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IGNORED

Munition im abgeschlossenen Raum?


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Geschrieben (bearbeitet)

Die Aufbewahrung im verschlossenen Raum mag durchaus nicht so abwegig sein, Diskussionsgrundlage mit der Behörde könnte hier vielleicht die (analoge) Anwendung der WaffVwV sein:

 

Zitat:

Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition

...

Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt.

...

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben

Nunja, da steht ja: "ergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. "

 

Wenn du von den Festlegungen  des Absatz 2 abweichst, also kein Stahlblechbehältnis benutzt,  brauchst du, wenn der SB auf einer Konformitätsbewertung besteht, für deinen Stahlbetonbunker mit Wandstärke von 70cm besteht eine Konformitätsbewertung 

Zitat

(10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditierte Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die

1 .Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Erzeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl vornehmen und

 

Es sei denn ein Gericht entscheidet etwas anderses...

Geschrieben

also ich habe ohne schlechten, abwertende Gedanken den Kern und den Sinn der Frage sofort verstanden!

 

Die Frage ist technisch/rhetorisch eine eindeutige Sache und zielt selbstverständlich auf ein verschlossenes Behältnis.

Ein unbewohnter Raum mit einer besseren Tür /Feuerschutztür, mit entsprechendem Schloss usw. ist sicherlich auch ein Behältnis, sofern man die Begrifflichkeiten außer Acht lässt und die  Definitionen der Begrifflichkeiten technisch/baulich hinterfragt. Also ich habe ganz ohne zu schimpfen ganz genau verstanden um was es geht!

 

@steven guter Gedanke, aber das bekommst Du sicherlich nicht durch. Und wenn doch, dann wollten wir das auch alle, ist doch klar!

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Elo:

Die Aufbewahrung im verschlossenen Raum mag durchaus nicht so abwegig sein, Diskussionsgrundlage mit der Behörde könnte hier vielleicht die (analoge) Anwendung der WaffVwV sein:

 

Zitat:

Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition

...

Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt.

...

 

Nicht unbedingt hilfreich, denn

a) reden wir über erlaubnispflichtige Munition während sich das Zitat auf erlaubnisfreie Waffen bezieht

b) Wurde §13 AwaffV 2017 präzisiert, wähend sich das Zitat den Stand von 2012 hat

 

und, alle im Chor, die WaffVwV vor Gericht unbeachtlich ist.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb pescator:

Ihr macht euch viel zu viele Gedanken!

Einfach Mal kreativ sein!

Die Anwaltskammer stimmt vorbehaltlos zu, wo von sollten ihre Mitglieder sonst leben... 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb pescator:

Muss man bei einer Kontrolle unbedingt seine gesamte Mun präsentieren?

Die wollen doch nur Waffenschränke sehen!

Hallo pescator

 

bei mir geht es gerade um eine Besichtigung bzgl Verlängerung des "Pulverscheines".

Aber dein Gedanke ist gut: Bei einer Kontrolle meiner Waffenaufbewahrung müssen da ja nicht 100.000 Schuss Munition im Wege liegen.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb ASE:

Nicht unbedingt hilfreich

 

Mir ist ein Fall bekannt, wo das in dieser Form Anwendung gefunden hat.

Würde es mich betreffen, würde ich hinsichtlich der WaffVwV mit der Selbstbindung der Verwaltung argumentieren.

Ich gebe Dir aber recht, ausfechten würde ich diese Konstellation nicht, mir ging es um eine Diskussionsgrundlage mit der Behörde und insbesondere darum, daß ein Raum einem verschlossenen Behältnis gleichwertig sein könnte.

 

Letztlich haben wir hier wieder eine der fragwürdigen Situationen, wo ein Blech(brief)kasten mit Schwenkriegelschloß ausreichend, z. B. ein massiv gemauerter Kellerraum mit einer Feuerschutztüre dagegen fragwürdig wäre.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Ich nutze einen solchen "Aktenschrank" zur Munitionsaufbewahrung:

https://www.globus-baumarkt.de/p/inofec-metallschrank-195-x-92-x-41-cm-mit-4-einlegeboeden-0760450622/?gclid=CjwKCAjwge2iBhBBEiwAfXDBRwufk0iX5k6QCEnnvJVdqtx2k801pV-AXkHNqN_7KtmCg2df5pE0gRoC8o0QAvD_BwE

Kann ich dir wärmstens empfehlen.

Ansonsten könnte es zu einem ratlosen Blick der Sachbearbeitenden Person mit leichten bis mittelschweren Folgen für dich kommen:acute:

Geschrieben
2 hours ago, steven said:

bei mir geht es gerade um eine Besichtigung bzgl Verlängerung des "Pulverscheines".

Mal eine andere Frage (ich bin kein Wiederlader und hab daher nur Informationsfetzen als Grundlage für die Frage):

 

Für die Pulveraufbewahrung braucht es doch in der Regel im unbewohnten Raum Druckentlastungsmöglichkeiten, bspw. in Form von Fenstern. Ab welcher Festigkeit der Fenster wird der technische Sinn hinter dieser rechtlichen Forderung nicht mehr erfüllt?

