nichtig. Mit welchen Konsequenzen hat er zu rechnen falls er erwischt wird?

 

Gruß

 

Alfred

Geschrieben

Hallo Alfred_90

 

da du den Fall sehr deutlich geschildert hast (du kommst nicht zufällig aus Oldenburg?) sage ich mal: Lebenslängliche Deportation auf den Südpol sollte schon drin sein.

 

Steven

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Alfred_90:

Mit welchen Konsequenzen hat er zu rechnen falls er erwischt wird?

 

Mit einem Analplug. Einem kleinen, für Anfänger...

 

1024px-Poller_2.JPG

 

Quelle: Wikipedia

 

 

 

 

 

 

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Geschrieben

Die Wortwahl ist interessant.

 

Nichtigkeit der Erlaubnis (des Verwaltungsaktes - vgl. § 44 VwVfG) scheint nicht unbedingt die gängige Formulierung des unbedarften Bürgers ...

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Geschrieben

Waffengesetz (WaffG)
§ 45 Rücknahme und Widerruf

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.
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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Alfred_90:

Mit welchen Konsequenzen hat er zu rechnen falls er erwischt wird?

Ist doch klar. Wer lügt wird aus der Kirche ausgeschlossen und kommt nicht in den Himmel.

Päderast müßte er sein, dann hat er nichts zu befürchten, aber so  !!! Ganz danz übel.

Geschrieben

Also ich finde es schon ziemlich Nazi und Putinverstehermässig zu behaupten das derjenige bewusst gelogen hat!

Vielleicht hat er sich in dem Moment einfach so gefühlt und/oder identifiziert?

Wenn sich ein psychisch kranker als psychisch gesund gefühlt sollte dies akzeptiert und respektiert werden! Und eine körperlich eingeschränkte Person fluiden geschlechts sollte nur wegen einem Antrag auf eine Waffenrechtliche Erlaubnis nicht nur auf seine körperlichen Einschränkungen beschränkt werden sondern als genauso vollwertige Person angesehen werden wie jede Andere Person auch, egal wieviele Körperteile diesem fehlen oder nicht voll funktionsfähig sind!

 

Das wir in einer aufgeklärten Welt überhaupt noch über dieses Thema sprechen müssen....:rtfm:

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Geschrieben

Solche Vorwürfe sollten mit dem Betroffenen und wenn eine Gefährdung von Mitmenschen naheliegt mit der Behörde geklärt werden,

nicht in einem Internetforum. Ansonsten hat @lrn das Richtige geschrieben:

vor 3 Stunden schrieb lrn:

Waffengesetz (WaffG)
§ 45 Rücknahme und Widerruf

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

Bevor hier vielleicht noch Unterstellungen gegen den Bekannten oder den Threadstarter aufkommen, ist bis auf weiteres zu.

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Gast
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