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IGNORED

Undifferenzierter Kriminalisierung entgegenwirken...


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Zitat

Berlin: Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Das geht aus einem Eckpunktepapier aus dem Justizministerium hervor, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Unfälle mit Fahrerflucht sollen demnach künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden - und zwar dann, wenn ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt, heißt es in dem Papier. [...]

 

https://www.br.de/nachrichten/meldung/unfallflucht-ohne-personenschaden-soll-nur-noch-ordnungswidrigkeit-sein,300580208

 

Undifferenzierter Kriminalisierung entgegenwirken! Da kann jeder deutsche Legalwaffenbesitzer nur drüber lachen (oder ärgerlich werden?), der wegen marginalsten fahrlässigen Verfehlungen ohne jede konkrete Gefährdung mit einer Kriminalisierung rechnen muß. Beispiel: Köfferchen mit ungeladener Waffe und ohne Munition beim Transport zum Schießstand versehentlich nicht ordnungsgemäß verschlossen -> strafbares Führen ohne Erlaubnis.

 

Fun Fact am Rande: Straßenverkehrsrecht gehört wie das Waffenrecht zur Gefahrenabwehr. Wo man plötzlich eine undifferenzierte Kriminalisierung vermeiden möchte, hat eine konkrete Gefährdung bzw. Schädigung schon stattgefunden! Es muß sich schließlich zuvor ein Unfall mit einem Geschädigten ereignet haben.

 

 

Bearbeitet von lrn
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb rockwilder:

Wichtig! Das Köfferchen muss geschlossen sein, nicht verschlossen. Ganz wichtiger Unterschied. 

Das ist ein riesen "Stammtisch/Vereinsthema". Glaubt dir kaum einer, wenn man sowas aufklärt. Es herrscht nach wie vor die Meinung:"Schloss muss sein" statt verschlossen und nicht mit einem Handgriff... (Kofferraum zu würde schon reichen). Keine Ahnung woher das kommt.

 

Zum Thema:

Im Grundsatz finde ich den Vorstoss gut. Ein Mitarbeiter ist letztes Jahr bei schlechtem Wetter (Schnee, dunkel usw.) gegen eine Laterne gefahren. Hat sich das angeschaut, nichts gesehen und ist dann erstmal wieder in die Firma gekommen. Hat aber auch bei der Polizei am Abend noch angerufen und wurde dort verwiesen auf den nächsten Tag. Noch am Abend rief mich dann aber die Polizei an, wo das Fahrzeug steht man müsse Spuren sichern usw. (habe gesagt vor Morgen 7.00 Uhr wird im Betrieb keiner aufmachen). Am nächsten Tag stand die Armada dann hier und der Mitarbeiter musste vor Gericht. Es ging gut aus (also Geld ist geflossen, statt Führerschein weg), aber es kann ganz schnell gehen mit dem "falschen Verhalten". Ist leicht zu sagen, dass einem das nicht passiert. Zack, einmal nen Spiegel gestreift, oder besser noch: Es sagt jemand, man hätte den gestreift - auch schon erlebt! Zum Glück passte die Farbe nicht. Es soll ja nicht ohne Konsequenz bleiben, letztlich ist dann ein Fehler passiert, für den man auch gerade stehen soll und kann.

Bearbeitet von DaTaXi
Geschrieben

Durch das Köfferchen wurde ja auch niemand geschädigt. Im Gegensatz zum Parkrempler für 5 k Euro.

Deswegen muss man dem ja auch mit ganzer Härte nachgehen.

Also dem Köfferchen natürlich.

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vor 3 Minuten schrieb DaTaXi:

Das ist ein riesen "Stammtisch/Vereinsthema". Glaubt dir kaum einer, wenn man sowas aufklärt. Es herrscht nach wie vor die Meinung:"Schloss muss sein" statt verschlossen und nicht mit einem Handgriff. (Kofferraum zu würde schon reichen). Keine Ahnung woher das kommt.

Mit der 3 Sekundenregel dürfte man Einer schon überfordert sein...

Inkl. so manch einem Gschichterlerzählerin in der F(l)achjournaille.

Bearbeitet von gipflzipfla
Zitat gekürzt
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb DaTaXi:

Das ist ein riesen "Stammtisch/Vereinsthema". Glaubt dir kaum einer,

 

Dann sagste noch, dass in dem Köfferchen gefüllte Magazine sein können, da kriegen die dann richtig Schnappatmung. Wobei eine "Sicherung gegen schnelles Öffnen" nicht schaden kann bzw. unnötige Diskussionen vermeiden hilft. Nur falls ein Ordnungshüter der Meinung ist, die verpackte Waffe wäre doch "schnell in Anschlag zu bringen".