 

(wie läuft die Verpuffung bei offener und geschlossener Zimmertüre ab, wenn dein Fenster so sicher ist, dass es nicht zur Druckentlastung dient? und auch hier - ich hab keine Ahnung vom Einbruchschutz bei Fenstern und Türen und stelle mir nur bei Betonung deiner Ausführungen, wie sicher der Raum sei, die Frage, was wäre, wenn das Fenster praktisch hermetisch abgeriegelt wäre, sei es durch eine Tresortür oder dicht schließende hardox500-Platte mit guter Verankerung in der Wand)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb s_f:

dass es nicht zur Druckentlastung dient? 

Hallo s_f

 

darüber hatte ich auch nachgedacht.

Die Tür ist auf 2 cm Überm Boden abgelängt. Über der Tür ist ein 125KG Rohr mit der Tapete überklebt. und rechts und links vom Fenster sind 2 20mm Rohre nach außen verlegt, die jeweils mit einem Kunststoffpfropfen verschlossen sind, damit keine Kälte reinkommt.

Auf die Problematik "Druckentlastung" machte ich den SB bei der Erstgenehmigung aufmerksam. Er bestand auf einen Stahlschrank, in dem das Pulver gelagert werden muss.

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Wie gesagt - ich hab ja eigentlich keine Ahnung.

 

- Ist da problematisch, dass deine Druckentlastungsquerschnittsfläche vor allem in die angrenzenden Innenräume und nicht nach draußen gerichtet ist?

 

- Was ist technisch der Hintergrund? Was soll konkret wovor geschützt werden?  (hoher Druck auf der Lunge/Körper, Schutz vor heißen Gasen, Schutz vor Erschütterungen der Bausubstanz, ...)

 

Bei den Außenwanddurchdringungen würde ich darauf achten, dass es eine raumseitige Luftdichtheitsebene gibt (z.B. Klebeband - ein Stopfen würde im Verpuffungsfall ja nur reingedrückt werden), um Kondensatbildung im äußeren kalten Rohrbereich zu vermeiden.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb JuergenG:
  • Das kann, bei voller Beladung, schon mal zu durchhängenden Böden führen. Ich habe u.a. auch 2 solche Schränke :grlaugh:

 

Wenn da was durchhängen kann, hast du im Fach da drunter zu wenig Munition. Auch auf Reserve? :)

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb steven:

Ein gemauerter Raum mit einem CW2 Fenster und einer verschlossenen Innentür ist, meiner Meinung nach, zumindest gleichwertig.

CW2 gibt es nicht als Bezeichnung im Einbruchschutz oder DIN-Zertifiziert. Direkt beim ersten Satz/Fragen werden die dich entweder Auslachen (die Polizisten kennen schon RC2 oder früher WK2), oder denken du sprichst von einem WC Fenster

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb DaTaXi:

 oder früher WK2),

Hallo DaTaXi

 

da gebe ich dir recht. WK2.

Ich habe mein Haus vor 16 Jahren gebaut. Der Begriff war mir nicht mehr geläufig, daher die falsche Angabe. WK2 ist richtig.

Auf jeden Fall war bei Erstellung und Abnahme der Sicherheitstechnischen Maßnahmen der Mann von der Polizeilichen Beratungsstelle begeistert. ER meinte, dass er noch nie erlebt hat, dass alle seine Ratschläge verwirklicht wurden. Besonders die Absicherung der Dachfläche nach innen gefiel ihm.

 

Steven

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb s_f:

(z.B. Klebeband - ein Stopfen würde im Verpuffungsfall ja nur reingedrückt werden),

Hallo s_f

 

der "Pfropfen" ist aus Styrodur und bündig von außen aufgesetzt. Ca 10cm lang. Wenn Druck von innen nach außen geht, fliegt der halt zum Nachbarn.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb steven:

Jetzt ist es aber so, dass ich gerade 30.000 Schuss 9mm, 25.000 Schuss .22LR, 8.000 Schuss .357Mag und noch einiges Andere habe.

 

Triffst Du spezielle Vorkehrungen, damit die Munition möglichst langsam altert? Also damit sie möglichst lange präzise und zuverlässig funktioniert, meine ich. Was ich darüber weiß, habe ich in den Beiträgen auf der Seite geschrieben:

 

 

Falls Du einen Tipp zur Langzeit-Lagerung von Munition hast, gerne her damit. :)

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Umschlag sollte doch für'n ambitionierten Schützen kleiner als 1 Jahr sein - definiere Langzeit :headbang:

 

@steven Bist für meine Begriffe n bissle short was Langwaffenpillen angeht ... Wann erfolgt Abstellung?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Kanne81:

@steven Bist für meine Begriffe n bissle short was Langwaffenpillen angeht ... 

Hallo Kanne81

 

.308 und Skeet sind vorhanden. Natürlich nicht in dem Maße.

In Zukunft werde ich die Pillen wieder verstärkt laden.

 

steven

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Kanne81:

Umschlag sollte doch für'n ambitionierten Schützen kleiner als 1 Jahr sein - definiere Langzeit :headbang:

Hallo Kanne81

 

naja, etwas länger als ein Jahr sollten die schon halten. Muss das Geld schließlich auch haben.

Und die Zeiten, in denen ich täglich bis zu 500 Schuss 9mm durch die P9S jagde, sind vorbei. Darf kein Combad mehr schießen.

 

Steven

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