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The Duke


frosch

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vor 1 Minute schrieb frosch:

@callahan: Die Eltern waren nach meinem Verständnis nicht involviert und standen dort auch nicht vor Gericht.

 

Wohl wahr. Geht um einen der Söhne. Aber warum ist dann zu wenn es nichts mit dem Verfahren zu tun hat? Betriebsferien.........ja ne is kla.

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vor 8 Minuten schrieb joe_red5:

Die verfahren sind abgeschlossen stand in der Zeitung. ......

 

Ja dann bis Ende der Haftstrafe........sag ich doch.

 

Illegaler Waffenhandel: Freiheitsstrafen für die Täter - Radio RSG

 

Wer weiß. Der Vater ist ja auch nicht mehr der jüngste. Selbst wenn er wieder aufmachen könnte oder dürfte.........

Bearbeitet von callahan44er
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vor 2 Stunden schrieb frosch:

Die Eltern waren nach meinem Verständnis nicht involviert und standen dort auch nicht vor Gericht.

Auch mein Wissensstand und Verständnis. Schick ihm halt eine Mail, ich habe in der Zeit auch eine Optik bestellt (da wußte ich noch gar nichts davon daß man ihm Ruhrpott im Nobelpuff auch mit geklauten Kanonen bezahlt und nicht nur mit Mastercard) und die wurde auch freundlich sauber korrekt wie gewohnt geliefert. Er wird Dir schon sagen ob er aktuell liefern kann was Du begehrst.

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Höre von Kameraden, das Patrik Feige für sie ansprechbar ist.

Wer nun der "betroffene" (eine ?) "Sohn" ist, weiß ich immer noch nicht. In der Presse fielen keine Namen & die Anzahl der "Söhne" ist mir nicht bekannt.

Feige Senior war lange kein Kundenansprechpartner mehr (nahm lediglich freundlich Anrufe an & verwies stets auf Patrik); als Geschäftsführerin ist ja eine Petra Feige angegeben, die zumindest zu meiner Zeit nie in Erscheinung trat.

Der Status der Firma ist mir nicht bekannt.

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vor 3 Stunden schrieb CZM52:

Problem ist, als Inhaber bin ich halt haftbar für meine Mitarbeiter und wenn das Urteil die  Schuld bestätigt, wird das Amt da sicher noch kommen 

Bist Du für jeden einzelnen Fehler Deiner Mitarbeiter verantwortlich (dann sei froh daß Du nicht Geschäftsführer beim einschlägigen Großfilialisten bist wo einfach durch die bloße Anzahl der Vorgänge immer mal was sein könnte) oder nur für die Auswahl derselben? 

Wenn der Lizenzinhaber gar nicht Angeklagter war dann sollte es auch kein Urteil zu seiner Schuld geben können.  Die Mühe hat man sich nach Winnenden und zuvor bei Tochter und Papa Graf immerhin gemacht. Aber in meinem Alter wundert mich nichts mehr. 

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vor 13 Minuten schrieb BergKrähe:

Was für eine Rolle spielt das?

Oh doch. Es spielt eine Rolle:

 

Und zwar ob es strafrechtlich vorwerfbar ist. 

 

Rein waffenrechtlich ist es zwar vorwerfbar, aber es ist strafrechtlich kein Verbrechen, weil:

A: keine Kriegswaffen

B: kein Opfer

 

Ansonsten haben wir hier weitgehend nur ein ordnungsrechtliches Vergehen  (sog. Papercrime)

 

Von der moralischen Seite mal abgesehen.

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