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb rockwilder:

Wichtig! Das Köfferchen muss geschlossen sein, nicht verschlossen. Ganz wichtiger Unterschied. 

 

Richtig, und dass kannst du dann einem Richter erklären, während deine Knarren seit einem Jahr in einem feuchten Behördenbunker vor sich hin rosten. Den Zettel auf dem steht "Ich hatte Recht" kannst du dir dann an die Wand hängen.

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Geschrieben

Auf Euch ist einfach Verlaß. :yahoo: [Wo ist eigentlich das Daumen-hoch-Smiley geblieben?] Ich wußte, daß diese Diskussion gleich mit dem 2. Beitrag losgehen würde, und hab mich gefragt, wie lange es wohl dauern würde, bis das Wort Latrine oder Stammtisch fällt.

 

Ich habe das Beispiel absichtlich gewählt und auch so formuliert, weil es gut geeignet ist, um die Absurdität und die Rechtsunsicherheit im genannten Beispielsfalle aufzuzeigen. Ein wie auch immer gearteter marginaler fahrlässiger Verstoß bei der Zugriffsbereitschaft ist eine Straftat: Ein unerlaubtes Führen außerhalb eines erlaubnisfreien Transports. Eine differenzierungslose Kriminalisierung, und um diese soll es hier in diesem Thema gehen, weil das BMJ anderswo eine solche ja gerade vermeiden möchte.

 

BTW, wer ein wenig Spaß mit dem Waffengesetz haben will, der versuche doch mal als kleine Geistesübung, im §52 den passenden Strafrahmen herauszusuchen...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Bedeutet erstmal,  dass dir einer besoffen die Karre für Tausende von € zerrempeln und abhauen darf ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. 

Wenn du Pech hast, bleibst du drauf sitzen.

Wird er doch zufällig geschnappt,  ist's nur ne kleine Ordnungswidrigkeit.

Also ein echter Anreiz sich erstmal vom Acker zu machen. 

Schland wird immer verblödeter!

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

dass dir einer besoffen die Karre für Tausende von € zerrempeln und abhauen darf ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. 

Das ist der Punkt! Warum sollte man mit eventuellem (Rest)Alkohol bei einem Unfall noch stehenbleiben? Es lohnt sich sowieso schon, bis 0,0 außer Reichweite zu bleiben, wenn die Flucht nicht mal mehr strafbar ist, dann erst recht.

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb sealord37:

Warum sollte man mit eventuellem (Rest)Alkohol bei einem Unfall noch stehenbleiben?

Das macht der Besoffski doch jetzt schon nicht. Also ändert sich eigentlich nichts, außer daß die gerichte entlastet werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Bedeutet erstmal,  dass dir einer besoffen die Karre für Tausende von € zerrempeln und abhauen darf ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. 

Wenn du Pech hast, bleibst du drauf sitzen.

Wird er doch zufällig geschnappt,  ist's nur ne kleine Ordnungswidrigkeit.

Also ein echter Anreiz sich erstmal vom Acker zu machen. 

Schland wird immer verblödeter!

 

Auch jetzt, wo es eine Straftat ist, kann jemand dir die Karre kaputt fahren und abhauen. Entweder wird er erwischt, oder nicht. Ob du auf dem Schaden sitzen bleibst, hat ja nix mit Straftat oder Owi zu tun, deine Zivilrechtlichen Ansprüche bleiben doch bestehen, egal wie es verfolgt wird.

Und es muss ja keine "kleine" Ordnungswidrigkeit sein, auch Owi`s können mit sehr hohen Geldbußen belegt werden. Auch ein verurteilter Straftäter wird nicht immer mit hohen Geldstrafen belegt.

 

Sehe ich wie Cannon Balls, viel ändert sich nicht, aber StA und Gerichte werden entlastet.

Bearbeitet von Selkie
Geschrieben
Gerade eben schrieb Selkie:

Sehe ich wie Sealord

 

Ich sehe das schon ein bisschen anders, die neue Regelung ermutigt sicher einige zum abhauen. Ob die Gerichte letztlich entlastet werden bleibt abzuwarten, Owi´s  mit hohen Geldbußen können die auch belasten und wenn Fahrerfluchten häufiger werden, ist nix mit Entlastung.

