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IGNORED

fortbestehen des bedürfnisses 10 jahre , Bescheinigung Verband


444 marlin

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Sorry, aber wo hast du die letzten jahre gelebt? Das Problem kommt doch nicht aus dem nichts. Das muss man nicht gut heißen, aber das sind die Bedingungen wie sie z.Z. rechtlich vorliegen.Und du brauchst nur für deine Überkontingentwaffen einen Kombi??? Und ich muss wirklich schreiben, ich kann das gejammer fast nicht mehr hören. Wenn ich Verein die " Altgedienten " über solche Regeln informieren will bin ich der "Dummschwätzer", " das gilt nur für die neuen ", und was denen noch so alles einfällt. Und irgendwann stehen sie beim Vorsitzenden und jammern, das das Amt die Frechheit hat das Bedürfnis grade bei ihnen zu hinterfragen und der Vorsitzende soll bescheinigen das alles gut ist......Auch wenn ich diese Regelung selber zum kotzen finde, schaue ich das ich die bedingungen erfülle. Am Samstag schiesse ich mit allen meinen KW LM BDS, alle schön hintereinander am gleichen Stand. Der Aufwand misst sich also in Stunden, an einem Tag.Und mein Mitleid mit denen die jetzt jammern hält sich ehrlicherweise in Grenzen. Das fiel nicht gestern vom Himmel, das sollte allgemein bekannt sein. Zumal du hier seit 2003 angemeldet bist. Dann kann man sich auch mal auf dem laufenden halten. Sorry, musste einfach raus..............................

Hallo

Wie oft kommt jammern vor?

Ich bin nun mal nicht in einer Öko-Diktatur groß geworden. Deswegen werde ich weiter jammern weil das mein Recht ist.

Wenn das kleine Deutschland als Oberlehrer platt gemacht worden ist, weil die Welt nicht zulässt das man ihnen das Geld und die Macht weg nimmt,dann ist Essig mit Freiheit.

Vielleicht fängst du dann auch mal an zu jammern!

Freiheit ist für mich nun mal ein hohes Gut. Ich will mir nichts verbieten lassen, was niemand schadet. Wenn du das toll findest, bitteschön. Passt schon gut bei dir.

  Sorry, musste einfach raus..............................

Hoffentlich habe ich jetzt nicht etwas geschrieben was Gesetzlich schon vorliegt. Ich gelobe Besserung und Anpassung.

 

Gruß

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 18 Minuten schrieb 444 marlin:

Wenn du das toll findest, bitteschön. Passt schon gut bei dir.

Wenn du meinen Beitrag ganz gelesen hättest würdest du auch gelesen haben das ich diese Regelung zum Kotzen finde. Es nutzt aber nix mit dem Fuss aufzustampfen und weiter zu jammern, weil das ja dein Recht ist. Recht und leider auch Gesetz ist aber die hier Diskutierte  Regelung. Die muss man nicht gut finden, was ich nicht tue, aber man muss sich dran halten. Oder fährst du auch 100 Km/h wo nur 50 Erlaubt sind ?

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vor 3 Minuten schrieb PetMan:

Wenn du meinen Beitrag ganz gelesen hättest würdest du auch gelesen haben das ich diese Regelung zum Kotzen finde. Es nutzt aber nix mit dem Fuss aufzustampfen und weiter zu jammern, weil das ja dein Recht ist. Recht und leider auch Gesetz ist aber die hier Diskutierte  Regelung. Die muss man nicht gut finden, was ich nicht tue, aber man muss sich dran halten. Oder fährst du auch 100 Km/h wo nur 50 Erlaubt sind ?

Das Beispiel ist Blödsinn. Damit würde ich jemmanden Schaden zufügen der damit nicht rechnet.

Aber lassen wir das. Das wird nichts !

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vor 6 Minuten schrieb 444 marlin:

Das Beispiel ist Blödsinn. Damit würde ich jemmanden Schaden zufügen der damit nicht rechnet.

Aber lassen wir das. Das wird nichts !

Ging nicht um Schaden sondern um die Einhaltzung von gesetzen. Aber ja, du hast natürlich recht! Das wird nichts.................

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vor 1 Stunde schrieb 444 marlin:

Hallo

Wie oft kommt jammern vor?

Ich bin nun mal nicht in einer Öko-Diktatur groß geworden. Deswegen werde ich weiter jammern weil das mein Recht ist.

Wenn das kleine Deutschland als Oberlehrer platt gemacht worden ist, weil die Welt nicht zulässt das man ihnen das Geld und die Macht weg nimmt,dann ist Essig mit Freiheit.

Vielleicht fängst du dann auch mal an zu jammern!

Freiheit ist für mich nun mal ein hohes Gut. Ich will mir nichts verbieten lassen, was niemand schadet. Wenn du das toll findest, bitteschön. Passt schon gut bei dir.

  Sorry, musste einfach raus..............................

Hoffentlich habe ich jetzt nicht etwas geschrieben was Gesetzlich schon vorliegt. Ich gelobe Besserung und Anpassung.

 

Gruß

 

Könnte nicht einer der zahlreichen Anwälte hier im Forum deinen Fall übernehmen und die Behörde verklagen?

 

Notfalls könnte man ja auch hier im Forum ein Spendenkonto für dich einrichten und dich bei deinem Anliegen unterstützen!

 

 

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vor 9 Minuten schrieb GermanKraut:

Könnte nicht einer der zahlreichen Anwälte hier im Forum deinen Fall übernehmen und die Behörde verklagen?

 

Das wäre doch was. Am besten durch alle Instanzen  und am ende ein Urteil einfangen das wir noch schlechter da stehen...........................

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vor 9 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Notfalls könnte man ja auch hier im Forum ein Spendenkonto für dich einrichten und dich bei deinem Anliegen unterstützen!

 

 

 

Vorher sollte man erst eine Interessenvereinigung wie z.b.  "Bund Legalwaffen Ohne Erwerbsbeschränkungen Deutschland" e.V. gründen, denn ohne Geheimdiplomatie geht numal nix.

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Hallo

Wenn sie euch euere Auto und "Oldtimer Youngtimer Sammlung" verbieten weil ihr damit ja in eine Menschengruppe fahren könntet, kauft euch ein Lastenfahrrad

um zum Schießstand zu kommen. Mit der Zugriffsbereitschaft kriegen wir dann schon hin.

Wenn auf dem Schießstand dann die Beine zittern ist schon in Ordnung.

Denn das ist dann schließlich Gesetz.

Ich ahne warum es in Deutschland immer wieder so schöne Diktaturen gegeben hat.

Das liegt in den Deutschen Genen. Eben Weichei...

Ich mach jetzt besser mal Schluß mit den Ulkerein. Geht glaube ich am Thema vorbei.

Gruß

Und nicht jammern.

  

 

Bearbeitet von 444 marlin
rechtschreibung
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vor 22 Stunden schrieb DaTaXi:

Wenn es "nur" z.B. die dritte KW ist oder die vierte LW Halbautomat, dann reicht ein Vereinswettkampf. Sowas lässt sich schnell organisieren und sollte möglich sein, zumal das Ergebnis zur Vorlage vollkommen gleichgültig ist.

 

Meines Wissens reichen Wettkämpfe auf der individuellen Ebene des Vereines nicht - weil sie auch nicht für das entsprechende Bedürfnis ausgereicht hätten.

Es müssen Wettkämpfe des Verbandes sein, also über die Vereinebene hinaus offen, die gemäß Sportordnung stattfinden und vom Verband anerkannt wurden.

Der BDS LV 7 hat dafür ein eigenes, wenig aufwendiges Prozedere gestaltet und die ersten Wettkämpfe sind bereits ausgeschrieben.

 

Wir werden mit einem festen Kreis befreundeter Vereine Wettbewerbe gestalten, ähnlich den DSB-Rundenkämpfen.

Wenn man sich mal organisatorisch abgesprochen hat, ist der Folgeaufwand geringer als bei komplett offenen Meisterschaften.

Erheblicher Aufwand bleibt es trotzdem.

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vor 5 Minuten schrieb weyland:

Meines Wissens reichen Wettkämpfe auf der individuellen Ebene des Vereines nicht - weil sie auch nicht für das entsprechende Bedürfnis ausgereicht hätten.

 

Mit meinem Satz stimmt es schon. Ich schrieb ja, bei 1 ÜK Waffe und da reicht eine Vereinsmeisterschaft. Bei der dritten KW oder vierten LW Halbautomat reicht eine VM und damit wurde auch beantragt.