Geschrieben (bearbeitet)

Aber eine Verurteilung wg. "Straftat" kann durchaus ganz andere Qualität haben und Konsequenzen nach sich ziehen als wegen "Owi".

Man bedenke den Bezug zum Waffenrecht oder zum 

Arbeitsrecht etc....

Da könnte eine Fahrerflucht doch dann durchaus attraktiver werden.

Risiko sinkt, Chance unbehelligter davonzukommen steigt.

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb lrn:

Auf Euch ist einfach Verlaß. :yahoo: [Wo ist eigentlich das Daumen-hoch-Smiley geblieben?] Ich wußte, daß diese Diskussion gleich mit dem 2. Beitrag losgehen würde, und hab mich gefragt, wie lange es wohl dauern würde, bis das Wort Latrine oder Stammtisch fällt.

Freut mich, dass wir deine Erwartungen erfüllen konnten.

Dürfen wir dem feinen Herrn sonst noch was bringen, oder möchte er sich in seiner großen Weissheit und als Prof. Oberklugschei.... in dem sonnen, was seinem Volke aus dem Arsch scheint?

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Aber eine Verurteilung wg. "Straftat" kann durchaus ganz andere Qualität haben und Konsequenzen nach sich ziehen als wegen "Owi".

 

 

Ich schätze auch, dass bei Bußgeldangelegenheiten weniger Ermittlungs-/Aufklärungsdruck entfaltet wird, als bei Strafsachen.

 

(Was sich dann auch auf die Chancen bei zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Schädiger auswirkt..).

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb DaTaXi:

Freut mich, dass wir deine Erwartungen erfüllen konnten.

Dürfen wir dem feinen Herrn sonst noch was bringen, oder möchte er sich in seiner großen Weissheit und als Prof. Oberklugschei.... in dem sonnen, was seinem Volke aus dem Arsch scheint?

 

Wenn wir einfach beim Ursprungsthema blieben, wärs besser. :drinks:

Geschrieben

Das macht Abhauen einfach noch attraktiver. 500€ Bussgeld für eine Ordnungswidrigkeit riskieren (Chance erwicht zu werden?) oder 3000€ Schaden bezahlen (direkt oder indirekt über Hochstufung in der Versicherung) ich kann mir schon vorstellen wie das in Zukunft aussehen wird. Das wird ein ähnliches Erfolgsmodell, wie das nichtverfolgen von Ladendiebstahl in Kalifornien.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Ronon79:

500€ Bussgeld für eine Ordnungswidrigkeit riskieren (Chance erwicht zu werden?) oder 3000€ Schaden bezahlen (direkt oder indirekt über Hochstufung in der Versicherung)

Nochmals: war schon immer so. Und auf eine OWI folgt dann halt notfalls eine Zivilklage. 

Haltstopretour... damit beschäftigen wir dann aber notfalls ein anderes Gericht. Da freuen sich die Rechtsanwälte. 

Geschrieben

Nein, das war schon immer so für Leute, die nix zu verlieren haben. Irgendwelche Assis ohne Job, ohne Geld und ohne Zukunft. In Zukunft ist es auch attraktiv für Leute, wert auf eine weiße Weste legen. Was soll schon passieren? Groß ermittelt wird dann nicht mehr, im schlimmsten Fall wird es durch das Bussgeld etwas teurer.

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Geschrieben

Fahrerflucht ist nur dann erforderlich, wenn dass das kleinste Delikt ist. Handybild, Email an PI sprich Erleichterung des Verfahrens wäre ja auch möglich und kein Problem. Reduktion auf OWi ist eine Aufforderung sich aus dem Staub zu machen, weil das Alles oder Nichts bei einem erwischt werden keine allzu großen Auswirkungen mehr hat.

 

Ein weiteres Stück Shithole. Der Rechtsstaat der sich ganz offen aufgibt existiert nicht mehr.

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Geschrieben
4 hours ago, Selkie said:

Sehe ich wie Cannon Balls, viel ändert sich nicht, aber StA und Gerichte werden entlastet.

 

Könnte glatt mit KI hergeleitet sein
A: Kriminalität ist hoch

B: Gerichte sind überlastet

(Kausalzusammenhang)

vermeintliche Lösung: Kriminalität legalisieren --> Kriminalität sinkt, Gerichte werden entlastet

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