Darüber hinaus, stimmt wiederum deine Aussage.

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vor 39 Minuten schrieb Nakota:

 

Ich verstehe da die Zeitangabe 2025 nicht, was hat es damit auf sich?

Hallo

Schau dir meinen Link an

https://bdslv4.de/waffenrecht/beduerfnispruefung_2026/hinweis_Beduerfnispruefung_ab_2026.htm

 

Was mich immer noch stutzig mach ist der Absatz:

WICHTIG !!!

Die dem Schießsportverband angehörenden schießsportlichen Vereine werden, gem. §15 Abs. 1 Nr. 7b, im Rahmen eines festgelegten Verfahrens verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass sie einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt………=  (Überprüfung nach 10 Jahren).

 

Gruß

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vor 45 Minuten schrieb 444 marlin:

sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt………=  (Überprüfung nach 10 Jahren).

 

Satz 3 sagt (wenn ich mit Satz 3 richtig liege): Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

 

Von einer Überprüfungnach 10 Jahren steht da nix. Jetzt keine Antwort auf deine Frage Marlin 444, aber ein Punkt der mich (auch) irritiert.

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vor einer Stunde schrieb David K:

Und nicht glauben, dass da nichts kommt, wegen Überlastung. Kollege hat kürzlich ein Schreiben bekommen. Darin stand Nachweis durch Verein oder Schießbuch oder Verbandszugehörigkeit. Aber nicht NRW, sondern Berlin.

Nicht durcheinander bringen!

Das bezieht sich auf die Nachweise, die nun der Verband oder der Verein macht. Dazu haben viele schon ein Schreiben bekommen (ich auch).

Wir sprechen hier ja von den Überkontingenten. Das ist zwar irgendwie angekündigt, aber ein Schreiben dazu hat in NRW noch niemand vorliegen

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vor 48 Minuten schrieb webnotar:

Dazu lies die WaffVwV. Die ist zwar alt, aber enthält etwas zu der Thematik.

Die sich genau in diesem Punkt nicht mit den Gesetzesbegründungen deckt...

 

Solange es von den Behörden akzeptiert wird, ok. Ansonsten muss man eben offen ausschreiben.

 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb DaTaXi:

Mit meinem Satz stimmt es schon. Ich schrieb ja, bei 1 ÜK Waffe und da reicht eine Vereinsmeisterschaft. Bei der dritten KW oder vierten LW Halbautomat reicht eine VM und damit wurde auch beantragt.

Darüber hinaus, stimmt wiederum deine Aussage.

 

"Die Beurteilung, ob eine Waffe für eine weitere Sportdisziplin erforderlich ist, ist auch vom Einsatz der bereits vorhandenen Waffen abhängig. Hierzu prüft der Verband, in wie weit die vorhandenen Waffen (je nach Antrag Kurz- oder Langwaffen) bei offiziellen Wettkämpfen eines anerkannten Verbandes eingesetzt wurden."

aus den Befürwortungskriterien BDS LV 5

 

Eine (geschlossene) Vereinsmeisterschaft ist meines Erachtens kein offizieller Wettkampf des Verbandes.

Bearbeitet von weyland
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vor 1 Minute schrieb weyland:

 

"Die Beurteilung, ob eine Waffe für eine weitere Sportdisziplin erforderlich ist, ist auch vom Einsatz der bereits vorhandenen Waffen abhängig. Hierzu prüft der Verband, in wie weit die vorhandenen Waffen (je nach Antrag Kurz- oder Langwaffen) bei offiziellen Wettkämpfen eines anerkannten Verbandes eingesetzt wurden."

aus den Befürwortungskriterien BDS LV 5

 

Eine (geschlossene) Vereinsmeisterschaft ist meines Erachtens kein offizieller Wettkampf des Verbandes.

Dann mach ne "offene", melde es beim LV und gut! Im LV7 problemlos

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vor 2 Minuten schrieb CZM52:

Dann mach ne "offene", melde es beim LV und gut! Im LV7 problemlos

 

Genau das schrieb ich ja bereits weiter oben.

 

Ich selbst habe da eh kein Problem außer dem erhöhten Dokumentationsaufwand, dessen Details ja auch noch unklar sind.

Bearbeitet von weyland
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